Mehrheit im Bundesrat für verschärftes Waffenrecht

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  • Es rollt mal wieder etwas auf uns zu...

    Nach Angriff in Mannheim: Länder wollen Waffenrecht verschärfen
    Die Bundesländer haben eine Verschärfung des Waffenrechts beantragt. Darunter: ein generelles Verbot von Springmessern und Messern mit Klingenlänge über sechs…
    www.tagesspiegel.de


    https://www.sueddeutsche.de/panorama/messerkriminalitaet-mehrheit-im-bundesrat-fuer-verschaerftes-waffenrecht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240614-99-397571


    Aus meiner Sicht: purer Aktionismus!

    Es werden weder die Ursachen, noch Probleme bekämpft.

    Otto Normalverbraucher wird nicht vor Kriminellen geschützt, sondern (vermutlich wie bei 42a) selbst zum 'Kriminellen'.

    Fördermitglied des VDB.

  • Der Täter von Frankfurt (10.06.) führte ein Cuttermesser mit sich.

    Das ist ein Werkzeug und nur schwerlich dem WaffG unterzuordnen. Auch ein Schraubendreher wird von den üblichen Verdächtigen gerne zweckentfremdet, weil man damit Waffenverbotszonen und -Gesetze ganz legal umschiffen kann.

    Das Problem sind nicht die 'Waffen' (was auch immer man darunter subsumiert), sondern die Menschen, die sie gegen andere einsetzen.

    Darum finde ich das Dortmunder Modell auf jeden Fall sinnvoller.

    Fördermitglied des VDB.

  • Hier sieht man wieder einmal die Willkür und Unbedachtheit der Waffenrechtsverschärfungen. Wenn das Attentat von Mannheim ausschlaggebend oder zutragend zu der Verschärfung sei, dann spricht folgendes dagegen:

    -Das Attentat fand bereits in einer Waffenverbotszone statt.

    -Das Messer das man in dem Video sieht ist kein Springmesser.

    -Der Angreifer hat bereits eine so hohe Hemmschwelle überschritten das ihn ein Trageverbot absolut null interessieren würde.

    -Selbst mit einer 6cm Klinge können ähnlich oder gleich schwere Verletzungen zugefügt werden.

    -Messer die vor der Verschärfung käuflich waren sind immer noch erhältlich.

    -Es gibt meinen Wissensstandes keine Auflistung nach Deliktrelevanz von Messertypen.

    -Weiterhin ist persönliche Schutzausrüstung gegen Messerangriffe in manchen Situationen VERBOTEN:!:

  • Der Täter von Frankfurt (10.06.) führte ein Cuttermesser mit sich.

    Das ist ein Werkzeug und nur schwerlich dem WaffG unterzuordnen.

    99% der Cutter sind feststellbare Einhandmesser und somit eh von einem Führverbot nach §42a WaffG betroffen.

    Daher lag doch mit dem Führen schon ein Verstoß gegen das WaffG vor.

    :modo:

  • Der Täter von Frankfurt (10.06.) führte ein Cuttermesser mit sich.

    Das ist ein Werkzeug und nur schwerlich dem WaffG unterzuordnen.

    99% der Cutter sind feststellbare Einhandmesser und somit eh von einem Führverbot nach §42a WaffG betroffen.

    Daher lag doch mit dem Führen schon ein Verstoß gegen das WaffG vor.

    Also alle Bauarbeiter machen sich dann strafbar? Jeder Trockenbauer,Maler etc führen diese Messer bei sich.

  • Der Täter von Frankfurt (10.06.) führte ein Cuttermesser mit sich.

    Das ist ein Werkzeug und nur schwerlich dem WaffG unterzuordnen.

    99% der Cutter sind feststellbare Einhandmesser und somit eh von einem Führverbot nach §42a WaffG betroffen.

    Daher lag doch mit dem Führen schon ein Verstoß gegen das WaffG vor.

    Also alle Bauarbeiter machen sich dann strafbar? Jeder Trockenbauer,Maler etc führen diese Messer bei sich.

    Ne, begehen eine Ordnungswidrigkeit falls sie es ausserhalb der Arbeit führen, da Berufsausübung ein berechtigtes Interesse ist.


    Waffengesetz (WaffG)
    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten

    1.

    Anscheinswaffen,

    2.

    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

    3.

    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

    zu führen.

    (2) Absatz 1 gilt nicht

    1.

    für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

    2.

    für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

    3.

    für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    :modo:

  • Wer böse Absichten hat, schert sich nicht darum, was verboten ist.

