§12 Abs 4 WaffG - Auslegungsfrage

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 8.231 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. November 2022 um 16:21) ist von AirForsOne.

  • Es wird immer abstruser- Wenn du so wenig "unzuverlässig" daherkommen willst, dann bleib einfach bei deinen bislang veröffentlichen Bedenken, höre nicht auf andere, greif einfach auf das zurück, was du selber denkst und sei glücklich damit.

    Und man kann das Thema endlich abschließen.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Ich lege höchsten Wert auf Zuverlässigkeit. Daher würde ich niemals etwas tun, was diese gefährdet. Ich höre zwar anderen zu, entscheide mich dann aber immer für den rechtssicheren Weg.

    Grüße

    G.

  • mehrfach

    Das entscheidende Wort.

    Wer denn gar nichts lernt ist

    halt auch nicht zuverlässig.

    Dann aber zu Recht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • zu dem ganzen thread kann ich nur eins sagen, typisch brd :rolleyes::thumbdown:

    Jene, die ihre Schwerter zu Pflugscharen schmiedeten, pflügen nun für Männer, die ihre Schwerter behielten.

  • Wir "Deutschen" lieben es eben Formulare auszufüllen (wie schon sehr treffend im Film, "Die tollkühnen Männer in ihren fliegenden Kisten" bemerkt wurde)

    Aber zurück zur Sache. Was eine weitere Schwierigkeit darstellen kann, ist die höchst verschiedene Rechtsaauffassung einzelner Behörden und Sachbearbeiter.

    Was heute "abgesegnet" wird, kann morgen widerrufen werden, wenn ein neuer Sachbearbeiter im Amt ist.

    Ich habe das selbst erlebt beim Thema Magazine. Ihr wisst sicher was gemeint ist.

    Da gab es innerhalb von zwei nebeneinander liegenden Landkreisen vollkommen unterschiedliche Verfahrensweisen.

    Ich hab mich selbstredend an alle Auflagen gehalten, mir extra was Neues zugelegt. Nach einem Jahr wurde alles revidiert, ich darf wieder alles nutzen.

    Auf meine Anfrage, was denn der Grund ist für die verschiedenen Verfahrensweisen, hieß es, das sei eine Anweisung aus dem Regierungspräsidium gewesen . Obwohl es sich um Bundesrecht handelte, hatte man eigenständig eine verschärfte Regelung getroffen.

    Und so läuft das auf fast allen Gebieten. Dazu kommt, keiner will heutzutage mehr Verantwortung übernehmen und etwas verbindlich festlegen, aus Angst, es könnte ihm persönlich zum Nachteil gereichen.

    Wenn es dir egal ist wo du bist, dann gehst du nicht verloren.

  • Ich schieße auf meinem Hof, rundherum Mauern, minimale Höhe 4 m, das Geschoss könnte nur steil nach oben weg. An der Werkstatttür in ca. 10 m hängt ein transportabler Kasten mit Zielen und Kugelfang. In die Schussbahn kann auch niemand laufen und hinter mir ist eine überdachte Toreinfahrt, Tür immer zugeriegelt, von da kann auch keiner kommen. Nachbarn haben keinen Blick in den Hof.

  • Was heute "abgesegnet" wird, kann morgen widerrufen werden, wenn ein neuer Sachbearbeiter im Amt ist.

    Das genau wird ein ziemlicher Hemmschuh sein. Es reicht eben nicht, sich telefonisch bei den Ämtern oder sonstwem abzusichern, gesprochene Worte sind kein belastbares Einverständnis und auf Mails oder gar in Briefform wird man auf sowas nicht festgelegt antworten. Rechtssicherheit ist hier ein komplettes Fremdwort, die wissen es oft selbst nicht so genau.

    Im Normalfall reicht eine Schusswand oder eine natürliche Einschränkung, die nichtmal gigantisch groß sein muss, um seinem Hobby im Garten zu frönen. Wo kein Kläger, da kein Anwalt. Vorausgesetzt natürlich, man hat keinen rachsüchtigen oder neidischen Nachbarn - und das ist dann tatsächlich die besprochene, typisch deutsche Eigenart. Man kann nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • So sieht es aus. Leider!

    Im Übrigen, wenn ich mich auf so manchen öffentlichen zugelassenen Ständen umsehe, so kann ich selbst dort, wenn ich es drauf anlege, ein Projektil in die "Freiheit" schicken.

    Von daher würde ich beim privaten Grundstück auch nicht so überstrenge Maßstäbe anlegen. So wie das "Lokführer" dargestellt hat, sollte es in Ordnung sein.

    Wenn es dir egal ist wo du bist, dann gehst du nicht verloren.

  • Das genau wird ein ziemlicher Hemmschuh sein. Es reicht eben nicht, sich telefonisch bei den Ämtern oder sonstwem abzusichern, gesprochene Worte sind kein belastbares Einverständnis und auf Mails oder gar in Briefform wird man auf sowas nicht festgelegt antworten.

    Deswegen immer schriftlich.

    Rechtssicherheit ist hier ein komplettes Fremdwort, die wissen es oft selbst nicht so genau.

    Tja, wenn es der Sachbearbeiter richtig macht, so darf er gar keine Rechtsauskünfte geben. Er darf bestenfalls irgendwelche Textstellen zitieren.

    Aber egal, denn das kann ja auch genügen, denn es kommt ja von der zuständigen Stelle, an der sich der Bürger wenden soll.

  • Ich habe damals erst bei der örtlichen Behörde Vorgesprochen , die haben mich direkt abgewiesen obwohl ich nur einen Ortstermin wollte.

    wenden Sie sich an die "Untere" war die Aussage .

    Das war vor 20 Jahren noch anders . Naja

    Jedenfalls habe ich mich dort erst telefonisch gemeldet und das angegeben das ich dort trainiere und nach nem 20 minütigen Gespräch bezüglich Sicherung etc. War alles erledigt.

    Im März waren dann einmal die Streifenbeamten vor Ort und 3 Tage später die KriPo am Telefon.

    Aber alles war in Ordnung.

  • Was ich damit eigentlich sagen wollte ist, ich habe die Flucht nach vorne angetreten und direkt den Dialog mit den Behörden gesucht.

    Nicht wie sonst lieber um Entschuldigung bitten als um Erlaubnis zu fragen .