Erma EGR 66 - egun Kauf -aufgebohrte Waffe

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 5.776 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juni 2022 um 18:48) ist von Terrus.

  • moin, ich bin gerade ein bisschen ratlos... habe heute eine über egun ersteigerte EGR 66 erhalten, mit der einiges nicht stimmt.

    Als erstes fiel mir auf, das die Seriennummer an Rahmen und Trommelkran nicht übereinstimmt.

    Danach fiel auf, das die Laufmündung kein Gewinde enthält. Und siehe da: die Stahlseele im Lauf ist nur knapp unter 1mm dick.

    Da wurde doch aufgebohrt!?

    Die Folgen sind ja nun, das die Waffe nicht mehr den Zulassungsrichtlinien entspricht, und somit illegal ist.

    Wir würdet Ihr vorgehen?

  • Stand da was von in der Verkaufsanzeige?

    Wenn nicht, den Kunden anschreiben und ihm klar machen was er dir verkauft hat , den Rest kannst du dir selber denken was du ihm noch schreiben mußt. :evil:

    Was vergessen.

    Mach von der Seite nen Screenshot . :thumbup:

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Naja, entweder wird der 66er seit Jahren so rumgereicht, oder die kleine Laufsperre/Laufseele war von Werk aus schon so verbaut Copperpot ...


    https://www.dhd24.com/archiv/2017/16…iffschalen.html

    " ... Inklusive eine Laufsperre die den Namen nicht 'verdient' heute undenkbar..."

    https://www.egun.de/market/item.php?id=17912497 (Auktion beendet)

    "...EGR 66 Stahl und geringe Laufsperre."

    und hier gibt's auch eine Diskusion darüber

    https://waffen-welt.de/forum/schrecks…43-erma-egr-66x

    - das waren so die ersten 5-6 google Treffer bei Eingabe von "EGR 66" , google hat zur Vervollständigung sogar selber noch "Laufsperre" angeboten.

    Welches Baujahr hat der Revolver denn ?

    Hast du evtl. einen Link oder Screenshot zu der egun Auktion ?

    Ich kann auf deinen Mündungs-Bild leider nix ausser ein schwarzes Loch erkennen.

    Das Gewinde hier zb. ist mittlerweile zwar auch ziemlich ausgenudelt, es wurde aber nix illegales an dem PTB/SSW-Revolver/Laufsperre gemacht, das war von Werk aus schon so

    Wenn's dir natürlich zusätzlich um gleiche Serinennummern auf allen Teilen geht...

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Niemand weiß was der Angebotstext aussagte?

    Wurde der Kauf offiziell über eGun abgeschlossen?

    Von dem aus kann man dann entscheiden wie man

    vorgeht.

    Arglistige Täuschung, Verkauf von illegalen Waffen, Betrug...

    Egun einschalten, Geld zurück vordern, Anzeige..

    Befindet sich die Waffe tatsächlich in deinem beschriebenen Zustand?

    Das Foto sagt mir nichts.

    Meine hat am Trommelkran nur die letzten drei Zahlen von der im

    Rahmen eingelasse Seriennummer.

  • Stand da was von in der Verkaufsanzeige?

    Wenn nicht, den Kunden anschreiben und ihm klar machen was er dir verkauft hat , den Rest kannst du dir selber denken was du ihm noch schreiben mußt. :evil:

    Was vergessen.

    Mach von der Seite nen Screenshot . :thumbup:

    Nö, stand natürlich nix davon drin. Sonst hätt ich auch nicht auf das Teil geboten.

    Anschreiben: jupp, ist passiert - mit höflich-sachlichem, aber auch sehr deutlichem Wortlaut.

    Screenshot: jupp, hab ich.

    @ giftick:

    nee nee, der EGR66 hat zwar eine ggü. heute sehr moderate Laufsperre (ähnlich wie Dein Beispielbild - sieht aus wie ein alter RG69?) aber das hat nichts mit vorn komplettausgebohrten Gewinde und Schwächung der Laufseele zu tun. Signalbecher war auch bei allen Versionen immer Bestandteil des Lieferumfanges.

    Gubi:

    ofizieller egun Kauf: ja.

    Den VK schriftlich mit den Auswirkungen, Folgen bekannt gemacht: ja

    Seriennummer:

    vollkommen korrekt, auf dem Trommelkran sollten sich exakt die drei letzten Ziffern der Rahmennummer befinden. Tun sie aber nicht. ... vielleicht hat man bei Versuchen, die Trommelkammern entsprechend zu "optimieren" das Originalteil versaut.

