Nutzung der Schießanlage nur mit Standaufsichtsberechtigung möglich - diese wiederum nur mit WSK-Prüfung zu bekommen

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 5.063 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2022 um 00:57) ist von black_friday.

  • Ich wollte heute eine Bahn auf dem LG-Stand des hiesigen SSV (Bundesstützpunkt) buchen. Ich sagte dem Herrn am Telefon, dass ich weder Vereins- noch irgendein Verbandsmitglied sei.

    Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich somit eine Standaufsichtsberechtigung benötigen würde. Auf der Schießsportanlage würden nur die Bahnen gestellt, nicht jedoch die Standaufsicht.

    Hmm, gut, Okay. Ich wollte daraufhin dafür einen Onlinekurs buchen. Die verlangen jedoch alles einen Nachweis einer WSK-Prüfung, welche ich nicht habe. Wozu auch, wenn ich nur eine F-Luftgewehr besitze. Habe mich dann bei dem Unternehmen welches einen der Kurse anbietet erkundigt. Dort wurde so einiges erzählt. Unter anderem, dass sie nur staatlich zugelassenen Zertifikate ausstellen würden. Dafür braucht man jedoch den Nachweis der WSK Prüfung.

    Ich habe zwar erklärt, dass ich nur eine Berechtigung für Aufsicht für Stände benötige auf denen nur Druckluftwaffen genutzt werden, aber das half nicht weiter. Hatte extra nochmal beim Bahnbetrwiber nachgefragt und der hat mir bestätigt, dass eine „Standaufaichtsbescheinigung nur für Druckluftwaffen“ ausreichen würde. Nur, wie bekomme ich die???

    Dann wurde mir noch einiges erzählt, was ich nicht ganz verstanden habe. Unter anderem wurde mir jedoch auch gesagt, dass es eigentlich gar keinen offiziellen Verpflichtung dazu gibt, so einen Nachweis oder Zertifikat zu haben oder vorzuweisen.

    Er sprach dann noch irgendetwas von Waffenbehörde etc. Für mich wä übrigens sowieso das Ordnungsamt, Fachbereich Fischerei und Jagd zuständig.

    Meine Frage ist jetzt: wie kann ich an so einen Standaufsichtslizenz rankommen? Ich möchte nicht noch extra, nur um mit einer 7,5 J. Plempe zu schießen, einen aufwändigen Waffensachkunde Nachweis vornehmen müssen.

    Wie machen das andere Teilnehmer hier? Seid ihr alle in einem Verein oder seid ihr auf Schießportanlagen, die so etwas nicht benötigen?

    Ich verstehe das nicht, für ein F-Luftgewehr in einer reinen Luftpistole-/Luftgewehrhalle extra noch einen Standaufsichtsnachweis?

    Was sind eure Ratschläge um zügig ein paar Stunden auf einer LG-Bahn verbringen zu können ohne gegen geltendes Recht/Hausordnung zu verstoßen?

    Ich schätze eh‘ mal, dass der NSSV solche Leute wie mich in keinem Verein oder Verband) einfach nicht auf seiner Anlage haben möchte.

  • Genau so ist es und wenn ich mal auf einen Fremden Schießstand fahre, bezahle ich die Versicherungsgebühr von 5 Euronen und eine Standaufsicht ist ständig zu gegen, wenn sich Jemand auf den Ständen befindet.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Wenn Du alleine auf dem Stand bist/schießt , muss keine Standaufsicht zu gegen sein .

    Bei uns im Verein ist es grundsätzlich so, dass kein Schießen ohne Standaufsicht stattfindet.

    Jedoch kann jemand, der die Aufsichtsbelehrung im Verein mitgemacht hat (WSK Lehrgang meines Wissens nicht erforderlich) und damit berechtigt ist, Standaufsicht zu machen, sich quasi selbst beaufsichtigen, soweit er alleine am Stand ist.

    Sobald mehr als eine Person schießt, ist eine Aufsicht erforderlich.

  • WSK ist Voraussetzung für Standaufsichtsprüfung (ist auf allen DSB Ständen gültig) jedenfals bei uns.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Mit anderen Worten ich kann jetzt mein LG verkaufen, richtig?

    Wie gesagt, ich bin in keinem Verein und habe auch nicht vor einem beizutreten.

