F-Waffen nun plötzlich nicht mehr frei?

There are 265 replies in this Thread which has previously been viewed 21,054 times. The latest Post (July 29, 2025 at 8:23 AM) was by Flammpanzer.

  • Die Waffenkanäle auf Youtube, Jörg Sprave/ Slingshotchannel und Tactical Dad weisen auf das neue Bundesgesetzblatt hin, welches den vom Bund gefürchteten Six-Needler Spraves verbieten sollte, aber auch alle Druckluftwaffen mit :F: betrifft.

    Im Waffengesetz, Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 heißt es nun:

    Quote

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    1.1
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen, sofern

    a) diese nicht nach ihrer Beschaffenheit in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind und

    b) die Bestätigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 4 der Beschussverordnung oder das Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 5 der Beschussverordnung nicht vor dem 24. Juli 2025 erfolgt ist;


    Grob übersetzt:

    Quote

    Druckluftwaffen, die mit kalter Luft betrieben werden und weniger als 7,5 Joule erreichen, sind FREI, sofern

    a) es keine Six-Needler sind und

    b) die Waffe nicht vor dem 24.Juli 2005 zugelassen und mit einem :F: versehen wurde.


    Kommt mir auch ein wenig komisch vor. Ein grober Schnitzer, der quasi alle :F:-Waffen über Nacht zu verbotenen/ erwerbspflichtigen Gegenständen macht. :wegdamit:

    Oder wie interpretiert Ihr das? :?:


    (vielleicht sitze ich auch nur einer Falschmeldung auf)

    Fördermitglied des VDB.

  • gehört a und b evtl zusammen? wenn sich b auf 1.1 bezöge, hätte man sich keinen gefallen getan.
    Ich fürchte ein nicht jurist interpretiert zu viel rein.

    Herrn Sprave mag ich gar nicht mehr (sein ständiges überhebliches "hähähä" ist eh unpassend). Anfangs war es interessant, nun schiebt er immer einen nach und irgendwann wird es so kommen, dass alles verboten wird und nur noch Schurken Katapulte besitzen.

    b sorgt dafür, dass mehrschüssige mit langen Geschossen einfach nicht mehr genehmigt werden.
    Ob sich das auf Hülsenrevolver auswirkt, muss man sehen.

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

  • Falls man das Gesetz tatsächlich so beibehalten möchte, wie es formuliert wurde, dann müßte is ja auch eine Verordnung geben, die den Alt-Bestand regelt; mit Fristsetzungen usw.

    Wenn ich mal viel Zeit habe, dann schreibe ich einige der bekannten Online-Händler an. Die müßten ja ganz klar wissen, ob sie illegales verkaufen oder nicht. Oder was

    servusla & nothing for ungood

    the Karl

    BLACK GUNS MATTER

  • Der "taktische Vater" hat dazu ein aktuelles Video auf YouTube veröffentlicht. Danach sieht es tatsächlich so aus, dass durch diese Verwechslung von "vor" und "nach" beim Datum alle Besitzer der entsprechenden Waffen erst einmal Straftäter sind. Allerdings halte ich die Wahrscheinlichkeit für gering, dass Behörden dagegen vorgehen, weil der Fehler ja offensichtlich ist. Aber das heisst natürlich nicht, dass einzelne Beamte hier nicht auf dumme Ideen kommen könnten.

    Rein rechtlich müsste das Gesetz für eine Richtigstellung in der neuen Form durch die verschiedenen Lesungen und dann im Bundestag erneut zur Abstimmung gestellt werden. Das geht normalerweise nie besonders schnell, und zudem ist der Bundestag gerade noch in der Sommerpause, die bis in den August geht.

    Si vis pacem para bellum (Cicero)
    Berloque-Pistole, Glock 17 Gen 5, Heckler & Koch P30, Record Weinberg, Röhm RG 76, Röhm RG 89, Walther P22Q, Walther P99

    Fördermitglied im VDB

  • Die Threads zum Thema nehmen hier langsam inflationäre Ausmasse an:

    flupp...
    June 30, 2025 at 2:02 PM

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Es steht A und B, damit nur in Kombination gültig.

    Nach jetzt gefühlt 50 x lesen bin ich auch zu dem Schluss gekommen dass in B das "nicht" zuviel ist.

    Demnach dürften jetzt tatsächlich Mehrlader in denen man Geschosse über 30mm Länge verschießen könnte, WBK pflichtig sein.

    Was aktuell halt Mehrlader Waffen mit Einsteck/Adapter/Patronen betreffen dürfte.

  • Dennoch wird das Gesetz wohl dahingehend "teuer" korrigiert werden müssen, da es sonst zu Rechtsunsicherheit bei den Gerichten führen kann.

  • Na ja :S Aber ich finde es schon sehr verwunderlich das soetwas passieren kann. Über Inhalte lässt sich sicher streiten - aber über grobe Fehler im Text selbst. No Go aus meiner Sicht.


