There are 45 replies in this Thread which has previously been viewed 8,121 times. The latest Post (August 22, 2024 at 5:48 AM) was by hobr.

  • Hallo, ich habe die Zeus und möchte Offen damit schießen am

    Schießstand natürlich wenn ich die Zeus umbaue nehme ich 2 Teile raus ohne am Gewehr wesentlich

    Was zu verändern. Also mit 7,5 Joul

    Zum Schießstand dort umbauen

    Schießen, und mit 7,5 Joul den Stand verlassen... ist das so möglich ??:thumbup::thumbup:

  • Hi,

    also abgesehen davon, daß du ein Thema ansprichst das hier........sagen wir, als schwierig zu bezeichnen ist und dann noch eine Rechtsauskunft haben möchtest auf die du dich ggf. berufen wirst wenn es Ärger gibt, erlaube mir zwei einfache Fragen:

    Was glaubst du warum JS sich 1. nicht in Deutschland dabei filmen läßt wie er das tut und 2. die Aufnahmen der offenen Versionen immer aus dem Ausland kommen. Wenn das wirklich so "Sicher" wäre, da könnte man schon Reisekosten sparen und Jörgs Geschäft ist es Geld zu generieren.

    Für mich eine Grauzone und dann kommt es auf den Richter an. JS generiert Klicks und Aufmerksamkeit mit so einer Aussage und vermutlich auch den einen oder anderen Käufer.

    Aber der ganze Text ist meine persönliche Sicht auf die Sache. Ich persönlich würde es lassen und auf keinen Fall meine WBK´s in Gefahr bringen.


    Gruß Michel

  • Micha Fettes Danke,
    gerade der, der mit Freien Waffen hier in D nur Schindluder getrieben hatte um Geld zu generieren wird hier er erwähnt, was nicht gern gesehen wird.
    Was vergessen, solche Sachen können einem die WBK kosten und da hab ich keine Lust drauf.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Ok, ich bin hier zwar neu aber ich bin kein Idiot

    der andere in die Pfanne haut. Das J.S. So unbeliebt ist war mir nicht klar.

    Ich verstehe sehr gut das sich keiner aus der Deckung traut das ist Ok wollte auch keinen in Verlegenheit

    bringen.

    Vielen Dank

  • Alles gut,

    ich persönlich hab keine Probleme mit JS aber denk einfach über die Fragen nach und dann bilde dir deine eigene Meinung.

    Ist halt beides ein heikles Thema.

    Aber sonst, willkommen im Forum.


    Gruß Michel

  • Unabhängig von dem Herrn,

    Die Gesetzestexte sprechen für sich.

    Und dem nach muss es auf dem Schießstand

    möglich sein Offen zu schießen !!

    Natürlich im Einvernehmen mit den Standbetreiber.

    MEINE MEINUNG !!

  • Die sei Dir gegönnt, ich sehe das anderst. Nur so viel, das Deutsche recht gilt überall in Deutschland mal abgesehen von Botschaften. Somit gilt dies auch für Schießstände, Gewebliche, Private oder im Besitz von Vereinen und nun wieder eine Frage zum Thema, wer darf aus einer freien Waffe eine WBK-Pflichtige machen? Du und ich leider nicht so wir nicht Büchsenmacher sind.

    Ich bin hier raus und schließe mit den Worten:

    Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um.

    Gruß und gute Nacht, Michel

    Ps: Die Mods werden hier eh bald dicht machen

  • Es gibt genug Stände wo man mit offenen Luftdruckwaffen auf den KK Stand darf. Allerdings keinen wo illegale Waffen gerne gesehen sind.

    Wurde selbst schon mit F Waffen auf dem Heimweg vom Stand kontrolliert und aufgefordert den Kofferraum zu öffnen. Hinweis vorab, ich komme vom Verein, da ist ein Pistolenkoffer drin. Nachdem geklärt war das alles ok ist kein Problem, bis dahin stand (verständlich) ein Kollege mit der Hand an der Waffe zum sichern da. Ohne Vorankündigung kann das auch fix mal schief gehen.

    Und eine offene Luftdruckwaffe ohne WBK lässt einen da schnell verdammt viel Ärger bekommen. Sowas tut sich kein Schützenverein freiwillig an, schon gar nicht bei Gastschützen.

    In kurz, eine eingetragene Luftdruckwaffe auf WBK ist kein Problem, selbst wenn man drosselt um mal am 10m Stand zu üben. Ohne WBK ist man mit mehr als einem Bein im Knast.

    (Soweit ich weiß ist eine illegale Schusswaffe vor dem Gesetz eine illegale Schusswaffe. Egal ob importierter Knicker mit 12 Joule oder eine AK.)