    Wenn dazu noch falsch verstandene Ehre, toxische Männlichkeit und anderer Irrglauben vorherrschen, dann wird man ihn nur schwerlich davon abhalten können.

    Was auch immer man gesetzlich vorschreiben möchte - solange es nicht kontrolliert wird, ist das Gesetz nicht das Papier wert, auf dem es steht.

    Fördermitglied des VDB.

  • Wie 5-atü schon so schön schreibt. Jemand der ein Verbrechen vor hat ist es egal ob er das Messer oder sonstigen
    Gegenstand mit sich Führen darf oder nicht. Das ist nunmal Fakt. Jetzt sind es Messer, ind 3 Monaten sind es Schraubendreher
    welche verwendet werden. Dass diese als Hieb und Stichwaffe taugen dürfte jedem klar sein. Müssen nun alle Handwerker
    einen Schraubendreherführlehrgang machen damit die wiossen wie Sie einen Schraubendreher (Umgangssprachlich Schraubenzieher)
    mitnehmen dürfen? Was kommt danach? Das Faustmesser auf dem Bild Suggeriert einem unbedarften was ganz gefährliches
    dabei sind diese schon lange uneter dem Führverbot mit gewissen Ausnahmen. Hier wird wieder dem Bürger Suggeriert dass
    hier "dringend" Handlungsbedarf ist. Der Bürger der von der Arbeit mit seiner Arbeitskluft nach hause Fährt wird bestraft weil
    er unwissend sein Arbeitsmesser in der Hose hat. Der wo aber eine Straftat begehen möchte versteckt sein 20cm Messer und keinem
    fällts auf bis er es zieht. Will man jeden nun unter Generalverdacht stellen?

    Irgendwo ist Schluss mit Lustig und beginnt darin die Rechte der Bürger zu sehr einzuschränken.


    Gruß
    Thomas

  • Die Messer, welche die letzten Wochen für Schlagzeilen sorgten, waren alle von einem Führverbot betroffen. <-- PUNKT

    Gibt's doch garnichts zu Diskutieren. Müsste man lediglich mal aufzeigen, dass das Problem garnicht bei dem WaffG lag, sondern bei der Umsetzung.

    :modo:

  • War gestern oder vorgestern schon in den Nachrichten ,alle Feststehenden größer 6cm ,alle Springmesser.....


    War auch klar das dies wieder kommt und wenn so vorfälle passieren geht sowas meistens auch durch .

    Aufregen darüber bringt alles nichts ,gegen Dummheit richtet man nichts aus .

    Zielführend wär ein Waffengesetz nach Schweizer Vorbild bei dem bestimmte Bevölkerungsgruppen vom Besitz bestimmter Gegenstände ausgenommen sind .

    Wird hier aber nicht passieren .

    Man redet auch schon nicht mehr von einem Taschenmesser ,überall werden selbst so kleine Messerchen nur noch als Waffen betittelt .

  • Die Messer, welche die letzten Wochen für Schlagzeilen sorgten, waren alle von einem Führverbot betroffen. <-- PUNKT

    Gibt's doch garnichts zu Diskutieren. Müsste man lediglich mal aufzeigen, dass das Problem garnicht bei dem WaffG lag, sondern bei der Umsetzung.

    Das wurde sinngemäß am 14.06.2024 in einem Interview mit dem hessischen Innenminister gemacht. Das wurde auch so in etwa bestätigt, aber der 2. Teil der Antwort begann dann mit dem Wort "trotzdem".

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Das Faustmesser auf dem Bild Suggeriert einem unbedarften was ganz gefährliches...

    Genau das wird in nahezu allen einschlägigen Artikeln so gemacht. Für mich sieht das nach Massenmanipulation und gezielter Desinformation aus.

    Warum werden nicht die Gegenstände abgebildet, die dann einem geforderten Verbot unterliegen würden?

    Jetzt wird schon gefordert, (O-Ton eines Ex-Vorsitzenden vom BDK, jetzt Politiker) : "...dass wir Messer wie Schusswaffen behandeln müssen." Und "Im Grunde nach gehören sie verboten..."

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Das Messer aus Mannheim hatte doch schon Führverbot.

    Warum soll Mannheim jetzt der Grund einer Verschärfung sein? Lächerlich.

    Ist auch kein Grund. Wird halt nur verwendet, solange die Menschen von dem Angriff noch entsetzt sind. Und da die meisten Bürger das WaffG eh nicht kennen, fällt auch leider nicht auf, dass das weder was bringt (weil eh schon abgedeckt bzw. dem Täter egal), noch irgendwas in der Art verhindern wird. Es wird einfach nur jede Möglichkeit aufgegriffen, mehr und mehr "Waffen" zu verbieten.

