Die Verweisung durch den Bundesrat an den Vermittlungsausschuss ist die einzige Lösung, die jetzt noch möglich ist, insofern klingt das also schon mal gut. Die Frage ist, wer genau das sagt - der Bundesrat muss das ja mehrheitlich auch so annehmen.
Dass die Empfehlung in der Drucksache, die ja schon ein paar Tage alt ist, heute noch nicht drinsteht, wundert mich jetzt erstmal nicht.
Was mich eher wundert, ist Frau Hünes Formulierung "die Gesetzesbegründung ist hier eindeutig. Es ist die Lesart „ist nicht … erfolgt“ zu wählen. Verboten sind also nur die Waffen, die noch nicht zugelassen sind".
Das habe ich von ihr auch so bekommen, aber ich glaube weiterhin, dass Frau Hüne das Problem noch nicht klar ist. Die denkt immer noch, das bezieht sich nur auf die Nadelrevolver. Ich hoffe, dass andere auf dem weiteren Weg es besser verstanden haben.
Der VDB hat nicht direkt mit dem Innenministerium geredet, sondern Umarex. ich bin aber der Auffassung, dass die Lage für die Cowboy Action Shooting im Innenministerium unterbreitet werden muss. Was ganz klar rausgekommen ist, dass Mann die Mehrlader Untererlaubnis stellen will und keine neuen mehr zulassen will, wir dürfen nur was wir schon haben und das was schon auf dem Markt ist für unseren Sport benutzen aber es wird zum Beispiel keine Schrotflinte und Unterhebelrebtierrer geben und wenn die nicht mehr gebaut werden, werden uns die Waffen ausgehen also bedarf es eine Intervention, auch zukünftig für unseren Sport, der ja noch nicht offiziell ist. Da noch keine offizielle Sport Ordnung auch das Problem hat d.h. auch keine Waffe auf der WBK.
Eine Intervention steht also dringend an zumal das Gesetz in Gestaltung ist.