Es rollt wieder mal was auf uns zu - gewünschte Waffenrechtsverschärfung

Es gibt 1.185 Antworten in diesem Thema, welches 237.283 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Juli 2023 um 11:46) ist von PR90.

  • Geld war da wohl weniger das Problem, der soll wohl sehr gut verdient haben und soll auch sonst recht intelligent gewesen sein, was den aus der Bahn geworfen hat?

    Der Glaube/Religionen haben in der Vergangenheit schon sehr viel Unheil ausgelöst.

    Man bekommt von dem Ganzen ja als Außenstehender nur Bruchstücke mit, eben das was die Presse veröffentlicht, das Ganze wird jetzt wahrscheinlich erst Mal aufgearbeitet werden müssen.

  • Es gibt übrigens schon eine verschärfte Auslegung des Waffenrechts für Schützenkollegen aus NRW. Grundlage vermutlich das OVW-Urteil aus BaWü.

    Zitat

    Alle waffenrechtlichen Behörden in Nordrhein-Westfalen sind per Weisung durch das Landeskriminalamt Düsseldorf Dez. ZA 4 vom 7. Februar 2023 angewiesen worden, das Bedürfnis zum Besitz für Waffen und Munition, die das Grundkontingent überschreiten zu überprüfen. Der Betrachtungszeitraum ist 24 Monate rückwirkend. Jetzt ist für das Fortbestehen des Bedürfnisses zum Besitz, für jede Waffe die das Grundkontingent überschreitet, durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes glaubhaft zu machen.

    https://www.bdslv4.de/waffenrecht/be…10_Hinweise.pdf

  • Es gibt übrigens schon eine verschärfte Auslegung des Waffenrechts für Schützenkollegen aus NRW. Grundlage vermutlich das OVW-Urteil aus BaWü.

    Zitat

    Alle waffenrechtlichen Behörden in Nordrhein-Westfalen sind per Weisung durch das Landeskriminalamt Düsseldorf Dez. ZA 4 vom 7. Februar 2023 angewiesen worden, das Bedürfnis zum Besitz für Waffen und Munition, die das Grundkontingent überschreiten zu überprüfen. Der Betrachtungszeitraum ist 24 Monate rückwirkend. Jetzt ist für das Fortbestehen des Bedürfnisses zum Besitz, für jede Waffe die das Grundkontingent überschreitet, durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes glaubhaft zu machen.

    https://www.bdslv4.de/waffenrecht/be…10_Hinweise.pdf

    Ähm, ist das nicht schon nachgewiesen?

    Wenn ich einen Halbautomaten über dem Kontingent auf grüne WBK beantrage, brauche ich vom Verband eine Bestätigung, dass ich für eine bestimmte Disziplin diese Waffe benötige und die bereits vorhandenen Halbautomaten für diese spezifische Disziplin nicht zugelassen oder nicht geeignet sind.

    Dieses Schreiben ist dem Antrag auf eine WBK hinzuzufügen.

    Das ist die Bescheinigung des Schiesssportverbands und die liegt der Waffenbehörde bereits vor. Also für mich nur heisse Luft - oder geht es womöglich um Schlamperei auf den Ämtern? 🤔

    F-Waffen: Steyr Pro X in 4,5mm, Walther Reign in 5,5mm, Anschütz LG 380, Colt SAA, Dan Wesson 715.
    WBK-Waffen: Div. AR15 von DPMS und Oberlandarms in .223 Rem., Hadar II in .308 Win., div. Blaser R93 in .300 WinMag. und .375 H&H, Mossberg ATP 8 in 12/76, S&W 586 in .357 Mag., LAR Grizzly Mark V in .50 AE und .44 RemMag. und Weiteres ... ^^

  • Das Wichtige hast du in deinem Zitat leider nicht erwähnt:

    Das LKA Düsseldorf verlangt pro Waffe über dem Kontingent einen Wettkampfnachweis innerhalb von 24 Monaten.

    Vergessen wurde hier, dass WBK Inhaber, deren WBK älter als 10 Jahre ist, diesen Nachweis laut geltendem Waffenrecht nicht mehr erbringen müssen (Besitzstandswahrung).

