Diskussion um den aktuellen Entwurf für die Waffenrechtsverschärfung

There are 1,033 replies in this Thread which has previously been viewed 81,894 times. The latest Post (February 11, 2025 at 8:00 PM) was by Paramags.

  • Hier geht es ja aber konkret darum, dass auch Personen kontrolliert werden können, dürfen und werden, die mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun haben.

    Also warum und wozu dann die Kontrollen?

    Und ob diese Waffenverbotszonen überhaupt etwas ‚bringen‘ ist sehr fraglich und wird auch von einschlägigen Kreisen, wie der Polizei äußerst kritisch beurteilt.

    Es wird versucht, die Symptome irgendwie zu behandeln anstatt an die Ursache des Problems zu gehen.

    ———

    Nur mal spaßeshalber zu ‚bzw.‘:

    Ob das tatsächlich so gut ist, sei mal dahingestellt!

    Denn so manche Anwälte raten bspw. beim Führerschein dazu, diesen nur als Kopie mitzuführen.

    Da im Zweifelsfalls die Polizei diesen immer einziehen wird und man dann seine Fahrtberechtigung erst einmal los ist.

    Bei einer Kopie spielt das aber keine Rolle und man besitzt trotzdem noch immer die Fahrberechtigung, sofern kein Fahrverbot ausgesprochen - verhängt wurde.

    Warum es klüger ist, den Führerschein zu Haus zu lassen
    Den Führerschein muss ein Fahrer immer dabei haben. Eigentlich. Dabei hat es Vorteile, ein Bussgeld in Kauf zu nehmen und den Lappen daheim zu lassen.
    www.stern.de
  • Jetzt mal eine Frage, die relevant ist und nicht theoretisch. Hier ist keine juristisch stichhaltige Antwort gefragt sondern nur Meinungen.
    Trotz Ruhestand bin ich manchmal Nachts und an Wochenenden in Vertretung für Kollegen freiberuflich in einer Großstadt unterwegs in fremden Haushalten. Bis jetzt hatte ich öfters ein Pfefferspray dabei. Die Waffenverbots Zonen sind nicht immer gekennzeichnet und mir auch nicht alle bekannt. Habe ich ein berechtigtes Interesse das so weiter zu handhaben??? Ich denke vom Ordnungsamt werde ich da keine verlässliche Antwort bekommen….

    Vorsicht, dass kommt ganz drauf an, wo Du Dich örtlich befindest.

    Denn auch Tierabwehtspray kann als „gefährlicher Gegenstand“ eingestuft sein.

    Jedenfalls in einer Waffenverbotszone.

    Leider sind diese „gefährlichen Gegenstände“ eben, anders als bei Waffen, nicht genau definiert.

    Nach der alten Reglung war es bspw. in Hamburg sogar so, dass in einer Waffenverbotszone CS-Spray erlaubt (welches anderenorts überall verboten), Tierabwehspray hingegen verboten war.

  • Absolut, läuft recht gur hier 👍

    Isno halt so.... :pinch:  (VDB Fördermitglied)

    Lieber Menschenrechte als rechte Menschen...

    Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun. (Alain Peyrefitte )

  • Mich persönlich stört, dass im § 42c nochmal explizit hervorgehoben wird, dass Artikel 3 GG zu beachten ist.

    Dadurch entsteht ein Hemmschuh bei den Kontrolleuren und man konzentriert sich mehr auf Personengruppen, wo man nicht dem Verdacht des Racial Profiling ausgesetzt ist. Wobei die kürzlich veröffentlichte Statistik über Messerkriminalität eine relativ deutliche Sprache spricht.

    Das war ja leider seinerzeit in Köln / Sylvester auch so, dass der Polizei dieses ‚racial profiling‘ vorgeworfen wurde (und dagegen wohl sogar geklagt wurde).

    Ja stimmt! Köln hat da einiges verändert. Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Fakten auch benannt werden sollten, auch wenn damit Ausländer allgemein in Misskredit geraten könnten. Was die Kriminalstatistik in Sachen Messerkriminalität angeht, sprechen die Zahlen eine klare Sprache. Das ist wohl auch der Grund, warum die Kontrollbefugnis im neuen WaffG verändert wurde. Auch in den Medien hat sich da was verändert.

