Lauftausch Umarex CLA/ Walther WLA

Es gibt 96 Antworten in diesem Thema, welches 12.081 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Mai 2023 um 20:23) ist von Bulls-Eye.

  • Hier mal der direkte Vergleich des CLA-Laufes & des WLA-Laufes. Die Länge ist identisch. Allerdings müsste die muzzle holder an der Mündung leicht bearbeitet (aufgebohrt) werden. Ich habe es nur mal zusammengelegt. Ich werde da auch nichts weiter dran machen. Allerdings gehe ich mal zum Büchsenmacher und frage mal nach was es kosten würde die kleine Änderung vorzunehmen und eine neue F-Kennzeichnung für die CLA auszustellen. Ich habe da echt absolut keine Ahnung. Und ich wiederhole mich nochmal. Ich werde KEINE ÄNDERUNG an der Waffe vornehmen.

    Eine Abnahme wäre ja nicht so teuer wie ich dachte.

    3 Mal editiert, zuletzt von Major Michaels (14. März 2023 um 21:59) aus folgendem Grund: Auf Wunsch des Users verschoben

  • Noch zur Info:

    Der abgebildete WLA-Lauf im obrigen Post hat an den Enden links & rechts M8 - 1 Feingewinde. Konnte ich oben leider nicht mehr hinein editieren. Um passgenau in die Dichtung zum Systemkasten hin zu passen am besten eine 8mm lange Messinghülse mit 8,5mm Außendurchmesser & 0,25mm Wandstärke als Adapter über das WLA-Gewinde stülpen. Das sitzt dann perfekt. Ich habe für das Beschussamt sogar eine spezielle Hülse mit M8 - 1 Gewinde die aufgeschraubt wird. Eine normale Hülse müsste dem Beschussamt aber auch reichen. Es passt wirklich exakt.

  • Dafür das Beschuss soviel wie eine cla kostet...... Lohnt sich das Ergebnis denn ?

    Isno halt so.... :pinch:

    Lieber Menschenrechte als rechte Menschen...

    Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun. (Alain Peyrefitte )

  • Zu xxx-ten mal: Luftpumpen werden nicht beschossen!

    Jeder Büxxer darf das einfach so umbauen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Zu xxx-ten mal: Luftpumpen werden nicht beschossen!

    Jeder Büxxer darf das einfach so umbauen.

    Beim Waffenrecht bin ich auch immer sehr verwirrt und unsicher. Fragst du 5 Leute bekommst du 5 Meinungen. Bei meinem geplanten Umbau sind die Änderungen an Laufhalterung/-bettung definitiv erlaubt da diese beim Aufbau der CLA nicht unter waffenrelevante Bauteile fallen. Beim Umbau des glatten Laufs zum gezogenen Lauf wird wohl kein Hahn danach krähen wenn der Umbau nur daheim in den 4 Wänden oder seinem eigenen befriedetem Gelände genutzt wird (wobei hier der Knackraum der Luftraum ist der auch dazu zählt). Sorgen mache ich mir nur beim Transport des Umbaus. Da möchte ich für evtl. Kontrollen schon sicher gehen können und nachweisen können eine Waffe zu transportieren die nach dem Umbau nicht über 7,5 Joule inne hat. Hier ist der Transport einer umgebauten Waffe wohl der Knackpunkt. Ebenso bei Grenzüberschreitungen. Da packen mitunter auch wieder neue zu beachtende Regelungen.

  • Es gibt da wohl einen Unterschied zw. dem unbefugten Umbau einer Waffe, und dem Beschuss. Ansonsten kannst du die Leistung auch sehr gut anhand eines Chronographen selbst messen. Das erübrigt notfalls ja auch alle anderen zuvor beabsichtigten Überlegungen.

  • Beim Umbau des glatten Laufs zum gezogenen Lauf wird wohl kein Hahn danach krähen wenn der Umbau nur daheim in den 4 Wänden oder seinem eigenen befriedetem Gelände genutzt wird

    (wobei hier der Knackraum der Luftraum ist der auch dazu zählt). Sorgen mache ich mir nur beim Transport des Umbaus. Da möchte ich für evtl. Kontrollen schon sicher gehen können und nachweisen können eine Waffe zu transportieren die nach dem Umbau nicht über 7,5 Joule inne hat.

