Elster: Bei der Grundsteuer gescheitert...

Es gibt 221 Antworten in diesem Thema, welches 27.817 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Februar 2024 um 21:44) ist von Ingo.M.

  • Ich dachte mir, wir könnten uns hier austauschen über o.a. Geschichte.

    Ob es bei mir geklappt hat? Leider bisher nur zum Teil. ;(

    Gemarkung ist der Name des Dorfes in dem ich wohne.

    • So steht es im Kaufvertrag des Hauses.
    • So steht es im Infoschreiben des Finanzamts.

    Elster nahm sie aber nicht und ich habe alles versucht! Groß- Kleinschreibung usw. Leider sind die Erklärungen von Elster am rechten Rand auch recht unverständlich und irreführend. In irgendeinem YouTube wurde in den Kommentaren das hier empfohlen:

    Also Zeile 11: Ich habe 2 Flurstücke. Beide sind auf meinen Namen, d.h. Zähler 1,0 und Nenner 1 eintragen. Und siehe da, wie von Zauberhand nimmt er plötzlich die Gemarkung an.

    Leider: So lange Du Fehlermeldungen hast, so lange kannst Du nicht versenden. So war das Anlagenformular im Nu fertig an der Grunderklärung verzweifele ich im Moment noch:

    Situation: 2 Flurstücke, auf denen ein Einfamilienhaus steht, alles auf meinem Namen.

    Also wenn hier jemand eine Lösung kennt, wäre ich dankbar.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Das ganze ist eine ausgewachsene Katastrophe. Ich kenne keinen aus meinem Bekanntenkreis,

    der das hinbekommen hat. Auch ich bin gescheitert. Erst lassen sie sich viele Jahre Zeit um die

    gerichtlichen Vorgaben umzusetzen, und dann sollen wir das in 3 Monaten abwickeln. Komplizierte,

    fehlerhafte Onlineformulare für Ottonormalverbraucher. Selbst Steuerberater sind am scheitern.

    Ich habe es erst mal beiseite gelegt und hoffe auf eine kundenfreundliche Änderung. Ich vermute

    das wird in der Bevölkerung für so viel Frust sorgen, dass da kräftig nachgebessert werden muss.

    Edit/ Das war jetzt nicht hilfreich für dich, aber das musste ich jetzt loswerden.

    Edit2/ Ich sehe gerade, dass es in meinem Bundesland seit 3 Tagen eine ausführliche Anleitung gibt.

    Ich werde es jetzt nochmal versuchen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Pellet (15. Juli 2022 um 17:13)

  • Hab's auch nicht hinbekommen, Mal davon abgesehen dass ich auch nicht alle Daten habe, habe eine Wohnung, in keinen Unterlagen steht wie groß das Grundstück ist (sollte das Amt eigentlich über das Katasteramt abfragen können, oder arbeiten die auch noch mit FAX und Brieftauben?) auf dem das Mehrfamilienhaus steht. Im Kaufvertrag steht auch nur Wohnung Nr .4, 1.072/10.000stel.

    Und sowas sollen "Oma und Opa" Mal eben ausfüllen? Die haben doch nicht mehr alle!

  • Ich kenne keinen aus meinem Bekanntenkreis,

    der das hinbekommen hat.

    Doch, einen, mich. Seit eben werden mir keine Fehler mehr angezeigt, es grenzt an Zauberei!

    Ich habe noch dieses Anhangsformular ausgefüllt. Danach hatte ich immer noch Fehlermeldungen und zwar solange, bis ich im Hauptformular 3. Gemarkung Zeile 11 "beide Grundstücke: Schlüsselnummer 3" eingab.

    Wichtig: Nur abgespeichert, nicht versendet!!!

    Ich erreichte wenig später eine sehr freundliche Dame am Telefon: Sie persönlich würde das frühestens Anfang August... Sie könne jetzt nicht auf Anleitungen zurückgreifen, da an der Software derzeit stark verändert und gearbeitet wird.

    Die Lösung kann ja niemals so aussehen, daß ich die Angaben so lange verändere bis Elster sie nimmt. Was zur Hölle bedeutet Schlüsselnummer 3 und welche Auswirkungen hat die Angabe dieser.

    Konnte das nette Mädchen mir leider nicht beantworten.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • in keinen Unterlagen steht wie groß das Grundstück ist

    Vielleicht kann ich Dir dabei helfen, lieber Ingo. Bundesland?

    Alternativ wäre ein Grundbuchauszug. Den muß man beim Amtsgericht beantragen, kannst Du aber nicht, sondern dürfte eigentlich nur der Inhaber des Grundstücks machen dürfen. Das kann Dir aber die entsprechende Stelle im Amtsgericht besser sagen.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Hallo Udo, Bundesland ist Bremen , Vorstadt VR235

    https://geolytics.de/gemarkungen/043235

    Nachtrag: habe jetzt online eine m² Angabe gefunden (https://geoportal.bremen.de/flurstuecksviewer/) werde das aber noch mit Google Maps nachmessen ob das hinkommt.

    Habs mal mit Google Earth nachgemessen, bin bis auf 2m² an den angegebenen Wert ran gekommen.

    Trotzdem funktioniert Elster nicht richtig, habe alles ausgefüllt, sagt mir aber das da Angaben fehlen, werde mir das Formular wohl doch in Papierform holen und ausfüllen, da meckert der Kugelschreiber wenigstens nicht und verweigert die Annahme.

    3 Mal editiert, zuletzt von Ingo.M (15. Juli 2022 um 20:55)

  • Alle Angaben die gebraucht werden liegen den Behörden vor.

