Wenn dich ein YouTube 10.000 € kostet...

Es gibt 139 Antworten in diesem Thema, welches 17.617 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juni 2022 um 01:44) ist von Musashi.

  • Das WEB ist vergleichbar einer gespannten Bärenfalle, Ihr Lieben und man sollte nicht müde werden auf die Gefahren hinzuweisen. Einige Fallen sind offensichtlich, die hier erwähnte eher nicht.

    Ich sehe mir ja gerne Outdoorvideos von Kai Sackmann & Co auf dieser Plattform an. Vor längerer Zeit stolperte ich über "Outdoor mit Sebastian". Seine Wanderaktivitäten sind keinesfalls was für mich. Der schruppt Kilometer, dass es einem schwindlig wird. Er hatte wohl ein YouTube einer Wanderung durch das Siebengebirge gedreht. Die Mitarbeiter des dortigen Ordnungsamtes sahen es sich an und stellten ihm Anschließend zuerst Anhörungsbogen und dann Gebührenbescheid über 10.000 € zu!!!

    Nun, wir haben nicht den 01. April aber nach betrachten des Videos klingt die Geschichte durchaus schlüssig und glaubwürdig. Details gibt es hier:

    Externer Inhalt youtu.be
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    Also aufpassen, was man wo und wie veröffentlicht. Es wird immer besser... :cc:cc:cc

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Vermutlich alles gesetzeskonform, vorschrifts- und dienstanweisungsgemaess, nach ordnungsmeaesser Pruefung der Verhaeltnismaessigkeit und Bewertung der naturschutzrechtlichen Verstoesse abgelaufen.

    Wird wohl nicht der 1. April sondern eine 24/7/365 vorhandene Denk- und Vorgehensweise sein.

    Der Buerger ist und bleibt ein Untertan, vor allem, wenn er die noetige Einsicht und Reue vermissen laesst.

  • Zu DDR-Zeiten durftest du auch die Sowjetunion bereisen. Dazu bekamst du ein genaues Streckenverzeichnis mit Zeitangaben, ,was dann aber auch einzuhalten war. Strecke verlassen ging nicht, da die Zeit weg war und anschließend wurdest du gesucht. Warum wohl?

    [ ] Damit dir als Tourist nichts böses Passiert

    [ ] Damit du die Armut im Lande nicht siehst

    [ ] Alles geheimes Sperrgebiet

    Sicher wird es da ähnliche Regeln geben, die ordentlich angewendet, auch ordentlichen Gewinn einspülen.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Tja, nicht umsonst heißt es "Worldwide WEB". Deine Veröffentlichungen erreichen nicht nur die gewünschten Empfänger oder neudeutsch Community und Follower, sondern auch jene, die Dir nicht wohl gesonnen sind.

    Selbstverständlich nimmt das betroffene Ordnungsamt vorschriftsgemäß seine Amtshandlungen vor. Zum Glück gibt es diese Behörden aber auch in bürgernah.

    Apropos:

    "Bei Regen studieren die Mitarbeiter soziale Netzwerke..."

    Suchen die noch Leute? D.h., für das was ich gerade mache, bekäme ich im Homeoffice auch noch Geld - unglaublich! Wenn ich überlege wie schwer die anderen 99% der Bevölkerung an ihr Geld kommen...

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (25. Juni 2022 um 12:31)

  • D.h., für das was ich gerade mache, bekäme ich im Homeoffice auch noch Geld - unglaublich!

    Udo, das möchte ich gerne sehen, wie Du als Trucker Deine Schicht im Homeoffice fährst. ^^


    Nichts neues so mancher hat schon ein Bußgeld bekommen weil er sich selbst gefilmt hat das er zu schnell gefahren ist und das bei Youtube hochgeladen hat .

    Na ja. Das ist eigene Dumheit. Da macht das nix.