    Natürlich schieße ich für mich allein aber die anderen Bahnen sind auch besetzt. Ist auch egal, die Hausordnung sagt: Einzelpersonen müssen eine Standaufaichtsberechtigung haben. Kann auch lt. Aussage Mitarbeiter, eine „nur“ für Druckluftwaffen sein.

    Wie bekomme ich die jetzt in meiner Situation? So wie ich es verstehe, gar nicht, korrekt?

  • Bei uns war die WSK/Aufsicht ein Kombi-Lehrgang, die Aufsicht darf alleine schießen, für alle anderen muss ne Aufsicht dabei sein.

    Ob es jetzt einen Unterschied bezüglich reiner F-Stände gibt kann ich dir auf die schnelle nicht sagen, dafür ist der Lehrgang zulange her und F-Waffen bei uns nicht vorhanden.

    edit:

    Ich kann mich auch irren, aber eine Trennung der Aufsicht nach F- kein F ist mir nicht bekannt. Mir würde jetzt nur einfallen, den Sachkunde und Aufsichtslehrgang besuchen.

  • Habe es auch so gelernt , Standaufsicht nur nach bestandenen WSK Lehrgang . Und wenn sich nur ein Schütze auf dem Stand befindet , ist keine Aufsicht zwingend erforderlich . (kann natürlich Vereinsintern anders gehandhabt werden) . Natürlich setzt es voraus das der Schütze mit dem Umgang der Waffe vertraut ist .

  • O.K. Danke. Ich empfinde es als Wahnsinn für das Schießen mit einem F-LG ein WSK-Prüfung ablegen zu müssen, die sich primär auf Feuerwaffen bezieht, welche ich nie in die Hand nehmen möchte. Erschwerend komm hinzu, dass ich meine, dass die LG-Stände hier hallentechnisch separiert sind.

  • Ich kenne es auch nur so wie Caederre es schreibt. Ich habe zwar ein vorher schon eine WSK (verbandsunabhängig) gehabt, aber bei uns war der Lehrgang zur Stadaufsicht auch kombiniert mit WSK(DSB). Da saßen welche mit drinnen, die beides mit einem Mal gemacht haben. Hat ca 50€ gekostet.

    Bei dem Standaufsichtslehrgang lernst du ja auch das ganze drumherum auf dem Stand. Wie ist der Stand zu reinigen, mit Pulverresten, Verbrennungsrückständen etc. umzugehen. Deshalb ist es für mich logisch, dass man nur mit Standaufsichtslehrgang alleine auf den Stand darf. Allein heißt aber wirklich allein zu sein. Sobald jemand anderes dazu kommt, darf die Aufsicht selbst nicht schießen.

    Hier der Paragraph aus der Verordnung dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__11.html

  • Ich hatte seinerzeit WSK und Schießleiterprüfung zusammen abgelegt. Damit konnte ich unbeaufsichtigt in den Einzelkabinen auf dem Kurzwaffenstand in Berlin-Tempelhof schießen, ohne dort Vereinsmitglied zu sein. Keine Ahnung, inwieweit zusätzlich noch eine Standaufsicht erforderlich war. Es gab jedenfalls immer jemanden im Büro, der die Leute reinlassen und hinterher auch abschließen musste.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Wie gesagt, ich bin in keinem Verein und habe auch nicht vor einem beizutreten.

    Bei vielen Vereinen kann man (gegen Gebühr) auch als Gast schießen. Eine Aufsicht ist während der Trainingszeiten meist vorhanden (außer es ist nur ein Teilnehmer da).

    Wer bei uns im Verein alleine trainiert benötigt auch Standaufsichts - Prüfung.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Ich verstehe das so, dass der Betreiber der Schießanlage keine Standaufsichten stellt.

    Deshalb macht er den Schützen, die sich einmieten die Auflage, selbst für die Aufsicht zu sorgen. Es ist ja möglich, dass die restlichen Schützen schon vor dir aufhören und/ oder andere Schützen erst später auf den Stand kommen und du dann dort allein bist.

    Allein schießen darf man auf einem Schießstand nur mit Ausbildung zur Standaufsicht.

    Bei der Aufsichtsausbildung kocht jeder Verband sein eigenes Süppchen und viele Verbände erkennen die jeweils andere Ausbildung nicht an.

    Das liegt mit Sicherheit auch an den unterschiedlichen Sportordnungen.

