Tierabwehrstock oder Waffe?

There are 144 replies in this Thread which has previously been viewed 12,884 times. The latest Post (March 19, 2025 at 10:15 AM) was by Paramags.

  • Nachdem gestern mein Thread nicht nur geschlossen, sondern gleich entfernt wurde. Möchte ich erneut dieses Thema eröffnen. Ich finde es auch nicht richtig so bald es Unstimmigkeiten gibt sofort alles zu schließen und keine Diskussion mehr zuzulassen.

    Nun zum ursprünglichen Thema:

    Gestern am 16.03.2025 veröffentlichte der Inhaber des Youtube-Kanals "Kwannick - Waffengesetz und Co." ein Video zu einem "Tierabwehrstock" in der Farbe Blau. Zum Vergleich zieht er den Guardian Angel 4 von Piexon heran und begründet meiner Meinung nach die Rechtssicherheit des Produkts mit der Zweckbestimmung zur Tierabwehr. Ein BKA-Feststellungsbescheid hingegen liegt nicht vor. Für mich ist es eine Waffe. Wie ist eure Meinung dazu?

    PS: In den Kommentaren zum Video kann man inzwischen sehen das viele der Meinung sind, dass es sich um eine Waffe handelt.

  • Dazu erreichte uns gestern noch eine Stellungname des Händlers und Youtubers

    Moin und Hallo in die Runde, mein Name ist „Kwannick“ ich bin der Betreiber des gleichnamigen YouTube Kanals „Kwannick - Waffengesetz und Co.“ und zugleich Geschäftsführer der Waffen24.Shop UG (haftungsbeschränkt). Da ich von einigen Zuschauern auf die rege Diskussion hier im Forum zum Tierabwehrstock aufmerksam gemacht wurde, möchte auch ich mich einmal zum Thema äußern.

    Die Firma wurde natürlich nicht gestern plötzlich aufgelöst und ich bin auch jederzeit für Fragen und Anregungen erreichbar. Es freut mich auch wirklich sehr, dass das neue Produkt hier so umfassend diskutiert wird. Und glaubt mir, ich kann die bestehenden Zweifel durchaus verstehen. Aus diesem Grunde habe auch ich noch vor dem Produktionsstart diverse Juristen und Experten zum Thema befragt.

    Das Ergebnis habe ich in meinem Video präsentiert. Der Tierabwehrstock ist keine Hieb- und Stoßwaffe und unterliegt damit auch nicht dem Waffengesetz. Natürlich reicht es nicht einfach aus, einen neuen Namen auf die Verpackung zu schreiben. Das wäre zumindest strittig.

    Das Konzept musste also von Grund auf neu aufgebaut werden. Ich habe die Idee an mehrere Fabriken herangetragen, die sich allesamt nicht in der Lage sahen, den Stock wie gewünscht zu produzieren. Schlussendlich ist es aber gelungen, einen geeigneten Produzenten zu finden, der den Tierabwehrstock ab Werk speziell für Waffen24.Shop hergestellt hat.

    Ich glaube es ist unstrittig, dass der Stock zunächst für die Zweckbestimmung Tierabwehr geeignet ist. Um die Wesensbestimmung auch in der objektiven Beschaffenheit zum Ausdruck zu bringen, wurde die blaue Beschichtung aufgetragen. Dies hat wiederum mit dem Farbspektrum von Hunden zu tun (ebenfalls im Video erklärt). Die Lasergravur soll die Zweckbestimmung zusätzlich unterstreichen. Abschließend sind alle weiteren wichtigen Informationen der Produktbeschreibung zu entnehmen. Der Tierabwehrstock ist ausdrücklich zur Tierabwehr bestimmt.

    Ich weiß natürlich, dass ein BKA-Feststellungsbescheid schöner gewesen wäre. Die Kosten dafür wären jedoch nicht tragbar gewesen. Und glaubt mir, auch bei einem Preis von 99,95 Euro werde ich mich mit 100 limitierten Tierabwehrstöcken nicht ins Ausland absetzen können. Aber das wird am Ende des Jahres auch ganz offen der Bilanz der Firma zu entnehmen sein. Für mich ist es ein Projekt, das aktuell noch viel Zeit und viel Geld in Anspruch nimmt. Davon leben kann ich keinesfalls.

