Schreckschuss aus eigenem Haus , eigenem Grundstück abfeuern. Was droht?

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  • Hallo.

    Es ist schwer, die Frage zu stellen, ohne das es ins politische abtriftet.

    Ich versuche es, mal schauen...

    In unserem Dorf , ganz in unserer Nähe gibt es ein Heim mit neuen "Gästen".

    Diesen scheint langweilig zu sein. Auch geben sie sich gerne den Freuden alkoholischer Getränke hin. Mein Haus hat einen offenen Vorgarten und Einfahrt/Stellplatz.

    Ich schlafe mit offenem/gekipptem Fenster zur Straße.

    Ihr könnt euch vorstellen, worauf das rausläuft.

    Die genannten Herrschaften, bleiben bei ihren abendlichen Ausflügen leider nicht auf der Straße, dem Bürgersteig. Habe letzte Woche ein paar dieser Spaziergänger erwischt, wie sie um mein Auto geschlichen sind. Eine deutliche Ansage von mir, dies zu lassen und mein Grundstück zu verlassen, wurde mit Gelächter und dem Gruß des Mittelfingers erwidert.

    Hypothetische Frage:

    Was würde also passieren, wenn ich innerhalb meines "befriedeten" Grundstückes , während der Ruhezeiten, einen Warnschuss abgebe. Es verlässt also nix mein Grundstück. Wenn ich schnell bin, sieht niemand in der Nachbarschaft die "Waffe". Thema Anschein-Paragraph.

    Bedeutet das, er wäre max Ruhestörung?

  • Ganz schlechte Idee. Warum? Werden dir vermutlich andere Forenkollegen noch ausführlich erläutern.

    ich schoss nem hipster ins bein, jetzt hopst er :cowboy:

  • Am Dorf holt man die Polizei, wennse dann kommt😂

    Wovon sprechen wir, was sind neue Gäste?

    Was sagen deine Nachbarn dazu?

    Den Warnschuss würde ich schnell vergessen, bringt nur Ärger sonst nix, denn wie du siehst bekommst du bereits 0 Respekt von den Personen.....

    🔫

  • Ganz schlechte Idee, warum?

    Der deutsche Michel, im Idealfall noch dein Nachbar, mit dem du vermutlich kein gutes Verhältnis hast, sieht dich mit einer Waffe.

    Da er von den Medien manipuliert ist, und in völliger Angst lebt, übermannt ihn das Gefühl und weil er endlich eine Chance sieht dich zu denunzieren. Wie die Natur bei solchen Menschen ist, neigen diese extrem zu übertreiben und werden sagen: "Mein Nachbar läuft Amok und ballert in seinem Garten mit einer Waffe Rum, ich habe Angst um mein Leben"

    Innerhalb kürzester Zeit stürmt dann das SEK deine Wohnung, und ehe du merkst was los ist, liegst du schon am Boden und einer drückt dich mit dem Knie runter.

    Allerdings, bist du dir sicher, dass du geistlich im einem gesundheitlichen stabilen Zustand bist? Mir käme nie die Idee, im Garten mit SRS zu schießen.

  • ..

    Allerdings, bist du dir sicher, dass du geistlich im einem gesundheitlichen stabilen Zustand bist? Mir käme nie die Idee, im Garten mit SRS zu schießen.

    Das habe ich mich auch gerade gefragt.

    Um die Ausgangsfrage zu beantworten. Es wird in irgendeiner Art eskalieren und du wirst der sein der in allen möglichen Szenarien verliert.

  • Was würde also passieren, wenn ich innerhalb meines "befriedeten" Grundstückes , während der Ruhezeiten, einen Warnschuss abgebe. Es verlässt also nix mein Grundstück. Wenn ich schnell bin, sieht niemand in der Nachbarschaft die "Waffe". Thema Anschein-Paragraph.

    Bedeutet das, er wäre max Ruhestörung?

    Nein, das wäre eine Straftat. Ein "Warnschuss" ist verboten. Jedes Richten einer SSW gegen andere Personen (direkt oder indirekt) ohne tatsächliche Notwehr-Situation ist strafbar. Ist in dem Fall völlig egal, ob auf deinem Grundstück oder sonst wo. Und du kannst davon ausgehen, dass kurz danach ein SEK auf deiner Matte steht.

    Wenn dein Grundstück befriedet ist, kannst du Kameras aufhängen und jeden, der es unbefugt betritt, wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Oder besser einen großen Hund besorgen, der bringt mehr als jede SSW...

    Ruhestörung ist es nur, wenn du einfach so aus Spaß mit der SSW auf deinem Grundstück schießt. Aber selbst dann kannst du mit dem SEK rechnen, weil das heute leider einfach so ist.

  • ..."Heim mit neuen "Gästen"."???

    ..."ohne das es ins politische abtriftet."

    ..."Was würde also passieren, wenn ich innerhalb meines "befriedeten" Grundstückes , während der Ruhezeiten, einen Warnschuss abgebe. Es verlässt also nix mein Grundstück. Wenn ich schnell bin, sieht niemand in der Nachbarschaft die "Waffe". Thema Anschein-Paragraph."


    ???


    Also..., ich kann absolut nicht verstehen, dass man überhaupt solche Gedanken hegt. 🤔

    Ich kann mir schon wieder vorstellen, wo das hier in diesem Thread hinführt. 🤦🏻‍♂️

    Muss man solche Dinge überhaupt noch hier diskutierten und kommentieren...?


    Mir fehlen da meistens immer die Worte..., bei solchen Fragen.


    Viele Grüße an alle...

  • Das kommt aufs Bundesland an. Das Schießen mit Schreckschußwaffen ist nach Bundesrecht/ Waffengesetz auf umfriedeten Grund erlaubt, wenn der Hausrechtsinhaber zustimmt.

    ABER

    die Länder haben in der Regel ein Immissionsschutzgesetz. Hier in Brandenburg ist die Verursachung von unnötigem Lärm verboten. Rasenmähen zum Beispiel wird als nötig angesehen, ist daher unter Beachtung der Ruhezeiten erlaubt. Die Abgabe von Schüssen mit Schreckschußwaffen hingegen ist eher vermeidbarer Lärm, und daher - wie das Böllern, das nach Bundesrecht lediglich anzeigepflichtig ist - grundsätzlich nicht erlaubt.

    Ich kann jedoch zum Beispiel zu einem besonderen Anlass beim Ordnungsamt eine Ausnahme beantragen, die hier bei uns für eine Gebühr von 10 Euro schriftlich genehmigt wird. Dann sind vorher die unmittelbaren Nachbarn zu informieren, und alles ist gut. Gilt genauso für ein privates Metalkonzert im Garten etc., hat auch nichts mit dem Waffengesetz zu tun.

    In anderen Bundesländern kann das anders geregelt sein.


    Addon - "Nur Ruhestörung" ist gut. Die Geldstrafen gehen hier bis 10.000 Euro ...