Diskussion um den aktuellen Entwurf für die Waffenrechtsverschärfung

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  • Ich kann mir aber schon vorstellen, dass die Dauer der Gefährdung auch über den letzten Arbeitstag hinausgehen kann. Sonst müsste ja besser jeder Abgeordnete ein halbes Jahr vor Ende der Wahperiode besser komplett die Klappe halten oder stünde wie der Christian plötzlich ohne da.8)


    Sonst könnte es ja gleich heißen: für die Dauer des Amtes.

  • Die Sache mit Claudia Roth ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Mythos. Belegt ist in der Sache gar nichts, aber Claudia Roth ist meines Wissens auch gerichtlich gegen die Behauptungen vorgegangen.

    Ansonsten ist zu diesen Möglichkeiten wohl am besten zu sagen, dass bei gefährdeten Personen eine persönliche Schusswaffe in der Regel die letzte Option darstellt. Gerade Politiker bekommen zuerst Personenschutz.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Leute, lest doch einfach!

    Du schreibst das aber viel schöner 😘

    Isno halt so.... :pinch:  (VDB Fördermitglied)

    Lieber Menschenrechte als rechte Menschen...

    Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun. (Alain Peyrefitte )

  • Die wird wohl eher gejagt, als dass sie selbst auf die Pirsch geht. 8)

    Die Sache mit Claudia Roth ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Mythos.

    Also kürzlich war in irgendeinem Boulevardmedium zu lesen, dass sie wohl am Flughafen Rabatz gemacht hätte eben wegen ihrer Waffe. Da kam sie wohl an den falschen Beamten.

    Aber in der Tat ist bei solchen Meldungen immer Vorsicht geboten, was den Wahrheitsgehalt angeht.

    Edited once, last by Henrystutzen (November 28, 2024 at 5:48 PM).

  • Du hattest doch gefragt, wo ich das gefunden habe … als Antwort habe ich Dir dann lediglich die Links aufgezeigt, woher ich das hatte.

    Aber mir ist schon klar, was und wie Du es meinst ;)

    Die eigentliche ‚Quelle - Beleg‘ ist ja der Paragraph 55 WaffG, also das Gesetz und der Gesetzestext selbst.

    Weitere Angaben wird man dazu wohl auch nur schwerlich oder viel eher überhaupt nicht bekommen - finden (können).

    Es gibt dazu keine Veröffentlichungen oder genaue Statistiken - Zahlen und auf Anfragen hin wird man sich dort bestimmt in Schweigen hüllen und auf Datenschutz / Persönlichkeitsrechte o.ä. berufen.

    Jedenfalls konnte ich dazu nicht mehr finden.

    ———

    kleiner Nachtrag:

    Es sind nicht nur MdB‘s - Mitglieder des Bundestages berechtigt, sondern ebenfalls MdL‘s - Mitglieder des / der Landtage.

    Der Bundestag hat aktuell 733 Mandatsträger.

    In allen Landesparlamenten und Bürgerschaften (heißt bei Stadtstaaten glaube ich so) sind es 1.893 Personen.

    Zusammen also 2.626 Personen.

    Von denen bestimmt weder alle einen Waffenschein / Ersatzbescheinigung haben wollen, noch beantragt haben.

    Theoretisch wäre dies aber - laut Gesetz - möglich.

    ———

    Darüber hinaus ist es wohl etwas unklar, ob diese Antrags- Berechtigung ausschließlich für MdB‘s und MdL‘s gilt oder zusätzlich - ebenfalls für deren (nähere ?) Mitarbeiter, usw.

    Wenn diese auch einen Antrag stellen könnten und dieser normalerweise dann genehmigt wird, wäre die Zahl eventuell wesentlich höher.

    ———

    Mich hatte unabhängig davon auch noch interessiert, wieviele große Waffenscheine in Deutschland circa ausgestellt / ‚im Umlauf‘ sind.

    Gefunden habe ich dazu auf die Schnelle nur dies hier (ist aber - wieder - keine genaue Quelle).

    „In Deutschland sind zum jetzigen Zeitpunkt ca. 18.500 Waffenscheine ausgestellt.
    Pro 1000 Einwohnern gibt es derzeit ca. 16 Waffenbesitzer. Die meisten Waffenbesitzer leben in Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland (18 Waffenbesitzer pro 1000 Einwohner), die wenigsten in Berlin (3 Waffenbesitzer pro 1000 Einwohner).“

    HIERBEI kann ein Waffenbesitzer ja auch jemand sein, der keinen Waffenschein zum berechtigten Führen einer Waffe hat, aber Sportschütze mit WBK, Jäger oder Sammler ist.

