Frage zum Schießen auf eigenem Grundstück (Druckluft)

There are 50 replies in this Thread which has previously been viewed 4,759 times. The latest Post (November 5, 2024 at 3:38 PM) was by Paramags.

  • ich überlege mir eine Luft Waffe zu besorgen und hab mir schon ein paar Videos angeschaut was zu beachten ist und in einem wurde gesagt das ich nicht im garten schießen darf weil ich nicht garantieren kann das es das Grundstück verlässt jetzt meine frage ist es erlaubt//legal von meiner einfahrt in die Garage zu schießen also sozusagen ich schieße von Richtung garten /einfahrt in die Garage wo auch mein Kugel fang etc. steht ?

    (Danke für die antworten im voraus )

  • Nein,weil du nicht sicher stellen kannst das jedes Projektil dein Grundstück nicht verlassen kann.

    Theoretisch könntest du deine Waffe unglücklich verreisen und dein Projektil geht dann übers Dach oder Quer oder auch nach hinten und verlässt so dein Grundstück.

    Jedes Haus oder andere Grundstück das du sehen kannst könntest du auch treffen.

    So in etwa ist das ausgelegt in D.


    Deswegen schiesse ich auf dem Dachboden.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Klar kannst du so oder im Garten schießen.

    Es darf nur kein Geschoss das Gelände verlassen.

    Bei deinem Vorschlag hast du evtl das Problem das dich jemand sieht und die Polizei verständigt.

    "Da steht einer rum und schießt auf ein Haus."

    Nach Mister-L Vorstellung sind alle Airsoft-/Paintballfelder sowie Freiluftschießbahnen nicht zulässig.

    Dem ist nicht so.

  • Sorry, aber da liegst du völlig falsch...

    Mister-L hat völlig recht!

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Es darf nur kein Geschoss das Gelände verlassen.

    ... können! Ein riesen Unterschied.

    Daher haben die beiden anderen vollkommen Recht.

    Und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Hier geht es ums Schießen im eigenen Garten. Freiluftschießbahnen sind was ganz anderes und werden behördlich abgenommen.

  • Jup, als kleiner Paragraphenreiter kann ich bestätigen, daß im aktuellen WaffG (seit glaube ich 2017) drin steht, daß die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können dürfen, egal in welche Richtung, egal ob aus Absicht oder aus versehen. Davor reichte es tatsächlich so zu schießen, daß die Geschosse das Grundstick nicht verlassen.

    --
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.

  • Hier mal der genaue Gesetzestext

    4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

    1.

    durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

    a)

    mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html §12 Absatz 4a

    Wir kennen dein Grundstück nicht aber so wie es auf dem Bild zu sehen ist darfst Du nicht von außerhalb IN die Garage schießen weil, wie
    schon von den Vorrednern geschrieben wurde auch ein versehentlicher Schuss das Grundstück nicht verlassen KÖNNEN darf. Anders gesagt,
    siehst Du von deinem Standpunkt aus den freien Himmel kannst Du auch am "Geschossfang" vorbei schießen. Zudem können vorbeilaufende
    Passanten dich sehen und die Polizei anrufen. Das ist nicht mehr wie vor 20 oder 30 Jahren wo sich dabei keiner was dachte wenn da einer
    mit dem Luftgewehr in der Einfahrt steht. Da kommt dann gleich mal die Streife vorbei und aus ist es mit dem Hobby inklusive einer Anzeige
    wg. Verstoßes gegen das Waffengesetz!

    Zum Thema Freiluftschießanlage. Hier gibt es mindestabstände zur Umfriedung wo eingehalten werden MÜSSSEN, zudem sind Schießstände
    wie schon geschrieben von der Behörde abgenommen. Das ist wie Äpfel und Birnen miteinander vergleichen, die Einfahrt ist nicht der zugelassene
    Schießstand.

    Gruß
    Thomas

  • Das "können" ist dabei aber immer etwas Auslegung. Wenn man eine riesen Fläche wie eine Hauswand oder auch Garage hat, man das Gewehr auch Grundsätzlich nur in die Richtung zeigend läd, ist die Möglichkeit dass ein Geschoss das eigene Grundstück verlässt, eigentlich ausgeschlossen.

    Allerdings hat die Unwissenheit und die Angst vor Waffen in den letzten 10-20 Jahren stark zugenommen. So muss man heute sogar auf dem Land damit rechnen dass ein Nachbar die Polizei ruft. Und wie im schlimmsten Fall ein Richter entscheidet? Ich hatte, als ich bis vor ein paar Jahren noch recht ländlich gewohnt habe, 2x Besuch der Freundlichen gehabt, nebenan waren "Ökos" eingezogen die das nicht mochten dass ich von der Terrasse den Garten runter Richtung leerem alten Hühnerstall geschossen habe. Zum Glück haben die Polizisten das Ganze damals als unbedenklich eingestuft. Die Jahre davor sind die vorherigen Nachbarn immer gerne auf ne Runde Schießen und nen Bierchen rüber gekommen, ist also auch immer ne Nachbarsache.

    Auch wenn das wie eine Einfahrt auf den oben gezeigten Bildern aussieht, ist dahinter eine Weide? Ist das hinterm Haus/Garage?

  • "Gut gemeint" ist das Gegenteil von "gut gemacht". In diesem Sinn ist der Hinweis auf wohlwollende Nachbarn aus meiner Sicht eher irreführend.

