There are 6 replies in this Thread which has previously been viewed 1,207 times. The latest Post (January 7, 2025 at 3:26 PM) was by Ingo.M.

  • Ich dachte lange Zeit, ich besitze keine Springmesser. Heute durchsuchte meine bessere Hälfte allerdings ihre Handtaschen und traf dort auf einen Gurtschneider, welchen ich ihr mal vor Jahren für das Auto gab.

    Da mich das Thema Automatikmesser nie betraf, habe ich mich damit auch nicht genauer Auseinandergesetzt. Ich habe aber am Rande durch "Influenza" mitbekommen, dass die BKA befreiten Springmesser nicht vom Verbot betroffen seien?

    In diesem Forum gibt es natürlich keine Rechtsberatung. Falls sich hier jemand genauer mit dem neuen Waffenrecht sowie dem Automatikmessern beschäftigt hat, fände ich es trotzdem schön wenn die Erkenntnisse hier zusammen getragen werden.

    :modo:

  • Im Zweifelsfall zerlegen und Feder ausbauen, dann ist zumindest die Grundfunktion als Gurtschneider noch nutzbar. Nur einhändiges Öffnen auf Knopfdruck ist dann nicht mehr.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Nur einhändiges Öffnen auf Knopfdruck ist dann nicht mehr.

    Und genau das könnte im schlimmsten Fall zum Verhängnis werden. Ich würde mir bei som offensichtlichem Gurtschneider keine Sorgen machen, und im Fall der Fälle muss das Ding einfach nur zu 100% funktionieren.

    Auch werde ich mir sicherlich nicht mein mini Taschenmesser mit Schere, Zahnstocher, Pinzette, und 3,5cm Klinge, das schon gute Dienste geleistet hat, dass ich seit 30 Jahren am Schlüsselbund habe, aus irgendeinem Grund verbieten lassen.

    Man muss nicht jeder "schwachsinnigen" Verordnung blind Folge leisten, manchmal sollte man einfach auf den gesunden Menschenverstand vertrauen.

  • Man muss nicht jeder "schwachsinnigen" Verordnung blind Folge leisten, manchmal sollte man einfach auf den gesunden Menschenverstand vertrauen.

    Ist im Falle eines Springmessers allerdings keine Ordnungswidrigkeit sondern der Besitz einer Illegalen Waffe.

    Ich denke auch, die BKA Gutachten für Rettungsmesser ohne Spitze, sollten weiterhin gültig sein. Sonst wäre das auch schon vor der Gesetzesänderung verboten gewesen. https://www.bka.de/SharedDocs/Dow….html?nn=119010

    Problem ist, im Feststellungsbescheid steht ja explizit, das dieser nicht auf Nachbauten gilt, auch wenn absehbar ist wie eine erneute Einstufung ablaufen würde. Zumal es nicht veriegelt, wonach laut unseres Lieblingsstreamer das Verbot eh nicht greift.

  • Nur genau genommen ist das Ding auf dem Bild ja gar kein Messer, eine klassische Klinge ist ja gar nicht vorhanden. Es ist ein Werkzeug kein Messer. Ansonsten dürfe man ja noch nicht einmal eine PUK Säge oder Gartenschere unverschlossen transportieren.