    Zunächst ist zu Unterscheiden zwischen der Bearbeitung

    unter Erlaubnisvorbehalt und dem Ergebnis.

    Eine Erlaubnis wird benötigt wenn wesentliche Teile im

    Sinne der WaffG bearbeitet werden, z.B der Lauf.

    Die veränderte Waffe ist völlig unabhängig davon legal

    wenn Sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht, also

    unter 7,5 J bleibt und ein F trägt.

    Entspricht Sie nicht den Anforderungen ist Sie auch im

    "befriedeten Gelände" illegal!

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  • Um hier meinen Senf dazu zu geben, Die unter 7,5j und F sind natürlich grundsätzlich richtig, allerdings ist das F ein Zeichen das angibt das diese Waffe in Ihrer Bauart zugelassen wurde die beim ptb hinterlegt ist.

    Jede Veränderung der Bauart hat automatisch ein Erlöschen des F zur Folge, nur dass der Aufdruck halt nicht verschwindet. Ein Austausch des Innenlaufes wird die Waffe wahrscheinlich nicht über die 7,5j bringen und es Spricht grundsätzlich nichts dagegen dass eine so umgebaute Waffe ein F erhält, allerdings ist das Vorhandene F wertlos und die Waffe müsste zum Beschussamt wo bei einem Leistungstest festgestellt wird dass sie unter 7,5j ist und sie mit dem entsprechenden Zeichen versehen wird, zumal sich ja auch strenggenommen das verwendete Kaliber ändern würde von 4,5mm sbb in 4,5mm Diabolo.

    Das Prüfergebnis wird dann beim PTB hinterlegt und ist ab jetzt quasi das neue "Baumuster" für diese eine spezielle Waffe.

    Ob bei einer Kontrolle im Verkehr, an der Grenze oder irgendwo anders der beamte vor ort bemerken würde dass der innenlauf nicht dem original entspricht steht auf einem anderen Blatt, da würde vermutlich nur geschaut werden ob der Transport im verschlossenen Behältnis erfolgt und das F vorhanden ist und ob offensichtliche Umbauten vorgenommen wurden (zum Beispiel den Lauf auf halber Länge abgesägt). Sieht die Kiste Original aus wird vermutlich niemand in Frage stellen ob das F Zeichen darauf berechtigt vorhanden ist, allerdings ist das reine Spekulationen und "merkt keiner" bedeutet ja nicht legal.

    Der Legal richtige Weg wäre die Bearbeitung des Laufs durch einen Büchsenmacher oder Betrieb mit den entsprechenden Lizenzen vornehmen zu lassen oder eine nicht gewerbliche Ausnahmegenehmigung zu beantragen und die Waffe anschließend über einen Dienstleister mit den entsprechenden Berechtigungen beim PTB vorführen zu lassen.

    Der Praktische Weg mit legalen Ergebnis dazu wäre den Umbau selbst zu machen und die Waffe anschließend über einen Dienstleister mit den entsprechenden Berechtigungen beim PTB vorführen zu lassen.

    GSP bieten das nicht nur grundsätzlich an, Zur Klärung von solchen Fragen haben die auch einen mmn sehr freundlichen und kompetenten Kundenservice der mit der Rechtslage vertraut ist und sie machen das auch grundsätzlich für Waffen in 4,5mm. Mit anderen Anbietern hab ich keine Erfahrung, mit GSP stehe ich aktuell wegen eines ähnlichen Projektes dieser Art in Kontakt (Schofield Umbau).

    Wenn du den Weg über den Zulassungsservice gehst denk vorher darüber nach ob du noch andere Umbauten machen möchtest die vom Waffg erfasst werden könnten, die Kosten ändern sich nicht wenn du noch zusätzlich ein paar Gewinde in den Systemkasten einbringst um zum Beispiel später einen Diopter aufsetzen zu können oder du die Druckkammer durch n Ventil für 88g Kartuschen ersetzt oder was auch immer, neuabnahme ist neuabnahme.

