Hallo ich hatte schonmal eine ähnliche Frage gestellt z.b darf man eine Schreckschuss im Handschuhfach aufbewahren da mir viele abgeraten haben bin ich noch mal auf die Suche gegangen im Internet und fand einen Artikel das ein waffensave in verschlossenen räumen stehen muss, da ist mir das Auto wieder in den Sinn gekommen, nun wollte ich hier mal ein paar Meinungen einholen, ist es in Ordnung wenn man seinen waffensave ins Auto stellt?
Waffensafe im Auto
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Habe ich einen neuen Trend verpasst? Dickes Auto, kleine Bude? Oder warum will auf einmal jeder seinen Schrott im Auto lagern
? Hab ihr alle keinen Platz mehr in den eigenen vier Wänden?Eine Waffe gehört höchstens zum Transport ins Auto, aber nicht zur Lagerung.
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Fake.
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Habe ich einen neuen Trend verpasst? Dickes Auto, kleine Bude? Oder warum will auf einmal jeder seinen Schrott im Auto lagern
? Hab ihr alle keinen Platz mehr in den eigenen vier Wänden?Eine Waffe gehört höchstens zum Transport ins Auto, aber nicht zur Lagerung.
Nein meine Mitbewohner wollen keine Waffen im Haus 🙃
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Aber ein Auto mit Waffensafe im Schlafzimmer geht i.O..
Ein Auto ist ein Transportmittel und kein Wohnsitz, somit fällt die Aufbewahrung flach.
Das schöne ist ja als Erwachsener, muss man nicht mehr auf alle Rücksicht nehmen.
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Laut Waffengesetz hast Du Sorge zu tragen, dass keine dritten oder eben unbefugte die Waffe an sich nehmen können. Ergo ist das nicht erlaubt.
Das Auto kann gestohlen werden und der Safe dann auch ganz in Ruhe aufgebrochen werden.
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Wir reden her immer noch über eine Schreckschusspistole, oder?
Sich dafür einen Safe ins Auto zu bauen ist schon ziemlich interessant.
Wenn du in einer WG wohnst ist es deine Entscheidung, was du in deinem privaten Zimmer besitzt. -
Nein meine Mitbewohner wollen keine Waffen im Haus 🙃
Dann willst Du keine Mitbewohner im Haus.

Was genau können die denn dagegen tun, wenn Du es trotzdem tust?
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Nein meine Mitbewohner wollen keine Waffen im Haus 🙃
Dann willst Du keine Mitbewohner im Haus.

Was genau können die denn dagegen tun, wenn Du es trotzdem tust?
Dann bekommt er den woken shame ab.....

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ist es in Ordnung wenn man seinen waffensave ins Auto stellt?
Da für eine SSW gar kein Waffensafe vorgeschrieben ist, macht es null Unterschied. Aufbewahrung im Auto ist nicht erlaubt, völlig egal, wie oder worin. Ein Auto ist keine Immobilie, Punkt.
Davon ab: welchen Sinn würde das haben? Willst du einem Einbrecher sagen: "warte kurz, ich muss mal zum Auto?"

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Das gehr deine Mitbewohner schlichtweg nichts an. Einfach in deinem Teil der Wohnung, gegen unberechtigten Zugriff gesichert, lagern. Man muss ja nicht damit hausieren.
Oder wohnst du in einer kommunistischen Kommune, in der jedem alles gehört und Individualismus verpönt ist? Dann schnellstens den Wohnort wechseln…
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Wobei das Mitführen einer SSW mit vorhandenem kleinem Waffenschein im Auto ja erlaubt ist, auch der Transport in einem verschlossenen Behältnis zB. Koffer im Kofferraum ist erlaubt. Kommt eben auf die Definition und die Umstände drauf an. Wobei ich die auch eher Zuhause in nem verschlossenen Behältnis lagern würde.
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Es gibt einen Unterschied zwischen Transport und Zurücklassung/Aufbewahrung.
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verodog
June 1, 2024 at 11:47 AM Changed the title of the thread from “Waffensave im Auto” to “Waffensafe im Auto”. -
...ich frag mich, wie es die Menschheit bis zum Mond geschafft hat...😜
Wer sich eine SSW zulegt, dem sollte im Vorfeld klar sein wie er damit umgehen darf!!