    Aber wenn jemand ganz und gar harmlos durch diie Landschaft latscht und den Leuten

    seine Wanderungen zeigt und dann von ein paar gelangweilten Beamten ein Ticket über

    10K bekommt, ist das was Anderes. Eine bodenlose Frechheit nämlich.

    Wenn er sich da nicht ganz korrekt verhalten hat, hätte man das in einem Gespräch ruhig

    klären können und gut.

    Der stellt ja nix an, macht nix kaputt und behindert niemanden.

    Aber so... Nein

  • Dieser Vorgang wäre etwas für die Heute-Show.

    Wenn man das YT-Video mal ausklammert.... Du gehst wanderrn durch ein Naturschutzgebiet und verhälst dich sittsam und achtest auf alles, was dir so in den Sinn kommt. Am Eingang des Gebiets beobachtet dich Jemand und verfolgt dich auf Schritt und Tritt. Wenn du den Park verlässt hält er Dich an und verlangt 10.000€. Da würde ich sofort die Polizei rufen.

    Der Kluge macht so viel wie möglich richtig, der Weise so wenig wie möglich falsch.

  • Hier trifft ein weit übers Ziel hinausschiessendes Amt auf einen erfolgreichen YouTuber (50.000 Abonnenten).

    Normalerweise hätte sein Anwalt den Bescheid per Widerspruch zerlegt und schon die erste gerichtliche Instanz der Behörde ihren völlig sachfremden Wertungs- und Bemessungsmaßstab um die Ohren gehauen.

    Als Medienprofi geht man das anders an. Hohe Emotionen und eigenes Handeln (statt des Anwalts). Das wird einen weiteren Riesensprung in seiner Reichweite auf allen von ihm bedienten Kanälen geben. Samt erhöhter Kommerzialisierung. 30.000 Aufrufe in zwei Tagen, 1.700 Kommentare, eingehende Spenden. Das interne YouTube-Ranking belohnt sowas. Dann vielleicht noch flankierend auf eigenem Blog, FB & Insta und der Drops ist geluscht.

    Beispiel "Held der Steine" gegen Lego. Der Kanal des mit allen Marketingwassern gewaschenen "Helden" ist damals in wenigen Monaten schlagartig extrem gewachsen. Die erhöhte Reichweite blieb nicht nur, sondern stieg immer weiter. Jetzt ist er der absolute Social-Media-Platzhirsch im Bereich "Klemmbausteine".

    Meine Prognose: Am Ende bleibt ein Bußgeld deutlich unter 1.000 € übrig und der YouTuber hat mittelfristig ein Mehrfaches des ursprünglich verhängten Sensations-Bußgelds im Wanderrucksack...

  • Ich kann seine Haltung und deren Begründung allerdings nachvollziehen.

    Ja, ein paar der Dinge finde ich auch nicht gut, zB Drohnenflüge im Naturschutzgebiet. Das mit dem "Verlassen des Weges" finde ich hahnebüchen. In diese Falle wäre sicherlich auch ich "reingetappt". Andere Dinge in Sachen Naturschutz kann ich dagegen gut nachvollziehen, wie beispielsweise Schutzgebiete in Gegenden, in denen Schildkröten ihre Eier ablegen. Da muss man seinen Sonnenschirm nun wirklich nicht reinrammen.

    Allerdings gibt es nicht umsonst viele Leute, die sich ausführlich mit den Regeln auseinandersetzen und immer wieder in ihren Videos darauf hinweisen, dass das was sie da zeigen nicht von jedem und nicht überall gemacht werden darf. Steine sammeln in der Türkei und mit nach Hause nehmen zum Beispiel ist auch so ein Nepp.

