Hallo,
Ich bin neu hier im Forum. Weil ich aufgrund von interessanten Themen hier immer wieder mal gelandet bin, habe ich mich nun endlich mal angemeldet.
Ich habe einen LEP SAA und mir kam die Überlegung ob es legal wäre, mit dem LEP an Silvester auf meinen eigenen Grundstück mit .209 Zünder zu knallen. Ich meine damit ohne Geschosse, sondern wirklich nur mit den Primers knallen.
Im WaffG und den ganzen Verordnungen und BeschG bin ich zu folgendem Fazit gekommen:
1. Überlegung...
Es ist klar, dass eine "F" Waffe ihre Zulassung in DE verliert, sobald sie eine Geschossenergie von über 7,5 Joule erreicht. Auch darf eine Druckluftwaffe nicht als Feuerwaffe benutzt werden: Das wäre der Fall, wenn man mit den 209 Zündern Geschosse antreiben würde ( "F" Waffen dürfen Geschosse in DE nur mit kalten Gasen antreiben, ansonsten sind sie auch mit "F" EWB - Pflichtig und PTB gestempelt (Bsp. 4MM M20) )
= würde ja aber nur beim Knallen mit. 209er nicht gegeben sein, und der Revolver bleibt weiterhin eine legale Druckluftwaffe die Ihre Geschosse mit kalten Gasen antreibt.
2. Überlegung...
Jetzt könnte man sagen, dass der LEP SAA keine Beschusszeichen hat... aber für Zündhütchen besteht ja keine Beschusspflicht. Demnach dürfte man Zündhütchen doch in allen möglichen Waffen , vielleicht sogar Spielzeuge verschießen, sofern diese es können?
Da ich gerne etwas Preisgünstig mit einen SAA an Silvester mal schießen wollen würde, kam mir eben diese Idee. Extra einen Schreckschuss SAA zulegen, der dann nur für mal ein bisschen knallen an Silvester raus geholt wird ist es mir zu teuer. Mich reizt außerdem der Gedanke, dass mein SAA vielleicht etwas authentischere Gebrauchsspuren bekommt, wenn er ordentlich an Silvester genutzt worden wäre und anschließend gereinigt.
Vielleicht kennt sich ja hier der eine oder andere etwas damit aus, und kann etwas genaueres dazu sagen. Ich freue mich über Antworten sowie sachliche Diskussionen
Liebe Grüße ![]()