  • Oha, man sollte so spät nicht mehr auf grenzwertige Themen antworten. Gerade gesehen, es geht ja um ein (teures) .68 Kaliber. Da fällt mir tatsächlich keine Anwendung abseits von illegaler HD mehr ein.

    Sportlich wird es da ziemlich sicher exakt Null Bedarf geben, für Jagd sowieso nicht. Damit wird das Ding sich vermutlich auch kaum auf einer WBK wiederfinden.

    Mit 7.5 Joule sicherlich ein netter funplinker auf 20m max. Dafür allerdings massiv zu teuer, für WBK fehlt ein Bedürfnis.

    Klingt bisschen nach Ferien Thread.

  • Ok, ich muss mich hier erst noch beweisen

    einverstanden.

    Wie blöd muß einer sein, das er ohne WBK

    Ein Offenes Luftgewehr spazieren führt ?

    Ich arbeite im Sicherheitsdienst und kenne das ein oder andere Gesetz.

    Ich habe mir extra einen kleineren Koffer gekauft um den Schafft abbauen zu müssen , um jeden Zweifel

    auszuschließen. und ein Schussbereit ,

    oder schnelles in Anschlag bringen auszuschließen .

  • Warum den ganzen Ärger? Man fährt zum Schießstand, mietet sich da eine scharfe .45er und gut. Das habe ich zuletzt Anfang der 80er Jahre so gemacht und es war völlig legal. Hat sich daran was geändert? Falls nicht, kann man sich die Umbauerei an einem Luftgewehr schenken und es stattdessen richtig knallen lassen.

    --
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  • Warum den ganzen Ärger? Man fährt zum Schießstand, mietet sich da eine scharfe .45er und gut. Das habe ich zuletzt Anfang der 80er Jahre so gemacht und es war völlig legal. Hat sich daran was geändert? Falls nicht, kann man sich die Umbauerei an einem Luftgewehr schenken und es stattdessen richtig knallen lassen.

    Zumindest vor 3 Jahren war es exakt so. Mit Standaufsicht alles kein Ding.

    Wenn ich jetzt allerdings Sicherheitsdienst als Begründung lese bin ich raus. Es gibt in De schlicht kein Bedürfnis abseits Sport für offene Luftdruckwaffen. Und wo es noch relativ entspannt ist eine scharfe Waffe besitzen zu dürfen hört es beim führen definitiv auf.

    Und wenn man tatsächlich zu dem kleinen auserwählten Kreis gehören sollte dem es erlaubt ist eine Waffe zur Selbstverteidigung zu führen deckt diese definitiv keine luftkniften ab.

    Ferienzeit...

  • Ich kann mich dem Eindruck nicht

    erwehren , das man die Zeus hier als

    Illegal bewertet. Das ist Blödsinn!!

    Wenn ich ohne WBK mir eine scharfe

    Waffe leihen kann und damit schieße

    Wo ist der Unterschied zur Zeus ?

    Edited once, last by hobr (June 27, 2024 at 2:04 AM).

  • Entschuldigung für die Wortwahl aber bist du Grenzdebil oder so? F Waffe mit mehr als 7,5 Joule ist eine Illegale Waffe, egal ob Zuhause oder auf dem Schießstand. Nur ein Büchsenmacher oder eine Person mit Herstellungslizenz darf wesentliche Teile einer Druckluftwaffe ändern.


    Fahr ins Ausland und bau die dort um und schieße da, hier in DE ist es halt nicht legal.

    Luftdruck: CP99, Perfecta 47, Zoraki HP-01, SSW: Röhm RG3, Airsoft: KWC SP2022 Federdruck, P99 AEG, 2X Umarex MP7 AEG, Umarex G36C, Franchi SAS 12 Federdruck, Armbrust: Umarex CF 118

  • Nein bin nicht Grenzdebil

    Ich spreche von Anfang an

    Von einem Offenen Gewehr

    Auf dem Schießstand

    nicht Zuhause im Wald

    Und auch sons ?t

    Nirgendwo.

    Hast du das jetzt verstanden ??

  • Zum einen ist der Tonfall, in dem hier diskutiert wird, ziemlich unpassend.

    Nur weil jemand eine Frage stellt, die grenzwertig ist, muss man noch lange kein Begriffe wie grenzdebil nutzen.

    Zum anderen und damit zum Thema:

    Meine Meinung ist, dass Schusswaffen über 7,5 Joule (die Altersgrenze vor 1970/1990 ist hier nicht von Belang) erlaubnispflichtig sind und registriert werden müssen.

    Wenn du die Waffe auf dem Stand umbaust, ist sie in deinem Besitz und du hast eine erlaubnispflichtige Waffe hergestellt, die nicht registriert ist.