Ich befürchte, Nancy hat Recht.
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Ich befürchte, Nancy hat Recht.
Kann man eigentlich auch aus pathologisch-idiologischen Gründen im Recht sein?
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Hallo,
eine Rechtsberatung gibt's hier natürlich nicht, ich bin auch kein Rechtsanwalt. Das folgende ist meine private Meinung, vielleicht gibt es noch andere dazu.
Etwas genauer müßtest du vielleicht sagen, was für ein "Verlassen" du meinst. Wenn du die Waffe im Auto liegen hast, während das Auto auf dem Parkplatz vor deinem Haus oder vor deinem Arbeitgeber steht, und du drinnen schläfst oder arbeitest, dann ist das zum Beispiel sicher kein Transportieren.
Wenn du auf dem Weg vom Kino nach Hause kurz an der Dönerbude anhältst und einen Döner holst, dann vielleicht schon eher, aber auch nicht unbedingt, denn du hast die Waffe ja auch dann nicht mit, um sie von A nach B zu transportieren.
Einen Status "Lagerung" gibt es nicht, sondern der heißt "Aufbewahrung", und die Aufbewahrung ist auch nirgendwo im WaffG an das eigene befriedete Besitztum gebunden, sondern trifft eigentlich immer zu, wenn du nicht die unmittelbare Kontrolle über die Waffe hast. Ich würde deshalb, wenn du einen Kleinen Waffenschein hast, hier normalerweise eher von Aufbewahrung ausgehen. Da lauten die Regeln, dass du dafür sorgen musst, dass die Waffe nicht abhanden kommt (also z.B. nicht offen unter die Windschutzscheibe legen und damit Diebe zum Aufbrechen des Wagens einladen), und du hast sie "ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen [...] aufzubewahren: mindestens in einem verschlossenen Behältnis [...]". (AWaffV §13)
Ob das verschlossene Behältnis schon das Auto ist, darüber kann man jetzt wild diskutieren, ich selbst würde zwar sagen ja, aber ich denke eher nicht, dass Gerichte das auch so sehen würden.
Vielleicht schreibst du auch nochmal, wo du überhaupt den Unterschied siehst zwischen den Regelungen für Transport und Aufbewahrung bzw. was du dir von der Information erhoffst, nach der du gefragt hast. In beiden Fällen ist in der Praxis letztlich gefordert, dass die Waffe ungeladen ist ("nicht schussbereit" bedeutet auch ungeladen) ist und in einem verschlossenen Behältnis liegt ("nicht zugriffsbereit" wird im allgemeinen mit einem verschlossenen Behältnis gleichgesetzt).
Hallo, in einem anderem Thread hier im Forum wurde mal Ähnliches diskutiert. Finde die Beiträge dort recht interessant. Ich denke auch, dass dies vermutlich möglich sein dürfte, denn es wird meines Wissens nicht irgendwo geschrieben, wo diese zu lagern ist (ob Zuhause, Bankschließfach, Garage, Auto usw), sondern nur, dass diese mindestens in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren ist.
Liebe Grüß
Alex
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Passt hier noch am ehesten mit rein, auch wenn man es nicht direkt übernehmen kann. Ich bin gerade über ein paar Urteile gestolpert, die aber schon von 2015 sind. Da es um Jäger ging, passt es nicht genau, aber man sieht, daß die Gerichte sowas sehr eng auslegen.
Quelle: https://wildundhund.de/wp-content/upl…rung_2215_1.pdf
1. Keine Aufbewahrung im Auto
Ein Jäger beabsichtigte zur Jagd zu fah-
ren. Sein Fahrzeug stand im Innenhof
einer Wohnanlage, draußen war es
noch dunkel. Er brachte seine Waffe
und Munition ins Auto und ging noch
einmal in seine Wohnung zurück. Dort
verzögerte sich seine Abfahrt, und als
er nach eineinhalb Stunden zu seinem
Wagen zurückkehrte, war seine Waffe
gestohlen. Die Waffenbehörde sah
darin einen schweren Verstoß gegen
die Aufbewahrungsvorschriften und
widerrief seine Waffenbesitzkarte we-
gen Unzuverlässigkeit. Dagegen wehr-
te sich der Jäger vor Gericht.
