Luftpistole und Luftgewehr schießen in einer Betriebssportgruppe

There are 37 replies in this Thread which has previously been viewed 1,293 times. The latest Post (March 31, 2025 at 3:16 PM) was by Ingo.M.

  • Hallo zusammen,

    mir kam heute die Idee, eine Betriebssportgruppe hierzu einzurichten. Mit dem Leiter der BSG habe ich gerade schon telefoniert, ein ehemaliger Teamkollege von mir und er hat natürlich auch noch eine LuPi zuhause rumliegen, so wie mein Chef und viele andere Kollegen auch.

    Wir haben etliche, teils recht lange und leerstehende Räume (Gänge). Da könnte der Betrieb kostenneutral unterstützen.
    Wir haben auch Leute, die große Versandkisten in sehr wenig Zeit zimmern können. Wir haben Bleche, Schlagscheren, Abkantbänke und Leute die richtig gut schweißen können. Hier könnte der Betrieb mit Material und Maschinenbenutzung kostenarm den Bau des Kugelfanges unterstützen. Zur Not müssens die Azubis machen, ich glaube die Silhouettenziele werden dort gefeilt :D
    Hinweis- und Gebotsschilder (Schutzbrille, ggf. Gehörschutz) sind auch einfach aufzutreiben.
    Und dann würde ich noch für die Aufbewahrung einen abschließbaren Spind, oder noch besser einen nicht mehr benutzten Brandschutzaktenschrank vorsehen wollen.

    So, das zum Vorhaben.
    Hinderlich: Laut Hausordnung sind Waffen auf dem Werksgelände eindeutig verboten. Aber auch für andere BSG gibt es Ausnahmeregelungen, damit das jeweils stattfinden kann (Anwesenheit auf dem Gelände) obwohl man nicht mehr arbeitet, ...). Da mache ich mir weniger Sorgen.

    Nun meine Frage: Weiß jemand, ob ein solcher Raum dann als Schießstand zu gelten hat und entsprechend bewertet werden muss? Oder kommt man durch mit"nicht öffentlich zugänglicher Raum, mach' was der Hausherr erlaubt"?

    Auf das Thema bleihaltige/bleifreie Projektile habe ich meinen Kumpel schon hingewiesen. Ich schreibe nun mal alles zusammen, füge ein paar Beispielbilder ein und reiche das ein. Außer hier sagt jemand "das kannste aus folgendem Grund vergessen..."

  • Kurz, ja!

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich schreib die gleich mal ein bisschen was, wenn ich heute Abend mehr Zeit habe. Ein Druckluftschießstand ist kein Hexenwerk.

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  • Meiner Meinung nach hat das Hausrecht dein Chef.Was auf seinem Grundstück passiert ist seine Sache.So lange alles Indoor stattfindet sollte es keine Probleme geben. Wie gesagt nur meine persönliche Meinung. Wo kein Kläger ist ,ist auch kein Richter.Viel Spass

  • Der Chef hat den Hut auf, das stimmt. Allerdings nicht so, dass er erlauben kann, was ihm beliebt, sondern er haftet für eventuelle Folgen. Und ein fürs regelmäßige Schießen hergerichteter Schießstand ist nach §27 erlaubnispflichtig. Wenn es da auf der Arbeit zu einem Unfall kommt und das Ding ist nicht genehmigt, kommt richtig Thermik auf!

    illuminatus! Hast PN.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Wir hatten quasi das selbe für eine Weihnachtsfeier geplant und auch ausgeführt vor 2 Jahren.. Es gab einen Polizeieinsatz deswegen. Alles soweit in Ordnung gewesen, aber ich geb den Tip, an Fenstersichtschutz zu denken, sodass sich keiner gestört fühlt von gegenüber bsw.

  • Ja, das muss alles in Ordnung sein. Früher war das anders, aber da durfte während der Arbeit noch getrunken werden, im Großraumbüro hing ein Kippenautomat und sogar im Fahrstuhl war das Rauchen nicht verboten. Man konnte arbeiten so lange man wollte und das LG stand im Meisterbüro im Schrank. Die Zeiten sind nunmal vorbei.

  • Ja früher :)

    Eventuell ist es ratsam, je nach Ballungsgebiet,.das zuständige Revier zu informieren für die einmalige kurze Sause . Die sind ja meisst mit normaler Nummer erreichbar... Allerdings kann man dann wohl erst recht mit Besuch rechnen. Und wenn Alkohol (edit. oder sonstige BTM) im Spiel ist, wird das nicht zuträglich sein.

