There are 872 replies in this Thread which has previously been viewed 161,062 times. The latest Post (June 14, 2024 at 9:04 PM) was by illuminatus!.

  • und damit öffnet man der polizeilichen willkür die tür bis zum anschlag.

  • Und zack - schon kann gehandelt werden: die im, natürlich, symbolischen Foto gezeigten Faustmesser sind bereits seit langem verboten (außer für den speziellen Zweck der Kürschnerei), Problem gelöst!

    Das eigentliche Problem ist allerdings die Unwissenheit, teilweise auch Boshaftigkeit und Sturheit der Politiker, über Dinge zu schwafeln, von denen sie keine Ahnung haben und über die sie sich selbstverständlich auch nicht durch Fachleute beraten lassen wollen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Um 0:00Uhr wurde ganz innovativ in Köln am Wiener Platz die erste dauerhafte Waffenverbotszone eingerichtet.

    Bedeutet wenn man in Köln unterwegs ist und ein Messer in der Tasche hat, sollte man tunlichst den Wiener Platz meiden, Geldstrafen von bis zu 10.000€ werden bei Missachtung ausgelobt.

    Ein Offenbarungseid unserer Politik, hier werden keine Kriminellen verfolgt, sondern auch der normale Bürger kriminalisiert. :cursing:


    Erste dauerhafte Waffen-Verbotszone in NRW
    Das Tragen von Messern, Schlagstöcken, Pfefferspray und anderen Waffen ist auf dem Wiener Platz in Köln seit Mitternacht verboten. Das Verbot gilt an sieben…
    www1.wdr.de
  • Um 0:00Uhr wurde ganz innovativ in Köln am Wiener Platz die erste dauerhafte Waffenverbotszone eingerichtet.

    Bedeutet wenn man in Köln unterwegs ist und ein Messer in der Tasche hat, sollte man tunlichst den Wiener Platz meiden, Geldstrafen von bis zu 10.000€ werden bei Missachtung ausgelobt.

    Ein Offenbarungseid unserer Politik, hier werden keine Kriminellen verfolgt, sondern der normale Bürger kriminalisiert. :cursing:


    https://www1.wdr.de/nachrichten/rh…-koeln-100.html

    Die müssen halt Zahlen vorweisen, damit die Politik sagen kann dass die Maßnahmen etwas bringen.

    Um reale Sicherheit geht es dabei nicht.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • und damit öffnet man der polizeilichen willkür die tür bis zum anschlag.

    Damit eröffnet man der Polizei einen Handlungsspielraum je nach individueller Lage.

    Auch wenn es mancher nicht glaubt, sind wir noch weit von einer Bananenrepublik entfernt, in der Polizisten korrupt und herrschsüchtig sind und Strafen nach eigenem Gutdünken verteilen.

    Aber egal wie etwas geregelt ist, irgendeiner hat immer was zu nöhlen und sieht den Untergang des Abendlandes.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Bedeutet wenn man in Köln unterwegs ist und ein Messer in der Tasche hat, sollte man tunlichst den Wiener Platz meiden, Geldstrafen von bis zu 10.000€ werden bei Missachtung ausgelobt.

    Slipjoints sind in der Waffenverbotszone allerdings ausgenommen. Genauso wie Messer bis 4 cm. Ein KWS würde dich zudem zum Tragen aller 42a konvormer Messer berechtigen.


    • Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge über vier Zentimeter
    Waffenverbotszonen
    Hier finden Sie alle Information zu den Waffenverbotszonen.
    koeln.polizei.nrw

    :modo:

  • Bedeutet wenn man in Köln unterwegs ist und ein Messer in der Tasche hat, sollte man tunlichst den Wiener Platz meiden, Geldstrafen von bis zu 10.000€ werden bei Missachtung ausgelobt.

    Slipjoints sind in der Waffenverbotszone allerdings ausgenommen. Genauso wie Messer bis 4 cm. Ein KWS würde dich zudem zum Tragen aller 42a konvormer Messer berechtigen.


    • Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge über vier Zentimeter

    https://koeln.polizei.nrw/artikel/waffenverbotszonen

    Stimmt aber leider so nicht.


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  • Also mal wieder ein riesen Flickenteppich.

    Der hat ja nicht den Gesetzestext zur Hand, sondern die Verordnung aus Stuttgart.

    Eine Verordnung aus Halle wiederum, gibt Messer für Inhaber einer Waffenrechtlicher Erlaubnis explizit frei.

    https://polizei.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/Polizei/PI_HAL/Recht/2020.12.03_WaffVZ-VO_HAL_Riebeckplatz_.pdf

    :modo:

    Edited 2 times, last by WilliWedel (June 12, 2024 at 10:16 PM).