    Wie viele Personen besitzen in Deutschland einen Waffenschein?

    ———

    Ansonsten gibt es noch folgende Info-Quellen, auf die man aber leider nicht vollumfänglich zugreifen kann und die daher auch nicht alles offenlegen, da manche Zahlen nicht einzeln, sondern nur zusmamen gefasst aufgeführt werden.

    Natio­nale Waf­fen­regis­ter

    Zentrales Informationssystem Nationales Waffenregister

    Das Natio­nale Waf­fen­regis­ter
    Wie viele Schusswaffen gibt es in Deutschland? Wem gehören diese? Wer darf überhaupt eine Waffe tragen? Diese und andere Fragen beantwortet das nationale…
    www.bmi.bund.de

    BVA - Statistische Kennzahlen Bund

  • Vor allem ermöglicht der §55 es, die Sicherheitsbediensteten von Bundestag und Landtagen zu bewaffnen. Und das scheint angesichts der jüngeren Ereignisse als durchaus sinnvoll.

    In den Fällen der Minister, MPs, Kanzler etc. ist Personenschutz sowieso das Mittel der Wahl, weil durch Ausbildung viel effektiver.

    Die einfachen MdB/ MdL dürften in vielen Fällen wohl auch erstmal eine Bedrohunslage vorweisen müssen.

    Und wenn da einer mit dem Rad oder ÖPNV zur Sitzung kommt, dürfte das schwer werden.

    Wirklich betreffen dürfte es nach meiner Einschätzung wohl am ehesten Mitglieder von sensiblen Ausschüssen.

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  • 9mm Parabellum

    Das ist interessant. Danke!


    BTW

    Hier sieht man deutlich den Unterschied zwischen professionellen, offiziellen und privaten Homepages. "alle-schuetzenvereine.de" schreibt: "In Deutschland sind zum jetzigen Zeitpunkt..." Auf welches Jahr sich das bezieht, erfährt man aber nicht. X/ Immerhin geben sie folgenden Hinweis: "Bitte beachten Sie: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit." Das ist löblich aber eher selten.

  • Vllt. hat Claudia Roth einen Jagdschein. 🤔

    ( sorry der musste jetzt sein…)

    … ich meinte das eher umgangssprachlich .
    Ist böse , ich weiß.

    BTT: Die wenigsten Politiker würden es auf sich nehmen trotz eines berechtigten Bedürfnisses den qualifizierten Umgang mit einer Waffe zu üben oder nachzuweisen.

    2019 ging der tödliche Anschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübke mit einem Revolverschuss in direkter Nähe vor seinem Haus durch die Presse. Er hatte zuvor Drohungen bekommen .

    Wir erinnern uns an die Anschläge auf Wolfgang Schäuble und Oskar Lafontaine.
    Es gibt keinen realistischen Schutz für Politiker , sei es durch Sicherheitspersonal oder durch Eigenschutz.

    Drohungen haben viele Politiker aus der ersten Reihe erhalten . Leider müssen sie mit den verrückten Zeitgenossen leben die so etwas machen.

    Edited once, last by bestgun (November 28, 2024 at 11:02 PM).

  • In den Fällen der Minister, MPs, Kanzler etc. ist Personenschutz sowieso das Mittel der Wahl, weil durch Ausbildung viel effektiver.

    Ist jetzt rein theoretisch, aber ist bei (professionellem) Personenschutz dann ‚immer‘ noch bzw. überhaupt noch ein ‚eigenes‘ Bedürfnis aufgrund einer Gefährdung derart belegbar, dass man selbst einen Waffenschein - Ersatzbescheinigung benötigt?

    Die Gefährdung besteht ja weiter - das ist klar, der Schutz wird aber durch den Personenschutz quasi extern outgesorced.

  • 9mm Parabellum

    Das ist interessant. Danke!


    BTW

    Hier sieht man deutlich den Unterschied zwischen professionellen, offiziellen und privaten Homepages. "alle-schuetzenvereine.de" schreibt: "In Deutschland sind zum jetzigen Zeitpunkt..." Auf welches Jahr sich das bezieht, erfährt man aber nicht. X/ Immerhin geben sie folgenden Hinweis: "Bitte beachten Sie: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit." Das ist löblich aber eher selten.

    Ja, dass ist mir auch fast sofort aufgefallen 🙂‍↕️

    ‘Von wann sind die Zahlen wohl?‘

    Ich vermute aber mal, dass die recht aktuell sind, da hinter der Seite noch eine oder mehrere Firmen stehen, die Vereine beliefern - Vereinsbedarf, usw.