    Diese Herstellung ist ebenfalls erlaubnispflichtig und du hast weder für den Besitz noch für die Herstellung eine Erlaubnis.

    Selbst wenn es unter Umständen eine mögliche Lücke geben sollte, meinst du, der Standbetreiber, dessen berufliche Existenz daran hängt, riskiert seine Zulassung für dein Vorhaben?

    Dazu kommt, dass ein Stand, der für z.B. GK-Kurzwaffe zugelassen ist, noch lange keine Zulassung für eine vergleichsweise schlappe .68er hat. Die Schutzmaßnahmen, die bei GK gegen Rückpraller schützen, sorgen dafür, dass dir deine Geschosse postwenden zurückkommen.

    Nimm also lieber Abstand von der Idee.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Danke für die klaren Worte.

    Habe allerdings noch einen Schießstand

    Wo ich noch nachfragen möchte wenn die

    Nein sagen gebe ich auf, auch wenn ich es noch

    nicht ganz verstehe.... muss auch nicht sein.

    Bin trotzdem NICHT Grenzdebil 😁😁👍

  • Ich führe mal die Definition von "herstellen" nach Anlage 1 WaffG an:

    Quote

    .
    8.1
    werden Waffen oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden oder bei einer Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird; eine Schusswaffe ist hergestellt, wenn sie weißfertig im Sinne von § 2 Absatz 5 des Beschussgesetzes ist oder der Austausch des führenden wesentlichen Teils abgeschlossen ist...

    Das Beschussgesetz §2 Absatz 5 definiert "weißfertig" wie folgt:

    Quote

    5) Weißfertig im Sinne dieses Gesetzes sind Gegenstände, wenn alle materialschwächenden oder -verändernden Arbeiten, ausgenommen die üblichen Gravurarbeiten, beendet sind.

    Ich würde ein Luftgewehr, bei dem nach Einbau des Regulators die Schussbereitschaft hergestellt ist, durchaus als weißfertig bezeichnen, denn es sind ja keine materialschwächenden oder -verändernden Arbeiten mehr zu tun.

    Jetzt kann man sich über die Frage streiten, ob das Umbauen einer F-Waffe in eine erlaubnispflichtige Waffe sich als herstellen definieren lässt. Ich würde mich aber nicht darauf einlassen wollen, dass ein Gericht sich im Zweifelsfall darum kümmert.

    Vor allem, wenn du im Sicherheitsgewerbe tätig bist und dein Job dran hängt, dass dein Führungszeugnis sauber ist.

    Und was glaubst du, passiert, wenn Polizei bei dir eine Schusswaffe findet, die erlaubnispflichtig ist, aber nicht im nationalen Waffenregister registriert ist, wie es nach dem Waffenregistergesetz Plicht ist?

    Ich behaupte mal, deine Waffe bekommt dann vorerst mal ein neues Zuhause in einer Asservatenkammer.

    Aber du bist erwachsen und musst selbst entscheiden, was dir das wert ist, sofern ein Standbetreiber überhaupt bereit ist, dich schießen zu lassen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Das ist in der Tat ein interessanter Gesichtspunkt. Man besitzt vorübergehend eine Schusswaffe in einem erlaubnisfreien Raum (zugelassener Schießstand). Das tut man aber auch bei einer Mietwaffe. Diese wiederum ist aber im nationalen Waffenregister erfasst. Macht das einen Unterschied, ich meine ob erfasst oder nicht?

    Davon abgesehen wird vermutlich der Betreiber, wie schon gesagt, das nicht zulassen, schon wegen der Versicherung. Wenn irgendwas passiert und die Leute anfangen, Fragen zu stellen, kann das für ihn nur schlecht ausgehen.

    Und die Zulassung des Schießstandes ist auch so ein Thema. Der LG-Schießstand wird nur bis 7,5J zugelassen sein, und bei den anderen Schießständen könnte was von Feuerwaffen statt Schusswaffen stehen. Ich habe aber ehrlich gesagt noch keine Zulassung gesehen, weiß also nicht, was die übliche Wortwahl ist.

    Ich war selber 13 Jahre im Sicherheitsgewerbe, da ist ein Führungszeugnis ein wichtiges Dokument. Man sollte nicht damit rumspielen. Und ich habe drei mal die große Sicherheitsüberprüfung über mich ergehen lassen, da reicht nicht mal das Führungszeugnis (Sprengstofferwerbsschein, WM2006 und Flughafen-Vorfeld). ;)

    Edit: * Zeus mal nachgugg * Oha, 1500€, a sollte eine Fahrt ins benachbarte Ausland schon drin sein. Oder eine großkalibrige Mietwaffe auf einem Schießstand.

    --
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