Ich habe in einem Nachlass eine WALTHER UP Mod. 1 in einem original Karton vorgefunden.
Dabei sind ein Faltblatt zur Handhabung, 2 Bürstchen und ein Magazin.
Was kann ich damit anfangen bzw. was muss ich beachten?
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Ich habe in einem Nachlass eine WALTHER UP Mod. 1 in einem original Karton vorgefunden.
Dabei sind ein Faltblatt zur Handhabung, 2 Bürstchen und ein Magazin.
Was kann ich damit anfangen bzw. was muss ich beachten?
Sie ist frei ab 18, darf also von jedem Volljährigen besessen werden.
Zuhause lassen, aufbewahrt in einem abgeschlossenen Behältnis, wenn du gerade nicht anwesend bist.
Silvester auf dem eigenen oder mit Erlaubnis auch auf einem fremden Grundstück schießen ist erlaubt, aber aufpassen, Nachbarn mögen evtl. nicht, dass da jemand mit einer Waffe rummacht und rufen die Exekutive.
Führen draußen ist nur mit dem Kleinen Waffenschein erlaubt, der berechtigt aber auch Silvester nicht zum Schießen auf der Straße.
Das o.g. gilt alles natürlich nur, wenn die Waffe eine PTB-Nummer trägt.
Fals nicht, dann ist sie erlaubnispflichtig und nicht mehr frei zu haben, sie muss einem Berechtigten überlassen werden.
Das kann ein Waffenhändler, Büchsenmacher oder auch die Polizei sein (auch hier Vorsicht, es haben schon Leute Anzeigen kassiert, weil sie die Waffe zur Polizei gebracht haben, das wurde dann als "Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe" geahndet).
Stefan
