Darf man sich einen Kompensator selber bauen/drucken?

There are 35 replies in this Thread which has previously been viewed 2,820 times. The latest Post (September 12, 2024 at 11:04 AM) was by carfanatic.

  • Da ich ja seit einiger Zeit einen 3D Drucker besitze, ich mir auch schon andere Innereien für meinen Schalldämpfer gedruckt habe, das Schalldämpfergehäuse darf man nach meinem aktuellen Wissensstand ja leider nicht selbst bauen, frage ich mich jetzt ob man denn einen Kompensator selber bauen/drucken darf? Im Waffengesetz steht ja explizit "Schalldämpfer" (wobei ich das mit der Gleichstellung von der Logig her nicht nachvollziehen kann) drin, Kompensatoren konnte ich da jetzt nicht finden. Ich weis, Kompensatoren sind an Druckluftwaffen eher Spielerei, trotzdem reizt es mich da mal etwas herum zu testen.

  • Warum sollst Du das nicht dürfen? Auch bei Schalldämpfern sehe ich da überhaupt kein Problem, solange sie an einer F-Waffe landen. Das ist für mich die einzige Einschränkung, die es zu beachten gilt.

  • Schalldämpfer sind ja nach meiner Kenntnis laut Waffengesetz der Waffen für die sie gedacht sind, gleichgestellt. Da gab es hier ja auch schon div. Diskussionen. Und da man ein Luftgewehr nicht komplett selber bauen darf, darf man zumindest theoretisch auch keinen Schalldämpfer komplett selber bauen. Wobei man ein Luftgewehr, ausgenommen wesentliche Teile (dienen zur Fühung und Beschleunigung von Geschossen) ja "bearbeiten" darf. Ein Schalldämpfer besitzt genaugenommen überhaupt keine wesentlichen Teile.

    Wäre jetzt natürlich toll, sollte ich mich da irren bzw. sollte sich da rechtlich was verbessert haben, dann könnte ich auch das Gehäuse drucken bzw. das Ganze aus einem Stück.

    Edited 2 times, last by Ingo.M (August 31, 2024 at 12:24 PM).

  • Der Bau von Schalldämpfern ist eine Grauzone.

    Da der Besitz eines selbst gebauten Dämpfers
    völlig legal ist müsste ein StA dem Beschuldigten
    die Herstellung nachweisen.

    Das ist praktisch aussichtslos - daher gibt es auch
    kein Urteil dazu, es wird als Einzeltat einfach nicht
    verfolgt.

    Das gilt aber nicht für einen Kompensator, der ist
    nicht reguliert.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • müsste ein StA dem Beschuldigten
    die Herstellung nachweisen.

    Was relativ einfach ist, wenn es keine Hersteller-Aufschrift auf dem Schalldämpfer gibt und man den Erwerb nicht nachweisen kann (was man bei Waffen, Teilen davon und Zubehör immer und jederzeit können sollte). Kannst dem StA natürlich erzählen, der sei vom Himmel gefallen...

    Es gibt beim Waffengesetz keine Grauzonen. Was der ein oder andere als Grauzone bezeichnet, wird von Gerichten immer zu Lasten des Beschuldigten entschieden.

  • Zählt das als "Hersteller-Aufschrift"? Mehr steht auf den Dingern nämlich nicht drauf.

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Naja, man könnte behaupten man hätte so'n SD auf dem Flohmarkt gekauft. Zumindest wenn der Besitz erlaubt ist. Ich wäre da aber auch vorsichtig.

    Die Vorschriften gild ja für alle Waffen, ich vermute dass die eigentlich nur für WBK Waffen gelten sollte, es im Gesetz/Vorschrift aber mal wieder etwas vermurkst wurde.

    Durch die Vorschriften in Deutschland steigen ja selbst manche Juristen nicht mehr durch, wie soll das der Ottonormalbürger noch können?

    Auch könnte man bei som Schalldämpfer eigentlich davon ausgehen, weil er nach der Definition, keine "wesentliche Teile" hat, dass man ihn tatsächlich selber bauen dürfte, der Besitz rechtlich nur der Waffe gleichgestellt ist, das Wort "Besitz" fehlt aber leider an besagter Stelle.

    Es ist ja kein Problem den Hinweis: "Nur für :F: Druckluftwaffen" auf dem selbst gebauten/gedruckten Schaldämpfer anzubringen, damit wäre die Zuordnung auch gegeben.

    Druckvorlagen gibt es im Netz einige, wobei ich da schon meine eigenen Vorstellungen zu einem Schalldämpfer hätte (einfach ohne Einsatz von Stützen, aus einem Stück zu drucken, mit guter Dämpfung). Auf dem Bildschirm habe ich son Prototyp auch schon mal konstruiert. Der Vorteil beim selber Drucken wäre halt der günstige Preis und die Möglichkeit unterschiedliche Konstruktionen zu testen.

