Daß das Waffenrecht im Torbomodus wegen des sog. Sixneedlers verschärft werden soll, dürfte den Meisten schon bekannt sein.
Was das allerdings für die oben genannte Waffengattung bedeuten würde, wenn der Wortlaut, der jetzt existiert, so Gesetz wird, wurde zumindest noch nicht wirklich angesprochen.
Sinngemäß besagt der Entwurf, daß Druckluftwaffen, die mehrschüssig Geschosse von einer Länge von über 40mm verschießen können, künftig erlaubnispflichtig sein sollen, sofern sie beim Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht zugelassen sind.
Die Ladepatronen der entsprechenden Waffen haben eine Länge von 41mm und man kann damit Geschosse von über 40mm laden und auch verschießen. Daß sie dafür nicht vorgesehen sind, dürfte irrelevant sein. Im Entwurf steht ja KANN und nicht SOLL.
Das Ganze bedeutet also, daß es für den deutschen Markt keine neuen Ladepatronenwaffen mehr geben wird wenn daran nichts mehr geändert wird. Ich glaub nicht daß die Hersteller extra wegen uns Waffen mit einer 2mm kürzeren Patronenlänge auf den Markt bringen.
Wieder eine Kategorie, die ungewollt mit in ein Verbot fällt. Nicht das erste Mal...