    PS. Und angenommen es handelt sich um einen "beabsichtigten" Fehler... willkommen im "kriminellen" Deutschland - wo auch hochdotierte Fachkräfte einfach nur "illegale" Besitztümer horten. Nun ja, dann biegen wir einfach "links" ab ;):/:whistling:

    Edited once, last by Kukuck (July 25, 2025 at 8:25 PM).

  • Das ist schon lustig - Sprave und Tactical Dad lesen bei uns den oben verlinkten Thread mit, veröffentlichen ein Video mit dem, was sie hier gelesen haben, und hier wird dann von jemand anders ein Thread dazu eröffnet, was gerade auf Youtube kommt... :)

    Gut so, ist ja auch wichtig ....

    Wow. Ich verstehe den Text sogar so, dass dann KEINE Waffe mit :F: mehr frei ist, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zugelassen wurde. Also keine der Waffen, die irgendwer von uns im Schrank hat.

    Klar ein redaktioneller Fehler, aber was für einer! :fluch:

    Edited 2 times, last by Old_Surehand (July 26, 2025 at 8:00 PM).

  • Gelöscht weil: führt eh zu nix.

    Und mittlerweile juckt es mich auch nicht mehr.

    Freue mich schon auf die Hausdurchsuchung wegen meinem alten Diana 60 Knicker *lol**lol**lol*

    Bestes :schland:ALLER Zeiten

  • Macht sich denn keiner die Mühe das

    "die Bestätigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 4 der Beschussverordnung oder"

    mal zu lesen? Hier bitte

    § 11 BeschussV - Einzelnorm

    Somit ist der Text klar und das "sofern", "und" und das "oder" machen Sinn. Ich Übersetze mal

    Frei sind kalte Gase 7,5J max mit :F:

    sofern

    EDIT: Bevor es Diskussionen gibt: Einschüssige betrifft es gar nicht da: § 11 Absatz 6 Satz 4

    mehrschüssig keine Geschosse über 30mm verschossen werden können

    und

    das :F: nach §11 Absatz 6 Satz 4 Beschußverordnung erteilt wurde

    oder

    nach Satz 5 nach dem 23.07.25 erteilt wird

    Gruß Michel

    Ich kann beides: PCP und Preller..........gell da guggsch!!!

    Edited once, last by Igelmichel (July 25, 2025 at 10:34 PM).

  • Leider muß man aber festellen: Alle Patronenwaffen mit Hülsen über 30mm, also fast alle Westernwaffen und noch einige mehr, wären nicht mehr frei und vom Altbestand bzw. der Erteilung des :F: vor dem 24.07.25 ausgenommen.

    Und ja, es sollte im Interesse von uns Allen sein dagen etwas zu unternehmen auch wenn wir mit CAS oder den genannten Waffen nix am Hut haben.

    Gruß Michel

    Ich kann beides: PCP und Preller..........gell da guggsch!!!

  • Somit ist der Text klar und das "sofern", "und" und das "oder" machen Sinn.

    Mit den Begriffen 'und' bzw. 'oder' hat das Waffengesetz so seine Schwierigkeiten. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift heißt es:

    Quote

    Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite, Form)
    der eines Gebrauchsmessers (z. B. Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der
    Klinge
    – kürzer als 8,5 cm oder
    – nicht zweischneidig
    ist.

    Da die zweite Bedingung( hinter dem 'oder') entfällt, sofern die erste zutrifft, würden feststehende Messer mit einer beidseitig geschliffenen Klinge von unter 8,5 cm keine Waffeneigenschaft besitzen und da diese <12 cm lang ist auch nicht unter das Führverbot fallen.

    Ob die Gerichte das im Zweifelsfall auch so auslegen ist fraglich.

    When the people fear the government there ist tyranny. When the government fears the people there is liberty.

  • Das ist schon lustig - Sprave und Tactical Dad lesen bei uns den oben verlinkten Thread mit, veröffentlichen ein Video mit dem, was sie hier gelesen haben, und hier wird dann von jemand anders ein Thread dazu eröffnet, was gerade auf Youtube kommt... :)

    Gut so, ist ja auch wichtig ....

    Was redest Du da? (oder fehlen hier mittlerweile Beiträge?) :/

    Spraves Video kam gestern raus, das von TD heute morgen. Mein Thread ca. 3 Stunden später.


    => Den Mist hat das BMI verzaptft - nicht die beiden Youtuber.

    Fördermitglied des VDB.

  • Was redest Du da? (oder fehlen hier mittlerweile Beiträge?) :/

    Spraves Video kam gestern raus, das von TD heute morgen. Mein Thread ca. 3 Stunden später.

    und dieser Thread hier bei uns (auch oben verlinkt) ist schon Wochen alt und da hatten wir das alles schon besprochen, bevor das Gesetz verabschiedet wurde:

    flupp...
    June 30, 2025 at 2:02 PM