Mir geht es um folgenden Sachverhalt: Mit F-Waffe zum Schießplatz fahren. Die Waffe muss in einem verschlossenen Behälter transportiert werden - soweit klar.
Lt. WaffG muss - Munition - getrennt transportiert werden, also nicht im selben Behältnis. Nur: Sind Rubberballs wirklich als Munition definiert?
Ein anderes Beispiel: Soweit ich weiß, zählen Armbrustbolzen nicht als Munition, was prinzipiell bedeuten würde, dass ich die Pfeile (bzw. Bolzen) nicht getrennt von der AB transportieren muss. Dahe die Frage zu den Rubberballs.