Moin!
Ich hab von einem Vereinskollegen einen Carl Gustaf M/96 bekommen, welcher mal auf Einzellader blockiert wurde.
Ich würde diesen jetzt gerne wieder als Mehrlader anmelden und hab deswegen aif Anraten des örtlichen Bümas bei meiner Behörde angefragt. Meine Sachbearbeiterin hatte solch einen Fall noch nicht und weiß nicht, wie sie verfahren soll.
Meines Wissens nach, müsste doch eigentlich nur im NWR und meiner WBK geändert werden, mein Bedürfnis ist ja die gelbe WBK, und dann vom Büchsenmacher zurückgebaut werden, oder?
Ohne Rechtssicherheit möchte meine Sachbearbeiterin jetzt aber auch anscheinend nicht voreilig losschießen (haha :D) und versucht sich jetzt von ihren Kollegen Info zu holen.
Ich habe schon Kontakt mit dem Händler, der den Umbau zum EL vorgenommen hat, aufgenommen, der weiß jedoch nichts und sieht Magazinkasten, als auch Schaft als relevante Bauteile an und besteht auf Neubeschuss...
Hat jemand schonmal solch einen Rückbau vornehmen lassen oder hat eine rechtliche Grundlage?