Der Referentenentwurf - was bedeutet das für Armbrüste?

Es gibt 460 Antworten in diesem Thema, welches 53.211 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2024 um 10:10) ist von 5-atü.

  • In diesem Bezug sind auch die Ausführungen und Berichte zu den sogenannten Pfeilabschußgeräten durchaus interessant einmal zu lesen !


    Unter anderem steht dort:

    Wir empfehlen:

    Machen Sie es kurz und verweisen auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz!

    Der Gesetzgeber des 3. WaffRÄndG wollte (konnte) nicht enteignen.

    Deshalb schuf er die Übergangsregelung, die die Waffenbehörden verpflichtet.

    Aber Obacht! Der Antrag löst das ganze Prüfprocedere der Waffenbehörde aus und bei fehlender Zuverlässigkeit etc. erfolgt eine Ablehnung, die im Bundeszentralregister eingetragen wird.

    Wir berichteten schon vor vielen Jahren: Versagung einer Waffenbesitzkarte in Bundeszentralregisterauskunft

    Wenn die Waffenbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie uns kontaktieren.

    Wir wissen, wie man damit umgeht und führen für Sie mit Vergnügen das weitere Verfahren.


    https://www.drschmitz.de/deutsches-waff…abschussgeraet/

    Einmal editiert, zuletzt von Dragon_2020 (26. Januar 2023 um 15:10)

  • Und hier zur aktuellen Problematik:

    Referentenentwurf Verschärfung Waffengesetz

    12. Januar 2023/0 Kommentare/in Deutsches Waffenrecht/von Andreas Jede

    Referentenentwurf 09.01.2023

    unter Punkt 14.)

    Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen und Armbrüste dürfen künftig nur erworben werden wenn man zuvor auch die Erlaubnis zum Führen (Kleiner Waffenschein) erhalten hat.

    unter Punkt 15.)

    Wer nach dem 31.12.1999 eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe oder eine Armbrust erworben hat ist verpflichtet, den Besitz bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und gleichzeitig einen Kleinen Waffenschein zu beantragen.


    https://www.drschmitz.de/deutsches-waff…g-waffengesetz/


    ANSCHEINEND SIND MIR DIE AUSFÜHRUNGEN ZU PUNKT 15.) BISHER KOMPLETT ENTGANGEN ???

    Ich weiß, dass ist lediglich der Entwurf, aber dennoch in meiner Wahrnehmung noch fast ein zusätzlicher Hammer oben drauf 🔨

  • @Mods -> macht hier zu. Es ist von allen Seiten sehr viel u. intensiev. gesagt u. disskutiert worden.

    Danke, das entscheiden wir dann noch selbst. Aber ich erlöse dich im speziellen gerne von diesem Thread. Das ist kein Problem.

    Ich werde die letzten Seiten bereinigen und den Thread weiter offen lassen, in der Hoffnung dass noch nützliche Infos kommen. Bei der Bereinigung lieber bonner, werden einige deiner Beiträge mit verschwinden, denn sie enthalten zwar Worte, sind aber dennoch ohne Inhalt. Man könnte sagen, du bist fähig ganze Bände mit Text zu füllen, ohne dabei aber auch nur im geringsten eine Aussage zu treffen. So kann man keine Diskussion führen.

    Ich bitte darum das zukünftig zu beachten.

    An alle anderen:

    Bitte seid sparsam mit Beiträgen. Mutmaßungen und Rätselraten bringt keinen weiter. Wenn ihr euch für dieses Thema interessiert kommt es gerade euch zugute wenn hier hauptsächlich brauchbare Infos auftauchen und nicht nur seitenweise Smalltalk indem alle Infos untergehen.

  • Am Mittwoch fand eine "öffentliche Videokonferenz der FDP zum Thema Waffenrechtsnovelle" statt. Ich habe mich als Zuschauer zugeschaltet. Glücklicherweise war meine Anmeldung rechtzeitig, die Veranstaltung war restlos ausgebucht.

    https://crm.fdpbt.de/termin/digital…t-mit-augenmass

    Geleitet wurde die auf 90 Minuten angesetzte Veranstaltung durch den FDP-Waffenrechts-Sprecher Konstantin Kuhle (MdB). Ebenfalls dabei war Christine Aschenberg-Dugnus, MdB (FDP).