    Ein Geschoss kann der Bebilderung nach das Grundstück in alle Richtungen verlassen, was eine Schießtätigkeit unzulässig macht mit allen Konsequenzen, die Paramags im Beitrag #7 aufzählte. Ein zufälliger Spaziergänger oder Besuch, der Anstoß nimmt, und es heißt " Tschüss Schießsport - hallo neues Hobby".

    Mich würde interessieren, ob der Themenersteller das verstanden oder noch Fragen hat.

  • Das gleiche Problem habe ich auch. Auf dem EIGENEN Grundstück schießen, kannst du nur wenn es extrem groß ist. Dh dem "Geschoss" vorher die Puste ausgeht.

    Da hilft nur ein Tunnel. :)

    Außerdem heißt es noch "befriedeter Grund"! Dh. ohne zB Zaun, ist auch wieder verboten.

    Was macht ihr eigentlich an Silvester? Eure Pyrotechnik darf das Grundstück im Grund genommen auch nicht verlassen. ;)

  • Was sind eigentlich die Strafvorschriften? Ich habe mal gerade den Abschnitt 4 Waffg überflogen und darin nichts gefunden, was nach §12 mit Strafe bedroht wäre, wenn man schießt. Wohl eine Menge anderer Paragrafen z.B. in §53, aber eben nichts, was sich auf §12 bezieht. Vermutlich bin ich mal wieder zu doof zum Finden.

    --
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  • Wohl eine Menge anderer Paragrafen z.B. in §53

    Letzten Endes kommt vermutlich §53 (1) Nr. 3 zur Anwendung.

    Grundsätze nach § 2 - Ausnahme davon im hiesigen Beispiel wäre gem. §12 (4) Nr 1a. Liegt keine Ausnahme vor, weil 12 (4) nicht erfüllt = Verstoß gegen §2, präzisiert unerlaubtes Schießen außerhalb von Schießstätten.

  • Gibt es zu dem Thema überhaupt Gerichtsurteile (das Geschoss hat das Gelände nicht verlassen) ?

    Nur mal als Beispiel:

    "....Beim Gartenschießen muss darauf geachtet werden, dass keine Menschen oder Tiere gefährdet werden und keine Sachbeschädigung in der Umgebung entsteht. Zudem ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich, bevor Schießübungen im Garten durchgeführt werden. Schließlich muss sichergestellt werden, dass Geschosse das Grundstück nicht verlassen können, indem beispielsweise eine Schutzvorrichtung wie ein Kugelfang verwendet wird.."

    ᐅ Garten schießen: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
    Gartenschießen bezeichnet die Ausübung von Schießsport oder Schießübungen innerhalb privater Grundstücksgrenzen, insbesondere im Gartenbereich. Hierbei wird…
    www.juraforum.de
  • Aus dem Bild ist nicht ersichtlich, ob das Geschoß das Grundstück verlassen kann.

    Aber bei den üblichen deutschen Grundstücken (Größen) ist es extrem wahrscheinlich.

    Wäre es ein Bild einer Ranch in Australien mit einer Ausdehnung von 200x200km dann wäre sichergestellt, daß das Projektil das Gelände nicht verlassen kann. ;)

    Aber in der Regel sind Grundstücke in Deutschland eher kleiner und bei z.B. 40m x 40m ist hlt nicht sichergestellt, daß das Projektil nicht das Gelände verlassen kann.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage der Intelligenz. Gruß Play

  • Da ist die Frage, wie viel Energie so ein Signalstern hat. Könnte man aus der Flug-Höhe und dem Gewicht berechnen.

    Rein persönlich hätte eher damit ein Problem, wenn so ein Signalgeschoß auf ein Reetdach oder in einen Papp Container fällt. Also die Brandgefahr.

    Aber bestimmt gibt es da auch offizielle Vorschriften, ....... die das regeln. Ähnlich wie bei Silvesterraketen, .....

    Gruß Play

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  • Bestimmt einen Sack voll Vorschriften.

    Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – „Silvesterfeuerwerk“

    dürfen nur an Personen über 18 Jahre und in der Zeit vom 29.12. bis 31.12. (Silvester) in festen Verkaufsräumen vertrieben werden. Ist einer dieser Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab 28.12. zulässig. (§22 (1) 1.SprengV)

    Die Verwendung von Gegenständen der Kategorie F2 ist auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt. Regionale Abgabe- und Verwendungsbestimmungen sind zu beachten – z.B. Verbot an bestimmten Plätzen, im Altstadtbereich, etc. Prinzipiell ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.

    An allen anderen Tagen im Jahr darf ein Feuerwerk der Kategorie F2 nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde abgebrannt werden (i.d.R. die Gemeinde / Stadt). (§24 (1) 1. SprengV) Das Feuerwerk ist dabei mindestens 2 Wochen vorher anzuzeigen. Unter Vorlage dieser Genehmigung kann entsprechendes Feuerwerk in zahlreichen Online-Shops oder direkt bei Ihrem lokalen Feuerwerksbetrieb erworben werden – natürlich auch bei der Kunstfeuerwerkfabrik Fritz Sauer.

    Achtung: Die private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel nur Feuerwerksschäden in der Zeit vom 31.12 bis 01.01. Ist ein Feuerwerk außerhalb dieser Zeit geplant, sollte unbedingt die Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Feuerwerkers informiert und eine schriftliche Deckungszusage eingeholt werden. Gegebenenfalls ist für dieses singuläre Ereignis eine gesonderte Versicherung abzuschließen!

    Gruß Play

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