Frage zu Baustellenüberwachung des Nachbarn

There are 18 replies in this Thread which has previously been viewed 2,415 times. The latest Post (March 17, 2025 at 10:41 AM) was by Langschwert.

  • Habe mal eine Frage an die Elektronikfreaks hier.

    Mein zukünftiger Nachbar, der es nicht so genau mit den Gesetzen der BRD nimmt, hat folgendes Gerät zur Absicherung seiner Baustelle installiert. Siehe Video. Ist natürlich auch genau auf meinen Hauseingang/Strasse ausgerichtet, bzw. lässt sich ferngesteuert ausrichten. Nun meine Frage, lässt sich das Signal stören, wenn ja mit was?

    External Content www.youtube.com
    Content embedded from external sources will not be displayed without your consent.
    Through the activation of external content, you agree that personal data may be transferred to third party platforms. We have provided more information on this in our privacy policy.

  • Du kannst es auch erst mal im Guten versuchen, und ihn auf die geltende Rechtslage hinweisen. Vielleicht ist er ja einsichtig und korrigiert die Anlage so, dass Dein Grundstück nicht betroffen ist.

    Ansonsten kannst Du Dich auch vertrauensvoll an die Polizei wenden. Die nehmen Deine Anzeige auf, und bedarfsweise informiert dann ein Richter Deinen Nachbarn über das was er darf, und vor allem was er nicht darf.

    Si vis pacem para bellum (Cicero)
    Berloque-Pistole, Glock 17 Gen 5, Heckler & Koch P30, Record Weinberg, Röhm RG 76, Röhm RG 89, Walther P22Q, Walther P99

    Fördermitglied im VDB

  • Vielleicht einfach mal mit dem Nachbarn reden und deine Bedenken äußern????

    Son Störender ist nämlich auch alles andere als Legal.

    Das kann man doch aus meinem ersten Satz ersehen. War leider alles zwecklos!

    Wenn Du ihm keinen Besuch mit voller Bewaffnung abstatten willst ("Ich mache Dir ein Angebot, dass Du nicht ablehnen kannst!") bleibt Dir nur noch die Anzeige bei der Polizei. Die können auch bei nicht so gesetzestreuen Bürgern durchaus überzeugend sein.

    Si vis pacem para bellum (Cicero)
    Berloque-Pistole, Glock 17 Gen 5, Heckler & Koch P30, Record Weinberg, Röhm RG 76, Röhm RG 89, Walther P22Q, Walther P99

    Fördermitglied im VDB

  • Du kannst es auch erst mal im Guten versuchen, und ihn auf die geltende Rechtslage hinweisen. Vielleicht ist er ja einsichtig und korrigiert die Anlage so, dass Dein Grundstück nicht betroffen ist.

    Ansonsten kannst Du Dich auch vertrauensvoll an die Polizei wenden. Die nehmen Deine Anzeige auf, und bedarfsweise informiert dann ein Richter Deinen Nachbarn über das was er darf, und vor allem was er nicht darf.

    Korrigieren ist gut ausgedrückt. Man kann dieses Teil per App steuern incl. drehen in alle Richtungen! Letztes Jahr wurde Bauholz verbrandt, mitten in der Sommerhitze, wo alle Fenster offen waren. Auf meine Bedenken, bekam ich gesagt er darf das, er hätte sich erkundigt! Soviel zum Guten.......

  • Korrigieren ist gut ausgedrückt. Man kann dieses Teil per App steuern incl. drehen in alle Richtungen! Letztes Jahr wurde Bauholz verbrandt, mitten in der Sommerhitze, wo alle Fenster offen waren. Auf meine Bedenken, bekam ich gesagt er darf das, er hätte sich erkundigt! Soviel zum Guten.......

    Wenn ihm die Polizei und / oder ein Richter sagt das er das Teil nicht auf Dein Grundstück richten darf und er macht es trotzdem macht er sich strafbar - Du hast hier einen Unterlassungsanspruch.

    Mit dem verbrannten Holz hättest Du Dich auch erkundigen können, ob das so stimmt. Nur weil dieser tolle Nachbar das behauptet, muss es ja noch lange nicht stimmen.

    Si vis pacem para bellum (Cicero)
    Berloque-Pistole, Glock 17 Gen 5, Heckler & Koch P30, Record Weinberg, Röhm RG 76, Röhm RG 89, Walther P22Q, Walther P99

    Fördermitglied im VDB

  • Mein zukünftiger Nachbar, der es nicht so genau mit den Gesetzen der BRD nimmt, hat folgendes Gerät zur Absicherung seiner Baustelle installiert

    Baustelle und kommt dann weg? Ihn bitten Bereiche abzuschalten? Will er nicht? Anzeige = Verhältnis eskaliert schon vor dem Einzug? Dann alles gute für die Zukunft.

    Störsender ruft die Regulierungsbehörde auf den Plan und ist illegal. Wenn er gefunden wird ist es evetuel dahin mit WKB oder KWS.

    Eher vielleicht es mit Verständnis für die Ängste des Diebstahls auf der Baustelle und einer Anpassung des Kamera Blickwinkels probieren.

    Wenn schon probiert wird es doof.

  • Habe mal eine Frage an die Elektronikfreaks hier.

    Mein zukünftiger Nachbar, der es nicht so genau mit den Gesetzen der BRD nimmt, hat folgendes Gerät zur Absicherung seiner Baustelle installiert. Siehe Video. Ist natürlich auch genau auf meinen Hauseingang/Strasse ausgerichtet, bzw. lässt sich ferngesteuert ausrichten. Nun meine Frage, lässt sich das Signal stören, wenn ja mit was?

