Kleiner Waffenschein – aktuelle Infos & Erfahrungen gesucht

There are 80 replies in this Thread which has previously been viewed 6,504 times. The latest Post (July 1, 2025 at 9:24 PM) was by blackhawk168.

  • Hallo zusammen,

    ich interessiere mich aktuell sehr für den Kleinen Waffenschein und spiele mit dem Gedanken, einen zu beantragen. Leider ist es gar nicht so einfach, wirklich aktuelle und verlässliche Informationen zu finden.... Vieles, was man online noch findet (YouTube, Webseiten, Forenbeiträge), stammt noch aus Zeiten vor 2020 oder ist ziemlich allgemein gehalten.

    Deshalb mal ein paar Fragen in die Runde:

    - Wo informiert ihr euch aktuell und fundiert, wenn’s um das Thema KWS und SSW-Waffen geht? Gibt’s empfehlenswerte Seiten oder vielleicht auch direkte Anlaufstellen bei Behörden?

    - Gibt es Dinge, auf die man sich realistisch einstellen sollte (z. B. Verhalten bei Kontrollen, Aufbewahrungspflichten, rechtliche Grauzonen)?

    - Ich habe in letzter Zeit öfter gehört, dass teilweise über strengere Regeln oder sogar Hausbesuche für KWS-Besitzer diskutiert wird – weiß jemand, wie konkret solche Ideen derzeit sind?

    Und ganz allgemein:
    Findet ihr, dass sich der Kleine Waffenschein aktuell noch „lohnt“? (Klar, muss am Ende jeder für sich selbst entscheiden, hängt ja auch vom Wohnort und Einsatzzweck ab.) Aber mich interessiert, wie ihr das heute einschätzt – gerade im Vergleich zu früher.

    Würde mich sehr über Einschätzungen oder Tipps freuen – gern auch mit persönlichen Erfahrungen.

    Viele Grüße:D

  • Quote

    - Wo informiert ihr euch aktuell und fundiert, wenn’s um das Thema KWS und SSW-Waffen geht? Gibt’s empfehlenswerte Seiten oder vielleicht auch direkte Anlaufstellen bei Behörden?

    Am sinnvollsten bei der zuständigen Behörde, bzw. deren Webseite. Hier kommt es darauf an, wo Du wohnst: Während in grossen Städten meistens bei der Stadtverwaltung eine eigene Waffenbehörde existiert, ist meistens das Landratsamt zuständig. Einfach bei einer Suchmaschine Deiner Wahl "KWS" und Deinen Wohnort eingeben.

    Quote

    - Gibt es Dinge, auf die man sich realistisch einstellen sollte (z. B. Verhalten bei Kontrollen, Aufbewahrungspflichten, rechtliche Grauzonen)?

    Waffen müssen in einem abschliessbaren Schrank aufbewahrt werden, und rein theoretisch hat die zuständige Behörde auch das Recht, dass zu kontrollieren. Die Wahrscheinlichkeit das sie es tut ist allerdings relativ gering. Zum einen sind die meisten Behörden personell überlastet und zum anderen konzentrieren die sich bei Waffenkontrollen vor allem auf die Besitzer von scharfen Waffen.

    Bei Kontrollen verhält man sich völlig normal. Wenn der zuständige Beamte (Polizei oder Waffenbehörde) etwas verlangt zu dem er berechtigt ist, macht man das. Ansonsten legt man Widerspruch gegen die Amtshandlung ein. Wenn es dann trotzdem gemacht wird, ist man juristisch auf der sicheren Seite.

    Quote

    - Ich habe in letzter Zeit öfter gehört, dass teilweise über strengere Regeln oder sogar Hausbesuche für KWS-Besitzer diskutiert wird – weiß jemand, wie konkret solche Ideen derzeit sind?

    Gerade beim Waffenrecht gibt es ständig Diskussionen. Manche Gruppierungen versuchen da ihre Vorstellungen von Verschärfungen durchzudrücken, aber ob das klappt ist immer die Frage.

    Unsere derzeitige Regierung hat ja vor den Wahlen von einer "Normalisierung" des Waffenrechts gesprochen. Mal sehen, ob sie ihre Versprechen halten.

    Quote

    -Und ganz allgemein:
    Findet ihr, dass sich der Kleine Waffenschein aktuell noch „lohnt“? (Klar, muss am Ende jeder für sich selbst entscheiden, hängt ja auch vom Wohnort und Einsatzzweck ab.) Aber mich interessiert, wie ihr das heute einschätzt – gerade im Vergleich zu früher.

