Neues Aus für neue Westernwaffen? Die 40mm Hülse ist damit praktisch tot!

There are 19 replies in this Thread which has previously been viewed 2,086 times. The latest Post (June 19, 2025 at 7:13 PM) was by Paramags.

  • Die Barra- und Schofieldfans werden jubeln, als hätten sie es gewußt, auch für Webleyjünger die reinste Freude. Zieht Euch das mal rein 8|=O!

    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/KM5/waffenrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    siehe auch hier:

    Neue Ladepatronen-Waffen durch "Six-Needler Verbot" in Gefahr

    Sieht so aus, als wären die Mauerblümchen-LEPs die Gewinner des Tages, wer hätte das gedacht ;)

    Oder der künftige CO2-Navy, die 1870er Klasse wird ein interessantes Feld im CO2CAS :new11:

    ----------------------------------------------

    Zur Erinnerung sollte ich vielleicht nochmal die betr. Hülsen hier mit reinpacken



    So gesehen ist es unmöglich, in eine Schofield/Webley/Barra66 Hülse ein 40mm Geschoß (Dart) unterzubringen, bei den über 40mm Hülsen der anderen Revolver schon. Ausgenommen wieder die BB-Frontladerhülsen, da gehen beim SAA z.B. verschiedene rein, die originalen Hinterlader oder CNC, aber auch die 6mm Frontlader Dan Wesson und verschiedene andere. :/

    Ebenfalls betroffen sind die Farsan- Hülsen und die SSH und Madbull für die 6mm Airsoft-Flinten :(

    Irgendwie fehlt mir auch die/eine sinnvolle Kaliberangabe in der Novelle, da der Sixneedler, gegen den das vordergründig eigentlich zielt, ein 9mm Kaliber hat. So muß man das auf alle freie mehrschüssige CO2-Waffen beziehen. Also auch auf die winzigen .177er

    Dem gegenüber dürfte der .43er SAA frei bleiben, da er mit den Regelhülsen Gen.2 keine 40mm Geschosse verschießen kann. Wenn sich natürlich jemand Hülsen macht, was er ja darf... :wogaga:

    Da sieht man wieder, wem wir das Ruder in die Hände gelegt haben, wir sind auch nicht besser als die Amis :pinch: !

    Edited once, last by flupp... (June 19, 2025 at 11:06 AM).

  • Aha, hat's die Glatze also endlich geschafft das kippmoment großflächig herabzusetzen.

    Ich hoffe er muss seinen Wohnsitz künftig ins Ausland verlegen und "unbekannt verzogen" sein.

    :cursing:

    Isno halt so.... :pinch:  (VDB Fördermitglied)
    Lieber Menschenrechte als rechte Menschen...
    Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun. (Alain Peyrefitte )

  • Aha, hat's die Glatze also endlich geschafft das kippmoment großflächig herabzusetzen.

    Ich hoffe er muss seinen Wohnsitz künftig ins Ausland verlegen und "unbekannt verzogen" sein.

    :cursing:

    Das ist immer eine Ansichtssache! Vielleicht hat der nur eine legale Möglichkeit für ein Geschäftsmodell gefunden und der Staat hat überreagiert?

    Gegenbeispiel: Immer mehr würden im Straßenverkehr Oldtimer zulassen um die Fahrverbote zu umgehen und um Steuern zu sparen... Jetzt würden auf einmal deswegen die Oldtimer verboten.. da wäre der Aufschrei groß! ;)

  • Aha, hat's die Glatze also endlich geschafft das kippmoment großflächig herabzusetzen.

    Ich hoffe er muss seinen Wohnsitz künftig ins Ausland verlegen und "unbekannt verzogen" sein.

    :cursing:

    Ich weiß aus sicherer Quelle, dass er keine Absichten hat umzuziehen. Warum auch? Weil es jetzt bald ein Gesetz geben wird, das eine Waffe erlaubnispflichtig macht, von der noch keine einzige verkauft wurde und das keine Auswirkung auf alle bereits vorhandenen Waffen hat? Wer sollte da jetzt sauer sein?

    Die 40mm Länge werden Waffenkonstrukteure in Zukunft einfach einhalten und fertig.

