Ich musste gestern an Finaly Fantasy und das Waffenrecht denken und habe da ein bisschen recherchiert. Die Ergebnisse möchte ich euch mal darlegen da sie mich dann doch Überascht haben.
Es gab Historisch gesehen ja Pistolen und Revolver mit fest installierten Bajonetten.
https://www.ancestryguns.com/harrington-richardson-model-3-revolver-with-bayonet-11-9-crantique001/
Nehmen wir mal an, der Richardson würde als SSW rausgebracht werden?
Die KI stuft den Original Revolver wie folgt ein
QuoteDisplay MoreSehr gute und komplexe Frage – die Antwort liegt im deutschen Waffenrecht (§ 1–3 WaffG) und in der Klassifizierung von Mehrzweckwaffen (also Waffen mit Schuss- und Hiebfunktion). Schauen wir uns das genau an:
🔍 Fallbeispiel: Historischer Revolver mit Bajonett
(z. B. Harrington & Richardson Model 3 mit fest montiertem Bajonett)
Solche Waffen wurden teilweise im 19. Jahrhundert hergestellt – selten, aber real. Die Einstufung hängt von mehreren Faktoren ab:
🔫 1. Schusswaffe laut § 1 Abs. 2 WaffG
Ein Revolver ist grundsätzlich eine Schusswaffe, wenn:
- er dazu bestimmt ist, Projektile abzufeuern,
- er eine Antriebsvorrichtung (z. B. Pulverladung) nutzt,
- er eine Bestimmung zum Schussgebrauch aufweist.
➡️ Ja, ein Harrington & Richardson Model 3 ist eine Schusswaffe.
🗡️ 2. Eingebautes Bajonett = Hieb- oder Stoßwaffe?
Ein Bajonett ist laut § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG eine Hieb- und Stoßwaffe, wenn:
- es dazu bestimmt ist, durch Muskelkraft Verletzungen zu verursachen,
- es keine Schussfunktion besitzt,
- es selbstständig oder montiert genutzt werden kann.
➡️ Ein fest installiertes Bajonett an einem Revolver wird als Teil der Schusswaffe betrachtet – aber nicht als eigenständige Hiebwaffe, weil es kein primärer Zweck der Waffe ist.
⚖️ 3. Einstufung im Waffenrecht: Vorrangprinzip
Wenn eine Waffe mehrere Funktionen erfüllt, zählt in der Regel die gefährlichste/primäre Funktion:
- Das Waffengesetz stuft primär nach der Hauptverwendungsart ein.
- Beim Revolver mit Bajonett ist das der Schussgebrauch → also Schusswaffe.
➡️ Die Schusswaffeneigenschaft dominiert.
🧭 Fazit: Wie wird so ein Revolver mit Bajonett eingestuft?
Merkmal Einstufung Revolver ✅ Schusswaffe (§ 1 Abs. 2 WaffG) Festes Bajonett 🔁 Teil der Schusswaffe, keine eigenständige Hiebwaffe Gesamtbewertung ✅ Schusswaffe mit fest montierter Klinge 🔒 Wichtig für den Besitz:
- Der Revolver ist erlaubnispflichtig (i.d.R. WBK erforderlich),
- Das Bajonett erhöht nicht automatisch die Einstufung,
- Ist der Revolver funktionsuntüchtig (z. B. Dekowaffe), kann er ggf. als Anscheinswaffe oder Sammlerstück eingestuft werden – hängt vom Umbau ab.
Wenn du möchtest, kann ich dir ein Gutachten-ähnliches Kurzfazit zur Vorlage bei einer Waffenbehörde oder zur persönlichen Information erstellen.
Hätte ich jetzt so nicht erwartet dass die Bajonettfunktion nicht zählt. Um die besorgten Bürger zu beruhigen ändert sich die Einstufung bei einer SSW allerdings, so dass sie keine Abnahme der PTB bekommen würde.
QuoteDisplay MoreWenn ein historisch inspirierter Revolver mit fest montiertem Bajonett heute als SSW (Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe) neu auf den Markt gebracht würde, wäre das rechtlich äußerst problematisch – und in den meisten Fällen nicht zulässig. Hier sind die Gründe im Detail:
🔥 Was ist eine SSW? (§ 1 Abs. 2 Nr. 2b WaffG)
Eine Schreckschusswaffe (SSW) ist eine Waffe, die:
- ausschließlich Reiz-, Knall- oder Signalmunition verschießen kann,
- nicht zur Abgabe von Projektilen geeignet oder bestimmt ist,
- eine behördliche PTB-Zulassung tragen muss (PTB-Zeichen im Kreis),
- keine Hieb- oder Stoßwaffe kombiniert enthalten darf.
🛑 Problem: Bajonett an SSW
Ein fest installiertes Bajonett gilt als Hieb- oder Stoßwaffe:
- Wenn eine SSW zusätzlich als Hiebwaffe verwendbar ist,
- verstößt sie gegen § 8 Beschussgesetz und die PTB-Richtlinien,
- und wird nicht zugelassen.
➡️ Solche Waffen bekommen keine PTB-Kennzeichnung, also:
- dürfen nicht frei verkauft werden (nur mit Ausnahmegenehmigung),
- gelten nicht mehr als SSW, sondern als Verbotene Kombination.
🧠 Ausnahme: Deko ohne echte Funktion
Wenn der "Bajonett-ähnliche Aufsatz":
- klar nicht als Hiebwaffe taugt (z. B. zu weich, abgerundet, Atrappe),
- nicht stabil montiert ist (z. B. Klappmechanismus ohne Arretierung),
… dann könnte es als reine Designzugabe durchgehen.
Aber: Die PTB ist hier sehr streng, und bei festen, stabilen Klingen lautet die Antwort fast immer:
Quote❌ Keine Zulassung als SSW möglich wegen erhöhter Gefährlichkeit.
🧭 Fazit
Frage Antwort Darf eine SSW mit festem Bajonett auf den Markt? ❌ Nein, wegen Verstoß gegen PTB-Vorgaben Ist das Bajonett eine Hiebwaffe laut WaffG? ✅ Ja, und macht die Waffe damit unzulässig Gibt es Umgehungen? ⚠️ Nur als reine Deko / Softair / Sammlerstück mit klarer Trennung der Funktionen – aber nicht als SSW mit PTB-Zulassung Wenn du möchtest, kann ich dir eine fiktive, gesetzeskonforme Version einer solchen Waffe (z. B. für Film, Ausstellung oder Sammlerzwecke) gestalten – oder dir zeigen, wie ähnliche Designs in Games oder Repliken legal umgesetzt werden.
Fand ich jedenfalls ganz Informativ. 🫡