    Edited once, last by Henrystutzen (November 26, 2024 at 2:25 PM).

  • Mich interessiert ob ich bei einem Bußgeld bar Zahlen muss, denn dann möchte ich auch einen Beleg dafür, nicht das der Kollege nacher seine Brötchen damit Bezahlt..... 😎

    Zumindest in NRW akzeptiert die Polizei in NRW nur noch Kartenzahlung vor Ort, wenn sie direkt kassieren, um genau solchen Verdächtigungen aus dem Weg zu gehen.

    Interessant. Wusste ich bisher nicht. Weis gar nicht, wie das bei uns in BaWü gehandhabt wird. Hatte schon lange keinen Strafzettel mehr :thumbsup:

    Mich selbst stört auch das Gebot das man jetzt nahezu überall ansatzlos durchsucht werden darf.

    Mich persönlich stört, dass im § 42c nochmal explizit hervorgehoben wird, dass Artikel 3 GG zu beachten ist.

    Dadurch entsteht ein Hemmschuh bei den Kontrolleuren und man konzentriert sich mehr auf Personengruppen, wo man nicht dem Verdacht des Racial Profiling ausgesetzt ist. Wobei die kürzlich veröffentlichte Statistik über Messerkriminalität eine relativ deutliche Sprache spricht.

    Ich persönlich habe da viel Vertrauen in unsere Exekutive. Ich glaube nicht, dass die Beamten im Einsatz tatsächlich aus Angst vor Anzeige wegen Racial Profiling jemanden nicht kontrollieren. Wie heißt es im § 42c WaffG? Verboten ist die Kontrolle "ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund." Also mit Grund darf der Beamte kontrollieren. Er darf einen Farbigen natürlich nicht kontrollieren, nur weil er glaubt, alle Farbigen müssen Ausländer sein und alle Ausländer sind "Messerstecher" Zitat Alice Weidel (AfD). Das wäre Racial Profiling, was nach wie vor verboten ist. Daher zusätzlich der Bezug auf GG Artikel 3

  • "einen Ausweis mit sich führen" ist gut. Laut WaffG in einem nicht verschlossenem Behältnis und zugriffsbereit in weniger als 3 (Schusswaffe) bzw. 4 (Messer) Handgriffen. ^^

    Laut Waffengesetz ist führen das Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb des eigenen umfriedeten Besitztums usw.

    Ob du 1 oder 25 Handgriffe zum hervorholen brauchst ist für den Führbegriff völlig irrelevant.

    Bin mir da nicht sicher. Ich "führe" eine Schusswaffe z.B. im Schulterholster verdeckt unter der Jacke. Darf nur ein Waffenschein-Inhaber. Er übt dabei aber noch keine "tatsächliche Gewalt" damit aus. Allerdings sind die Begrifflichkeiten im WaffG oft verwirrend und im Alltagsgebrauch oft anders. "Erwerben" hat z.B. auch nichts mit "kaufen" zu tun, sondern mit "Erwerben" der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe". Also "erwerbe" ich eine Pistole im Waffengeschäft bereits, wenn mir der Verkäufer sie lediglich zum Probehalten in die Hand gibt. Insofern könntest du recht haben.

    Aber was die Zugriffsbereitschaft angeht, spielt die Anzahl der Handgriffe eine wesentliche Rolle. Pistole im Handschuhfach (mit 2 Handgriffen erreichbar) oder eben Messer am Gürtel = illegal, weil zugriffsbereites "Führen". Sonst könnte ja jeder sagen, ich transportiere mein Messer am Gürtel nur. Schusswaffe in "verschlossenem" (Achtung: hat nichts mit abgeschlossen zu tun. ein Kabelbinder reicht) Behältnis im Kofferraum = min. 3 Handgriffe, also kein Führen mehr, sondern "transportieren bzw. befördern". Damit ein Messer also künftig legal "transportiert" wird und nicht "geführt", bedarf es lt. WaffG künftig "mehr als 3 Handgriffe",. Insofern spielen die Handgriffe doch wieder eine wesentliche Rolle. D.h. Messer im Rucksack, im Etui / Scheide = (mehr als 3 Handgriffe) = legales Transportieren/Befördern.