  • Alkohol ist nur noch bei Weihnachtsfeiern erlaubt. Einsehbar ist das hier alles auch nicht, da großes Gelände. Wenn wir das angehen, soll es auch regelmäßig stattfinden. Das ist ja der Sinn von solchen Angeboten wie Betriebssportgruppen.

  • Die Versicherung würde dem Chef ins Gesicht springen, wenn er das erlaubt, das muß also auch noch vorher abgeklärt werden. Willkommen in Deutschland, der Zentrum der Bürokratie.

    --
    Die deutscheste aller Fragen: "Dürfen Sie das?"
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.

  • Der Unterschied ist ja hier, ob "Betriebssportgruppe" oder privates Vergnügen einiger Kollegen. Ist die Betriebssportgruppe ein Verein ?

    Da hängen ja auch Sachen wie Versicherung etc dran - was kein Problem sein muß.

    Andersrum, ein Druckluftstand ist kein Hexenwerk, Abnahme und Zulassung sollte unter 500 Euro bleiben, wenn Ihr die Arbeiten selber bzw. in der Firma macht. Ein wenig bürokratischer Aufwand auch, aber denwürde ich in Kauf nehmen, wenn ich die räumlichen Möglichkeiten hätte ..

  • Wenn man sich Privat ab und zu Mal trifft, der Hausherr das auch erlaubt, das Ganze Indoor passiert bzw. auf einem Grundstück wo die Geschosse dieses nicht verlassen können, sollte das OK sein. Solche Treffen gab es schon einige, zB. in Reithallen, alten Ställen und Turnhallen.

    Wird da regelmäßig was gemacht, dazu als Betriebssportgruppe/Verein, muss auch ein einfacher Luftgewehrstand abgenommen/genehmigt sein.

    Gibt da also rechtliche Unterschiede.

  • Gute Frage, ob wir ein Verein sind. Werde ich mal fragen. Ich weiß nur, dass die "Mitmacher" bei den bisherigen Gruppen sehr froh waren, dass sich zwei neue Leiter (Vorstände?) gefunden haben. Da gibts wohl einen Finanzvorstand und einen Vorstand, die wohl auch eine gewisse Verantwortung zu tragen haben.

    Lichtschießen ginge auch, aber ich möchte auch für mich endlich mal auf größere Distanzen schießen - mit meinen eigenen Gewehren :saint:

    Laut der letzten Sicherheitsunterweisung sind BSG Aktivitäten durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt. Ja, wie man sieht muss man an vieles denken.
    Ich schreibe jetzt mal in powerpoint zusammen, was wir ungefähr vor haben, dann habe ich etwas in der Schublade, wenn sich die Lage in der Welt wieder etwas berappelt hat.

    Ich danke allen für ihre Anregungen und die teils sehr fundierten Kenntnisse/Erfahrungen.


  • Hinderlich: Laut Hausordnung sind Waffen auf dem Werksgelände eindeutig verboten.

    Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Wer ist bei euch Eigentümer und wer Besitzer? Es gibt das Gewerbemietrecht und das Privatmietrecht und das ist meist sehr unterschiedlich ausgelegt.

    Also erst mal genau ausloten wer Besitzer und Eigentümer ist und was zugelassen, oder ausgeschlossen ist.

  • Die Versicherung würde dem Chef ins Gesicht springen, wenn er das erlaubt, das muß also auch noch vorher abgeklärt werden. Willkommen in Deutschland, der Zentrum der Bürokratie.

    Nö, wieso? Wenn er regelmäßigen Betriebssport ansetzt, ist der MA über seine private Unfall abgesichert. Es sei denn, es ist Wettkampfsport, also antreten gegen andere Betriebssportgruppen. Sonst ist das abgedeckt, auch inklusive An- und Abfahrt. Wo ist das denn bürokratisch?


    Ich glaub nicht, dass es so viele Länder gibt,wo man "mal eben" im Betriebssport so umfassend abgesichert ist.

  • Gute Frage, ob wir ein Verein sind. Werde ich mal fragen. Ich weiß nur, dass die "Mitmacher" bei den bisherigen Gruppen sehr froh waren, dass sich zwei neue Leiter (Vorstände?) gefunden haben. Da gibts wohl einen Finanzvorstand und einen Vorstand, die wohl auch eine gewisse Verantwortung zu tragen haben.

