Hallo.
Es ist schwer, die Frage zu stellen, ohne das es ins politische abtriftet.
Ich versuche es, mal schauen...
In unserem Dorf , ganz in unserer Nähe gibt es ein Heim mit neuen "Gästen".
Diesen scheint langweilig zu sein. Auch geben sie sich gerne den Freuden alkoholischer Getränke hin. Mein Haus hat einen offenen Vorgarten und Einfahrt/Stellplatz.
Ich schlafe mit offenem/gekipptem Fenster zur Straße.
Ihr könnt euch vorstellen, worauf das rausläuft.
Die genannten Herrschaften, bleiben bei ihren abendlichen Ausflügen leider nicht auf der Straße, dem Bürgersteig. Habe letzte Woche ein paar dieser Spaziergänger erwischt, wie sie um mein Auto geschlichen sind. Eine deutliche Ansage von mir, dies zu lassen und mein Grundstück zu verlassen, wurde mit Gelächter und dem Gruß des Mittelfingers erwidert.
Hypothetische Frage:
Was würde also passieren, wenn ich innerhalb meines "befriedeten" Grundstückes , während der Ruhezeiten, einen Warnschuss abgebe. Es verlässt also nix mein Grundstück. Wenn ich schnell bin, sieht niemand in der Nachbarschaft die "Waffe". Thema Anschein-Paragraph.
Bedeutet das, er wäre max Ruhestörung?