  • Wenn man alles so stark optimiert und dann auch noch Breittritt und noch anmerkt das es am Knochen so richtig weh tut und das selbst lverfreilich auch noch demonstriert und und und

    Dann die Deppen die da draussen mit niedriger Hemmschwelle rumrennen und "die gehen auch durch Schutzwesten"

    Dann halte ich das nicht für Dummheit wenn dagegen vorgegangen wird. Der Ansatz ist richtig, aber leider unprofessionell.

    Die Anzahl von Vorfällen gegen die man sich derart wehren muss sind in Deutschland mit am niedrigsten.

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  • Leider sind die Deutschen zu dumm zu begreifen, wie eine solche Waffe wirkt, wenn man es nicht sehr, sehr drastisch beschreibt. Hätte man den SixNeedler als "Dart-Spielzeug" beworben hätte sich kein Schwein dafür interessiert.

  • Ebenfalls betroffen sind

    Betroffen sind lediglich Neuzulassungen.

    Eure alten Knallpistolen sind alle nachwievor Legal und dürfen auch weiter produziert werden.

    Wo ist das herauszulesen? (betr. nur Neuzulassungen?)

    Ich interpretiere das so, daß nach dem Ultimo pauschal alle Neuverkäufe betroffen sind, also auch die etablierten Modelle SAA und CLA und Remi, sobald sie in Verkehr gebracht werden (andere interessieren hier erstmal nicht), nicht nur Neukonstruktionen danach.

    Wie das durchzusetzen sein soll (neu/alt), ist mir schleierhaft. In dem Falle wäre ein Run auf alte gebrauchte zu erwarten, die alten Rahmenteile mit der alten SN wären so begehrt wie Simson S50 Rahmen von vor 1990. ???

    Hier nochmal die Novelle als Zitat:

    - 4 - Bearbeitungsstand: 11.06.2025 15:56
    ...
    6. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 wird durch die folgende Nummer
    1.1 ersetzt:
    „1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse
    kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsener-
    gie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, und die das Kennzeichen nach Anlage
    1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl.
    I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fas-
    sung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen
    tragen, sofern
    a) diese nicht nach ihrer Beschaffenheit in Bezug auf Geschosse mit einer
    Länge von mehr als 40 mm mehrschüssig sind und
    b) die Bestätigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz
    4 der Beschussverordnung oder das Aufbringen des Kennzeichens nach §
    11 Absatz 6 Satz 5 der Beschussverordnung nicht vor dem … [einsetzen:
    Datum des Tages des Inkrafttretens dieses Gesetzes] erfolgt ist;“.

    ...


    Man könnte jetzt argumentieren, daß in eine 40,5 bis 40,8mm lange Hülse sowieso kein Geschoß, was auch nur geringfügig länger als 40mm ist, sinnvoll eingesetzt werden kann, aber möglich wäre es :rolleyes:

  • Das Gesetz stellt auf das Datum der Erteilung der Erlaubnis zum Aufbringen des F-Zeichens durch die PTB ab. Liegt dieses Datum vor Rechtskraft des Gesetzes ändert sich nichts. Liegt das Datum danach, dann gelten die neuen Regeln.

    Um erlaubnispflichtig zu sein muss eine Waffe unter 7,5 Joule a) mehrschüssig lange Geschosse verwenden können UND b) erst nach Inkraftreten des neuen Gesetzes durch die PTB gegangen sein. Alle bereits im Markt befindlichen Waffen sind ja durch die PTB und von daher ändert sich nix.

    Das ist zwar schön für die alten Produkte, aber sehr problematisch für den Vollzug. Es gibt auf einmal Druckluftwaffen, die zwar das F-Zeichen haben, aber NICHT erlaubnisfrei sind. Das ist dann anders. Ein Polizist muss JEDESMAL, wenn er auf eine F-Waffe stößt, recherchieren ob sie frei ist oder WBK-pflichtig. Das war bisher nicht nötig.

    Es wäre viel besser gewesen, wenn man einfach die betroffenen Waffen von der Pflicht des Aufbringens des F-Zeichens ausnehmen würde. Sie wären dann erkennbar erlaubnispflichtig, weil kein F-Zeichen drauf ist. Aber relevant ist das alles nicht, weil solche Waffen gar nicht in den Verkauf gelangen. Wer würde schon einen WBK-Eintrag für so eine lächerliche 7,5 Joule Waffe verschwenden?

