Vz47 - ohne F? Luftgewehr vor 1970 im Handel?

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  • Hallo zusammen,

    das Vz47 welches aktuell auf eGun ist trägt ein F im Fünfeck. Jedoch tragen (z.B. laut Bildern im Forum) die meisten Vz47 kein F Zeichen. Die Herstellungsjahre von 1947-1950 sind klar. Jedoch verlangt das Gesetz, dass die Luftgewehre ohne F vor 1970 in den Handel gelangt sein müssen. Hätte jemand einen Nachweis dafür (z.B. ein Foto aus einem Waffenkatalog vor 1970)?

  • Leider nicht.

    Zwar steht hier "6) Größter Teil Armee-Abnahme, teilweise ziviler Handel. Seriennummernbereich: 44.000 – 64.000." jedoch ist völlig unklar wann diese in den deutschen Handel kamen (eventuell nach 1970?). Somit wären diese ohne F Erlaubnispflichtig, falls sie nach 1970 in den Handel kamen.

    "Von den etwa 65.000 gefertigten Exemplaren gingen ca. 20.000 Exemplare Tschechoslowakische Armee, Stempelungen: „tgf“, „CZ“" Bei den Militärabnahme ist es besonders unklar. Zwar wurden diese logischerweise auch von 1947-1950 gefertigt, jedoch könnten diese Jahrzehnte lang in den Arsenalen gelegen haben ohne in den Handel zu kommen.

  • Geht es beim :F: nicht ums Baujahr/Herstellungsdatum? Wie lange so'n Gewehr irgendwo gelegen hat, sollte doch eigentlich egal sein. Ich vermute auch Mal dass wenn auf som Gewehr ein :F: drauf ist, dass das nachträglich von irgeneinem Büma eingeschlagen wurde.

  • Geht es beim :F: nicht ums Baujahr/Herstellungsdatum? Wie lange so'n Gewehr irgendwo gelegen hat, sollte doch eigentlich egal sein. Ich vermute auch Mal dass wenn auf som Gewehr ein :F: drauf ist, dass das nachträglich von irgeneinem Büma eingeschlagen wurde.

    Leider nicht, das Gesetz sagt eindeutig: "Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;"

  • Nun, da steht nichts von "deutschem" Handel. Und wenn das Gewehr die Produktionsstätte verlassen hat, dann hat auch einer dafür bezahlt, das ist in m. A. Handel.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Bei den DDR Mopeds ist es aber ähnlich. Die sogenannten KBA Papiere gibt's nur wenn die Karre nachweislich in der DDR angemeldet war.


    Baugleiche Modelle, zum Beispiel aus dem Ausland, bekommen diese nicht und müssen zur Vollabnahme bei TÜV oder DEKRA.


    Jedenfalls sind die Gewehre richtige Schmuckstücke.

    Egal wie dicht du bist Goethe war Dichter

  • Nun, da steht nichts von "deutschem" Handel. Und wenn das Gewehr die Produktionsstätte verlassen hat, dann hat auch einer dafür bezahlt, das ist in m. A. Handel.

    Das könnte man so auslegen, nur dass eine solche Auslegung nicht rechtssicher ist. Ein Nachweis z.B. aus einem Katalog würde dies rechtssicher machen.

  • Geht es beim :F: nicht ums Baujahr/Herstellungsdatum? Wie lange so'n Gewehr irgendwo gelegen hat, sollte doch eigentlich egal sein. Ich vermute auch Mal dass wenn auf som Gewehr ein :F: drauf ist, dass das nachträglich von irgeneinem Büma eingeschlagen wurde.

    Leider nicht, das Gesetz sagt eindeutig: "Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;"

    Selbst wenn die damals erstmal nur ans Militär gegangen sind, sind die ja trotzdem verkauft worden, also gehandelt worden. Im Gesetz steht ja nichts von "zivilen" Handel. Bei so einem alten Gewehr würde ich mir da überhaupt keine Gedanken machen, zumal das nach meiner Kenntnis auch noch deutlich unter 7,5J haben dürfte.