  • Wenn du den Weg über den Zulassungsservice gehst denk vorher darüber nach ob du noch andere Umbauten machen möchtest die vom Waffg erfasst werden könnten, die Kosten ändern sich nicht wenn du noch zusätzlich ein paar Gewinde in den Systemkasten einbringst um zum Beispiel später einen Diopter aufsetzen zu können oder du die Druckkammer durch n Ventil für 88g Kartuschen ersetzt oder was auch immer, neuabnahme ist neuabnahme.

    Das ist ein guter Gedanke. Ich denke und arbeite in der Tat gerade an einer Idee die CLA für 88g bzw. den Adapter wie bei der WLA anzupassen. Das wäre dann ein Abwasch. :thumbup:

  • allerdings ist das F ein Zeichen das angibt das diese Waffe in Ihrer Bauart zugelassen wurde die beim ptb hinterlegt ist.

    Jede Veränderung der Bauart hat automatisch ein Erlöschen des F zur Folge,

    Nein, beides völlig falsch!

    Bitte erst mal das Gesetz lesen, dann posten.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich hätte noch ne ganze Sammlung möglicher Umbauten die ich machen würde bevor ich das Eisen zum PTB bringen würde, wenn schon denn schon.

    Die 88g Geschichte war tatsächlich ne fixe Idee, ich hab mich nie damit beschäftigt wie die aufgenommen werden oder wie viel Bauraum dafür nötig ist, ich stell mir das aber irgendwie recht beengt vor in dem Schaft.

    Grundsätzlich dürfen wir ja gar nichts an dem systemkasten machen außer Farbe, wenn ich den also schon einschicken würde würde ich vorher gucken ob ich da zum einen Optisch n bisschen was machen möchte wie klassische Gravuren zum Beispiel oder den Ausschnitt um die Ladeklappe etwas erweitern für ein schnelleres und bequemeres Nachladen als auch Technisch zu gucken in wie weit ich die vorhandenen Zapfen für die Drehpunkte entfernen und durch Bohrungen für Hartmetall Passstifte ersetzen könnte um die Mechanik etwas stabiler und langlebiger zu machen.

    Für einen schlanken Ghostring hinten würde ich von oben im Kasten direkt vor den Schienen des "Fallblocks" 2 bis vier Gewinde vorsehen um zum Beispiel eine simple Messingbrücke montieren zu können für eine ghostring kimme oder einen Dioptereinsatz, alternativ auch vorne direkt an der "Laufwurzel". Die Gewinde können bei Nichtbenutzung mit Madenschrauben verschlossen werden und sind dann fast unsichtbar, ermöglichen aber eine Schöne Montage von diversem Zubehör für unterschiedliche Ansprüche.

    Aber das sind alles nur meine Ideen und Gedanken von hier, ist deine Wumme und damit kannst du machen was du möchtest. So oder so viel Erfolg, bin gespannt aufs Ergebnis.

    Schick mir gern ne Pn wenn du noch n paar Ideen und Vorschläge hören willst.

  • Howdy Cowboys

    Ich habe die ganze Diskussion über den Austausch des Laufes und andere Veränderungen bei der CLA verfolgt. Warum fragt nicht mal ein Mitglied des VDB schriftlich bei der Rechtsabteilung des Verbandes nach? Wäre doch die sicherste Lösung um evtl. Ärger aus dem Weg zu gehen und diese unnütze Diskussion zu beenden.

  • allerdings ist das F ein Zeichen das angibt das diese Waffe in Ihrer Bauart zugelassen wurde die beim ptb hinterlegt ist.

    Jede Veränderung der Bauart hat automatisch ein Erlöschen des F zur Folge,

    Nein, beides völlig falsch!

    Bitte erst mal das Gesetz lesen, dann posten.

    Ja Stimmt, Beim Ptb hinterlegt ist das Baumuster unter einer Nummer (4541 dürfte die des Cowboy lever action in 4,5mm sein) und der Vermerk dass dafür das Aufbringen des F erlaubt wurde.