    Edited once, last by JMBFan (June 19, 2025 at 3:29 PM).

  • Wo nimmst Du das wieder her?

    Die Anlage 2 bezieht sich auf §2 WaffG, der regelt den Umgang mit Waffen und Munition, wer was darf und was er dazu braucht oder nicht.

    alte Fassung

    Unterabschnitt 2:
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1.
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    1.1
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse
    kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie
    von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1
    Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl.
    I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung
    oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen;


    neue Fassung

    - 4 - Bearbeitungsstand: 11.06.2025 15:56
    ...
    6. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 wird durch die folgende Nummer
    1.1 ersetzt:
    „1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse
    kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsener-
    gie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, und die das Kennzeichen nach Anlage
    1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl.
    I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fas-
    sung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen
    tragen, sofern
    a) diese nicht nach ihrer Beschaffenheit in Bezug auf Geschosse mit einer
    Länge von mehr als 40 mm mehrschüssig sind und
    b) die Bestätigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz
    4 der Beschussverordnung oder das Aufbringen des Kennzeichens nach §
    11 Absatz 6 Satz 5 der Beschussverordnung nicht vor dem … [einsetzen:
    Datum des Tages des Inkrafttretens dieses Gesetzes] erfolgt ist;“.


    Soweit die Essenz für mich:

    Unterabschnitt 2:
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1.
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz (wenn:)

    Druckluftwaffen <7,5J... blabla... :F: tragen... :thumbup:

    aber nur wenn...

    a) nicht Geschosse > 40mm Länge mehrschüssig verschossen werden können :/ (40,01 ist auch über 40 und paßt in SAA)

    b) das Aufbringen des :F: oder die Bestätigung dafür NICHT vor dem Ultimo (Inkrafttreten) erfolgt sind

    ???

    Meine :F: wurden alle in der Vergangenheit aufgestempelt, gelasert, eingegossen, was weiß ich.... Auf alle Fälle VOR dem künftigen Ultimo! :aufreg:

    Das ist reines WaffG, nicht BeschG, nur mit Bezug zur VO.

    Edited once, last by flupp... (June 19, 2025 at 4:37 PM).

  • Genau, hatte ich gerade editiert.

    Genauso ist es bedeutet aber auch, daß meine alten dann illegal sind, oder WBK-pflichtig, siehe Abs. b)

    Erteilung/Aufbringen :F: NICHT VOR dem Inkrafttreten. Wie blöd muß man das noch lesen, damit es paßt und meine doch frei sind/bleiben ???

  • Keine Ahnung was ihr hier diskutiert.

    Auf gut deutsch, es ist lediglich die Bauweise/Art des Sixneedler (und weiter derartige Waffen)

    mit einer Geschosslänge von über 40mm (nicht Hülsen!) die durch das (eventuell) neue Gesetz

    verboten, bzw. Erlaubnisspflichtig werden.


    Alles was bisher am Markt ist, ist weiterhin frei und legal!

    Edited once, last by Gubi (June 19, 2025 at 6:46 PM).

  • Einfach mal wirklich lesen und versuchen zu verstehen. Wenn eine Hülse das Laden von 40,00000001mm langen Geschossen ermöglicht (und das tut jede originale UX SAA oder Crosman Remi/DW Hinterladerhülse), fällt sie in einem Revolver/UHR (da Mehrlader) unter die neue Bestimmung. Auch in einem K98 oder Nagant, der uns hier nicht wirklich interessiert.

    Auch feste Trommeln wären betroffen, es ist nicht direkt zwingend eine Hülse erforderlich.

    Nur mit dem Knicker kannst Du soviele Pfeile verschießen, wie Du willst, auch die richtig fiesen mit mehr Länge.

  • Bitte nicht Zahlreiche Threads zum gleichen Thema öffnen, das wird zu Unübersichtlich.

    Hier geht´s bitte weiter

    Neue Ladepatronen-Waffen durch "Six-Needler Verbot" in Gefahr - CO2air.de
    Daß das Waffenrecht im Torbomodus wegen des sog. Sixneedlers verschärft werden soll, dürfte den Meisten schon bekannt sein. Was das allerdings für die oben…
    www.co2air.de
  • Paramags June 19, 2025 at 7:13 PM

    Closed the thread.