Kleine Rechts- und Deutungsfragen zum WaffG

There are 43 replies in this Thread which has previously been viewed 4,827 times. The latest Post (June 24, 2024 at 11:12 PM) was by Trevor 0815.

  • Ich muss es ja immer ganz genau wissen und wühle daher im WaffG herum. Ein "ist halt so" genügt mir einfach nicht. Dabei erschließen sich mir manche Dinge nicht, und in meinen Videos will ich nicht mehr solides Halbwissen verbreiten als nötig , und vieles läßt sich durch Googeln nicht klären. Deswegen frage ich mal ganz blöd. ?(

    1. Im Schnäppchenthread wurde versichert, das einzige "wesentliche Teil" an einem Luftgewehr sei der Lauf. Jetzt versuche ich herauszubekommen, wo das steht bzw. woraus sich das ergibt.
    Ja, der Lauf ist ein wesentliches Teil laut Anlage 1. Einen Verschluss gibt es hingegen nicht, weil das WaffG den nur für Munition und Kartuschen definiert. Aber in Anlage 1, Unterabschnitt 1, 1.3.1.5 steht
    "bei Schusswaffen mit anderem Antrieb die Antriebsvorrichtung, sofern diese fest mit der Schusswaffe verbunden ist;"
    Hm, Antriebsvorrichtung. Hat die nicht auch ein LG? Und was bedeutet "fest"? Im Sinne von abschraubbar (Knicker) oder eher dauerhaft verbunden wie bei einem Zylinderverschluss? :/
    Und was ist mit "Gehäuse" und "Griffstück"?

    2. Das Herumbasteln an einem LG, einschließlich Federwechsel, sei legal, so lange man nichts am Lauf verändert und unter 7,5 bleibt. Woraus ergibt sich, daß nur "wesentliche Teile" von Schusswaffen tabu sind? Weil nur Arbeiten an "Schusswaffen" genehmigungspflichtig sind und nur "wesentlichen Teile" den "Schusswaffen" gleichgestellt sind? Dann würde die Antwort auf meine erste Frage meine zweite beantworten.

    3. Der TD sagte in seinem Nachtsichtgerätevideo, daß der Infrarotstrahler auf seinem Nachtsichtgerät nicht verboten sei, obwohl er auf einer Picatinnyschiene saß. In Anlage 1, Unterabschnitt 1, 4.1 steht
    "Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt."
    Ist ein Strahler, der eine Montage für eine Picatinnyschiene hat, nicht automatisch zur Montage an einer Schusswaffe bestimmt? Oder ergibt sich das erst aus der tatsächlichen Anwendung? Wäre dann ein nicht montierter Strahler/Laser quasi juristisch undefiniert, bis er montiert wird? Ein Laserpointer wird ja auch erst verboten, wenn man ihn mit Tape an einen Lauf klebt. :/

    Das war´s erst mal. Im Laufe der Zeit fallen mir noch bestimmt mehr ein.

    --
    Die deutscheste aller Fragen: "Dürfen Sie das?"
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.

  • Zu 3.

    Ein Nachtsichtgerät ist keine Schusswaffe und auch kein Zielgerät und auch nicht dafür geeignet. Man hält es in der Hand, ohne Waffe. Ergo ist der Infrarotstrahler in Verbindung mit dem Nachtsichtgerät auch kein "Zielaufheller". Es wird damit nicht gezielt. Wie und womit der Infrarotstrahler an dem Nachtsichtgerät befestigt ist oder wird, ist völlig irrelevant.

    Ansonsten siehe hier:
    BKA - Homepage - Z-113, Infrarot-Aufheller mit Weaver

    Im Laufe der Zeit fallen mir noch bestimmt mehr ein.

    Da bin ich mir ziemlich sicher ;).

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Im Laufe der Zeit fallen mir noch bestimmt mehr ein.

    Da bin ich mir ziemlich sicher ;).

    8o

    Aber danke für den BKA-Feststellungsbescheid, das ist im Grunde genau, was ich suche: klare Ansagen aus Behördenhand, auf die man im Falle eines Falles Bezug nehmen kann. :thumbup:

    Jetzt hoffe ich nur noch auf Erleuchtung zu 1. und 2. :)

    --
    Die deutscheste aller Fragen: "Dürfen Sie das?"
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  • Fest verbunden heißt: Nicht mit herkömmlichen Werkzeug lösbar.

    Bei einer Diana 75 oder feinwerkbau 300 wäre das zb auch die Systemhülse.