    F-Waffen: Steyr Pro X in 4,5mm, Walther Reign in 5,5mm, Anschütz LG 380, Colt SAA, Dan Wesson 715.
    WBK-Waffen: Div. AR15 von DPMS und Oberlandarms in .223 Rem., Hadar II in .308 Win., div. Blaser R93 in .300 WinMag. und .375 H&H, Mossberg ATP 8 in 12/76, S&W 586 in .357 Mag., LAR Grizzly Mark V in .50 AE und .44 RemMag. und Weiteres ... ^^

  • Wenn ich einen Halbautomaten über dem Kontingent auf grüne WBK beantrage

    Es geht um den Besitz, nicht um den Erwerb!

    Das LKA Düsseldorf verlangt pro Waffe über dem Kontingent einen Wettkampfnachweis innerhalb von 24 Monaten.

    Vergessen wurde hier, dass WBK Inhaber, deren WBK älter als 10 Jahre ist, diesen Nachweis laut geltendem Waffenrecht nicht mehr erbringen müssen (Besitzstandswahrung).

    Falsch. Ich habe das Schreiben des LKA an die Polizeibehörden hier.

    Zitat

    Diese Privilegierung [10 Jahre, Anm. _nuss] trifft jedoch nach der Systematik des §14 WaffG ausschließlich auf Schusswaffen zu, welche nicht das Grundkontingent überschreiten. [...] Für die bloße Teilnahme am Vereinswesen ist der Besitz einer solchen Anzahl von Waffen nicht erforderlich. Die Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Bedürfnisses eines Sportschützen zum Besitz von Schusswaffen, die über das sog. Grundkontingent hinausgehen, sind somit die gleichen [sic] wie für den erstmaligen Erwerb dieser Waffen. [...] Sofern die in Besitz befindlichen Waffen das Grundkontingent überschreiten, sind zwingend gesonderte Bedürfnisnachweise nach §14 Abs. 5 WaffG für jede einzelne Waffe anzufordern.

    Von einem (1) Nachweis innerhalb von 24 Monaten steht da nichts, ausschließlich von "regelmäßig".

  • Mhm, mir hat mal ein extrem kluger Mann einer sehr hohen Behörde gesagt, dass " ... man keine Angst vor jemandem hat, der etliche Waffen legal besitzt, denn eher geht die Angst von Personen aus, die EINE Waffe zwingend besitzen wollen, ..."?

    Ich lass das mal so stehen, denn irgendwie scheint das (für mich) Sinn zu machen, oder?

  • Ich wäre für eine MPU, wenn die Behörde das bezahlt und man die nicht allzu oft machen muss. So einmal in 2 Jahren fände ich angemessen. Wenn damit sichergestellt werden kann, dass danach nix mehr passiert, ist doch prima. Eine WBK für SSW halte ich jedoch für maßlos übertrieben.

    Edit: Hauptsache Feuerwerk bleibt erlaubt :D!

  • Ich wäre für eine MPU, wenn die Behörde das bezahlt und man die nicht allzu oft machen muss. So einmal in 2 Jahren fände ich angemessen. Wenn damit sichergestellt werden kann, dass danach nix mehr passiert, ist doch prima. Eine WBK für SSW halte ich jedoch für maßlos übertrieben.

    Edit: Hauptsache Feuerwerk bleibt erlaubt :D!

    Dann sollte man das für jeden Führerscheininhaber auch gleich mit einführen.

    Wenn Sportschützen und Jäger grundsätzlich unter Generalverdacht gestellt werden, dann müssen das Autofahrer auch ;):pinch: .

    Und für Feuerwerk muss dann natürlich auch eine MPU und ein Sprengstoffschein sowie die Sachkunde vorliegen.

    "Ironie Off!" :whistling:

  • Versteh ich nicht.

    1. Wenn ich eine Waffe besitze, habe ich sie irgendwann beantragt. Teil des Antrags ist eine Bescheinigung des Verbands (ausser gelbe WBK). Also liegt der Waffenbehörde diese Begründung bereits vor. Klar kann man die auch nochmal schicken, wenn die Behörde sie „verbummelt“ hat.

    2. Da beugt das LKA meiner Meinung nach das Gesetz.

    Zitat §14, Abs. 5 des Waffg:

    5) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

    1.von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
    2.zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist
    und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

    Hier gibt es keinerlei Verweis, dass es für Waffen über dem Grundkontingent eine andere Regelung als die 10 Jahresregelung gibt.