  • Halle ist die aller einzige Waffenverbotszone in der das so steht, in allen anderen Städten haben Inhaber vom kleinen Waffenschein kein Privileg für Messer. Und das zeigt nur, dass die Juristen von Halle das Waffengesetz ganz offensichtlich nicht verstanden haben. Es sollte nämlich eigentlich nur Inhabern von waffenrechtlichen Erlaubnissen die Dinge im Umfang ihrer Erlaubnis gestattet werden und sicher keine komplette Freistellung. Also z.B. dass der Sportschütze mit seiner WBK weiterhin seine Waffe durch die Verbotszone transportieren kann, wenn er dort wohnt.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Halle ist die aller einzige Waffenverbotszone in der das so steht, in allen anderen Städten haben Inhaber vom kleinen Waffenschein kein Privileg für Messer. Und das zeigt nur, dass die Juristen von Halle das Waffengesetz ganz offensichtlich nicht verstanden haben. Es sollte nämlich eigentlich nur Inhabern von waffenrechtlichen Erlaubnissen die Dinge im Umfang ihrer Erlaubnis gestattet werden und sicher keine komplette Freistellung. Also z.B. dass der Sportschütze mit seiner WBK weiterhin seine Waffe durch die Verbotszone transportieren kann, wenn er dort wohnt.

    Sry aber das macht grade keinen Sinn mit den Waffenrechtlichen Erlaubnissen.

    Eine Waffenverbotszone, schränkt den Transport doch garnicht ein und eine WBK berechtigt eh nicht zum Führen.

    Waffenscheine hingegen, gibt es nicht viele.

    Den Kram mit WaffG richtig verstehen, was auch der "taktische Vater" da auf Youtube von sich gab, kann ich daher nicht sonderlich ernst nehmen.

    Der hat auch nur gesagt, dass jeder auf Grundlage dieses §42 seine eigene Verordnung erlassen kann und der Rest, bezog sich auf eine konkrete Verordnung.

    Ich kenne allerdings gewiss nicht die einzelnen Verordnungen im Detail.

    :modo:

  • Du sagtest, dass ein kleiner Waffenschein einen beim Tragen von Messern in den Verbotszone befreit. Und das ist schlichtweg falsch. Das wird seit der WaffG Änderung 2021 überall rum erzählt und jeder der das glaubt wird ganz übel auf die Nase fallen. Eben weil es in allen Waffenverbotszonen (außer Halle) ausdrücklich nicht so ist.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Falsch.

    Das war mein Stand bis vorhen. Den Post auf den du geantwortet hast, habe ich allerdings mit "Also ein riesen Flickenteppich eingeleitet.

    Bin da halt nicht betroffen. Habe mich daher damals nur mit dem WaffG ansich und nicht mit Verordnungen jeder deutschen Kommune befasst.

    Nach 42WaffG wäre es durchaus legetim das so in die Verordnung aufzunehmen, oder wo versteht Halle das WaffG nicht? Erklär doch mal.

    :modo:

  • Das WaffG spielt bei dieser Frage, ob man jetzt ein Messer dort führen darf, überhaupt keine Rolle, weil das nur die Grundlage zum Erlassen der Verordnungen bildet. Das Einzige was zählt ist die jeweilige Verordnung.

    Und was der Gesetzestext eigentlich aussagen wollte ist ganz klar: Wer eine Erlaubnis hat, soll im Umfang seiner Erlaubnis alles auch in der Waffenverbotszone weiterhin dürfen. Es würde überhaupt keinen Sinn machen, dass einem Inhaber eines kleinen Waffenscheines ein größeres Bedürfnis zum Führen von Einhandmessern pauschal eingeräumt wird, wie z.B. einem Handwerker der dort arbeitet, oder einem Anwohner. Wenn wirklich jede Stadt einem Inhaber vom kleinen Waffenschein das Führen von Messern ausdrücklich verbietet und nur Halle das wortwörtlich aus dem WaffG übernimmt, haben die Verantwortlichen von Halle das WaffG nicht verstanden. Eben weil jeder x-beliebige Inhaber von einem kleinen Waffenschein gar kein größeres Bedürfnis zum Führen von Einhandmessern in der Zone haben kann, ist die Verordnung von Halle sogar viel zu unbestimmt und könnte vor einem Verwaltungsgericht, wenn z.B. ein Anwohner ohne kleinen Waffenschein, oder ein Handwerker dagegen klagt, als unrechtmäßig angesehen werden (und nein, ich glaube nicht dass es so weit kommt).

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Das WaffG spielt bei dieser Frage, ob man jetzt ein Messer dort führen darf, überhaupt keine Rolle, weil das nur die Grundlage zum Erlassen der Verordnungen bildet. Das Einzige was zählt ist die jeweilige Verordnung.