III. Das Urteil
Das Gericht lehnte seinen Antrag ab.
Denn bereits ein einmaliger, schwer-
wiegender Verstoß gegen waffenrecht-
liche Bestimmungen genügt, um die
Unzuverlässigkeit zu begründen. We-
gen der besonderen Gefahren beim
Umgang mit Waffen und Munition für
Leben und Gesundheit könne kein
Restrisiko hingenommen werden. Das
Zurücklassen der Waffe und Munition
im Fahrzeug stelle einen schweren Ver-
stoß gegen die Aufbewahrungsbestim-
mungen dar, der ein hohes Maß an
Unvorsichtigkeit offenbare. Das be-
gründe die Prognose, auch künftig mit
Waffen und Munition nicht ordnungs-
gemäß umzugehen.
Die erleichterten Bestimmungen für
ein erlaubtes – vorübergehendes – Zu-
rücklassen der Waffe und Munition un-
sichtbar im verschlossenen Fahrzeug
auf der Fahrt zur Jagd und zurück (§ 13
Abs. 11 AWaffV) fänden hier keine
Anwendung, weil die Fahrt noch gar
nicht begonnen hatte. Sie gelten nur
für unterwegs, weil dort eine sichere
Aufbewahrung in einem geeigneten
Tresor nicht möglich ist.
Hess. Verwaltungsgerichtshof, Be-
schluss vom 15.5.2014 – 4 A 133/13.Z –
2. Unterwegs immer vollständig
entladen
Auf der Fahrt zur Jagd hatte ein Jäger
seinen Drilling geladen und gesichert
bei sich im Fahrzeug. Er gelangte zur
Anzeige und wurde wegen vorsätz-
lichen unerlaubten Führens einer
Schusswaffe zu einer Geldstrafe von 55
Tagessätzen verurteilt. Daraufhin wurde
sein Jagdschein wegen Unzuverlässig-
keit für ungültig erklärt und eingezogen.
Zu Recht, entschied das Gericht. Denn
im Zusammenhang mit der Jagd, also
beispielsweise auf der Hin- und Rück-
fahrt, dürfen Schusswaffen nur nicht
schussbereit (vollständig entladen)
mitgeführt werden. Es gehöre zu den
elementaren und selbstverständlichen
Obliegenheiten eines Jägers, seine
Waffe erst dann zu laden, wenn mit ih-
rem Gebrauch bei tatsächlicher Aus-
übung der Jagd oder des Jagdschutzes
zu rechnen ist. Das Führen einer gela-
denen Waffe außerhalb der erlaubten
Tätigkeiten stelle einen schwerwie-
genden Verstoß gegen die Sicherheits-
bestimmungen dar, der zur Unzuverläs-
sigkeit führe.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof,
Beschluss vom 17.4.2015 – 21 ZB 15.83 –Ich ziehe daraus mal ganz dreist den Schluss, daß eine längere Aufbewahrung im Kfz völlig außer Diskussion steht. Ich vermute, bei einem LG würde das auf´s gleiche hinausgelaufen.
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Ich sehe zwischen einer Scharfen, in einer WBK eingetragenen Waffe und einem "Spielzeug" (ab. 18 frei) schon einen gewaltigen Unterschied, wobei ich aber aus noch die Generation bin, wo es sowas wie einen kleinen Waffenschein noch nicht gab und man so'n Ding eben noch überall frei mit hinnehmen konnte.
Aus meiner Sicht sollte rechtlich ein abgeschlossener Koffer mit der nicht geladenen SSW drin, im Kofferraum eine ausreichende Sicherung sein. Ob ich son Koffer nun Zuhause unter dem Bett oder im Keller oder im abgeschlossen Kofferraum lagere, sollte eigentlich, zumindest von der Logik her, egal sein. Es ist ja kein Tresor wie bei einer Scharfen vorgeschrieben.
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Oder wohnst du in einer kommunistischen Kommune, in der jedem alles gehört und Individualismus verpönt ist? Dann schnellstens den Wohnort wechseln…
optional Mitbewohner auswechseln ...
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