    Wie Du selbst sagst: Es hängt vom Einsatzzweck ab. Was meinst Du mit "hängt ja auch vom Wohnort ab"?

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  • Gleich vorweg: meines Wissens hast Du zu Hause keine Kontrollen zu befürchten, da diese nur bei erlaubnispflichtigen Waffen gestattet sind, und die SRS-Waffen an sich ja erlaubnisfrei sind. Der KWS gilt ja nur für das Führen.

    Du fragtest ja auch nach der persönlichen Meinung: ich habe keinen KWS, weil mir die Sache einerseits den Aufwand nicht wert ist, und weil ich zu Selbstverteidigungszwecken Pfefferspray den SRS für in so ziemlich jeder Hinsicht überlegen halte (Gasmenge, Kosten, Führbarkeit, Gewicht, Abmessungen, rechtlicher Status), und andererseits eine Piexon habe, die dem WaffG gar nicht erst unterliegt - falls ich denn mal meine, irgendwas führen zu müssen.

    Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

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  • Waffen müssen in einem abschliessbaren Schrank aufbewahrt werden, und rein theoretisch hat die zuständige Behörde auch das Recht, dass zu kontrollieren. Die Wahrscheinlichkeit das sie es tut ist allerdings relativ gering

    Nein. Das Recht der Waffenbehörde zur Aufbewahrungskontrolle bezieht sich nur auf erlaubnispflichtige Waffen. Sollte es mal dazu kommen, dass SSW nicht mehr frei ab 18 verkäuflich sind, wäre eine Aufbewahrungskontrolle im Bereich des Denkbaren. Aber die ohnehin schon überlasteten Behörden hätten dann wahrscheinlich nochmal doppelt so viele Waffenbesitzer zu kontrollieren wie bisher.

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    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Unabhängig davon müssen auch Schreckschusswaffen vor unberechtigtem Zugriff sicher gelagert werden, also normalerweise unter Verschluss.

    Was nützt diese Vorschrift, wenn sie nicht kontrolliert werden darf?

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  • Unabhängig davon müssen auch Schreckschusswaffen vor unberechtigtem Zugriff sicher gelagert werden, also normalerweise unter Verschluss.

    Was nützt diese Vorschrift, wenn sie nicht kontrolliert werden darf?

    Das müssen generell alle freie Waffen, egal ob Airsoft mit F, Luftgewehre oder Schreckschusswaffen.

    Dazu müssten alle freien Waffen irgendwo registriert sein und die Behörden müssten dann das kontrollieren. Wer soll
    das machen? Die kommen so schon nicht rum bei den WBK Inhabern.

    Gruß
    Thomas

  • Unabhängig davon müssen auch Schreckschusswaffen vor unberechtigtem Zugriff sicher gelagert werden, also normalerweise unter Verschluss.

    Was nützt diese Vorschrift, wenn sie nicht kontrolliert werden darf?

    So nutzlos wie fast alles in diesem Affengesetz.

    Aber - wie immer im Leben gilt hier: "...solange nichts passiert..."

    ...und...

    ...sogenannte "Zufallsaufgriffe"...

    "GUT GEMEINT" IST MEISTENS DAS GEGENTEIL VON "GUT GEMACHT" !!

  • Unabhängig davon müssen auch Schreckschusswaffen vor unberechtigtem Zugriff sicher gelagert werden, also normalerweise unter Verschluss.

    Was nützt diese Vorschrift, wenn sie nicht kontrolliert werden darf?

    Es geht nicht um Kontrolle. Es geht darum, dass die Waffen vor dem Zugriff Unberechtigter (z.B. Kinder) geschützt sind. Sollte eine SSW irgendwo rumliegen, Kinder spielen damit und es kommt zu einem Unfall, wird es unangenehm. Dann wird der Verstoß gegen die Vorschrift geahndet.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Unabhängig davon müssen auch Schreckschusswaffen vor unberechtigtem Zugriff sicher gelagert werden, also normalerweise unter Verschluss.

    Was nützt diese Vorschrift, wenn sie nicht kontrolliert werden darf?

    Sieh es so:

    Schreckschusswaffen sind nicht registriert.

    Würdest du sagen du hast keine, ist die Grundlage für jegliche Kontrolle entfallen. Sache an der Haustür erledigt.

    Wenn du mehrere hast und eine ist ordnungsgemäß gelagert, würde es alternativ ja schon reichen diese zu präsentieren. Sofern andere Waffen nicht ganz offensichtlich rumliegen.