    Die 10 Jahresregelung gilt im übrigen ab der Erteilung der ERSTEN WBK und umfasst alle in deinem Besitz befindlichen Waffen (und auch neu hinzu gekaufte?)

    Hier geht es nur um die Zuverlässigkeit (10 Jahre Sportschütze = der meints ernst) und um die Bestätigung, dass der WBK Inhaber regelmässig an Schiesswettkämpfen teilgenommen HAT (egal welche!). Ein Wettkampfnachweis pro Jahr pro Waffe über dem Kontingent in den letzten 24 Monaten kennt das Waffg. nicht. Das ist eine Erfindung des LKA.

    Hier zur Ergänzung noch der Abs. 2, auf den oben Bezug genommen wird.

    (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

    Sehe ich das so richtig?

    F-Waffen: Steyr Pro X in 4,5mm, Walther Reign in 5,5mm, Anschütz LG 380, Colt SAA, Dan Wesson 715.
    WBK-Waffen: Div. AR15 von DPMS und Oberlandarms in .223 Rem., Hadar II in .308 Win., div. Blaser R93 in .300 WinMag. und .375 H&H, Mossberg ATP 8 in 12/76, S&W 586 in .357 Mag., LAR Grizzly Mark V in .50 AE und .44 RemMag. und Weiteres ... ^^

  • Ich finde die Argumentation und Aufregung falsch. Wie viele Amoktaten wurden mit Autos und wie viele mit Waffen begangen? Wie viele Autofahrer gibt es und wie viele Waffenbesitzer? Ist das in Relation relevant? Ich denke eher nicht. Man zieht sich nur irgendwelche Argumente aus den Fingern um das was geschehen ist schön zu reden, damit die meisten Besitzer noch ihre GK semi-auto Waffen behalten dürfen... Dann wird auch immer mit dem Finger auf die Behörden gezeigt, da sie dem anonymen Hinweis nicht nachgegangen sind. Auch das ist m.M.n. kein Argument. Die Behörde hatte keine Rechtsgrundlage. Zudem ist der Sachbearbeiter wahrscheinlich kein Psychologe gewesen. Wie soll ein Sachbearbeiter so einen Menschen zu einer psychologischen Untersuchung verpflichten? Es gibt ja auch Fälle der Verleumnung, wer unterscheidet dann ob an den Warnungen etwas dran ist?

    Daher ich bleibe dabei. MPU macht auf jeden Fall Sinn für Waffen, mit denen mit Leichtigkeit nachgeladen und etliche hundert Schuss abgegeben werden können. Man könnte das für einen ersten Schritt auch so machen, dass alle die sich eine neue Waffe kaufen, die MPU machen müssen, die dann unbefristet gültig ist. Wenn das dann immer noch nicht kompliziert genug ist für schwarze Schafe, muss es eben weiter angezogen werden und die MPU regelmäßig gemacht werden. Ich selbst mag ja auch Waffen, jedoch mehr Luft- und Signalwaffen. Ersteres weil ich als Kind im Schießverein war, letzteres weil ich Feuerwerk mag. Und trotzdem ich Waffen mag, würde ich mich selbst auch wohler fühlen, wenn nicht jeder eine GK oder KK mit kiloweise Muni im Schrank liegen hat. Es geht halt einfach darum, was noch Verhältnismäßig ist. Vielleicht hätte mit der MPU bei Beantragung die Tat verhindert werden können! Gerade weil die WBK von dem noch so frisch, also kurz vorher ausgestellt wurde.

  • Sehe ich das so richtig?

    Habe ich (bis heute) auch so gelesen wie du. Sieht das OVW BaWü anders. Wortklauberei.

    Ein Bedürfnis [...] für den [...] Besitz [...] glaubhaft gemacht, wonach [...] der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

    Kann man auch so lesen dass der Besitz nur rechtmäßig ist wenn die Waffe regelmäßig Wettkampfluft schnuppert. Sieht zumindest der BDS auch so. Beim BDMP habe ich gerade eine Anfrage laufen. Ich berichte.

  • Was genau soll mit so einer MPU eigentlich untersucht werden und wird das dann auch so wie bei Autofahrern gehandelt, die vielfach durchfallen, wenn sie ihren FS zurückhaben wollen?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Du denkst ziemlich naiv.

    Eine MPU schützt deiner Meinung nach vor solchen Taten?

    Angenommen ich hätte so etwas vor, dann würde ich die anstehende MPU mit Sicherheit mit Bravour meistern.