    Musste mich beim Ansehen an etwas erinnern, das mir neulich passiert ist. In Kolumbien habe ich mich mit einem Kollegen an den Strand begeben, um nach einem sehr langen Arbeitstag etwas Ruhe zu finden. Wir waren weder laut, noch hatten wir zB ein Bier dabei. Dann kamen drei Motorradcops, haben uns und unsere Ausweise fotografiert (den Reisepass rücke ich nur raus, wenn es anders nicht geht). Wir sollten je 1000000 Kolumbianische Peso bezahlen, das entspricht dem dortigen monatlichen Mindestlohn und wären ca. 230 Euro gewesen. Begründung: Nachts sei das Betreten des Strandes streng verboten. Ich habe dann einfach nicht gezahlt, weil diese "Regelung" dort kein Mensch kannte, geschweige denn der Strand nachts leer war. Es gab auch keine Hinweisschilder oder Absperrungen. Ab wie viel Uhr das Betretungsverbot gilt, konnte man uns auch nicht sagen. Mal sehen, was bei der nächsten Einreise passiert :D

  • Was darf man denn überhaupt noch?

    Drohne über Naturschutzgebiet:

    Wo sonst. Über Flüssen nicht gestattet.

    Über Siedlungen und Wohngebieten nicht gestattet.

    Über Acker und Wiesen in Privatbesitz nicht gestattet. In der Nähe von xyz nicht gestattet. Da bleibt faktisch nur noch ein Naturschutzgebiet.

    Das mit dem Weg verlassen ist absurd. Trifft wahrscheinlich auch schon auf einen Autofahrer zu, der die Autobahn über eine Ausfahrt verläßt.

    Macht mir klar, daß unser Land immer mehr Balabala wird.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Was ich mir auch gut vorstellen könnte ist das direkt ein Exempel statuiert wurde um Nachahmer direkt abzuhalten sich in Naturschutzgebiete zu begeben. Das wird ja gerne an "Influencern" gemacht da durch die enorme Reichweite die diese Teilweise besitzen, die Gesetze direkt beim Bürger ankommen.

    Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen das die meisten eher entspannt sind und ohne Bußgeld, nur mit einer Verwarnung einen gehen lassen.

    Trotz allem ist es aber richtig das man mittlerweile extrem aufpassen muss im Internet, überall lauern Fettnäpfchen, selbst wenn man nur gewisse Posts im Internet "liked" kann es durchaus passieren das man Behördlichen Kontakt bekommt.

  • Reue zeigen bedeutet wohl entsprechend "Werbung" für den ", Naturschutz" zu machen bzw die absurden Strafen bekannt zu machen.

    Wegen der Spinne. Morgens habe ich hier auf dem Rasen öfter Hasen.

    Soll ich jetzt nicht zur Arbeit gehen um die Hasen nicht zu verscheuchen?

    Demolotion Man und Dr. Cocteau werden immer realistischer. Ich warte nur noch auf die Einführung der 3x Muscheln.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Das ist doch Bildzeitungsniveau. Nach dem ersten Gespräch, da er auf die Anhörung nicht reagiert hatte, wurde schon auf 2500,- reduziert. Also ist allein der Titel des Vidoes irreführend. Was auch für den Titel dieses Threads gilt.

    Anscheinend hat er ja widerrechtlich ein offenes Feuer gemacht, Gelände (dort wo die Spinne war) betreten das ausdrücklich gesperrt war (dafür allein gab´s ja schon ein Bußgeld von 1200,-€) und in Gebäuden übernachtet, die anscheinend dafür nicht vorgesehen sind.

    Wenn man so blöd ist, sich vorher nicht informiert und/oder gegen geltende Regeln verstößt und das dann auch noch über seinen YouTube-Kanal öffentlich macht, dann gehört allein diese Dummheit mit einer Verdoppelung des Bußgeldes geahndet. Und dann auch noch jammern. Solche Typen finde ich :wogaga:

    If you carry the bricks from your past, you'll end up building the same house.