    Es waren drei Experten zugeschaltet:

    - André Busche, Waffen-Sachverständiger, Buchautor und Ausbilder
    - Olaf März, Polizist und Landespressesprecher des BDK
    - Eberhard Becker, Polizeidirektor a.D. und ehemals Dozent für Strafverfahrensrecht und Polizeirecht an der Hochschule der Polizei Rhld.-Pfalz

    DAS waren mal echte Experten mit großem Ansehen und Wissen.

    Herr Kuhle hat nochmals bekräftigt, dass man den Entwurf im Moment auf Eis gelegt hat und vor einer umfangreichen Evaluierung der letzten Verschärfungen NICHT über eine erneute Änderung diskutieren wird.

    Zum Thema "Armbrust" hatte Herr März die klarste Meinung: In den 30 Jahren seiner Berufsausübung ist ihm in KEINEM EINZIGEN FALL eine Armbrust als Tatwaffe untergekommen. Auch der Bundeslagebericht "Waffen" erwähnt die Armbrust nicht einmal. Klares Fazit: Eine Regulierung ist nicht notwendig.

    Herr Becker hob hervor, dass die zusätzliche Arbeitslast der Behörden allein durch die zu erwartende Flut an KWS-Anträgen alles zusammenbrechen lassen würde. Eine Verfolgung von "Reichsbürgern" wäre dann nicht mehr möglich, mangels Kapazität. Der sehr besonnene und eloquente Herr Busche lehnte den Entwurf ebenfalls ab, unnötig und gegen die Falschen gerichtet.

    Herr Kuhle hat die Briefaktion des VDB gelobt und als "wirksam" bezeichnet. Er hat zu weiteren Aktionen aufgerufen, auch gerichtet an die Waffen-Unterstützer im Bundestag.

    Ein gutes Event. Die Hoffnung auf die Standhaftigkeit der FDP steigt. Vielleicht kommen wir fürs erste davon.

  • Nachdem die FDP bei der Wahl in Berlin auch wieder rausgeflogen ist wage ich (ohne Gewähr) zu behaupten:

    Dieser Sturm wird an uns vorbeiziehen.

    Lindner muss jetzt "Kante" zeigen und wird sich in KEINEM Punkt mehr kompromissbereit zeigen. Entsprechende Äußerungen kommen natürlich auch schon, zum Beispiel von Kubicki ("Ende der Appeasement-Strategie").

    Mein besonderer Dank gilt dem VDB, der richtig was auf die Beine gestellt hat.

    Natürlich ist es noch NICHT vorbei, das Thema wird ganz sicher wieder neu auf die Tagesordnung kommen. Faeser wird wahrscheinlich nur noch bis Oktober im Amt bleiben, dann ist sie entweder Ministerpräsidentin in Hessen oder politisch erledigt, als Wahlverliererin. Ihr nachfolgen wird wahrscheinlich Saskia Esken, und die ist von der "Sportwaffen=Mordwaffen" Fraktion.

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  • ein referent ist die unterste hilfstkraft die sich gesetze zusammenbraut danach geht das über zig instanzen nach oben, und mann weiß daher nie was am ende rauskommt, mit sicherheit aber nicht was ein refernt sich ausdenkt

    INVICTUS

  • ein referent ist die unterste hilfstkraft die sich gesetze zusammenbraut danach geht das über zig instanzen nach oben, und mann weiß daher nie was am ende rauskommt, mit sicherheit aber nicht was ein refernt sich ausdenkt

    Alsö, wie üblich in Dütschländ 🍌

  • ein referent ist die unterste hilfstkraft die sich gesetze zusammenbraut danach geht das über zig instanzen nach oben, und mann weiß daher nie was am ende rauskommt, mit sicherheit aber nicht was ein refernt sich ausdenkt

    Ja, so ähnlich... :cc

    Ein Referent in einem Ministerium ist ein Beamter im höheren Dienst, was ungefähr dem Gegenteil einer untersten Hilfskraft entspricht. Auch wenn da oft komisches Zeug bei solch einem Entwurf bei rum kommt, kommt das von keinem, der völlig unqualifiziert ist und sonst Botengänge erledigt (ohne diese Arbeiten abwerten zu wollen).