    Kommt es nicht hin und wieder vor, dass selbst Psychologen Straftätern attestieren, dass von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht und diese dann schlimme Gewaltverbrechen verüben?

    Jeder hat übrigens in Deutschland noch lange keine GK Waffe und kiloweise Munition zu Hause liegen.

    Ich denke du bist über das Waffenrecht kaum informiert.

  • Das ist ja auch dein gutes Recht.

    Was glaubst du denn, was passiert, wenn ein potentieller Amokläufer durch die MPU fällt? Eigentlich ja nichts, weil er keine Waffe bekommt....oder doch?

  • Die Meinung ist aber unausgegoren. Was soll denn bei einer MPU erkannt werden, das nicht auch den Vereinsmitgliedern während der 12-monatigen Trainingsphase auffallen würde, die ein Neuling bis zum WBK-Antrag absolvieren muss?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Die Meinung ist aber unausgegoren. Was soll denn bei einer MPU erkannt werden, das nicht auch den Vereinsmitgliedern während der 12-monatigen Trainingsphase auffallen würde, die ein Neuling bis zum WBK-Antrag absolvieren muss?

    Eben, wenn sich Jemand 1 Jahr lang im Verein verstellen kann, dann kann der das auch die Stunde bei der MPU.

    Und selbst wenn da jemand durchfällt, ändert der dann sein "Vorhaben", geht nach Hause und lebt friedlich bis zu seinem Ende? Nein!

    Der wird sich was anderes einfallen lassen womit er sein "Vorhaben" in die Tat umsetzen kann, irgend einen Weg gibt es immer.

    Und wie schon bemerkt wurde, hat der sehr viel Planung/Mühe, Zeit und Geld für sein "Vorhaben" investiert.

    Wäre der da mit ner selbstgebauten Splitterbombe reinmarschiert und hätte das Ding gezündet wäre es wahrscheinlich noch verehrender ausgefallen.

    Wäre er nach Beendigung der Veranstaltung mit dem Auto in eine Gruppe der Menschen gefahren die das Gebäude verlassen, wäre es nicht wirklich anders ausgegangen.

  • Eine MPU schützt deiner Meinung nach vor solchen Taten?

    Angenommen ich hätte so etwas vor, dann würde ich die anstehende MPU mit Sicherheit mit Bravour meistern.

    Seh' ich auch so -- jeder halbwegs intelligente & gefasste Mensch, der akribisch den Weg der Sportschützen-WBK plant um später Unheil anzurichten, wird durch die MPU kommen (NOCH haben wir schließlich keine Telepathen, die durch Scannen selbst der verborgensten Gedanken den Bösewicht entlarven könnten ;)

    Das ist doppelt problematisch: zum einen natürlich, weil's eben immer 'Psychopaten' geben wird, die so in den Besitz von Legalwaffen gelangen können (Psychopathen können übrigens hervorragend lügen & ihren Mitmenschen was vormachen), und zum anderen:

    Wenn der Gesetzgeber AUCH zu ebendieser Erkenntnis gelangt (dass sich kaltschnäuzige 'Böse' immer wieder 'charmant' durch eine MPU schmuggeln können) -- WAS bliebe denn dann (aus Sicht des Gesetzgebers, der sich stets auf die Fahnen schreibt, "keine Toten mehr durch Legalwaffen") noch übrig?

    Genau: letztlich alles verbieten, was sich auch nur ansatzweise für Taten mit vielen Opfern in kurzer Zeit eignet -- HA's sowieso, und eigentlich dann auch direkt noch alle mehrschüssigen Waffen gleich dazu (Repetierer, Revolver, Magazin-AB etc.)...

    Mir fiele da iwie kein Ausweg aus dieser Misere ein...

    ...mit jeder weitren 'medienwirksamen' Legalwaffen-Tat, werden die Rufe & das politische Drängen auf ein Totalverbot immer lauter...

    Eben mal bei 'Wiki' quergelesen (WBK-Artikel-Stichworte "persönliche Eignung/fachpsychologisches Gutachten" etc.) -- intressant dort der Satz/das 'Theorem': "In Deutschland gilt der Grundsatz, dass möglichst wenige Waffen unter die Bevölkerung kommen"...

    Und das 'erstrebenswerte Optimum' von 'möglicht wenige', wäre dann ja wohl... Null...