    Als Aufsicht bist du auch verpflichtet, darauf zu achten, dass ein Schütze nicht mit für ihn unzulässigen oder verbotenen Waffen schießt oder unzulässige Übungen schießt. Du darfst diese Aufsicht ja auch auf Wettkämpfen ausüben. Daher ist die Sachkunde schon sinnvoll. Vielleicht wäre es möglich, die Ausbildung auf freie Waffen einzugrenzen, aber für die Vereine macht das keinen Sinn, weil sie dann die Ausbildung zusätzlich zur normalen anbieten müssten, um dann nur eingeschränkt einsetzbare Aufsichten zu haben. Zumal jetzt ausser dem DSB die meisten Verbände mehr WBK-Disziplinen als freie Disziplinen haben.

    Bei den freien Anbietern ist es kaum anders. Da wären die Kunden Jäger, Sicherheitsdienste etc. und alle nutzen WBK-Waffen. Es gibt also quasi keine nennenswerte Nachfrage nach Standaufsichten rein für freie Waffen.

    Deswegen musst du entweder die Sachkunde und Aufsichtslehrgang machen oder dir einen Stand suchen, der eine Standaufsicht stellt.

    Das tun eigentlich die meisten Vereinsstände.

    Wo ich allerdings einen Denkfehler beim Betreiber deiner ersten Anlage sehe, ist, dass man als Schütze dort schiessen kann, wenn man Aufsicht ist.

    Sobald auf dem Stand mehr als ein Schütze ist, muss eine separate Aufsicht anwesend sein, die nicht selber schießt. Es sei denn, jede Bahn wäre räumlich von den anderen getrennt, z.B. mit Türen dazwischen. Dann wären es getrennte Stände.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Danke, und endlich hat mich einer richtig verstanden.

    Als Standaufsicht, darfst du da natürlich nur schließen, wenn du alleine bist.

    Wenn andere beaufsichtigt werden müssen von einer Standaufsicht, dann darf die selbstverständlich nicht schießen. Deswegen wunderten mich auch einige Kommentare weiter oben hier.

    Insofern, alles klar, richtig und logisch was du sagst. War mir früher nicht unbedingt alles so bekannt, ist es jetzt aber. Vielen Dank dafür.

  • Frag einfach Mal bei Vereinen in deiner Gegend nach ob du zu den regulären Übungszeiten als Gast vorbei kommen kannst, dann sollte ja eine Aufsicht vor Ort sein.

    Bei LG kostet das meist nur nen kleinen Obolus ggf. noch ne Versicherungsgebühr von ca. 2€.

    Bei uns im Verein würde auch kein Fremder alleine auf den Stand kommen, egal ob mit WSK oder nicht.

    Und die WSK ist für die Standaufsicht nun Mal Pflicht, hat da ja weniger mit zu tun ob :F: Waffe oder nicht, als über den Nachweis der Kenntnis von Umgang, Regeln und Vorschriften gegenüber Dritten wie zB. Versicherungen bei einem Schadensfall.

    Für die normale Standaufsicht im Verein benötigt man auch nicht unbedingt die Prüfung zur Standaufsicht, da reicht auch die WSK und eine interne Unterweisung durch den Schießsportleiter, zumindest war das Mal so und wird weiter anerkannt.

    Bei weiterführenden Wettkämpfen geht das dann allerdings nicht mehr.

    6 Mal editiert, zuletzt von Ingo.M (2. Dezember 2022 um 10:46)

  • Für die normale Standaufsicht im Verein benötigt man auch nicht unbedingt die Prüfung zur Standaufsicht, da reicht auch die WSK und eine interne Unterweisung durch den Schießsportleiter, zumindest war das Mal so und wird weiter anerkannt.

    Bei weiterführenden Wettkämpfen geht das dann allerdings nicht mehr.

    Auch im normalen Schießtrainingsbetrieb geht das nicht. Ein Verein, der so handelt, kommt in Teufels Küche, wenn es mal zu einem Vorfall kommt und im Rahmen der Untersuchung die Frage nach der Aufsicht gestellt wird.

    Siehe hier §10 der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung.

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  • Ich weiss gar nicht, wo das Problem liegt.

    Dann macht man mal eben einen Sachkundelehrgang. Wenn man den hat, kann den auch keiner mehr wegnehmen.

    Ausserdem lernt man bei der Sachkunde die elementaren Grundkenntnisse für den sicheren Umgang mit Waffen und legt eine entsprechende Prüfung ab.

    Eine Standaufsicht muß über diese Grundkenntnisse verfügen.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.