    Edited once, last by Henrystutzen (November 26, 2024 at 2:22 PM).

  • Wer Lust auf eine kleine Portion leckeres Juristendeutsch hat, dem empfehle ich folgende Seite:

    Änderungen WaffG vom 31.10.2024 durch Artikel 5 des Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems

    Eine Synopse (Vergleich) vom alten zum aktuellen WaffG. Hier wird deutlich, dass sich die meisten Verschärfungen des WaffG auf die Kontrolle der "Zuverlässigkeit" von WBK-Inhaber (WaffenBesitzKarte) bezieht. Wie sagt mein Schützenkumpel immer: "Wenn dein Nachbar Waffenbesitzer ist, kannst du davon ausgehen, dass er nichts auf dem Kerbholz hat, weil er von den Behörden zuvor komplett durchleuchtet wurde. Und das ist seit 31.10. nochmal so verschärft worden, dass die Behörden mit der Kontrolle gar nicht mehr hinterher kommen und Jagtscheine z.T. gar nicht mehr ausgestellt werden können oder ich meinen frisch beantragten Europäischen Feuerwaffenpass wahrscheinlich erst in 100 Jahren in der Hand halte.

    Edited once, last by Henrystutzen (November 26, 2024 at 3:01 PM).

  • Illuminatus

    Beim Suchen im Gesetzestext ist mir aufgefallen, dass für dich als Anlieger in einer Waffenverbotszone eventuell auch "das berechtigte Interesse" zur Geltung kommen könnte. Ich würde mir an deiner Stelle eine Bestätigung deiner Waffenbehörde besorgen, dass du hier Anlieger bist und ein "berechtigtes Interesse" zum Führen hast. Das solltest du eigentlich bekommen und dann immer dabei haben. Wobei ich es ja immer noch komisch finde, dass die Verbotszone nicht gekennzeichnet ist. Bist du sicher, dass es eine Waffenverbotszone ist?

  • Jetzt mal eine Frage, die relevant ist und nicht theoretisch. Hier ist keine juristisch stichhaltige Antwort gefragt sondern nur Meinungen.
    Trotz Ruhestand bin ich manchmal Nachts und an Wochenenden in Vertretung für Kollegen freiberuflich in einer Großstadt unterwegs in fremden Haushalten. Bis jetzt hatte ich öfters ein Pfefferspray dabei. Die Waffenverbots Zonen sind nicht immer gekennzeichnet und mir auch nicht alle bekannt. Habe ich ein berechtigtes Interesse das so weiter zu handhaben??? Ich denke vom Ordnungsamt werde ich da keine verlässliche Antwort bekommen….

    Leider sind diese „gefährlichen Gegenstände“ eben, anders als bei Waffen, nicht genau definiert.

    Doch sind sie. Nur leider eben von der Kommune. Also im Zweifelsfall bei der Waffenbehörde erkundigen. Manche verbieten sogar Glasflaschen.

  • Bin mir da nicht sicher. Ich "führe" eine Schusswaffe z.B. im Schulterholster verdeckt unter der Jacke. Darf nur ein Waffenschein-Inhaber. Er übt dabei aber noch keine "tatsächliche Gewalt" damit aus. Allerdings sind die Begrifflichkeiten im WaffG oft verwirrend und im Alltagsgebrauch oft anders.

    Ich bin mir da sicher. Führen wird in Anlage 1"Begriffsbestimmungen" klar definiert.

    Wenn du eine Waffe im verschlossenen Futteral zum Schießstand trägst, führst du im Sinne des Waffengesetzes. Nur greift dann Absatz 3, Satz 2 von § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten.