    Ich frage mich ernsthaft, wann die Gesellschaft endlich aufwacht. Muss es erst Verhaftungen geben, wenn jemand im Park im Sommer auf der Wiese sitzt und einen Apfel schält? Denn allzu weit sind wir davon nicht mehr entfernt. Es dauert sicher nicht mehr lange, dann sind auch Küchenmessen & Co. in Geschäften hinter verschlossenen Türen und man muss sich ausweisen, wenn man eins kaufen will.

  • Ich frage mich ernsthaft, wann die Gesellschaft endlich aufwacht.

    Die Gesellschaft wacht nicht auf. Einer der Gründe steht im ersten Absatz deines Beitrags. Es fehlt hier einfach an Information und Öffentlichkeitsarbeit, neudeutsch "PR". Und auch die Medien machen diese Verbotsorgien ja auch noch mit, anstatt hier mal mehr Realitätssinn an den Tag zu legen. Siehe den oben verlinken Artikel und insbesondere das Aufmacherfoto. Es wird ja auch permanent mit Begriffen wie "Waffenverbotszonen", "Waffenrechtsverschärfung", "Allgemeines Waffenverbot" u.ä. um sich geworfen. Alleine das Wort "Waffe" ist schon die sprichwörtliche "Halbe Miete" um solche Forderungen in der Mehrheit der Gesellschaft zu legitimieren.

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Ich als solcher verspüre eigentlich nicht das Bedürfnis, ein Messer führen zu wollen.

    Aber :

    Das ist jetzt so wie immer : ein Vorfall wird von der Politik als Grund für eine Verschärfung mißbraucht. Da wird wieder Aktivismus entfaltet, um den Bürgern zu suggerieren, daß der Staat was für ihre Sicherheit tut (Wählerstimmen ?). Leider ist es so, daß bei den meisten Gesetzgebungen der (sogenannte) gesunde Menschenverstand komplett hinten runter fällt ...

    Und ja : dem Straftäter ist es völlig pumpe, wo er ein Messer führen darf. Für den Bürger ist es eigentlich egal : selbst wenn er eine legal geführte Waffe in Notwehr einsetzt, dann ist er trotzdem der gearschte. Weil ja im sogenannten Rechtsstaat gern die Täter-Opfer-Umkehr praktiziert wird.

    Und wie schon erwähnt : mit hinreichender Kreativität kann man fast jeden alltäglichen Gebrauchs-Gegenstand als Waffe benutzen (und das wird dann auch so stattfinden > Beispiel Schraubenzieher).

    servusla & nothing for ungood

    the Karl

    BLACK GUNS MATTER

  • Und wie schon erwähnt : mit hinreichender Kreativität kann man fast jeden alltäglichen Gebrauchs-Gegenstand als Waffe benutzen (und das wird dann auch so stattfinden > Beispiel Schraubenzieher)

    Genau. Und sobald du jemanden nicht ausschließlich mit deinen nackten Händen angehst, dazu zählt auch die Notwehr, benutzt du eine "Waffe", egal um welchen Gegenstand es sich auch immer handelt. Und sobald ein Straftäter den von dir genannten Schraubendreher (leider ein inzwischen inflationär benutztes Beispiel) einsetzt, besteht die Möglichkeit den Schraubendreher als "gefährlichen Gegenstand" und im nächsten Schritt als Waffe zu deklarieren und damit fließt der Schraubendreher in die nächste Gesetzesvorlage ein. Ich weiß, daß sich sowas für manche Leute, auch hier im Forum, immer wieder nach Spinnerei, Verschwörungstheorie oder maßlose Übertreibung anhört. Es wird dann immer schnell auf die berühmten Ausnahmen verwiesen. Aber wie es bei Paramags schon steht: "Irgendwo ist Schluss mit Lustig..." Oder anders:

    "Was heute noch wie ein Märchen klingt..."

    Übrigens, Ausnahmen: Der von mir genannte Ex-BDK Vorsitzende sagte noch, daß Taschenmesser erlaubt bleiben sollen. Was er mit "Taschenmesser" gemeint hat, sagte er leider nicht.

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • In einem Staat wo das Motiv keine Rolle spielt und nicht thematisiert werden darf, das Opfer am Ende selbst schuld sein soll, hat man dazu keine Fragen. Erst recht nicht, wenn dann noch eine Mahnwache von einer Demo "gestört" wird.

    Genau so wird gesetzlich auch agiert.