Hallo zusammen,
mir kam heute die Idee, eine Betriebssportgruppe hierzu einzurichten. Mit dem Leiter der BSG habe ich gerade schon telefoniert, ein ehemaliger Teamkollege von mir und er hat natürlich auch noch eine LuPi zuhause rumliegen, so wie mein Chef und viele andere Kollegen auch.
Wir haben etliche, teils recht lange und leerstehende Räume (Gänge). Da könnte der Betrieb kostenneutral unterstützen.
Wir haben auch Leute, die große Versandkisten in sehr wenig Zeit zimmern können. Wir haben Bleche, Schlagscheren, Abkantbänke und Leute die richtig gut schweißen können. Hier könnte der Betrieb mit Material und Maschinenbenutzung kostenarm den Bau des Kugelfanges unterstützen. Zur Not müssens die Azubis machen, ich glaube die Silhouettenziele werden dort gefeilt
Hinweis- und Gebotsschilder (Schutzbrille, ggf. Gehörschutz) sind auch einfach aufzutreiben.
Und dann würde ich noch für die Aufbewahrung einen abschließbaren Spind, oder noch besser einen nicht mehr benutzten Brandschutzaktenschrank vorsehen wollen.
So, das zum Vorhaben.
Hinderlich: Laut Hausordnung sind Waffen auf dem Werksgelände eindeutig verboten. Aber auch für andere BSG gibt es Ausnahmeregelungen, damit das jeweils stattfinden kann (Anwesenheit auf dem Gelände) obwohl man nicht mehr arbeitet, ...). Da mache ich mir weniger Sorgen.
Nun meine Frage: Weiß jemand, ob ein solcher Raum dann als Schießstand zu gelten hat und entsprechend bewertet werden muss? Oder kommt man durch mit"nicht öffentlich zugänglicher Raum, mach' was der Hausherr erlaubt"?
Auf das Thema bleihaltige/bleifreie Projektile habe ich meinen Kumpel schon hingewiesen. Ich schreibe nun mal alles zusammen, füge ein paar Beispielbilder ein und reiche das ein. Außer hier sagt jemand "das kannste aus folgendem Grund vergessen..."