Bedürfnisfreie WBK für Altdeko Waffen

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  • Liebe Sammlergemeinde,

    Der Markt für Altdekowaffen ist ja seit spätestens 2019 tot. Die neuen Neudekorationswaffen nach EU Richtlinien sind zu teuer und taugen dank ihrer verschweißten Mechanik vielleicht noch als Briefbeschwerer oderTürstopper (jedenfalls die Kurzwffen ).

    Nun dachte ich fälschlicherweise immer, die Altdekos müssten bei Weitergabe/Erbfall auf Neudeko (EU) umgeändert werden (Mechanik verschweißen und mit Harz zugießen, Trommel ausfräsen und gegen Ausbau sichern, Lauf schließen und schlitzen).

    Nun lese ich aber im Merkblatt zu Altdekos vom VDB, dass man eine WBK ohne Bedürfnis und Sachkundeprüfung bei der Waffenbehörde anmelden kann. Dann kann man die Altdekos weiter einkaufen, verkaufen und sammeln.

    Also genießen die Dinger immer noch einen gewissen Bestandsschutz, obwohl sie in die Kategorie der scharfen Ursprungswaffen zurückfallen. Mancherorts kann man sie auch noch ganz offiziell kaufen:

    Büchsenmacherei Niedermeier GmbH

    (Es ist trotz dieser Ausnahmeregelung nicht möglich, dass ein Büma in der heutigen Zeit eine Waffe auf Altdeko umändert. Es betrifft nur die Altwaffen im Bestand.)


    Auf Dauer könnte ich mir überlegen sowas zu holen, da man dann auch offiziell immer noch solche Altdekos kaufen kann. Nur habe ich für meine Familie nicht unbedingt Bock auf Kontrollbesuche. Auf der anderen Seite frage ich mich, ob überhaupt Kontrollbesuche stattfinden, da solche Altdekowaffen meines geährlichen Halbwissens nach lediglich in einem verschlossenen Behälter aufbewahrt werden müssen, und in keinem Tresor. Was soll man da groß kontrollieren?

    Frage nun an euch: Habt ihr bereits Erfahrungen mit eurer Waffenbehörde diesbezüglich gesammelt? Wie viel kostete die Anmeldung? Gab es Folgekosten?

    Mich interessiert auch, ob man dann immer noch Altdekos von vor 1976 kaufen und eintragen lassen kann (wobei damals bei Revolvern die Trommeln auch noch offen waren), oder nur Altdekos mit BKA Stempel? Wenn es eine WBK ist, weil die Waffen in ihre Ursprungskategorie zurückfallen, sollte wohl das erste doch möglich sein.. 🤔

    Auf jeden Fall gibt es Hoffnung, dass das Altdekozeug nicht zwangläufig im Hochofen landen muss. Vielleicht entwickelt sich ja wieder eine Sammlerszene.

    Freue mich von euch zu lesen!

    Meine größte Angst: Dass ich irgendwann sterbe und meine Frau meine Revolver zu den Preisen verkauft, die ich ihr mal gesagt habe.

  • Moin,

    meine Meinung dazu : das Thema ist tot... Geld verbrennen kann ich auch woanders. Bei der nächsten Gesetzesänderung fällt denen dann was neues ein....nee nee...

    Gruß Michael

  • Mich interessiert auch, ob man dann immer noch Altdekos von vor 1976 kaufen und eintragen lassen kann (wobei damals bei Revolvern die Trommeln auch noch offen waren),

    Sollte möglich sein, allerdings nicht direkt von privat. Beim ersten Verkauf aus Bestandschutz geht dieser verloren und die Waffe muss im NWR angelegt werden. Hier ein Merkblatt des VDB dazu:

    https://www.vdb-waffen.de/d/v9t2wss8.pdf

    Ich würde hier aber auch kein Geld verbrennen.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Auf der anderen Seite frage ich mich, ob überhaupt Kontrollbesuche stattfinden, da solche Altdekowaffen meines geährlichen Halbwissens nach lediglich in einem verschlossenen Behälter aufbewahrt werden müssen, und in keinem Tresor. Was soll man da groß kontrollieren?

    Ob sie stattfinden, kann dir keiner sagen. Die Möglichkeit besteht aber definitiv. Nach § 36 Waffengesetz darf die Behörde bei allen Besitzern von erlaubnispflichtigen Waffen und bei denen, die sie beantragen, eine Aufbewahrungskontrolle durchführen. Ich würde mich dabei auch vorab nochmal genau vergewissern, welche Anforderungen an die Aufbewahrung gestellt werden. Spätestens bei Beantragung der WBK will die Behörde üblicherweise einen Nachweis der korrekten Aufbewahrung sehen. Meist geschieht das durch Fotos vom Schrank und der Plakette (mit Sicherheitsstufe, Seriennr. etc.) und der Rechnung/ Kaufvertrag.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Esti auf der anderen Seite findet in den meisten Landkreisen eine Untersuchung pro Waffenbesitzer alle 125 Jahre statt...

    (S+) Waffenrecht in Deutschland: Eine Kontrolle alle 125 Jahre
    Das Waffenrecht in Deutschland soll strenger werden. Dabei zeigt eine SPIEGEL-Recherche in allen Bundesländern: Schon die jetzigen Regeln greifen schlecht,…
    www.spiegel.de

    Damit kann ich mich abfinden. Wenn meine Kids aus dem Haus sind, und das WaffG gleich bleibt, mach ich mir nochmal näher Gedanken.

    Die Altdekos müssen wie Schreckschusswaffen aufbewahrt werden und für Unberechtigte nicht zugänglich sein. Kann ein Koffer oder eine Vitrine sein.


