Rechtsfrage Munition

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 1.478 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2023 um 01:18) ist von Musashi.

  • Jemand aus Deutschland hat Interesse an mehreren Waffen von mir, ich lebe in Österreich. Ich vermute die Person besitzt weder Jagdschein noch wbk (oder hatte das mal und es wurde entzogen) und dass der Person scheinbar mehrere Waffen abgenommen wurde (er meinte die wären von seinem Vater der verstorben ist und er hätte sie deswegen nicht erben können weil die Frist für wbk für Erbwaffen in Deutschland 4 Wochen betragen würde (stimmt das?) und er hätte dies zu spät getan.

    Weiteres möchte der Herr dass ich ihm Munition im Kaliber 303 British besorge, diese kann man in Österreich als Staatsbürger frei ab 18 legal erwerben)

    Der Verdacht kam mir zum ersten Mal weil er sich selbst mehrmals widersprochen hat und bei der ersten Kontaktaufnahme geschrieben hat er besitzt einen Jagdschein.

    Mir kommt das ganze suspekt vor, eine Sache würde mich interessieren: Passiert sowas häufiger oder ist das ein Einzelfall das Leute in Ländern mit schwierigen Waffengesetz versuchen an Waffen und Munition zu kommen über Privatverkauf von Personen aus Länder wie Österreich wo es vieles ohne Wbk gibt? Welche Strafen blühen einen in Deutschland wenn er eine Waffe aus Österreich mitnimmt wenn er in Deutschland keine Berechtigung dafür hat? Nach österreichischen Gesetz ist der private Verkäufer beim Verkauf von Kat C Waffen nur dazu verpflichtet zu überprüfen ob der Käufer volljährig ist und manchen Leuten hier ist es teilweise auch egal ob der Käufer Österreicher ist oder nicht(ich gehöre nicht dazu), was haltet ihr von solchen Vorkommnissen?

  • Wenn er einen Jagdschein hat, könnte er sich die Munition auch hier in Deutschland problemlos kaufen.

    Ohne Berechtigung WBK pflichtige Munition oder Waffen nach Deutschland einzuführen, ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz, die jeweiligen Strafen bestimmen die Gerichte.

    Dazu braucht man bei Grenzüberschreitung auch eine Genehmigung/Anmeldung vom Zoll.

    Also Finger weg, damit würdest du dir nur Ärger einhandeln

    https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/i…r-waffenbesitz/

  • Jau, das riecht nach jemandem, der illegal Waffen und Munition besitzen möchte.

    F-Waffen: Steyr Pro X in 4,5mm, Walther Reign in 5,5mm, Anschütz LG 380, Colt SAA, Dan Wesson 715.
    WBK-Waffen: Div. AR15 von DPMS und Oberlandarms in .223 Rem., Hadar II in .308 Win., div. Blaser R93 in .300 WinMag. und .375 H&H, Mossberg ATP 8 in 12/76, S&W 586 in .357 Mag., LAR Grizzly Mark V in .50 AE und .44 RemMag. und Weiteres ... ^^

  • Ingo hat völlig recht:

    Mit einem gültigen Jagdschein kannst du in Deutschland nahezu jede Munition kaufen, du benötigst hierfür nicht einmal eine WBK, in der die passende Waffe eingetragen ist.

    Also auf gar keinen Fall irgendwelche Munition nach Deutschland schicken!

    Gruß

    Musashi

  • Musashi 29. Mai 2023 um 01:18

    Hat das Thema geschlossen.