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Zu Frage 2 hilft ein Blick in die Anlage 1 Abschnitt 2 WaffG. Punkt 8 behandelt die Frage, wann eine Schusswaffe im waffenrechtlichen Sinn bearbeitet wird.

    Bei Frage 3 ist Dual Use das Zauberwort. Nachtsichtvorsatzgeräte die man auf Waffen bauen kann, sind legal, sofern sie auch z.B. auf Ferngläser montiert werden können. Dann wäre nur das Montieren an einem Zielfernrohr illegal, sofern man nicht die passende Erlaubnis dafür hat. Für den IR-Scheinwerfer zum Nachtsichtgerät gilt das gleiche.

    Solange er nicht mit einer Waffe/ Zielvorrichtung verbunden ist, kein Problem, ist er verbunden, waffenrechtlicher Verstoß.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Das sind durchaus sinnvolle Fragen die sich nicht
    ohne weiteres aus dem WaffG ergeben weil es sehr
    unübersichtlich gebaut ist.

    1. Im Schnäppchenthread wurde versichert, das einzige "wesentliche Teil" an einem Luftgewehr sei der Lauf. Jetzt versuche ich herauszubekommen, wo das steht bzw. woraus sich das ergibt.

    Wesentliche Teile sind abschließend aufgezählt.
    Einen Verschluss im waffenrechtlichen Sinn gibt es
    ja -wie du bereits zutreffend erkannt hast- nicht.
    Das Griffstück wäre bei Kurzwaffen noch relevant
    wobei seit der letzen Änderung die Formulierung
    "und den Verschluss aufnimmt" im Gesetz steht.
    Damit kann man argumentieren daß Griffstücke
    von Luftdruckwaffen nicht mehr relevant sind.
    Abweichend werden Griffstücke aber als Gehäuse-
    unterteil bezeichnet die eben keinen Verschluss
    aufnehmen. Nach meiner Lesart bleiben Sie daher
    wesentlich. (dazu fehlt noch jede Rechtsprechung).

    bei Schusswaffen mit anderem Antrieb die Antriebsvorrichtung, sofern diese fest mit der Schusswaffe verbunden ist

    Die schwierigste Frage! Diese Formulierung taucht
    erstmalig im WaffG von 1938 auf. In den Reichstags-
    protokollen findet sich aber nichts dazu. Auch in den
    Bundestagsprotokollen mit Lesungen zum WaffG gibt
    es dazu keinen Hinweis.
    Ich habe auch noch niemanden gefunden der sagen
    kann was man damals gemeint hat.
    Sicher ist jedenfalls daß keine Luftgewehre gemeint
    waren; die hatte damals niemand auf dem Radar.
    Das BKA hat einmal einen AEG-Antrieb als derartige
    Antriebsvorrichtung eingestuft, das blieb aber ein
    Einzelfall.
    Sicher ist jedenfalls daß Ventile oder Federn nicht
    fest mit der Waffe verbunden sind und daher nicht
    unter die Formulierung fallen.

    was bedeutet "fest"?

    Dauerhaft und unlösbar verbunden. Im o.a. BKA-
    Bescheid war das Getriebe Teil des Gehäuses.

    Das Herumbasteln an einem LG, einschließlich Federwechsel, sei legal, so lange man nichts am Lauf verändert und unter 7,5 bleibt.

    Wobei Kürzen nur dann relevant ist wenn aus einer
    Langwaffe eine Kurzwaffe wird,
    der Kaliberwechsel nicht mit vorgefertigten für diese
    Waffe bestimmten Teilen erfolgt.
    Eine Beschusspflicht für Druckluftwaffen gibt es nicht.

    Das es auch keine Zulassungspflicht gibt (wie häufig
    behauptet) bleibt die Bearbeitung weitgehend frei.

    Der TD sagte in seinem Nachtsichtgerätevideo, daß der Infrarotstrahler auf seinem Nachtsichtgerät nicht verboten sei, obwohl er auf einer Picatinnyschiene saß.

    Das ist falsch! Bei den Beleuchtungen kommt es auf
    die Bestimmung an (sonst wäre keine Taschenlampe
    mehr legal). Zunächst legt der Hersteller/Importeur
    die Bestimmung fest. Steht also auf der Packung daß
    die Lampe für ein Fahrrad gedacht ist und es ist eine
    für Fahrräder geeignete Halterung (auch Picatinny)
    dabei ist Sie legal. Sobald man diese aber auf eine
    Waffe montiert ändert man die Bestimmung.
    Obacht: das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Fest verbunden heißt: Nicht mit herkömmlichen Werkzeug lösbar.

    Bei einer Diana 75 oder feinwerkbau 300 wäre das zb auch die Systemhülse.