    Fazit: Es ist natürlich jedem selbst überlassen, eine rechtliche Einschätzung zum Tierabwehrstock vorzunehmen. Ich persönlich habe mir das Konzept nicht umsonst von zahlreichen Experten, darunter auch Juristen, vorab bestätigen lassen. Sollte da jemand einer anderen Meinung sein, dann höre ich mir die Argumente natürlich auch gerne an. Die Diskussion sollte aber sachlich und anhand der aktuellen Rechtslage erfolgen.

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  • Ich schließe mich der Ansicht von pb207.2 an. Jeder Kunde hätte vermutlich den Aufpreis gerne in Kauf genommen.

    "Die Diskussion sollte aber sachlich und anhand der aktuellen Rechtslage erfolgen."

    Absolut!

    "Der Tierabwehrstock ist keine Hieb- und Stoßwaffe und unterliegt damit auch nicht dem Waffengesetz."

    Dass sollen jetzt alle glauben weil das der Youtuber so gesagt hat? Schwierig.

    "Es ist natürlich jedem selbst überlassen, eine rechtliche Einschätzung zum Tierabwehrstock vorzunehmen. Ich persönlich habe mir das Konzept nicht umsonst von zahlreichen Experten, darunter auch Juristen, vorab bestätigen lassen."

    Welche Juristen und Experten? Kann man die namentlich nennen? Ich hoffe nicht Tactical-Dad.

  • BKA Feststellungsbescheid wegen einem Tchibo Massagestab. Dieser wird dann auch noch als verbotene Waffe eingestuft. Ich kann nicht mehr, Leute.

    Ich kann mir aber schon vorstellen, dass die selbe Argumentationsgrundlage (Abs. 2) auch bei diesem Produkt verwendet werden kann.

    Ob das nun der Fall ist oder nicht, kann ich nicht voraussagen.

  • Der Massagestab ist schon lustig, wirkt so, als hätte da jemand Tchibo getrollt. Schon beim ersten Blick auf die Bauform hatte ich aber auch sofort eine Waffe im Kopf, komisch, dass das bei Tchibo anscheinend niemand so erkannt haben will. Die Stahlkugel dürfte der Konstruktion rechtlich dann den Rest gegeben haben.

  • Der entspricht nunmal der Definition von einem Totschläger und das ist eine Verboten Waffe. Genau wie eine Affenfaust.

    Funfact. Auch bei Tchibo gab es gerade erst quarzsandgefüllte Affenfäuste. Diese als Türstopper beworben.

    Türstopper
    Türstopper |
    www.tchibo.de

    Wobei das Schloss oder der schwere Schlüsselbund an der Kette, ein Geldsack mit Kleingeld, das berühmte Knast Handtuch mit eingedrehter Seife oder eine Baumwolltasche mit Konserve gefüllt die gleiche Funktion haben wenn sie missbräuchlich genutzt werden. Wir sollten eine Petition starten, dass das Tragen von Gegenständen verboten wird.

    :modo:

  • WilliWedel Ja, am besten sollten wir alles verbieten. Mir geht es auch um ein liberaleres Waffenrecht. Ich finde es jedoch falsch eine offensichtliche Waffe Blau zu beschichten, mit der Beschriftung "Tierabwehrstock" zu verkaufen und Kunden einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen. Ich kann davon nur jedem abraten.

  • Die lustigsten Kommentare unter dem Video zum Tierabwehrstock bisher:

    "Gibt es denn schon eine Tierabwehrshotgun? In blau natürlich!"

    "Wenn ich meine Glock blau anmale, und dann "Tierabwehrgerät" draufschreibe, dann ist es keine Waffe mehr? Sehr cool, mal testen :D."

    "Ich nehme lieber meine Wasserpumpenzange."

    :laugh::laugh::laugh:

    Edited 2 times, last by stefan92 (March 17, 2025 at 12:29 PM).

  • Verstehe ich nicht.