  • Zählt das als "Hersteller-Aufschrift"? Mehr steht auf den Dingern nämlich nicht drauf.

    Nein, das ist nur ein Hinweis zur Zuordnung, das :F: ist dabei auch von keiner Behörde vergeben, da nicht für den Schalldämpfer, sondern nur als Zuordnungshinweis zu :F: Waffen. Und selbst der Hinweis müsste nach meinem Kenntnisstand, rechtlich nicht draufstehen, ist nur eine Absicherung der Hersteller, sollte doch Mal wer auf die Idee kommen so'n Dämpfer auf ein KK zu schrauben.

  • müsste ein StA dem Beschuldigten
    die Herstellung nachweisen.

    Was relativ einfach ist, wenn es keine Hersteller-Aufschrift auf dem Schalldämpfer gibt und man den Erwerb nicht nachweisen kann

    Noch muss niemand seine Unschuld nachweisen.

    Es gibt auch keinen Grund zur Herkunft irgendwelche
    Angaben zu machen.

    Den Nachweis gelingt nur wenn der Betroffene sich
    selbst belastet. Daher immer eisern Schweigen!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Der untere Schalldämpfer ist der Original-Schalldämpfer von der Diana Chaser.

    Oben der Schalldämpfer von der Diana P1000.

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Das Thema ":F: auf Schalldämpfer" hatten wir ja schon mal:

    alize
    April 21, 2020 at 11:53 AM

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Schalldämpfergehäuse darf man nach meinem aktuellen Wissensstand ja leider nicht selbst bauen

    Richtig :thumbsup:

    Delikt: Waffengesetz - illegale Herstellung von Waffen und Munition (lt. Ermittlungsverfahren)

    Ich kann jedem nur empfehlen, die Finger davon zu lassen, auch von einem "Fluxkompensator" oder wie du das Ding auch immer nennen willst.
    Ein Schalldämpfereinsatz fällt dagegen nicht unter das WaffG!

    Grüße

  • Ein Schalldämpfer ist weder eine Waffe noch Munition, laut Waffengesetz gibt es aber allgemein für Schalldämpfer diesen Abschnitt:

    Waffengesetz (WaffG)
    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

    Es steht da also explizit "Schalldämpfer", ein Kompensator ist kein Schalldämpfer (im Gegenteil, oft wird der Schuss dadurch lauter), bei einem Kompensator werden die Gase gezielt/gerichtet aus der Flugbahn des Geschosses geleitet, was mehrere Funktionen haben kann, zB. minderung des Rückschlags/Hochschlags, höhere Präzision. Dementsprechend dürfte man zumindest theoretisch sogar Kompensatoren für erlaubnispflichtige Waffen bauen, zumindest hab ich bis jetzt noch nichts Gegenteiliges im Gesetz gefunden (daher ja meine Eingangsfrage, ich kenne auch nicht jedes Wort im waffengesetz und könnte ja irgendwas übersehen haben).

    In wie fern ein Schalldämpfer, Schusswaffen gleichgestellt wird, wird im Gesetz nicht weiter erläutert, meine Vermutung dazu, der der das geschrieben hat, wollte damit ausdrücken dass man für eine erlaunispflichtige Waffe, auch eine Erlaubnis für einen Schalldämpfer braucht, im Gegensatz dazu sind Schalldämpfer für frei erwerbbare Waffen auch frei erwerbbar, nur ist das Gesetz da sehr schwammig geschrieben. Im Allgemeinen gibt es aber ja die Meinung dass man die Innereien eines vorhandenen Schalldämpfers ändern darf. Warum man dann das einfache Rohr nicht ändern darf, macht rein von der Logig eigentlich keinen Sinn, rein theoretisch sollte dementsprechend der gesamte Eigenbau eines Schalldämpfers sogar erlaubt sein, da keine wesentlichen Teile enthalten, für erwerbscheinpflichtige Waffen würde man nur eine vorherige Erlaubnis brauchen bzw. neuerdings dürfen Jäger auch ohne Voreintrag Schalldämpfer auf Jagdschein kaufen, müssen diese dann nur innerhalb von 14 Tagen eintragen lassen.

    PS: dein "Fluxkompensator" ist was Anderes, da Google bitte mal nach: "zurück in die Zukunft";):thumbsup:.

    Edited 3 times, last by Ingo.M (September 2, 2024 at 2:09 AM).

  • Schalldämpfergehäuse darf man nach meinem aktuellen Wissensstand ja leider nicht selbst bauen

    Richtig :thumbsup:

    Delikt: Waffengesetz - illegale Herstellung von Waffen und Munition (lt. Ermittlungsverfahren)

    Ich kann jedem nur empfehlen, die Finger davon zu lassen, auch von einem "Fluxkompensator" oder wie du das Ding auch immer nennen willst.
    Ein Schalldämpfereinsatz fällt dagegen nicht unter das WaffG!