    Und was der Gesetzestext eigentlich aussagen wollte ist ganz klar: Wer eine Erlaubnis hat, soll im Umfang seiner Erlaubnis alles auch in der Waffenverbotszone weiterhin dürfen. Es würde überhaupt keinen Sinn machen, dass einem Inhaber eines kleinen Waffenscheines ein größeres Bedürfnis zum Führen von Einhandmessern pauschal eingeräumt wird, wie z.B. einem Handwerker der dort arbeitet, oder einem Anwohner. Wenn wirklich jede Stadt einem Inhaber vom kleinen Waffenschein das Führen von Messern ausdrücklich verbietet und nur Halle das wortwörtlich aus dem WaffG übernimmt, haben die Verantwortlichen von Halle das WaffG nicht verstanden. Eben weil jeder x-beliebige Inhaber von einem kleinen Waffenschein gar kein größeres Bedürfnis zum Führen von Einhandmessern in der Zone haben kann, ist die Verordnung von Halle sogar viel zu unbestimmt und könnte vor einem Verwaltungsgericht, wenn z.B. ein Anwohner ohne kleinen Waffenschein, oder ein Handwerker dagegen klagt, als unrechtmäßig angesehen werden (und nein, ich glaube nicht dass es so weit kommt).

    🫨

    Also soweit dass die jeweilige Verordnung zählt, waren wir schon. Allerdings hätte das natürlich Sinn ergeben, Bürger nicht zu beschränken, wenn sie waffenrechtlich auf Zuverlässigkeit überprüft wurden.

    Allerdings dürfte man auch in Halle kein Einhandmesser führen wenn es Verriegelt, da die Zuverlässigkeitsprüfung nur zusätzliche Verbote aufgehoben hätte.

    Anwohner bzw Handwerker bei der Berufsausübung sind zudem explizit genannt.

    #§42

    In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei

    1.

    Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,

    2.

    Anwohnern, Anliegern und dem Anlieferverkehr,

    3.

    Gewerbetreibenden und bei ihren Beschäftigten oder bei von den Gewerbetreibenden Beauftragten, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,

    4.

    Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports führen,

    5.

    Personen, die eine Waffe oder ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern, und

    6.

    Personen, die eine Waffe oder ein Messer mit Zustimmung eines anderen in dessen Hausrechtsbereich nach Satz 1 Nummer 2 führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthalts in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht.

    :modo:

  • Das deutsche Waffengesetz schützt nicht den ehrlichen Bürgen, sondern ausschließlich den Staat.

    Kriminelle, die Gewaltstraftaten begehen, kümmern sich nicht um das Waffenrecht. So waren letztliche Messerattentate ohne Erlaubnis des Führens in Messerverbotszonen.

    Der brave Bürger jedoch, kann sich nicht mehr gegen drohende Gewalt gegen sich selbst absichern. So sind z.B. sogar "passive Waffen" wie Schutzwesten bei Versammlungen verboten.

    Die Politik hat aber keinerlei Interesse daran etwas zu ändern. Je verworrener und undurchsichtiger ist, was erlaubt und nicht erlaubt ist, je mehr verboten wird, um so mehr ist der Bürger auf Schutz durch den Staat angewiesen und abhängig.

    Wer glaubt, dieses Problem ließe sich über die gängigen Vereine und Verbände lösen, der irrt. Denn auch in diesen hat die Politik wiederum ihre Hände im Spiel.

    Selbst in einem Forum, wie hier, werden Diskussionen geschlossen und gelöscht, wird Mitgliedern der Zugang gesteichen, wenn die Diskussion nicht nur kritisch ggü. Politik, Verbänden und Vereinen ist, sondern gar in eine Richtung geht, die etwas bewirken könnte.

    Bekannte Fachleute mit Petitionen mit mehreren tausenden Unterschriften werden von Moderatoren als Einzelmeinungen dargestellt und zensiert.

    Ich halte das nicht für Zufall!

  • Selbst in einem Forum, wie hier, werden Diskussionen geschlossen und gelöscht, wird Mitgliedern der Zugang gesteichen

    Joa, oder das hat einfach mit den Forenregeln (welche du bei deiner Anmeldung übrigens akzeptiert hast) zu tun. Oder es ist die Verschwörung der Echsenmenschen.

  • Zu den größten Lügen der Menschheit gehört unter anderem:

    Ich habe das gelesen und stimme dem zu.

    Lief da nicht gerade eine Aktion mit Unterschriften?

    Davon habe ich nur am Rande mitbekommen, aber hier ist es noch nicht so gelandet.

    Das ging wohl von diesem Zwillentyp aus, und dann schalten meine Ohren schon ab.