    Wenn du die Waffe zugriffsbereit führst, brauchst du eine entsprechende Erlaubnis wie Waffenschein oder Jagdschein, sofern nicht ein Bestandteil von §12 oder §55 WaffG greift.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Darf nur ein Waffenschein-Inhaber. Er übt dabei aber noch keine "tatsächliche Gewalt" damit aus.

    Darum geht es ja auch nicht. Es geht nicht um die "tatsächliche Gewalt" mit der Waffe, sondern um die"tatsächliche Gewalt" über die Waffe. Deswegen braucht der Kandidat in deinem Beispiel ja auch den Waffenschein, wenn er die Waffe, wie du schreibst, "im Schulterholster verdeckt unter der Jacke" führt. Genau das ist "Ausüben der tatsächlichen Gewalt" über die Waffe.

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Henrystutzen

    Alles gut, habe ich auch nicht persönlich genommen oder so aufgefasst ;)

    Das Thema betrifft uns ja alle, hier um so mehr..

    “Doch ist definiert. Aber halt nicht im WaffG, sondern bei der für die Waffenverbotszone zuständigen Behörde, also der Kommune.“

    Eben genau DAS ist ja das Problem!

    Für mich ist das daher ganz weit entfernt von einheitlich oder gar definiert.

    Das ist ja fast so ähnlich als wenn jede Stadt wieder eigene Zölle einführen würde, so wie es im Mittelalter war 😳

  • Wer Lust auf eine kleine Portion leckeres Juristendeutsch hat, dem empfehle ich folgende Seite:

    https://www.buzer.de/gesetz/5162/v319385-2024-10-31.htm

    Eine Synopse (Vergleich) vom alten zum aktuellen WaffG. Hier wird deutlich, dass sich die meisten Verschärfungen des WaffG auf die Kontrolle der "Zuverlässigkeit" von WBK-Inhaber (WaffenBesitzKarte) bezieht. Wie sagt mein Schützenkumpel immer: "Wenn dein Nachbar Waffenbesitzer ist, kannst du davon ausgehen, dass er nichts auf dem Kerbholz hat, weil er von den Behörden zuvor komplett durchleuchtet wurde. Und das ist seit 31.10. nochmal so verschärft worden, dass die Behörden mit der Kontrolle gar nicht mehr hinterher kommen und Jagtscheine z.T. gar nicht mehr ausgestellt werden können oder ich meinen frisch beantragten Europäischen Feuerwaffenpass wahrscheinlich erst in 100 Jahren in der Hand halte.

    Was ja noch zusätzlich Wahnsinn ist!

    Denn mit dieser ‚Gruppe‘ und deren bereits mehrfach und teilweise fortlaufend überprüfter Zuverlässigkeit hatte man ja wohl die wenigstens Probleme.

  • "einen Ausweis mit sich führen" ist gut. Laut WaffG in einem nicht verschlossenem Behältnis und zugriffsbereit in weniger als 3 (Schusswaffe) bzw. 4 (Messer) Handgriffen. ^^

    Laut Waffengesetz ist führen das Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb des eigenen umfriedeten Besitztums usw.

    Ob du 1 oder 25 Handgriffe zum hervorholen brauchst ist für den Führbegriff völlig irrelevant.

    Bin mir da nicht sicher. Ich "führe" eine Schusswaffe z.B. im Schulterholster verdeckt unter der Jacke. Darf nur ein Waffenschein-Inhaber. Er übt dabei aber noch keine "tatsächliche Gewalt" damit aus. Allerdings sind die Begrifflichkeiten im WaffG oft verwirrend und im Alltagsgebrauch oft anders. "Erwerben" hat z.B. auch nichts mit "kaufen" zu tun, sondern mit "Erwerben" der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe". Also "erwerbe" ich eine Pistole im Waffengeschäft bereits, wenn mir der Verkäufer sie lediglich zum Probehalten in die Hand gibt. Insofern könntest du recht haben.