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Das eigentliche Problem ist, dass man immer nur über "Änderungsgesetze" redet. Das Waffengesetz ist nach über 50 Jahren "Herumpfuschen" dermaßen konfus, niemand versteht es mehr. Es ist höchste Zeit, dass ein vollkommen neues Gesetz geschrieben wird. Die von der FDP geforderte und im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierung der letzten Änderungen müsste dazu komplett ausgeweitet werden.

    Die Prämisse ist klar, es geht um die Sicherheit in unserem Land. Dazu müsste man schauen, welche Waffen a) wirklich deliktrelevant sind und b) auch tatsächlich durch eine Regulierung zu kontrollieren wären. Waffen, die in EU-Nachbarländern frei verkauft werden können, lassen sich NICHT durch ein deutsches Verbot regulieren. Kriminelle können sich solche Waffen spielend leicht besorgen. Starke Luftgewehre und Armbrüste seien hier genannt. Wenig deliktrelevant und nicht durch Verbote bzw. Erlaubnispflichten kontrollierbar. Solche Waffen sollten ein Führverbot bekommen, aber ansonsten erlaubnisfrei sein. Scharfe Handfeuerwaffen dagegen lassen sich auch im EU-Ausland nicht frei kaufen und sind auch nicht verbreitet. Kriminelle haben zwar ihre "Quellen", aber leicht ist es auch für diese "Klientel" nicht, sich eine solche Waffe zu beschaffen - obwohl diese Waffenart für Straftaten besonders gut geeignet ist. Hier macht eine Erlaubnispflicht Sinn.

    Messerverbote, so wie das jetzt von Faeser gefordete generelle Verbot von Messern in Zügen, sind in keiner Weise akzeptabel. Da sich Kriminelle nicht an Verbote halten müsste JEDER Passagier durchleuchtet und durchsucht werden, so wie an den Flughäfen. Das ist nicht praktikabel. Alles, was passieren würde, ist, dass die gesetzestreuen Bürger das Schweizer Taschenmesser zu Hause lassen müssten, während Straftäter weiter machen, was sie wollen. Die zuletzt bekannt gewordenen Messervorfälle in Zügen waren ALLESAMT mit Messern verübt worden, die ohnehin auch jetzt schon einem Führverbot unterliegen. In KEINEM EINZIGEN Fall war es ein "braver Bürger", der aus einem Impuls heraus mit seinem Taschenmesser um sich gestochen hat. KEIN EINZIGER VORFALL wäre durch Faesers neues Gesetz verhindert worden.

  • Ich glaube in Canada wurden vor Kurzem erst neue Waffengesetze erlassen. Die waren vorher schon nicht unähnlich den Unseren.

    Jetzt sind die Canadier dennoch weniger glücklich, als vorher.

    Alles nur Eindrücke aus meinem periphären Gesichtfeld, hab mich da nirgends wirklich hintergehangen.

    Moral: Man achte darauf was man sich wünscht, es könnte wahr werden.

  • Ich glaube man sollte hier zu machen, bevor die große Masse den Thread entdeckt und es dann wieder los geht mit irgendwelchen Geschichten, vermeintlichem Expertenwissen, Deutschland Bashing und was sonst noch alles dazu gehört.

  • Also wenn wir alle Threads zumachen, die viel frequentiert werden, dann können wir auch gleich das ganze Forum dichtmachen.

    Es kommt wieder Bewegung in das Gesetzgebungsverfahren bzgl. des Waffenrechts. Die Befragung der Verbände in Sachen "Wirkung des 3. Waffengesetzänderungsgesetzes" zielt auf die "Evaluierung", die im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart wurde und auf welche die FDP pocht. Faesers Fragen sind jedoch NICHT auf die Verbesserung der "Sicherheit" durch die Verschärfungen gerichtet, sondern es wird abgefragt, ob die neuen Auflagen durch die Behörden auch wirklich umgesetzt und überprüft werden.

    In Wahrheit ist es doch jedem hier klar: Außer eine NOCH extensiveren Gängelung der Legalwaffenbesitzer hat das Gesetz NICHTS gebracht. Das interessiert Faeser aber nicht, denn es geht um die Stimmen der Waffengegner. Und die wollen ein NOCH schärferes Gesetz.

  • Aufgrund von Forumsregeln gelöscht…sorry, war mir bis jetzt unbekannt.

    Einmal editiert, zuletzt von 996 (21. Juni 2023 um 18:16)