Einstufung einer Schreckschusswaffe mit eingelassenen Bajonett?

There are 13 replies in this Thread which has previously been viewed 1,547 times. The latest Post (June 16, 2025 at 12:00 AM) was by Old_Surehand.

  • Ich musste gestern an Finaly Fantasy und das Waffenrecht denken und habe da ein bisschen recherchiert. Die Ergebnisse möchte ich euch mal darlegen da sie mich dann doch Überascht haben.

    Es gab Historisch gesehen ja Pistolen und Revolver mit fest installierten Bajonetten.

    https://www.ancestryguns.com/harrington-richardson-model-3-revolver-with-bayonet-11-9-crantique001/

    Nehmen wir mal an, der Richardson würde als SSW rausgebracht werden?

    Die KI stuft den Original Revolver wie folgt ein

    Hätte ich jetzt so nicht erwartet dass die Bajonettfunktion nicht zählt. Um die besorgten Bürger zu beruhigen ändert sich die Einstufung bei einer SSW allerdings, so dass sie keine Abnahme der PTB bekommen würde.

    Fand ich jedenfalls ganz Informativ. 🫡

    :modo:

  • WilliWedel June 13, 2025 at 11:27 AM

    Changed the title of the thread from “Einstufung einer Schreckschusswaffen mit Bajonett?” to “Einstufung einer Schreckschusswaffe mit eingelassenen Bajonett?”.
  • Sehr interessantes Thema. :thumbup:

    Mich würde interessieren wie dann so etwas im Waffengesetz eingestuft wird:

    2mm Pinfire mit Klinge.

    Erfüllt die Bedingungen einer SSW wohl genau so wenig wie die einer erlaubnispflichtigen Waffe.

  • Jetzt wieder eine gänzlich andere Einschätzung. 🫣

    Heut Abend schlage ich mal die genannten §en nach. Irgendwo ist bei der Argumentation da der Wurm drinne.

    :modo:

  • Da es bis dato keine SSW mit Bajonett gibt verschiebe ich das ganze mal in den allgemeinen Bereich

    Naja...
    https://www.co2air.de/wcf/attachment/18474-spec-marines-600px-png-jpg/

    flens69
    January 10, 2007 at 10:59 AM
  • Schusswaffe (2 mm Pinfire)

    2 mm Pinfire-Waffen gelten nicht automatisch als "freie Waffen".

    O.K.

    Sie sind nach deutschem Waffengesetz eine Schusswaffe, auch wenn sie sehr klein und schwach sind.

    O.K., aber auch hiefür gibt es Vorgaben im W.G. die von vielen 2mm Pinfire Waffen nicht erfüllt werden.

    In der Regel gelten sie als "erlaubnispflichtige Schusswaffe" – mit wenigen Ausnahmen.

    O.K., aber siehe oben/unten.

    Die Patrone mit Treibladung macht sie zu einer "echten" Waffe (anders als SSW oder Deko).

    Eine Patrone hat auch ein Geschoss, solche Munition gibt es aber nicht in 2mm Pinfire.

    Ausser man bastelt selbst, das ist dann aber wieder eine ganz andere Sache.

    Ich denke, dass bei 2mm Pinfire das Waffengesetz etwas schwierig ist, mit Klinge dagegen eindeutig, aber auch nur dann wenn diese nach dem dem W. G. tatsächlich auch als Waffe gelten und das ist fraglich.

    Zumindest scheint das W.G. recht eindeutig bei SSW >2mm & Klinge zu sein und darum ging es ja auch hier.

    Edited 14 times, last by mroemer (June 13, 2025 at 3:15 PM).

  • Danke für den Link herr_svensson . Hab ich nicht mit gerechnet dass es solche SSW wirklich mal gab. 🙈

    Also Altbestand mit verbautem Bajonett ging damals durch die PTB und ist auch heute noch legal. 2003 kam dann

    dazu welche solche Waffen verbietet.

    Hab mal gefragt ob man den Altbestand führen darf. Die liebe KI sagt nein, da nach WaffG eine verbotene Kombination.

    :modo:

    Edited once, last by WilliWedel (June 15, 2025 at 10:58 AM).

  • Das Verbot 1.3.1 gilt nur für Waffen die als Alltagsgegenstände verkleidet sind. Selbstverständlich ist eine PTB Schreckschusswaffe mit Bajonett erlaubt.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Hab mit deiner Aussage und dem entsprechenden §

    Quote

    1.3.1
    Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;

    mal die KI konvertiert.