    Aber was die Zugriffsbereitschaft angeht, spielt die Anzahl der Handgriffe eine wesentliche Rolle. Pistole im Handschuhfach (mit 2 Handgriffen erreichbar) oder eben Messer am Gürtel = illegal, weil zugriffsbereites "Führen". Sonst könnte ja jeder sagen, ich transportiere mein Messer am Gürtel nur. Schusswaffe in "verschlossenem" (Achtung: hat nichts mit abgeschlossen zu tun. ein Kabelbinder reicht) Behältnis im Kofferraum = min. 3 Handgriffe, also kein Führen mehr, sondern "transportieren bzw. befördern". Damit ein Messer also künftig legal "transportiert" wird und nicht "geführt", bedarf es lt. WaffG künftig "mehr als 3 Handgriffe",. Insofern spielen die Handgriffe doch wieder eine wesentliche Rolle. D.h. Messer im Rucksack, im Etui / Scheide = (mehr als 3 Handgriffe) = legales Transportieren/Befördern.

    (Angeblich) darf man jetzt sogar als Inhaber eines ‚grossen‘ Waffenscheins in einer Waffenverbotszone seine Waffe nicht mehr führen.

    Den Sinn dahinter vermag ich nicht mal ratend oder träumend verstehen 🤔

  • Die Diskussion ist so typisch deutsch. In anderen Ländern würden die Leute fragen, weshalb sie sich an ein Messergesetz halten sollen, welches die öffentliche Sicherheit ohnehin nicht verbessert. Bei uns dreht es sich nur darum, wie man dieses Gesetz am besten erfüllt.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Jetzt mal eine Frage, die relevant ist und nicht theoretisch. Hier ist keine juristisch stichhaltige Antwort gefragt sondern nur Meinungen.
    Trotz Ruhestand bin ich manchmal Nachts und an Wochenenden in Vertretung für Kollegen freiberuflich in einer Großstadt unterwegs in fremden Haushalten. Bis jetzt hatte ich öfters ein Pfefferspray dabei. Die Waffenverbots Zonen sind nicht immer gekennzeichnet und mir auch nicht alle bekannt. Habe ich ein berechtigtes Interesse das so weiter zu handhaben??? Ich denke vom Ordnungsamt werde ich da keine verlässliche Antwort bekommen….

    Leider sind diese „gefährlichen Gegenstände“ eben, anders als bei Waffen, nicht genau definiert.

    Doch sind sie. Nur leider eben von der Kommune. Also im Zweifelsfall bei der Waffenbehörde erkundigen. Manche verbieten sogar Glasflaschen.

    Wenn es aber nicht einmal offensichtlich ist und auch nicht mit Schildern dem Bürger gezeigt wird, wo genau man sich befindet, in welchen Grenzen, was macht man dann?

    illuminatus! oder denjenigen, den es betrifft, kann doch nicht bei jeder einzelnen Behörde nachfragen und sich wohlmöglich ‚vorsorglich‘ etwas ausstellen lassen, sofern die jeweilige Behörde das überhaupt ausstellen würde (wenn dann bestimmt noch gegen eine Gebühr).

    Die Sachbearbeiter würden sich sicher ‚bedanken‘, denn dann kommt neben den wegen den Kontrollen ohnehin schon extrem überlastet Polizei, auch noch die ebenfalls überlastet Verwaltung, noch zusätzlich zum Erliegen

    Und wenn man eine Reise quer durch Deutschland unternehmen möchte oder beruflich muss, dann wird es ja noch verrückter, wenn man sich zuvor bei jeder Behörde in Klein-Kleckersdorf und sonstwo in Orten, deren Namen man davor noch nie gehört hat, erkundigen müsste, wie die jeweilige örtliche Bestimmung ist.

    ———

    Hatte ich zuvor schon mal gepostet:

    Wie erfahren die Menschen, dass zu bestimmten Zeiten ein Waffen- und Messerverbot in der Innenstadt gilt?

    ———

    Auf das Aufstellen von Hinweisschildern wird verzichtet, da sich dies auf das Sicherheitsempfinden der Menschen, die diesen Bereich betreten eher negativ auswirken könnte.

    Solche Schilder rufen das Gefühl hervor, dass hier ein besonders gefährlicher Bereich der Stadt betreten wird und würden daher gegen das Ziel der Schaffung eines Sicherheitsempfinden sprechen.