  • Und was die Drohnen angeht: Modellflugzeuge und -hubschrauber dürfen seit Jahr und Tag nur auf dafür zugelassenen Geländen geflogen werden. Zum Beispiel auf dem Verkehrslandeplatz, auf dem ich mich als Mitglied des ansässigen Vereins regelmäßig aufhalte. Aus welchem tieferen Grunde sollen dieselben Beschränkungen für Drohnen nicht gelten? Sind die Dinger ungefährlicher als Flächenmodelle oder Helikopeten? Erstere können bei Motorausfall segeln, letztere (zumindest die größeren) Autorotation. Und wenn sie runterfallen, dann nicht auf Leute. Oder in ein Naturschutzgebiet, wo ein kurzgeschlossener LiPo so richtig Unheil anrichten kann.

    Nur, weil jeder Mensch ohne Ahnung so ein Ding halbwegs in der Luft halten kann, muss man ja nicht alle sinnvollen Schranken fallen lassen. Und professionelle Anwender können so etwas nach Anmeldung sehr wohl ausserhalb der genannten Beschränkungen einsetzen.

    Ich hätte schon ein Problem damit, wenn irgendwelche Leute es lustig fänden, mit ihrer Kameradrohne nachzugucken, wie es hinter meinem Bad - oder Schlafzimmerfenster so abgeht. Im Wohngebiet.

    Ich fliege übrigens Modellhubschrauber.

  • Prinzipiell richtig. Aber es geht auch um Verhältnismässigkeit. Zumal es echt übel ist, alle Verstöße nach Jahren aus den Videos zusammen zu rechnen.

    Wenn Sie es nach dem ersten Video gemacht hätten. Aber das geht schon in die Richtung. Er hat in 20 Videos mit dem Hobo gekocht. Ergo muß Er jetzt 1x Strafe zahlen und 19x doppelt wegen Wiederholung.

    So etwas gab es auch schon bei Blitzern. Ein Mann fuhr durch einen Tunnel mit unsichtbaren, versteckten Blitzern. 4x hintereinander auf 50m. In einer Woche (5x Fahrten zur Arbeit) ist Er ergo 8x5x also 40x geblitzt worden. Die Strafe war astronomisch inkl. allem, was man sich denken kann. Da wurde gnadenlos zusammengerechnet.

    Obwohl Er nur ein paar mal 50m zu schnell gefahren ist. Weil bergab und durch die Tunneleinfahrt geblendet.

    Bei einem Jahr oder Monat wären es wahrscheinlich 100000000000 Euro gewesen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • So hat der Mann im Tunnel also bewiesen, dass ihm die Verkehrsregeln völlig Schnuppe sind.

  • Nö. Das Auto rollte nur nach unten schneller und durch die sich ändernden Lichtverhältnisse hat Er es nicht bemerkt. Er hat nicht bewusst oder wissentlich die Geschwindigkeit extra übertreten. Im zweiten Teil des Tunnels fuhr Er dadurch sogar langsamer, da es da wieder bergauf ging.

    Um was es aber geht:

    Versteckt und unsichtbar ohne Blitz! D.h. Der Autofaher wusste nicht einmal, daß Er einen Fehler gemacht hat

    4x hintereinander abkassieren innerhalb von 50m. 4x Cash für einen Verstoß.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • @Thorsten R

    Das stimmt sooo nicht ganz. Ich hatte schon vor dem ganzen Drohnen-Hype eine Modellflugversicherung die ausdrücklich das Fliegen ausserhalb von Modellflugplätzen mit absicherte. Also diese Pflicht für Fluggeräte nur auf Modellflugplätzen zu fliegen gab es nicht.

  • Genau.

    Zitat

    "Und was die Drohnen angeht: Modellflugzeuge und -hubschrauber dürfen seit Jahr und Tag nur auf dafür zugelassenen Geländen geflogen werden. Zum Beispiel auf dem Verkehrslandeplatz, auf dem ich mich als Mitglied des ansässigen Vereins regelmäßig aufhalte."

    stimmt nicht und war und ist Unsinn. Mit einem Nachweis z.B. dem Drohnenführerschein wüsstest Du das. ;)

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play