    External Content www.youtube.com
    Content embedded from external sources will not be displayed without your consent.
    Through the activation of external content, you agree that personal data may be transferred to third party platforms. We have provided more information on this in our privacy policy.

    Ist es erlaubt, Fotos von fremden Grundstücken zu machen?

    Fotorecht: Vorsicht bei Filmaufnahmen auf fremden Grundstücken › Rechtsanwalt Ferner Aachen, Alsdorf


    Das Landgericht Berlin (16 0 199/11) sieht in Filmaufnahmen auf einem fremden Grundstück, mit denen fremdes Eigentum (hier: Betriebsanlagen, speziell Strassenbahnen/Züge) filmisch erfasst wird, eine Eigentumsverletzung, aus der ein Unterlassungsanspruch hervor geht.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Seh`s doch mal von der positiven Seite: Dein Nachbar übernimmt für dich kostenlos die Überwachung deines Grundstücks und du sparst dir die Anschaffung einer eigenen Kamera. :ironie:

    Geh zu ihm und bedanke dich ganz nett.

  • Großen Zettel pinseln mit "Nachbar ist doof!!", den so auf deinem Grundstück platzieren, dass er vom möglichen Kamerawinkel erfasst wird. Und wenn er dann mosert, hat er's gelesen (war ja ein anderer Nachbar gemeint...) und damit verbotenerweise dein Grundstück gefilmt...

    Wie dem auch sei, das wird sicher nicht der Beginn einer engen nachbarschaftlichen Freundschaft.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • vor zwei Jahren habe ich auch Kameras installiert, die die Einfahrt und den Garten hinten überwachen. Im Zuge dessen habe ich recherchiert, dass eben nur das eigene Grundstück überwacht werden darf.

    Meine Kameras bietet dafür die Möglichkeit Bereiche auszublenden so dass die Bewegungserkennung nicht auslöst und die Aufzeichnung startet. Das habe ich gemacht und nun ist die Straße nur noch dann zu sehen, wenn jemand mein Grundstück betritt sowie 30s davor und danach.

    Desweiteren ist ein Hinweisschild erforderlich, dass das Grundstück videoüberwacht wird.

    Es geht primär um das Aufzeichnen. Dass die Kamera remote bewegt und dadurch fremde oder öffentliche Bereiche eingesehen werden können ist irrelevant. Das ergibt Sinn, denn sonst dürfte man ja auch nicht aus dem Fenster schauen.

    Das jedenfalls ist meine Interpretation der Lage.

  • Ich hab ähnliches selbst erlebt, einschließlich Besuchen von (tatsächlich!) freundlichen Polizeibeanten.

    Details sind hier überflüssig, es gewinnt immer der Frechere und investionsfreudigere. Tausend technische Möglichkeiten machen es unmöglich zu verhindern, in Echtzeit außerhalb des Hauses überwacht zu werden.

    Die eigene seelische Gesundheit erfordert eine erhöhte Toleranzschwelle.. Man darf sich dadurch nicht ärgern lassen oder gar aus Wut und Zorn Sabotagepläne schmieden. Genau das ist ja möglicherweise geplant und man ist letztlich doppelt der Verlierer.

    Immer schön in die Kameras winken und lächeln, bis man chinesische Gleichgültikeit erreicht hat.

    Gruß
    Musashi

    Eins fällt mir gerade noch ein: Diese blinkenden (Weihnachts)-Lichterketten, falls sie die Kamerasensoren einigermaßen zuverlässig triggern.

  • Ich kann aus Erfahrung sagen, dass z.B. Wildkameras mit Sendefunktion ziemlich nervig sein können, wenn da ein Zweig vor dem Sensor herumwedelt und alle Nase lang ein Foto mit einem Zweig im Bild aufs Hanndy kommt.

    Vielleicht gibt es ja dekorative Windanzeiger oder andere Dinge, die man günstig postionieren kann.

    Also nur als Ergänzung, falls Musashis Lichterkette (am besten in gruselig bunt...) die Kameras nicht triggert.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Selbstständig dagegen vorgehen, z.B. mit Störsender, solltest du unterlassen und würde ich auch in keinem Fall empfehlen.

    Ein erstes Gespräch im Guten, wie du es ja getan hast, würde ich noch machen, dann ist aber auch schon Ende der Fahnenstange.

    Heutzutage ist es leider meist so, dass Frechheit siegt und wenn dein zukünftiger Nachbar schon bei dieser Angelegenheit nicht auf deine Einwende und Rechte reagiert, gehe ich davon aus, dass es zukünftiger noch viel anstrengender für dich wird.

    In so einem Fall würde ich persönlich bei der Polizei vorsprechen und auch gleich mitteilen, dass ich mit dem Nachbarn bereits im Guten gesprochen habe, jedoch der Nachbar keine Einsicht gezeigt hat. Die Polizei soll sich doch bitte vor Ort die Sachlage anschauen und prüfen ob die Kamera so zulässig ist, mit Bitte um Rückmeldung.

    Sollte die Kamera in der Folgewoche noch immer hängen, würde ich Anzeige erstatten, selbst wenn es sich nur um eine Attrappe handelt.

    Grüße

  • Stimmt schon, nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Man muss nicht zwingend gleich eine Anzeige schreiben. Wenn die Polizei mal gucken und belehren geht, kann das schon heilsam sein. Es kann aber auch passieren, daß die Polizei nur tätig wird, wenn angezeigt wird, das gibt´s auch.

    Vielleicht hilft ja auch eine Mail an den Datenschutzbeauftragten.

    Die deutscheste aller Fragen: "Dürfen Sie das?"
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.