Die Waffenkanäle auf Youtube, Jörg Sprave/ Slingshotchannel und Tactical Dad weisen auf das neue Bundesgesetzblatt hin, welches den vom Bund gefürchteten Six-Needler Spraves verbieten sollte, aber auch alle Druckluftwaffen mit
betrifft.
Im Waffengesetz, Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 heißt es nun:
QuoteErlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen, soferna) diese nicht nach ihrer Beschaffenheit in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind und
b) die Bestätigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 4 der Beschussverordnung oder das Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 5 der Beschussverordnung nicht vor dem 24. Juli 2025 erfolgt ist;
Grob übersetzt:
QuoteDruckluftwaffen, die mit kalter Luft betrieben werden und weniger als 7,5 Joule erreichen, sind FREI, sofern
a) es keine Six-Needler sind und
b) die Waffe nicht vor dem 24.Juli 2005 zugelassen und mit einem
versehen wurde.
Kommt mir auch ein wenig komisch vor. Ein grober Schnitzer, der quasi alle
-Waffen über Nacht zu verbotenen/ erwerbspflichtigen Gegenständen macht. 
Oder wie interpretiert Ihr das? ![]()
(vielleicht sitze ich auch nur einer Falschmeldung auf)

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