    Dir missfällt das Produkt aber du machst dafür Werbung indem du es zum Diskurs stellst. Ohne den Thread hätte ich da nie was von mitbekommen.

    Zudem wäre das lediglich eine Ordnungswidrigkeit wenn man gegen das Führverbot mit Teleskop Schlagstöcken verstößt. Ähnlich wie mit einem Einhandmesser.

    Wird einem der Stock abgenommen? Bestimmt. Bekommt man ihn anschließend wieder? Das werden wir bei nur 100 Exemplaren wohl nie erfahren. Vielleicht schafft es "Der letzte Selfie Stick deines Lebens" ja mal zum BKA.

    :modo:

  • WilliWedel Das ich für das Produkt Werbung mache glaube ich nicht, dass geht deutlich aus meinen Posts hervor. Von dem Tierabwehrstock haben viele erfahren, unter anderem auch wegen eines weiteren Youtubers. Natürlich hätte ich nichts dazu schreiben müssen, doch ich konnte diesen Irsinn nicht einfach stehen lassen und wollte hier eine Diskussion dazu eröffnen. Daran ist ja nichts auszusetzen.

    "Zudem wäre das lediglich eine Ordnungswidrigkeit wenn man gegen das Führverbot mit Teleskop Schlagstöcken verstößt. Ähnlich wie mit einem Einhandmesser."

    Das ist korrekt, mein Gedanke lag eher beim Einsatz dieses Tierabwehrstocks gegen Menschen, dann wären wir beim Führverbot und einer möglichen Straftat. Da hatte ich mich etwas unglücklich ausgedrückt.

    "Wird einem der Stock abgenommen? Bestimmt. Bekommt man ihn anschließend wieder? Das werden wir bei nur 100 Exemplaren wohl nie erfahren. Vielleicht schafft es "Der letzte Selfie Stick deines Lebens" ja mal zum BKA."

    Sehe ich auch so, wir werden es bei der geringen Stückzahl vermutlich nie erfahren.

  • Nach meinem Laienwissen werden Notwehrsituationen getrennt von der Waffe behandelt. Also würdest du dein Leben mit einer Illegalen Schusswaffe verteidigen, würdest du ein getrenntes Verfahren wegen Illegalem Waffenbesitz bekommen.

    Den Unterschied zwischen leichter und schwerer Körperverletzung kann wiederum schon ein Tritt mit dem Schuh ausmachen. Ein Kumpel hat vor Jahren mal jemanden mit einem Faustschlag den Kiefer gebrochen und ein anderer Kumpel hat die Person dann aus dem Laufen heraus umgekickt. Kumpel Nr2 wurde damals zu schwerer Körperverletung verurteilt während der erste trotz des Kieferbruchs mit einer milderen Strafe wegkam.

    Hoffe das Praxis Beispiel geht ok. War ja keine Straftat mit einer Waffe. 🙈

    :modo:

  • Ihr habt Probleme... jeder Stock , Dachlatte, Baseballschläger, Bleistift kann als Waffe eingesetzt werden. Lasst es doch das Problem der blauäugigen Käufer sein...

  • Bezüglich des Klopfmassagestabs ist die Sachlage ein wenig anders, denn hier benennt das Waffengesetz den verbotenen Gegenstand (Totschläger) explizit und die Rechtsprechung hat die technischen Merkmale genau definiert. Eine Metallkugel, befestigt an einem biegsamen Griffstück.

    Teleskopschlagstöcke sind dagegen NICHT explizit im Gesetz genannt. Für diese Gegenstände gilt also dasselbe wie für alle anderen im Gesetz nicht genannten Objekte: Sie sind nur dann "Waffe", wenn sie dafür zweckbestimmt sind. Das ist bei den Tierabwehrstöcken erkennbar nicht der Fall. Deshalb bin ich rein juristisch gesehen bei Kwannick.

    Ich möchte nochmals betonen, dass ein BKA-Feststellungsbescheid KEINE Rechtssicherheit bietet. Ein Richter muss solchen Bescheiden nicht folgen und es hat durchaus Fälle gegeben, bei denen Richter das BKA korrigiert haben.