Salutwaffen und Bedürfnisnachweis

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 2.500 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. November 2022 um 07:02) ist von Captain P.

  • Ich habe die Erfahrung gemacht, dass selbst die Mitarbeiter von der Waffenbehörde hinsichtlich der neuen Gesetzesregelung ziemlich lost waren. Hatte im Vorfeld zum Meldetermin einige Telefonate mit denen und man bat mich damals, solange wie möglich mit dem Antrag auf die WBK zu warten, da man selber noch nicht wüsste, wie zu verfahren sei. Es fehlten damals noch die Verwaltungsanweisungen.

    Nunja, kurz vor Ablauf der Frist dann alles ordnungsgemäß gemeldet und bis heute keine Reaktion erhalten. Weder WBK noch Ablehnungsbescheid :bash:

    Das gleiche mit den großen Magazinen. Alles gemeldet und nie wieder was davon gehört. Aber die werden mich sicher auch gehasst haben. Waren alleine bei mir über 4 DIN A4-Seiten an Magazinen die dann irgendein armer Praktikant ins nationale Waffenregister eintippen durfte :laugh::new11:

    Bürokratie kann man in diesem Land... :respect:

  • Bei mir war das überhaupt kein Problem. Ich habe vorher telefonis h erklärt was ich habe und warum ( in meinem Fall Traditionspflege und Reenactment), mein Sachbearbeiter gab mir Tipps zum Ausfüllen des Formulars, runtergeladen, ausgefüllt, hingeschickt...eine Woche später war die WBK mit Eintragung da.

    “Life is tough, but it's tougher if you're stupid.”

    ― John Wayne

    :cowboy:

  • Zitat

    Nunja, kurz vor Ablauf der Frist dann alles ordnungsgemäß gemeldet und bis heute keine Reaktion erhalten

    Wenn du da jetzt mehr als ein Jahr lang gar nichts von gehört hast dürfte was nicht stimmen. Wenn du das Ganze mit Einschreiben gemacht hast, wäre das im Zweifel der einzige Beweis das du vor der Frist gehandelt hast. Wenn nicht, hast du wohl ein Problem. Oder die (für den Fall wohl eher positive) Antwort der Behörde hat dich nicht erreicht.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Zitat

    Nunja, kurz vor Ablauf der Frist dann alles ordnungsgemäß gemeldet und bis heute keine Reaktion erhalten

    Wenn du da jetzt mehr als ein Jahr lang gar nichts von gehört hast dürfte was nicht stimmen. Wenn du das Ganze mit Einschreiben gemacht hast, wäre das im Zweifel der einzige Beweis das du vor der Frist gehandelt hast. Wenn nicht, hast du wohl ein Problem. Oder die (für den Fall wohl eher positive) Antwort der Behörde hat dich nicht erreicht.

    Natürlich Einschreiben mit Rückschein :thumbsup: und alles wiederauffindbar abgeheftet. Bei mir wird alles dokumentiert. Genau für solche Fälle. Und dass mich von denen etwas nicht erreicht hat, glaube ich nicht. Wäre mittlerweile eine Ablehnung ergangen, hätte man sicher schon mal seitens der Behörde nachgefragt, wann ich denn gedenke, die Waffen zur Vernichtung abzugeben. Da ich aber noch garnichts gehört habe, hat sich da auch noch niemand bewegt.

  • Habe ich auch so gemacht bei der Anmeldung meiner großen Magazine.

    Sogar als ich meine A und B klassifizierten Schränke damals "zur Sicherheit" als Altbesitz angemeldet habe um bei Kontrollen selbigen nachweisen zu können.

    War auch besser so, obwohl nicht verpflichtend gewesen und nur als Empfehlung zu verstehen hat mittlerweile ein Schützenkamerad richtig Stress, weil sie dem nicht glauben das er die vor dem Stichtag besessen hat. Rechnungen hat er nicht mehr, bzw. nie gehabt da Gebrauchtkauf gewesen.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Das ist es ja. Auf der einen Seite hat man Waffenbehörden, die durchaus gewillt sind, im Sinne des "Kunden" zu entscheiden und mit denen du bei sowas auch gut zusammenarbeiten kannst und auf der anderen Seite hört man auch immer wieder von Behörden, die anscheinend nur mit Wählern der Grünen besetzt sind und denen es entsprechend warm den Oberschenkel herunterläuft, wenn sie mit einer möglichst restriktiven Auslegung des Gesetzes den Leuten auf den Sack gehen können. Mit einer einheitlichen Anwendung des Rechts hat dies schon lange nichts mehr zutun :cursing:. Und da ich noch zu wenig mit meiner zuständigen Behörde zu tun hatte, um einschätzen zu können, in welche Kategorie diese fällt, gehe ich lieber auf Nummer sicher. Im Zweifel habe ich eine gute Rechtsschutzversicherung und bin auch bereit sämliche Instanzen gerichtlich durchzugehen. Auch das habe ich damals bereits in den Telefongesprächen angedeutet. Ich lass mich nämlich nicht einfach so zwangsenteignen, nur weil diese inkompetenten Vollidioten und Schulabbrecher in Berlin kein vernünftiges Waffengesetz auf die Reihe kriegen :cursing:. Normalerweise bin ich ein sehr umgänglicher Mensch, aber bei sowas werde ich knatschig.