Elster: Bei der Grundsteuer gescheitert...

Es gibt 221 Antworten in diesem Thema, welches 27.797 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Februar 2024 um 21:44) ist von Ingo.M.

  • da hat er recht hier gabs ne anpassung in den 60er oder 70er jahren , im osten nicht, dort galt bis jetzt der stand 1936

    in der ddr gab es genauso ein katasterAMT; UND DAS WURDE IM PRINZIP AUCH GEPFLEGT WIE hier

    nach dem wk2 setzte sich der stadt aber oftmals über das recht hinweg und baute einfach strassen und parkpläte auf zerbombte flächen

    die aber privatleuten gehörten die müßten heute grundsteuer zahlen nach dem jetztgen gesetz

    das muß zusätzlich alles entwirrt werden, evtl entschädigu ngen gezahlt werden und das grundstück verstaatlicht

    die art der unordnung kommt im osten noch dazu , bis heute

    ein beispiel , eine autowerkstatt hatte ein großes gelände . zack hat die ddr , erlaubt das das vollgeparkt wird von anwohnern, wiederechtlich. er mußte dafürgrundsteuer abdrücken

    die ddr bricht zusammen, tags drauf schmeißt er alle anwohner vom grundstück, was sein westliches recht ist. die anwohner parken jetzt auf gehwegen, das ist in der ddr erlaubt gewesen, jetzt auch nicht mehr es hagelt geldstrafen

    also drüben gibt es aufgrund ehemaliger staatswillkür im eigentumsrecht noch einiges zu lösen

    INVICTUS

  • Solche staatlichen Privatnutzungen gibt es im "Westen" auch, ein Bekannter von mir hat so ein Problem, er hat an der Seite des Grundstücks einen uralten Privatweg, seine Oma hatte damals nichts dagegen dass die Nachbarn die hinter ihrem Grundstück wohnen und ihre Zufahrt eigentlich von einer Parallelstraße aus, von der anderen Seite hatten, über ihren Privatweg fahren (es gibt darüber aber nichts schriftliches, also nur eine stillschweigende Duldung der mittlerweile verstorbenen Oma).

    Irgendwann in den 80ern hat der Eigentümer worüber die Nachbarn eigentlich ihre Zufahrt haben, aber eigentlich nie genutzt haben, einen Bauantrag für ein Haus gestellt und auch genehmigt bekommen und auf seine Zufahrt ein Doppelhaus gestellt.

    Vor ein paar Jahren hat der Sohn meines Bekannten im Garten gebaut und wollte den Privatweg eigentlich mit zum Grundstück nehmen, durfte er nicht, er muss die Nachbarn weiterhin über sein Grundstück fahren lassen, obwohl diese offiziell gar kein eingetragenes Überfahrtsrecht haben.

    Also, niemals den kleinen Finger reichen, das kann einem später den Arm kosten.

  • das durchfahrtsrecht kommt irgendwann automatisch , wenn es lange genug besteht .

    ich hab lange im katasteramt gearbeitet. grade auf dem land wurde vieles mündlich gemacht und per handschlag

    ich hab dort katasterkarten mit ner riesenkamera abfotografiert , mit 1meter langen und breiten negativen

    die alten karten sind heute brüchig und ich hab das alles in die moderne übernommen. es war schwer , das gerichtsfest abzufoten im genauen masstab, um den film einzulegen mußte ich ne leiter hochsteigen

    die karten waren mit feder und buntstiften gezeicht

    bei farben wie gelb und hellblau haste dann probleme in der widergabe

    was ich aber sagen wollte. diese karten von 1815 an bis heute werden immer noch bei gerichtsstreitigkeiten gebraucht heutzutage

    eben weil ganz viel vergessen wurde über die generationen oder nachts heimlich grenzsteine umgebettet wurden um sein grundstück zu vergrößern

    gruß edwin

    ich hab 12 monate in der dunkelkammer verbracht , 8 std am tag, um das archiv für die moderne zu sichern

    INVICTUS

  • er muss die Nachbarn weiterhin über sein Grundstück fahren lassen,

    Neben meiner Wiese ist noch ein kleines Grundstück, auf dem ein Turm vom RWE für Überlandleitungen steht. Die haben auf meiner Wiese ein Gehrecht, welches im Grundbuch vermerkt ist.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • er muss die Nachbarn weiterhin über sein Grundstück fahren lassen,

    Neben meiner Wiese ist noch ein kleines Grundstück, auf dem ein Turm vom RWE für Überlandleitungen steht. Die haben auf meiner Wiese ein Gehrecht, welches im Grundbuch vermerkt ist.

    Liebe Grüße Udo

    Wenn es so im Grundbuch steht, ist es ja auch offiziell.

    Bei meinem Bekannten steht es halt nicht im Grundbuch, da steht die Zufahrt der Nachbarn offiziell immer noch über das Grundstück worauf in den 80ern das Doppelhaus drauf gebaut wurde und dementsprechend keine Überwegung mehr möglich ist.

    In alten Stadtplänen stand dieser private Weg sogar Mal als offizielle Durchgangsstraße drin, dann wurde es irgendwann eine Sackgasse.

  • In alten Stadtplänen stand dieser private Weg sogar Mal als offizielle Durchgangsstraße drin, dann wurde es irgendwann eine Sackgasse.

    Ich hörte von einem Bauvorhaben, welches gestoppt wurde. Die Leute gingen immer über das Grundstück zu Kirche - Gewohnheitsrecht...

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • ja man sollte sich erkundigen, bevor man was kauft , was damit los ist

    deswegen wurden ja die alten katasterpläne alle aufgehoben von 1815 an

    um streitereien heute vore gericht zu schlichten

    INVICTUS

  • Was sollen da alte Katasterpläne dran machen/ändern wenn da kein Wegerecht eingetragen ist?