    Mir geht es eigentlich auch nicht um das Sammeln von Altdekos. Ich sammle tatsächlich freie Kurzwaffen. Der Markt bietet ja da sehr viel an, angefangen von den Westernrevolvern, bis hin zu diversen Modellwaffen. Um die Sammlung zu komplettieren (weil es eben doch nicht alles als Modellwaffe oder PTBler gibt) ist der Altdeko-Markt dennoch interessant. Da geht es nur um ein bis drei Stücke für mich, da wäre eine Investition überschaubar. Und das Geld ist scheinbar dann auch nicht so sehr verbrannt, da die Altdeko-Waffen weiterhin Bestand haben.

    Meine größte Angst: Dass ich irgendwann sterbe und meine Frau meine Revolver zu den Preisen verkauft, die ich ihr mal gesagt habe.

  • Ist halt die Frage ob für dich, oder deine Erben später noch ein Markt da ist, um sie für einen angemessenen Preis weiterverkaufen können. Im hiesigen Alljagd lag lange Zeit eine 9mm Flobert Flinte für 20€. Wollte sich trotz des Preises keiner auf seine WBK nehmen.

    :modo:

  • Brassica_Napus Wie viel Euro hat die Anmeldung gekostet? Musstest du eine genaue Beschreibung der Abänderungen bei der Behörde einreichen?

    Mich interessiert, ob die eventuell rumnörgeln, weil die Abänderungen vielleicht nicht deren Vorstellung entsprechen (weil sie Altdekowaffe zB zu alt sind, und man in den 60ern andere Massstäbe beim Deaktivieren hatte).

    Aber eine prima Walther hast du da!

    Meine größte Angst: Dass ich irgendwann sterbe und meine Frau meine Revolver zu den Preisen verkauft, die ich ihr mal gesagt habe.

  • Das waren so 50 - 60 € bei der Behörde.

    Im Waffenbegleitschein stand nicht viel zu Abänderungen, nur Alt-Dekorationswaffe und Kaliber deaktiviert etc.

    Das war ganz einfach und der Sachbearbeiter hat sich auch Zeit genommen und wir haben noch etwas fachgesimpelt.
    Er wollte noch ein Foto des "Behältnisses", aber das ist nur eine Formsache.


    Ja in dieser L-Ausführung ist sie eher selten.
    Ich freue mich sehr an ihr.

  • Brassica_Napus Hat er die Waffe begutachtet? Musstest du damit antanzen? Oder hat ihm ein Foto gereicht? Was würde er womöglich sagen, wenn ihm die Änderungen zu lasch sind? Bei Revolvern wurden unter dem BKA Stempel in den 90ern sogar die Hauptfedern entfernt. Was würde er hier sagen, wenn die Technik noch komplett sauber funktioniert? Vielleicht muss ich mal selber Kontakt zu der Behörde aufnehmen. Hab da bisher keine Erfahrung.

    Ich habe erst jetzt gesehen, dass dieses Thema schon im Militariaforum behandelt worden ist. Da gibt es auch viele Verweise auf die relevanten Gesetze:


    Waffenbesitzkarte für Altdekorationswaffen - Militaria Fundforum
    Hallo Leute, die Büchsenmacherei Niedermeier schreibt auf ihrer Internetseite folgendes: Kaum einer weiß es: !!!!! Waffenbesitzkarte für…
    www.militaria-fundforum.de

    Meine größte Angst: Dass ich irgendwann sterbe und meine Frau meine Revolver zu den Preisen verkauft, die ich ihr mal gesagt habe.

  • Der Waffembegleitschein wird von einem Händler ausgestellt. Aber was ist, wenn man von privat kauft? Zum Beispiel über eGun oder aus einem alten Lagerbestand eines alten Büchsenmachers? Will der Sachbearbeiter dann das Ding sehen?

    Wie gesagt, mir geht es um die richtig alten Altdekos, wo die Technik auch noch ging, und spannen und abschlagen möglich war. Die werden manchmal auf eGun über Seller aus dem innereuopäischen Ausland angeboten, wo es noch keine solche Registrierungsregeln gibt.

    Scheinbar gibt es hier im Forum noch keine Erfahrungen zu. Vielleicht meldet sich jemand noch :)

    Meine größte Angst: Dass ich irgendwann sterbe und meine Frau meine Revolver zu den Preisen verkauft, die ich ihr mal gesagt habe.

  • Wie oben schon geschrieben ist ein Verkauf aus dem Bestandschutz heraus zunächst nur an einen Händler möglich. Der muss vor einem Weiterverkauf die Altdekowaffe im nationalen Waffenregister anlegen. Auch Altbestand eines alten Büchsenmachers muss vor Verkauf im NWR angelegt werden.

    Danach ist ein Verkauf von Privat an Privat möglich, ähnlich wie bei scharfen Waffen (über Ein- und Austragung aus WBK).


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • black_friday danke dir, jetzt wird mir das klar. Hab das bisher nicht so aus dem Gesetz rausgelesen.

    Klingt einleuchtend. Klingt für mich aber auch dann wirkoch so, dass das Geld dann tatsächlich verbrannt wird. Der Händler kauft die Altdekos für n Appel und n Ei den Privatleuten ab, und verkauft sie dann teuer weiter. Möglicherweise geht es dann aber auch, dass Private die Waffen aus ihrer Sammlung über einen Händler ins NWR eintragen lassen können und für diesen Service dann nur einen Obulus zahlen...

    Wenn es so ist, wie du beschreibst, werden ja Altdekos dann in Zukunft verdammt teuer sein und bleiben.. :(

    Meine größte Angst: Dass ich irgendwann sterbe und meine Frau meine Revolver zu den Preisen verkauft, die ich ihr mal gesagt habe.