    Nur leider sind diese nicht in der Lage sich zu koordinieren,

    denn dann wäre es ein Klacks die Daten ohne zutun der Bevölkerung zu erstellen.

    Ich habe bisher noch gar nichts gemacht.

    Da ich dabei bin mein Haus zu verkaufen, hoffe ich einfach das es weg ist

    bevor die Frist abgelaufen ist.

  • Wir sind auch an Elster gescheitert. Die Gemarkung hat uns u. a. den letzten Nerv geraubt. In der örtlichen Zeitung stand die Tage dann ein Artikel darüber. Es muss wohl sehr viele Beschwerden gegeben haben was das Programm angeht.

    Angeblich soll es mit neuen "Erklärvideos" nun leichter sein.

    Wir werden sind gespannt und starten bald einen neuen Versuch :rolleyes:

  • Da ich dabei bin mein Haus zu verkaufen, hoffe ich einfach das es weg ist

    bevor die Frist abgelaufen ist.

    Der Fristablauf wird Dir nicht helfen. Stichtag ist der 01.01.22. Du warst zu diesen Zeitpunkt Eigentuemer und musst die Erklaerung abgeben.

    Einmal editiert, zuletzt von pak9 (15. Juli 2022 um 22:29)

  • Ich warte auf die Papierform, mal sehen ob die überhaupt noch kommt.

    Auf dem Schreiben was ich von der Behörde bekommen habe stand dass wenn man kein Internet hat bzw. Niemanden mit Internet hat der das für einen machen kann, kann man sich das Ganze auch in Schriftform bei der Behörde abholen und per Hand ausfüllen, gewünscht ist aber über das Elster Formular.

  • Mal eine Frage zu den Angaben der Garagen, ich habe im Grundbuch ein alleiniges Nutzungsrecht von 2 hintereinander liegenden je 5m langen Tiefgaragenstellplätzen drin stehen, gilt das jetzt als Garagen? Ein Nutzungsrecht ist ja kein Eigentum, die Garage (Gebäude) selber gehört ja der Hausgemeinschaft (9 Wohnungen).

    Garagen müssen ja angegeben werden, offene Stellplätze und Carports nicht, alles sehr verwirrend.

  • Ich finde Elster zum kotzen, habe die Steuer bisher immer mit einer anderen Seite online gemacht.

    In ein bis zwei Wochen kann man da auch die Grundsteuer machen, so lange werde ich noch warten.

  • Ich warte auf die Papierform, mal sehen ob die überhaupt noch kommt.

    Auf dem Schreiben was ich von der Behörde bekommen habe stand dass wenn man kein Internet hat bzw. Niemanden mit Internet hat der das für einen machen kann, kann man sich das Ganze auch in Schriftform bei der Behörde abholen und per Hand ausfüllen, gewünscht ist aber über das Elster Formular.

    Ich habe soviel Wünsche, sollen die mal die guten alten Formulare auswerten. 🖕🏻

    Macht mit beim Fernwettkampf.

  • Hallo Udo, Bundesland ist Bremen , Vorstadt VR235

    Lustig: Elster hat Links bereit für die Ermittlung des Bodenrichtwertes. Klickst Du die an, heißt es: "Nicht zu verwendenden für die Erklärung zur Grundsteuer..."

    Typisch deutsch halt...

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ich war in einer Stunde durch mit dem Kram. Es ist nicht einfach, aber nun auch kein Hexenwerk.

    Handelt sich um ein Reihenhaus auf einem Grundstück (also natürlich auch eher einfacher Sachverhalt).

    Geholfen hat auch dieser "Grundstücks-Viewer", der einem die Flurbezeichnung nennt (Niedersachsen).

    Hab die Angaben auch in meinen Unterlagen, aber so ging es schneller.

    Die grundlegenden Daten sollte man sowieso kennen, bzw. wissen in welcher Unterlage es steht. Eine Fehlermeldung hatte ich, diese Geschichte mit wirtschaftlicher Einheit hatte keinen Eintrag von mir bekommen.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Eine Frage hätte ich, die vielleicht ein User beantworten kann: Ist ein geschlossener Carport eine Garage? DerCarport wurde mit Rauhspund geschlossen.

    LG aus Ostfriesland von der Küste.
    Das Leben an sich ist sehr gefährlich und endet tödlich. Immer.

  • Ein Carport ist soweit mir bekannt per Definition offen, ein verschließbarer "Raum" müßte demnach eher eine Garage darstellen, ich weiß allerdings nicht ob es da Unterschiede im Grundbuch bzw. der Baugenehmigung gibt.

    Auch witzig dass man Carports und Stellplätze außerhalb von Gebäuden nicht angeben soll, Garagen aber schon, die Abmaße und der Zweck dürften so ziemlich die Gleichen sein, einen Tiefgaragenstellplatz, auch wenn er für jedermann zugänglich ist, muss man wiederum angeben, den Grund würde ich mir gerne Mal erklären lassen.

  • , ich weiß allerdings nicht ob es da Unterschiede im Grundbuch bzw. der Baugenehmigung gibt.

    Als ich mein Carport gebaut habe, war klar das ich das komplett zu mache.

    Beim einholen der Genehmigung habe ich das auch gesagt. Das Bauamt hat mir damals gesagt das

    keine weitere Genehmigung notwendig sei. Ein Dach und ein Boden waren ja vorhanden, somit war auch klar wieviel umbauter Raum daraus entsteht. Ich weiß allerdings nicht ob es dabei eine Rolle gespielt hat

    das für das Carport eine Baugenehmigung mit Statik vorhanden war.