    Die Ulmer Bürgerinnen und Bürger wurden über die Presse auf die Zone aufmerksam gemacht.

    Auch überregional wird über Waffen- und Messerverbotszonen berichtet.

    Häufig gestellte Fragen zur Waffenverbotszone
    Erstmals am kommenden Freitag gilt ab 20 Uhr abends ein Waffen- und Messerverbot innerhalb des Altstadtrings zwischen Bahnhof und Frauenstraße, Neuer...
    www.ulm.de
  • Ich möchte den Thread nicht extra sprengen oder überfrachten, aber 2-3 Punkte hätte ich da noch ;)

    Wie schaut es in Waffenverbotszonen mit sogenannten Schutz- / Defensiv-Waffen aus?

    Das sind bspw. Protektoren, wie Körper- Hals- Schienbein-- und Arm- Schützer, aber auch Schutzwesten, Stichschutzwesten, Fahrradhelme oder Mundschützer.

    Defensiv-Waffen sind rechtlich ja auch als Waffen eingestuft, wie der Name schon sagt.

    Bei Versammlungen sind diese generell verboten!

    In einer Waffenverbotszone sind Waffen ebenfalls per se verboten.

    Also auch Schutz- / Defensiv- Waffen?

    Schutzwaffen- und Vermummungsverbot | Versammlungsrecht.org

    ———

    Irgendwo lass ich zu den Waffenverbotszonen den Vergleich zum Steuerrecht!

    Denn auch im Steuerrecht wird nach neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen in diesem Rechtsgebiet leider erst nach jahrelangen Gerichtsprozessen entschieden, wie ein jeweiliges Gesetz auszulegen ist.

    Sprich die wichtige Rechtssicherheit wird leider erst viel später geschaffen.

    ———

    Und ob diese Waffenverbotszonen überhaupt sinnvoll sind, steht noch auf einem ganz andern Blatt.

    Anbei mal auszugsweise ein paar Fakten und Aussichten dazu:

    Wichtig ist außerdem zu beachten: Der Anstieg bei den Straftaten ist auch darauf zurück-zuführen, dass die Polizei mehr kontrolliert. In solchen Zonen entdeckten die Beamten natürlich auch mehr Straftäter, sagte eine Polizeisprecherin.

    Eine Studie zu einer Waffenverbotszone in Leipzig zeigt, dass die Zone die Kriminalität kaum verringert hat.
    Schwere Körperverletzungen, zum Beispiel mit Messern, gab es aber danach ein bisschen weniger. Anwohner hätten die Zone als "subjektiv wirkungslos" erfahren.

    Auch in Sachsen-Anhalt ist innerhalb der Waffenverbotszonen die Zahl der Gewalttaten nicht zurückgegangen.
    In Magdeburg gibt es seit 2021 einen kontinuierlichen Anstieg, in Halle (Saale) ebenfalls.

    In Hessen liegen Zahlen für die Waffenverbotszone in der Wiesbadener Innenstadtvor, die 2019 eingeführt wurde.
    Dort hat sich die Anzahl der Gewalttaten im Vergleich zu den Vorjahren zunächst verringert, stieg dann jedoch zwischenzeitlich über das Niveau von dem Jahr vor der Einführung der Verbotszone.
    Insgesamt ist das Niveau in etwa gleich geblieben.

    Ob dieser Anstieg damit zusammenhängt, dass tatsächlich mehr Gewalttaten mit Messern begangen werden oder der Fokus mehr darauf liegt und deshalb mehr Taten erfasst werden, das könne man nicht abschließend beantworten, sagt Martin Rettenberger von der Kriminologischen Zentralstelle.
    Es sei häufig so, dass wenn Politik und Justiz den Fokus auf ein Problem legen, dass "bei der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, da explodiert gerade ein Problem.
    Das kann natürlich auch so sein.
    Möglich ist aber auch, dass durch mehr Kontrollen und eine bessere Registrierung mehr Fälle erfasst werden", sagt er.