  • vielleicht sieht man es hier besser.. der Stahlmantel ist fast bis auf null runter, das Gewinde ist weg. Hinten im Lauf sieht man die Originalstärke des Innenlaufes als Stufe stehen... wurde halt nur bis ran an die Laufsperre gebohrt.

  • Mündungsdurchmesser hat jetzt 8mm innen.


    Ich will hier auch gar keinem aufn Nerv gehern - aber zu Berichten, was einem so passieren kann, hielt ich schon für wichtig.

    Ich geb dan gern Bescheid, wie sich das Ganze dann entwickelt hat.

  • ist die laufsperre unbeschadet, würd ich mir keinen kopp machen. gewinde aufbohren ist zwar doof aber damit erlischt nur die möglichkeit, den becher aufzuschrauben

    du mußt wissen was du machen willst,

    ab und zu gibts halt ein faules ei im egun

    INVICTUS

  • Ahh, okay, auf den Fotos kann man das schon besser erkennen,

    das ist natürlich Mist, bin gespannt was dabei rauskommt...

    und das mit dem RG69 stimmte fast, alter RG99.

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Es gibt halt Dummköpfe, die glauben, dass sie mit dem Akkuschrauber den Lauf ein SSW aufbohren können.

    Dann scheitert der Bohrer wie vorgesehen am Hartmetall der Laufsperre. So ist das heute und so war es schon vorgestern bei ERMA oder auch Röhm und allen anderen Herstellern von SSW in Deutschland.

    Dann wird der Bohrversuch wegen gescheitert abgebrochen. Was bleibt ist ein dickes Mündungsloch.

    Aus meiner Sicht ist der Revolver entwertet aber nicht illegal, weil Laufsperre noch vorhanden.

    Achtung: Nur meine persönliche Meinung und absolut nicht rechtsverbindlich!

    Gruß

    Musashi

  • Da wäre ich vorsichtig:

    Der Gaslauf ist ein wesentliches Teil

    und darf nicht verändert werden.

    Ausserdem kann man jetzt evtl. ein

    Geschoß vorladen (unzulässig).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ausserdem kann man jetzt evtl. ein

    Geschoß vorladen (unzulässig).

    Kann man bei jeder ( alten ) SSW mit weit hinten sitzender Laufsperre.

    Wieder einer mit mehr Angst als Vaterlandsliebe, nur weil ein Gewinde fehlt. :bash:

    freischütz

  • ... so oder so so, die Erma hat, wie sei dem Käufer

    geliefert wurde, nicht den Wert den er bezahlt hat.

    Auch wenn die Laufsperre unbeschädigt ist, der

    Revolver ist versaut! Zumindest aus meiner Sicht.

    Ich würde genau so kotzen wie er!

    Wenn Waffen angeboten werden, bei denen kein

    Bild von vorne fotografiert wurden, lassen ich mir vom

    Verkäufer diese zuschicken. Regiert er nicht oder es

    kommen unscharfe Bilder, lasse ich vom Kauf ab.

    Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg bei der Rückabwicklung!

    Einmal editiert, zuletzt von Gubi (28. Juni 2022 um 15:38)

  • Ausserdem kann man jetzt evtl. ein

    Geschoß vorladen (unzulässig).

    Kann man bei jeder ( alten ) SSW mit weit hinten sitzender Laufsperre.

    Wieder einer mit mehr Angst als Vaterlandsliebe, nur weil ein Gewinde fehlt. :bash:

    Das steht so im Gesetz.

    War nicht meine Idee.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ausserdem kann man jetzt evtl. ein Geschoß vorladen (unzulässig).

    Und wenn das Gewinde noch da wäre?

    Auch dann könnte man -genug Dummheit vorausgesetzt- irgendeine Gummikugel von vorn reinwürgen

    und probieren damit jemanden zu erschießen :D

  • Grundsätzlich richtig.

    Wobei die Frage ist, in wie weit wir hier das Gesetz korrekt verstehen, anwenden und/oder interpretieren.

    Es kommt maßgeblich auf den Regelungswillen dahinter an.

    Und dann kann der Wortlaut noch so "richtig verstanden" worden sein. Am Ende wird vom juristischen Laien das zu erwartende Fazit trotzdem regelmäßig falsch interpretiert.

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