Ermächtigt dieser allein das freie Schießen auf gesonderten Plätzen, oder welche "Fallstricke" stehen dem insbesondere entgegen?
Pulverschein
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Der Pulverschein ermächtigt dich meines Wissens nur dazu Pulver zu kaufen und eine gewisse Menge lagern zu dürfen. Ansonsten sollten da die gleichen Regeln wie für jeden Sportschützen gelten.
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Jup, so war das bei mir auch. Der Schein hatte keine Auswirkung darauf, wo ich schießen durfte.
Aber wie ist das mit Böllerschützen?
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Die verschießen ja keine Geschosse, ich weiss es nicht, vermute aber dass da ähnliche Vorschriften wie mit dem Schießen mit Schreckschusswaffen gelten.
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Aber wie ist das mit Böllerschützen?
Zum Böllern musst du noch einen extra Kurs zum Scharzpulver-Lehrgang absolvieren.
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Böllern ist kein Schießen und wird vom Waffenrecht nicht erfasst. Böller sind Klanginstrumente. Böllern ist im Voraus anzeigepflichtig. Grundsätzlich kann ich überall böllern, aber es kann (und wird) untersagt werden zu, Beispiel in der Nähe von Krankenhäusern, Kindergärten, historischen und denkmalgeschützten Bauwerken.
"Pulverschein" ist ja kein echter Begriff, es handelt sich ja um Erlaubnisse nach $27 des Sprengstoffgesetze, in der Regel zu Umgang mit Explosivstoffen zu einem bestimmten Zweck, als zum Beispiel Gebäudesprengungen, Bergbau, oder in unserem Fall Zum Umgang mit Nitro - Treibladungspulvern ( Wiederladen von Mun), Jagdschwarzpulver zum Vorderladerschießen oder Böllerpulver zum Böllerschießen. Jeder dieser Zwecke erfordert bestimmte Schulungen und Prüfungen, und der Zweck des Umgangs mit Explosivstoffen wird im Erlaubnisdokument eingetragen. Nur mit dem "Wiederladeschein" darf ich nicht Böllern, oder Vorderlader Schießen, genausowenig wie Tunnel sprengen
Für das Böllern gilt allerdings in vielen Bundesländern eine Genehmigungspflicht nach dem jeweiligen Immissionsschutzgesetz - da Böllern dort als vermeidbarer Lärm eingeordnet ist, der grundsätzlich zu unterlassen ist. In diesen Fällen erteilt das jeweilige Amt im Normalfall ( gegen Gebühr) eine Ausnahmegenehmigung und erteilt die Erlaubnis, in der beantragten Zeit die beantragte Zahl von Böllerschüssen abzugeben.
Das sieht dann etwa so aus :
Und dann kann es losgehen
Braucht man auch zu Silvester, da die dort üblichen erlaubten Satzmengen von 5 Gramm Pulver doch meist leicht überschritten werden ... so um das 20-fache mit meinem Coehorn - Mörser ..
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Der "Pulverschein" berechtigt zum Umgang mit der Pulverart, für die du per Lehrgang und staatlich abgenommer Prüfung die Berechtigung erworben hast. Das kann kombiniert sein. Nitro und/oder Schwarzpulver. Zudem darfst du dir deine eigene Patronen laden. Wie viel du kaufen und lagern darfst hängt von deinen örtlichen Verhältnissen und deinem Ordnungsamt ab. Wenn du einen Böllerlehrgang machst, kannst du auserhalb zugelassener Schießstände böllern. Aber nur mit gesonderter Erlaubnis für den jeweiligen Anlass. Für Traditionsvereine kann das auch pauschalisiert werden.
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Der Pulverschein ist eigentlich eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz und berechtigt, wie bereits gesagt, zum Pulverkauf, aber auch zum entsprechenden Umgang mit dem Pulver. Es gibt, schießen und Böllern betreffend, 3 Lehrgänge und Prüfungen dazu:
- Vorderladerschießen
- Wiederladen
- Böllern
Je nachdem, welche Prüfungen man ablegt, darf man die entsprechenden Pulverarten kaufen und verwenden.
Böllern ist dann, nach vorheriger Anzeige bei den Behörden, auch außerhalb von Schießstätten erlaubt, da die Böller nicht als Waffen gelten. Dafür ist der erforderliche Böllerbeschuß für die "Lärmerzeugungsgeräte" immer nur 5 Jahre gültig und muss dann erneuert werden.
Der scharfe Beschuss von Vorderladern ist nicht zeitlich in der Gültigkeit begrenzt, damit darf dann aber auch nur auf Schießstätten geschossen werden (auch dann, wenn man keine Kugel laden würde). Außnahmen sind nur mit Hilfe einer behördlichen Schießerlaubnis möglich.
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Böller sind "Klanginstrumente".Dem kann ich nur zustimmen 😁