    Wenn ein Gewohnheitsrecht offiziell über das private Eigentum gestellt wird.

    Ich hatte selbst Mal ähnliches, nen Nachbar hatte vor 30 Jahren eine kleine Hecke an die Grundstücksgrenze gepflanzt, das Ding wurde nie geschnitten und wurde immer größer. Irgendwann war das Ding 5-6m hoch und war 2m auf mein Grundstück rübergewuchert.

    Nach viel hin und her und schlussendlich die Einschaltung eines Anwalts hat der Nachbar die Monsterhecke bis zur Grenze zurück geschnitten, gegen die Höhe und den dadurch starken Schattenwurf könnte aber nichts mehr gemacht werden (normalerweise max. 3m), da war eine 10 jährige Frist abgelaufen, der Normalbürger hat halt das Gesetzbuch nicht im Kopf.

  • deswegen gibts ein gesetzbuch, zum nachschlagen, eben weil man nicht alles im kopf haben kann

    ein beispiel für alte karten sind der grundstücksverlauf, weil es bei bauern manchmal so war, das die grenzsteine versetzten um ihr land größer zu machen

    das war kein kavaliersdelikt , wurde sofort untersucht und mit dradtischten mitteln bestraft. kein dudu wie heute

    unter den grundstückssteinen kam noch 50 cm erde und dann ne glasflasche.. war ein trick , um ohne messgeräte schnell festzustellen, das was nichtstimmt war berufsgeheimnis.

    der ertappte durfte bis zum hals eingegraben werden und der geschädigte durfte mit dem pflug drüberfahren..wohlgemerkt durfte, aber nicht mußte

    das ist grad 200 jahre her

    INVICTUS

  • Mal sehen ob sich das diese Woche noch klären läßt.

    Bei Elster unter "sonstige Nachrichten an das Finanzamt" oder halt Hotline bemühen.

    Liebe Grüße Udo

    Kurze Rückmeldung, nach etlichen Anrufversuchen konnte ich nun endlich mit einer Dame beim Finanzamt sprechen.

    Erst hielt die die eine Wohnung für eine Garage, dann schien die aber so einigermaßen zu kapieren worum es ging.

    Da ich die Sachen für meine Mutter über mein Elster eingegeben habe, und das nachdem ich meine Wohnung eingegeben habe, wurden meine Angabe angeblich gelöscht/überschrieben und durch die Wohnung meiner Mutter ersetzt, so steht die Wohnung meiner Mutter jetzt wohl auf meiner Steuernummer.

    Die Dame war nicht in der Lage 3 Ziffern der Steuernummer zu ändern, mir wurde gesagt ich müsse für beide Wohnungen die Grundsteuer noch einmal machen.

    Zum Glück waren die ausgefüllten Formulare bei Elster noch gespeichert, so dass ich das für meine Wohnung einfach noch einmal abschicken konnte und bei meiner Mutter nur 3 Ziffern der Steuernummer ändern musste und auch das nochmal wegschicken konnte.

    Nur komisch dass meine Mutter für ihre Wohnung schon ein Bescheid bekommen hat und dann eine Mahnung dass sie noch nicht abgegeben hat bekommen hat, anscheinend konnte ja Jemand die Wohnung mit meiner Steuernummer meiner Mutter zuordnen alles sehr merkwürdig.

    Ich bin ja gespannt ob's jetzt erledigt ist.

  • Das wundert mich das du schon konkrete Zahlen hast. Eigentlich ist noch unklar wie sich die Reform auf die Kosten auswirkt weil es von der Gemeinde abhängig ist.

    Geduld ist die Waffe des Gescheiten

  • Das Schreiben ist von der Finanzbehörde, sieht aus wie eine Steuererklärung mit ganz konkreten Zahlen.

    Einschließlich dem Hinweis das der Betrag nicht an die Finanzbehörde sondern an die Gemeinde zu entrichten ist und darüber würde ich von der Gemeinde einen eigenen Bescheid bekommen.

    Denke mal das die mir nur ne Bankverbindung und irgendwie ne Verwendungsnummer schicken.

    Oder verstehe ich da was falsch?

    Hab auch ehrlich keine Ahnung wie das so auf dem Dorf mit den ganzen kleinen Gemeinden geregelt ist. Ich lasse mich mal überraschen.

    Vielleicht habt ihr da mehr Erfahrungen

    Ps: hab grad mal im Netz geguckt, das Schreiben dient wohl nur als Grundlage zur Berechnung durch die Gemeinde und das Schreiben wird wohl erst 2025 kommen.

    Wohl zu früh gefreut

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Die Schreiben die aktuell verschickt werden legen im Prinzip nur den Wert, auf den die spätere Berechnung mit dem jeweiligen Hebesatz erfolgt fest.

    Soweit mir das jetzt bekannt ist steht der spätere Hebesatz noch gar nicht fest.

    Da hat es mich jetzt auch schon gewundert dass du da schon eine genaue Summe was du zu bezahlen hast, vorliegen hast.

    Ob die bei euch in der Gemeinde schon den Hebesatz festgelegt haben oder einfach Mal den aktuellen zur Darstellung genommen haben?

  • Gestern Grundsteuerbescheid bekommen, 28 Euro weniger wie sonst, ab 2025 😃

    Man muss auch mal Glück haben

    Ohhhh, liebe Steffi, Vorsicht!!!

    Freu Dich nicht zu früh. Du musst abwarten, wie sich zu 2025 der Hebesatz Deiner Gemeinde entwickelt. Das kannst Du jetzt nicht wissen.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!