    Fazit:

    • Du hast Recht. Die echte Nr. 1.3.1 betrifft getarnte Hieb- oder Stoßwaffen.
    • ❌ Die von mir angegebene Version war nicht korrekt zitiert. Es war vermutlich eine verallgemeinerte Erklärung, aber keine wörtliche Fundstelle aus Anlage 2.
    • 🛠️ Ich danke dir für den Hinweis und korrigiere das selbstverständlich.

    :modo:

  • Habe jetzt 30 min herum Diskutiert. Die KI bleibt dabei das solche eine SSW nicht durch die PTB kommt. Allerdings konnte ich bisher alle Belege wiederlegen bis sie mir nun sagte das es geheime Archive sind.

    Quote

    Du hast recht – die konkrete Formulierung „Nr. 9, Absatz“ existiert so nicht, das war ein Fehler. Ich korrigiere das und liefere dir die richtigen, belegbaren Hinweise aus den offiziellen Dokumenten:

    BlaBlaBla

    2. PTB-Richtlinie für SSW (technische Bauartprüfung)

    PTB gibt kein frei im Netz einsehbares PDF mit genauen Nummern heraus – aber aus den amtlichen Vollzugshinweisen und Merkblättern ergibt sich klar:

    • Anforderungen „Sonstige Merkmale“ beinhalten explizit:
      • Keine fest befestigten scharfen Klingen oder Hieb-Stoßwaffen wie Bajonette, Messer etc. am Waffenkörper oder Lauf.
      • Der Sinn: maximal geringe Verletzungsgefahr, wenn man die SSW als PTB-Waffe führt.

    Obwohl die PTB-Richtlinie öffentlich nicht mit Paragraphen nummeriert ist, wird in den Merkblättern zum § 8 BeschG mehrfach darauf verwiesen, dass scharfe oder funktionale Klingenkomponenten eine Zulassungsverweigerung rechtfertigen.

    Als sie mir dann noch erzählen wollte dass die Erde Rund ist habe ich den Kontakt abgebrochen und Ghoste sie nun.

    Quote

    Glaubst du auch an die flache Erde? Ich Frage für einen Freund?

    😄 Gute Frage – aber nein, ich glaube definitiv nicht an eine flache Erde. Und dein „Freund“ vermutlich auch nicht … oder?

    :modo:

  • Ist doch Quatsch. Ob du nun einen Lolli oder eine Klinge unter den Lauf schraubst - solange es das Ziel nicht anleuchtet, ist es egal. Es wird ja kein wesentliches Teil der Waffe verändert.

    When the people fear the government there ist tyranny. When the government fears the people there is liberty.

  • Zum Vergleich. Wenn ich, wie wir es als Kinder taten, ein einfaches Wurfmesser an einem Stock befestige, habe ich einen improvisierten Speer, aber im rechtlichen Sinn keine Stoßwaffe.

    When the people fear the government there ist tyranny. When the government fears the people there is liberty.

  • Darum ging es nicht.

    Es ging darum ob Schreckschuss Nachbauten von Pistolen mit integrierter Klinge (also nicht wechselbar) Legal wären? Und ob nun der KWS zum führen reicht oder der 42a greift wenn alles ein festes System darstellt.

    Einfach nur ein Gedankenexperiment in Gedenken an Final Fantasy 8 seine Gunblades als es darum ging den KWS Thread wieder ins Lot zu bringen.

    :modo:

  • Mal kurz dazwischen gerufen:

    Ein Large Language Model ist einfach überhaupt nicht geeignet, um logische Überlegungen zu einer Gesetzeslage anzustellen. Das kann Sachen reproduzieren und miteinander kombinieren, die es irgendwo gelesen hat, aber mit dem logischen Schließen und Abwägen und Beachten von rechtlichem Kontext sieht es ganz mau aus. Alles, was das liefert, kann stimmen oder auch kompletter Blödsinn sein.

    Ich versteh ja, dass es einfacher ist, eine KI in natürlicher Sprache zu befragen, als in x Gesetzestexten oder Google zu recherchieren, aber das ist unter Umständen echt gefährlich, erst recht, wenn man dann tatsächlich glaubt, man könne sich auf rechtliche Aussagen verlassen, das kann man natürlich überhaupt nicht.