    Ein Austausch des Laufes ist eine Abweichung und bedürfe einer neuen Prüfung.

    BeschussV Paragraph 11.6

  • für evtl. Kontrollen

    Wie so eine Kontrolle abläuft...

    Servus, ich führe Sportwaffen mit.

    Umschlossen und verschlossen? Jepp. Okay.

    Waffe nicht sofort gebrauchsfähig? Jepp. Okay.

    WBK nötig? Nope. Okay.

    Verbandskasten/Warndreieck? Jepp. Okay.

    Alkohol? Nope. Okay.

    Führerschein/Fz.-Papiere? Jepp. Okay.

    Gute Weiterfahrt.

    <

    Was (höchswahrscheinlich) nicht vorkommen wird...

    Haben sie das CLA mit dem Lauf eines WLA ausgerüstet?

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Es sei denn die Polizei liest hier mit. :)

    Was ich auch komisch finde:

    Zuhause im Kinderlosen Haushalt, mussich meine Schreckschusswaffe gesichert verwahren und die Munition davon getrennt halten.

    Wenn nun jemand einbrechen sollte, müsste man erst die Veroackung aufschliessen, die Munition suchen, aufmunitionieren und dabei hoffen das man solabge unentdeckt bleibt.

    Draussen darf man mit dem KWS mit geladener, verdeckter Waffe rumlaufen und sogar Einkaufen gehen.

    Hmmm....

    Deshalb liegt in meinem Nachttischchen und Unterwegs, ein mittelgroßes Pfefferspraygel mit Farbe.

    Das bisschen rumballern an Sylvester ist auch nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt, Böller kann ich unterwegs fast überall hinsemmeln.

    Ich glaub ich verticker das SSW Gedöns und hol mir lieber gscheite Cowboyklamotten in PMC-H davon.

    :thumbsup:

    Isno halt so.... :pinch:

    Lieber Menschenrechte als rechte Menschen...

    Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun. (Alain Peyrefitte )

  • Was bin ich doch froh, zumindest was euer seltsamen Gesetze betrifft, nicht in Deutschland zu leben.

    Es gibt zwei Arten von Menschen, die einen haben einen geladenen Revolver und die anderen buddeln. Du buddelst!

  • Ein Austausch des Laufes ist eine Abweichung und bedürfe einer neuen Prüfung.

    Soweit richtig. Das bezieht sich auf §9 BeschG.

    Der regelt das gewerbliche Inverkehrbringen.

    Das hat nichts mit einem späteren Umbau zu

    tun, schon gar nicht mit nicht Gewerblichem.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Jungs so langsam wirds lächerlich.

    Anscheinend hat keiner Lust sich mal vernünftig schlau zu machen. Was nützt mir ein Gestzestext indem auf zig Zusätze verwiesen wird, kennt jemand die Zusätze? Ihr dreht euch ständig im Kreis und in Summe kommt nichts vernüftiges dabei raus. Ihr könnt gerne so weitermachen aber wer soll uns wenn er sowas liest noch für voll nehmen.

    M.f.G.

    J.B. Books

  • Ich kenne die Texte, die Verordnungen viele

    Urteile dazu und beschäftige mich seit 40

    Jahren mit der Juristerei.
    Es ist nicht damit getan einzelne Texte zu

    interpretieren oder gar etwas zu "glauben".

    Man muss sich die Zusammenhänge in Ihrer

    Gesamtheit erarbeiten.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo NC9210

    Du hast dich auch nicht klar ausgedrückt ob die Juristerei dein Beruf oder Hobby ist. Vielleicht wäre es sinnvoll wenn du klar und deutlich sagen würdest ob du beruflich in der Sparte arbeitest. Ich für meine Person habe keine Lust auch noch Jura zu studieren um mich im Waffengesetz absolut auszukennen. Wenn ich da eine Frage habe wende ich mich an eine kompetente Person (Rechtsanwalt, Büchsenmacher) und erwarte ein klares Ja oder Nein.