    Bei einer Stormrider hingegen nicht, weil nur drei Madenschrauben? Zugegeben, fällt jetzt schon so ein bischen in die Kathegorie Haarspalterei, aber bei deutschen Bedenkenträgern weiß man ja nie. ;)

    --
    Die deutscheste aller Fragen: "Dürfen Sie das?"
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  • Ist ein Inbusschlüssel ein herkömmliches Werkzeug?

    Ja. Liegt in fast jedem Haushalt.

    Eine Flex, ein Brenner oder eine Presse nicht.

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Zu Frage 2 hilft ein Blick in die Anlage 1 Abschnitt 2 WaffG. Punkt 8 behandelt die Frage, wann eine Schusswaffe im waffenrechtlichen Sinn bearbeitet wird.

    Ohja, stimmt. Demnach ist es z.B. keine Bearbeitung, wenn man z.B. eine andere passende Feder einbaut, oder Unterlegscheiben drunter legt, so lange man natürlich unter 7,5J bleibt. Der Punkt kommt in meine Merkliste, danke. :)

    --
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  • Da suchst Du aber schon nach Raritäten.

    Und man findet fast immer auch eine
    gegenteilige Aussage aus Behördenhand.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Dank NC9210 habe ich jetzt den Link zu diesem ganzen Thread in meine Liste gepackt. Ein Füllhorn nachvollziehbaren Wissens! <3

    --
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  • ...weil es sehr
    unübersichtlich gebaut ist.

    Sehr untertrieben.

    Nicht umsonst fordert der VDB eine komplette Überarbeitung des Waffengesetzes.

    Und dabei wünsche ich denn VDB auch viel Erfolg.

    Freizeit Luftgewehre + Pistolen + AIPSC,
    Cowboy Name: Old Bonebreaker Bill
    Mitglied der Berlin/Brandenburg Cowboy Gruppe.

  • Wie immer muss man dazu sagen dass das WaffG mit Absicht so ist, damit sich für den Richter ein gewisser "Spielraum" ergibt. So blöd das auch klingt, letztlich kann der Richter im Einzelfall entscheiden was da nun z.B. ein relevantes Teil war, Definitionen können unterschiedlich ausgelegt werden. Deshalb führen Gesetzestexte so oft zu Raufereien, jeder liest was anderes raus.

    Deshalb möchte ich hier anmerken, für jene die wieder eine Lücke im System suchen, in 90% der Fälle ist das eine Lücke die ihr euch herbeigeredet habt, die aber vor den Behörden keinen Bestand hat. Es gibt dabei keine Rechtssicherheit. Was man bedenken sollte.

  • Es gibt dabei keine Rechtssicherheit.

    Genau das ist das Problem. Eigentlich sollte ein Rechtsstaat Rechtssicherheit schaffen und nicht für Verurteilungen durch wischiwaschi Gesetze sorgen.

    --
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  • An meiner Piexon, an der legal ein Laser dran ist weil keine Waffe (BKA-Feststellungsbescheid) ist unter dem, naja, Laufbündel eine kurze Picatinnyschiene.
    Wenn ich da nun legal eine Lampe mit Montage für Picatinny anbringen wollen würde, gehe ich dann recht in der Annahme, daß ich nur dann eine erwerben/besitzen/anbringen dürfte, wenn ich den Importeur dazu überreden würde, die als "Vorfeldaufheller für diverse Dinge" zu deklarieren, damit sie nicht "für Schusswaffen ist und das den Unterschied zwischen Taschenlampe und Knast ausmacht?

    --
    Die deutscheste aller Fragen: "Dürfen Sie das?"
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  • Die Benennung alleine wird nicht reichen.
    Das sollte min. eine Halterung z.B. für ein
    Fahrrad dabei sein.

    Oder man lässt solche Versuche sein. Ich
    wäre nur höchst ungern in der Situation
    das erklären zu müssen.

    Ein Montagering für Zielfernrohre und eine
    normale Taschenlampe erfüllen den selben
    Zweck.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ein Montagering für Zielfernrohre und eine
    normale Taschenlampe erfüllen den selben
    Zweck.

    Hm, interessante Variante. Aber ist ein Montagering nicht eine Montage für eine Schusswaffe? Ja, ich weiß, ist Haarspalterei, aber lieber jetzt spalten als vor Gericht. ;)

    Ist übrigens reine Theorie, denn die Lampe würde den Laser blockieren.

    --
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  • Der Montagering ist aber nicht für eine Lampe.

    Alles sehr viel Auslegungssache...

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    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.