    Nicht jedes Gesetz das existiert hat auch eine automatische Kontrolle zur Folge.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Unabhängig davon müssen auch Schreckschusswaffen vor unberechtigtem Zugriff sicher gelagert werden, also normalerweise unter Verschluss.

    Was nützt diese Vorschrift, wenn sie nicht kontrolliert werden darf?

    >Sieh es so:

    >Schreckschusswaffen sind nicht registriert.

    >Würdest du sagen du hast keine, ist die Grundlage für jegliche Kontrolle entfallen. Sache an der Haustür erledigt.


    Bei mir wurden bisher alle Waffen beim Kauf durch den Händler mit meinen Daten erfasst. Und da weiss man auch nicht, ob der die Daten für sich behält. Selbst wenn er es jetzt macht, heisst das ja nicht, dass das in Zukunft auch so ist.

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    Edited once, last by Paramags (June 9, 2025 at 1:06 PM).

  • Bei mir wurden bisher alle Waffen beim Kauf durch den Händler mit meinen Daten erfasst. Und da weiss man auch nicht, ob der die Daten für sich behält. Selbst wenn er es jetzt macht, heisst das ja nicht, dass das in Zukunft auch so ist.

    Richtig, der Händler muss nachweisen können dass er die Waffe nur an berechtigte Personen
    abgegeben hat. Verkaufst Du deine SSW oder kaufst eine von Privat musst Du Dich ja auch
    versichern dass der Käufer Volljährig ist. An die Waffenämter gehen da aber keine Daten.

  • Einfache Sache. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist im Grundgesetz verankert. Ðu musst niemanden im deine Wohnung lassen, auch nicht die Polizei, abgesehen davon, wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss hat. Und den bekommt man nicht mal eben.

    Für Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen wurde dieses Grundrecht mit dem Argument der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgehebelt. Als WBK-Inhaber musst du zulassen, dass die Waffenbehörde die gesetzeskonforme Aufbewahrung kontrolliert. Die Kontrollen müssen nicht angekündigt werden und du darfst nur ablehnen, wenn du einen triftigen Grund hast. Ansonsten entstehen Zweifel an deiner Zuverlässigkeit und du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit die WBK entzogen bekommen.

    Bei freien Waffen ist das rechtlich nicht möglich.

    Da müssten schon Hinweise auf Straftaten oder sowas vorliegen, damit die Behörde dass darf. Oder es sind Zufallsfunde bei anderen Gelegenheiten.

    Aber systematisch kann das aktuell nicht konkret kontrolliert werden. Gott sei Dank!

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  • Bei mir wurden bisher alle Waffen beim Kauf durch den Händler mit meinen Daten erfasst.

    Das macht aber nicht jeder Händler so (weiß ich) und ist auch keine gesetzliche Vorschrift (wage ich zu behaupten).

    Richtig, der Händler muss nachweisen können dass er die Waffe nur an berechtigte Personen
    abgegeben hat.

    Sehe ich einen anderen Zweck hinter, dahingehend was dokumentiert wird.

    Nicht jede Waffe hat (oder hatte wenn schon wieder vom Markt verschwunden) eine Seriennummer. Da fängt es schon an.

    Es geht bei entsprechender Dokumentation wohl eher darum, dass über die Vorgaben des kleinen Waffenscheins beim Führen aufgeklärt wurde. Das lässt sich der Händler bestätigen. Es geht nicht um den Verbleib bzw. die Abgabe.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Nicht jede Waffe hat (oder hatte wenn schon wieder vom Markt verschwunden) eine Seriennummer. Da fängt es schon an.

    Das triggert mich gleich wieder und ich mußte mal nachlesen.

    §24 WaffG : ...deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen:
    [...] 5. eine fortlaufende Nummer (Seriennummer).
    Die in Satz 1 Nummer 2, 4 und 5 genannten Angaben sind nicht anzubringen auf
    [...] 2. wesentlichen Teilen von erlaubnisfreien Schusswaffen.

    Es wird auch noch auf die §§ 7 bis 9 des Beschussgesetzes verwiesen, aber da drin werden im Wesentlichen Schussaparate und Munition dafür genannt, wovon ich nur die Hälfte begriffen habe. Sieht also so aus, als bräuchten SGS in der Tat rechtlich gesehen keine Seriennummer. Bislang hatte ich das nur für Druckluftwaffen nachgesehen. :thumbup:

    Die deutscheste aller Fragen: "Dürfen Sie das?"
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.