    Lichtschießen ginge auch, aber ich möchte auch für mich endlich mal auf größere Distanzen schießen - mit meinen eigenen Gewehren :saint:

    Laut der letzten Sicherheitsunterweisung sind BSG Aktivitäten durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt. Ja, wie man sieht muss man an vieles denken.
    Ich schreibe jetzt mal in powerpoint zusammen, was wir ungefähr vor haben, dann habe ich etwas in der Schublade, wenn sich die Lage in der Welt wieder etwas berappelt hat.

    Ich danke allen für ihre Anregungen und die teils sehr fundierten Kenntnisse/Erfahrungen.

    Servus,

    Betriebssportgruppe hat Vereinscharakter. Über den Betrieb ist es zwar erst mal Privat, aber durch das es regelmäßig praktiziert wird und vermutlich Betriebsintern ausgeschrieben wird, d.h. für alle Betriebsangehörigen zugänglich ist, kommt der Vereinscharakter zum tragen!

    Da es sich auch nicht um einen Laufgruppe handelt, werdet ihr vermutlich auch die gleichen Auflagen wie ein Schießsportverein haben!?

    Vermutlich bleibt euch lediglich das ev. gedöns erspart?

    Das bedeudet ihr müsst eine Haftpflichtversicherung abschließen. Berufsgenossenschaft halte ich nicht für problematisch da das ganze ja auserhalb der Arbeitszeit stattfinden soll? Das Thema Wegeversicherung nach Arbeitsende lasse ich mal ausen vor, da es sich vermutlich um einen eigenständischen Termin, lediglich auf Betriebsgelände handelt? Ansonnsten muss im Vorfeld über die Waffenaufbewahrung auf dem Betriebsgelände nachgedacht werden!

    Definitiv müsst ihr den zu erichtenden Schießstand genehmigen lassen, allein schon aus versicherungstechnischen Gründen. Dies muss auch immer der gleiche Raum sein. Als Betriebssportgruppe (gemeinnützig?) braucht ihr vermutlich auch eine "Sportordnung"? Ansonsten ist es kein Betriebssport mehr? Da kommt die Frage auf ob ihr auch die teilhabe eines Schießsportverbandes benötigt (Sportordnung nach DSV oder BDS?) oder ob ihr im Rahmen der BSG euch eine Sportordnung selbst geben könnt? Die muss dann aber bei der Leitung der BSG hinterlegt werden. Was ihr dann auch braucht ist eine Schießaufsicht! Wenn der Stand von der Behörde abgenommen werden muss und darauf geschossen werden soll, muss die Schießaufsicht auch die Sachkunde besitzen? (rechtliche Bestimmungen als Vorraussetzung für Versicherungsschutz!) Evtl. auch ein Schießbuch, als Nachweis wer wann da war etc.

    Ebenfalls muss auch jemand kontrollieren ob die Waffen die 7.5 Joule Grenze einhalten, außer ihr wollt eine Zulassung über 16 Jule beantragen? Aber da kommt ja schon wieder die WBK ins Spiel! Wenn bei einer Zulassung bis 7,5 Jule was passiert mit einer Druckluftwaffe die erheblich darüber ist, verliert der Stand die Zulassung und der Betreiber (Firma oder Einzelperson?) haftet dafür!

    Sicher habe ich noch was vergessen, aber alles andere ist dann Kumpel Kellerschießen!

    Sorry!

  • Danke, auch das hilft mir, die richtigen Fragen zu stellen und abzuschätzen, "ob es das wert ist". Ich will mit meinem Vorschlag ja nicht Zeit und Geld verschwenden.
    Ich kann derzeit nur sagen, es gibt einige Gruppen. Fußball, Tischtennis, Skiausfahrten, Wanderungen, Bowling, Badminton, ... werde mir die Struktur mal erklären lassen.

    Es geht nur um Waffen <7,5J. Es soll kein reines Plinking sein und auch kein Schießen auf 10m mit allem Gedöns plus Schießbrille. Das hat man einfacher im Verein in der Nachbarschaft. Eher so eine Art Indoor FT. Etwas für Leute, die sich verbessern möchten aber eben nicht bei genau 10m im Stützkorsett auf die ewig gleiche Entfernung. Die dabei erbrachten Leistungen möchte ich gewiss nicht kleinreden, aber ich strebe das nicht an.

    Mal was anderes, ist so ein Bohei auch bei einer Schießbude aufm Rummel notwendig? Da sehe ich so ziemlich gar nichts von dem als gegeben an, woran auch ich (insbesondere Aufbewahrung, Warnschilder...) bereits gedacht habe.