  • Kann ich dir nicht sagen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Personenschützer selbst das ablehnen, weil es ggf. dann für sie eine Gefährdung (sozusagen friendliy fire durch ihre eigene Schutzperson) darstellen könnte.

    Auch bei anderen gefährdeten Personen, die als Privatmensch eine Waffe führen wollen, müssen erst alle anderen Optionen geprüft werden. Also baulicher Schutz im Haus, bei z.B. Juwelieren Transport durch Wertschutzfirmen usw.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wir sprechen hier über ein "Bedürfnis" für etwas, das eigentlich ein Grundrecht sein müsste.

    In den USA garantiert der erste Verfassungszusatz das Recht auf freie Meinungsäußerung. Der zweite, das Recht auf Waffenbesitz, wurde unter anderem dazu geschaffen, den ersten zu schützen. Also die Bürger vor einem übergriffigen Staat.

    Bei uns hingegen läuft es genau umgekehrt. Politiker erhalten Waffenscheine, um sich vor den Bürgern zu schützen Die Bürger wiederum dürfen zum Selbstschutz nicht mal vergleichsweise harmlose Waffen wie Teleskopschlagstöcke führen. Obendrein wird das Ganze von einer Mehrheit begrüßt, die sich sicherer fühlt, wenn sie selbst keine Waffen besitzen darf, weil sie gedanklich immer noch in der alten Bundesrepublik / DDR lebt, wo Gewaltkrimininalität kein großes Thema war.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • CS Spray unterliegt dem Waffengesetz, Tierabwehrspray hingegen nicht.

    Das Waffenrecht, bzw. einen Paragrafen daraus, zu nutzen um Gegenstände zu untersagen die eigentlich nicht dem Waffenrecht unterliegen ist meiner Meinung nach fragwürdig. Wäre mal interessant ob das wirklich einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde. Auch ob dieser Flickenteppich an Vorschriften einer solchen Prüfung standhalten würde, gerade auch im Bezug darauf das Waffenrecht Bundesrecht ist und damit bundesweit eigentlich einheitlich vollstreckt werden sollte.

    Und gefährliche Gegenstände ist so diffus, das kann alles sein. Bis hin zum Regenschirm. So können Gesetze und Regeln an die sich Menschen halten sollen nicht funktionieren.

    Und in Frankfurt darf man Tierabwehrspray mitnehmen, aber CS wiederum nicht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Wir sprechen hier über ein "Bedürfnis" für etwas, das eigentlich ein Grundrecht sein müsste.

    In den USA garantiert der erste Verfassungszusatz das Recht auf freie Meinungsäußerung. Der zweite, das Recht auf Waffenbesitz, wurde unter anderem dazu geschaffen, den ersten zu schützen. Also die Bürger vor einem übergriffigen Staat.

    Bei uns hingegen läuft es genau umgekehrt. Politiker erhalten Waffenscheine, um sich vor den Bürgern zu schützen Die Bürger wiederum dürfen zum Selbstschutz nicht mal vergleichsweise harmlose Waffen wie Teleskopschlagstöcke führen. Obendrein wird das Ganze von einer Mehrheit begrüßt, die sich sicherer fühlt, wenn sie selbst keine Waffen besitzen darf, weil sie gedanklich immer noch in der alten Bundesrepublik / DDR lebt, wo Gewaltkrimininalität kein großes Thema war.

    Das liest sich so, als plädierst du für einen Waffenschein für jedermann. :huh:Was passiert, wenn sich Bürger gegen einen angeblich ach so übergriffigen Staat wehren, hat man am 06.01.21 vor dem US Kapitol gesehen und am 29.08.20 vorm Bundestag in Berlin. Gott bewahre hatten die sowohl in Berlin als auch in Washington keine scharfen Waffen dabei.

  • ... gerade auch im Bezug darauf das Waffenrecht Bundesrecht ist und damit bundesweit eigentlich einheitlich vollstreckt werden sollte.

    Da bin ich absolut bei. Genauso wie Bildungspolitik oder Kultur. Aber auch innere Sicherheit ist eben nun mal Ländersache. Der Föderalismus hat eben auch Nachteile. Und ob jetzt vorm Bahnhof oder im Drogenviertel eine Waffenverbotszone eingerichtet wird, wird noch nicht einmal in den Landeshauptstädten entschieden, sondern sogar bei den Kommunen. Das macht schon auch Sinn, weil die näher dran sind. Aber was dann verboten ist, sollte wirklich bundeseinheitlich geregelt sein. Doch wenn schon jemand die Macht hat, etwas zu entscheiden, wer würde die dann freiwillig wieder abgeben? In der Bildungspolitik treibt das ähnlich sinnlose Früchte.