Hallo liebe Armbrust-Schützen,
ich bin bezüglich der Rechtslage im Hinblick auf den Transport und das Führen von Armbrüsten nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand.
Wie sieht da momentan die Rechtslage aus. Mein letzter Kenntnisstand war, man darf sogar eine gespannte Armbrust in der Öffentlichkeit führen, da Sportgerät!
Das möchte ich natürlich nicht machen. Ich möchte mir einen kleinen Survival Rucksack zusammen stellen und darin z. B. die Steambow Survival oder die Cobra R9 zerlegt transportieren. Es geht mir nur darum, was man alles an Ausrüstung und Gewicht mitnehmen kann. Ich will damit nicht im Wald herum spazieren oder gar schießen.
Gruß Ingo