  • Es geht bei entsprechender Dokumentation wohl eher darum, dass über die Vorgaben des kleinen Waffenscheins beim Führen aufgeklärt wurde. Das lässt sich der Händler bestätigen. Es geht nicht um den Verbleib bzw. die Abgabe.

    Als ich meine erste SSW kaufte gab es den KWS noch nichtmal. Zudem benötigt man zum Kauf einer SSW auch keinen KWS auch wenn es die Politik
    gerne so hätte. Alle heutigen SSW´s haben ne Seriennummer (wüsste keine die das nicht hat). Zudem kann der Händler so auch in seinem System sehen
    ob die Waffe, welche Du ihm wegen Garantie gibst, auch die verkaufte ist. Kannst ja sons die baugleiche SSW seit Jahren haben und jubelst die dem
    Händler unter und sagst, he, die hab ich vor nem halben Jahr bei Dir gekauft und nun ist die Kaputt.

    Das gleiche bei sonstigen Freien Waffen.

    Gruß
    Thomas

  • Kannst ja sons die baugleiche SSW seit Jahren haben und jubelst die dem
    Händler unter und sagst, he, die hab ich vor nem halben Jahr bei Dir gekauft und nun ist die Kaputt.

    Vor einigen Monaten war ich vor Ort bei Frankonia. Habe dort eine online im dortigen Shop gekaufte Retay SSW reklamiert. Der wirklich nette Verkäufer wollte nicht mal die Rechnung sehen und hat einfach so getauscht. So kann es auch gehen - auch wenn das sicher die Ausnahme war.

    Es gibt viele Artikel, die haben keine individuelle Seriennummer. Kleidung, hochwertige Taschen, Töpfe............die Liste kann man ewig weiterführen. Tatsächlich ist das doch die Regel, und nicht die Ausnahme.

    Das Risiko trägt dann stets der Handel, dass der Kunde auf die von dir beschriebene Art betrügt. Waffenhändler werden da kaum ein größeres Problem haben wir Anbieter anderer Artikel.

    Es gibt Händler die Schreiben Seriennummern auf, ja.

    Aber definitiv nicht alle, und ich glaube nicht zwingend aus den von dir beschriebenen Gründen.

    Es wird auch noch auf die §§ 7 bis 9 des Beschussgesetzes verwiesen, aber da drin werden im Wesentlichen Schussaparate und Munition dafür genannt, wovon ich nur die Hälfte begriffen habe. Sieht also so aus, als bräuchten SGS in der Tat rechtlich gesehen keine Seriennummer.

    So hatte ich das auch in Erinnerung.

    Und hieraus ergibt sich zwingend, dass Händler nicht zur Dokumentation des Verkaufes verpflichtet sind.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Es gibt zahlreiche SSW, die definitiv KEINE Waffennummer tragen.

    Darüber hinaus kann man bei Freien Waffen nachträgliche Besitzübergänge nicht mehr dokumentieren; privat an privat...

    Und - der Besitz eines KWS setzt keinerlei Vorhandensein einer SSW voraus!

    "GUT GEMEINT" IST MEISTENS DAS GEGENTEIL VON "GUT GEMACHT" !!

  • Ich war heute wieder bei meinem Büchsenmacher :) zum shoppen ^^ Ich habe ihn auch mal gefragt, wie es mit der Weitergabe meines Kundenkontos ausschaut. Schließlich haben wir mittlerweile eine recht beachtliche Sammlung. Er meinte, dass alle SSW die ich bei ihm jemals gekauft habe, dokumentiert seien. Wenn irgendwo mal eine SSW liegen bleibt, werden Nachforschungen betrieben. Und erst dann könnte Einsicht in die Daten erfolgen. Dinge die man gekauft hat, wie Bögen, Armbrüste, Blasrohr, LP, LG usw. werden sowieso unter "Sonstiges" abgerechnet, weil diese keine Relevanz haben. Bei PW Store habe ich jedesmal meinen Ausweis zeigen müssen, und dieser wurde auch immer kopiert. Klar hat das Ganze immer irgendwie einen bitteren Beigeschmack, wo landen meine Daten??? Schlussendlich kann ich mit ruhigem Gewissen sagen, dass was an SSW meine Tür passiert hat nicht mehr raus geht. Von daher kann auch nichts "liegenbleiben".

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Und wenn tatsächlich ein Komplettverbot von SSW kommt hilft nur noch der "Schredder" - zumindest bei Massenansammlungen :S