    Auch dieses Thema hatten wir schon:

    ForenSeil
    January 21, 2016 at 12:32 AM

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Zählt das als "Hersteller-Aufschrift"? Mehr steht auf den Dingern nämlich nicht drauf.

    Nein, das ist nur ein Hinweis zur Zuordnung, das :F: ist dabei auch von keiner Behörde vergeben, da nicht für den Schalldämpfer, sondern nur als Zuordnungshinweis zu :F: Waffen. Und selbst der Hinweis müsste nach meinem Kenntnisstand, rechtlich nicht draufstehen, ist nur eine Absicherung der Hersteller, sollte doch Mal wer auf die Idee kommen so'n Dämpfer auf ein KK zu schrauben.

    Ziemlich schräge Ansichten hier. Wenn ich mich an Eure Hinweise halten würde, dürfte ich ja nicht mal den oberen Schalldämpfer an eine Luftpistole schrauben, weil ja Luftgewehr drauf steht. Hier ist nicht der Thread Ersteller angesprochen, musste mir nur das Foto ausleihen. Es muss nichtmal "nur für F Waffen" auf dem Schalli stehen. Solange er an diese geschraubt wird ist alles in Ordnung.

  • Es muss nichtmal "nur für F Waffen" auf dem Schalli stehen. Solange er an diese geschraubt wird ist alles in Ordnung.

    Die Beschriftung dient nur der Vereinfachung. Es kommt
    auf die Bestimmung an welche der Hersteller/Importeur
    festgelegt hat. Wenn also auf der Packung, Anleitung oder
    in der Werbung steht daß der Schalldämpfer für freie
    Waffen bestimmt ist reicht das aus. Weil das in 30 Jahren
    nicht mehr so richtig nachvollziebar ist schreiben es die
    meisten Hersteller/Importeure drauf.

    Wo der Schalldämpfer montiert wird spielt dagegen keine
    Rolle.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ziemlich schräge Ansichten hier.

    ... zum Teil mehr als schräg und verantwortungslos wie hier rechtliches Halbwissen verteilt wird, meist Vermutungen und persönliche Interpretationen die in der Realität nicht haltbar sind, aber Hauptsache was zum Thema beigetragen <X

    Sorry, aber das musste jetzt einfach mal raus!

    Auch dieses Thema hatten wir schon: 3D-Druck Schalldämpfer für LG legal?

    richtig, da gibt es noch sehr viele Themen, bei denen rechtliches Halbwissen breit gestreut wird ||, zum Nachteil derer, die sich dadurch auf das Glatteis begeben.

    PS: dein "Fluxkompensator" ist was Anderes, da Google bitte mal nach: "zurück in die Zukunft"

    Kenne ich, die Bezeichnung war Absicht :saint:
    Ich wollte nur damit sagen, egal wie du das Kind nennst, ob Schalldämpfer, Flux oder Kompensator,
    entscheidend ist was zum Schluss im Untersuchungsbericht des Landeskriminalamt über dein 3D-Druckteil an die Staatsanwaltschaft steht.

    Und ja, ich hatte bereits ein Verfahren der Staatsanwaltschaft wegen einem 3D-Druckteil (Schalldämpfer).

    Aus rechtlichen Diskussionen halte ich mich zukünftig raus, das bringt nix :winke:

    Grüße

  • Also den Unterschied zwischen Schalldämpfer und Kompensator sollte man schon kennen, mindestens.

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Und ja, ich hatte bereits ein Verfahren der Staatsanwaltschaft wegen einem 3D-Druckteil (Schalldämpfer).

    Dann berichte doch mal, das gibt es ja nicht oft.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Würde mich jetzt auch interessieren, zumal man dann mal was Amtliches dazu hätte.

    Nachtrag:

    habs eben im oben verlinkten Thema gefunden, da wurde am 30. April 2022 geschrieben:

    "Für einen von mir hergestellten „Einsteck-Schalldämpfer“ für ein FWB LG 700/600/ff. (F-Waffe) hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt, da das von mir im 3D-Druckverfahren hergestellte Teil „keine waffenrechtliche Relevanz hat“, so das Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung durch das LKA.

    Anschließend bestätigt durch die Generalstaatsanwaltschaft, da der Typ welcher mich angezeigt hat, Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft eingelegt hat. :saint:"

    Das bedeutet dann aber doch eigentlich dass dir der Staatsanwalt hoch amtlich bestätigt hat dass der Eigenbau eines Schalldämpfers für ein :F: Gewehr zulässig ist („keine waffenrechtliche Relevanz hat“), oder verstehe ich das jetzt falsch?

    Edited 5 times, last by Ingo.M (September 2, 2024 at 7:05 PM).