Adder / Cobra R9/10/X zerlegen

Es gibt 69 Antworten in diesem Thema, welches 11.637 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. August 2022 um 13:47) ist von GaussCannon.

  • Das entsprechende Urteil bzgl. des Slip Joint Messers "Böker Plus XS" hat das Aktenzeichen 11 OWi 650 JS 24729/19 (Amtsgericht Bruchsal) und wurde vom OLG bestätigt, AZ 1 Rb 36 Ss 146/20. Diese Urteile konnte ich nicht online finden, habe sie aber damals per PN von einem Forenkollegen bekommen und möchte sie nicht weiterleiten. Man kann die Urteile aber beim Gericht anfordern, anonymisierte Version natürlich.

    Textauszug: "Entgegen der Ansicht des Betroffenen kommt es für die Einordnung des Messers als Einhandmesser weder auf deren Klingenlänge noch auf die fehlende - über den vorhandenen Federdruck hinausgehende - Verriegelungsmöglichkeit an."

    Der Federdruck wurde als ausreichend beurteilt, um die Klinge festzustellen. Ein entsprechender Haltebügel könnte also analog auch als eine solche "Sperrvorrichtung" angesehen werden. Streng genommen würde sogar ein Bogen-CAM-System mit einem entsprechend ausgeprägten Let - Off die Anforderung erfüllen. Aber ich will hier kein Unheil heraufbeschwören.

    Jedenfalls bleibe ich bei meiner Empfehlung, die Adder auch NACH dieser Modifikation wie eine Armbrust zu behandeln. Ansonsten kann es Probleme geben.

  • OT: könnte bei der Cobra kippelig werden, 130lbs Wurfarm wird nicht vom Magneten gehalten, der 90lbs Wurfarm schon. Heißt je nach Wurfarm ist es eine AB oder nicht?

    Ich würde denken, dass die Bewertung sich auf den Bogen beziehen muss, der zum Zeitpunkt des Auffindens eingebaut war oder im Violinkoffer dabei lag ;)

    Ansonsten könnte man sich vielleicht auch einen so schwachen Bogen vorstellen, dass der Hebel sich auch ohne Magnet nicht von selbst öffnen würde, alleine durch Reibung.

    Jedenfalls bleibe ich bei meiner Empfehlung, die Adder auch NACH dieser Modifikation wie eine Armbrust zu behandeln. Ansonsten kann es Probleme geben.

    Wie gesagt ist der Magnet fast vom Tisch... also kein Problem.


    Ein problematisches Messer hatte ich auch, bei dem habe ich nach der Gesetzesänderung zwar den Daumen-Pin entfernt, damit es nicht mehr einhändig geöffnet werden konnte, aber nach einige Öffnungen haben sich die Schrauben so gelockert, dass man es dann mit einem einfachen Schwung doch einhändig öffnen konnte :pinch:

  • Leerschuss

    In dem entsprechenden Beitrag wird ja das selbe Urteil verlinkt. Da geht es um ein Messer, das zusätzlich eine Verriegelungsmöglichkeit neben dem Slip Joint hat.

    Bisher hab ich noch kein Urteil oder einen Bescheid gesehen, in dem ein Messer, dessen Klinge nur über Federdruck gehalten wird, als Feststellbar gilt.

    wenn dem so wäre, dann wäre auch jedes Schweizer Taschenmesser feststellbar.

    Genau diese Messer werden aber (auch von offizieller Seite) immer als Beispiel herangezogen, wenn es um nicht feststellbare Messer geht.

    Und zur Armbrust:

    Wie gesagt, wenn ein Festhalten von etwas als Verriegeln gelten würde, dann müsste auch jeder Compoundbogen mit Release plötzlich eine Armbrust sein.

    Eine Adder, die auf Spannung gehalten werden muss, ist im Prinzip nichts anderes als ein Bogen mit einer Pfeilführungsschiene dran.

    Andersrum gesagt, aus einem Bogen, an den ich mir eine Schiene schraube, auf der der Pfeil beim Abschuss aufliegt, wird auch keine Armbrust, solange die Sehne nicht ohne Muskelkraft gespannt bleibt.

    Nur weil die Adder eine etwas kompliziertere Mechanik hat, bleibt eben immer noch die Sache mit der Energieaufrechterhaltung durch Muskelkraft und darauf kommt es bei der rechtlichen Beurteilung an.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Das „ungünstige“ diesbzgl. hier in Deutschland ist leider, dass der nächste Richter / ein anderes Gericht / ev. in einem anderen Bundesland / etc. —> dann wieder anders entscheiden könnte (was durchaus auch schon so manches mal geschehen ist bzw. geschieht).

    Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es zu so einigen / vielen Sachverhalten und Fragestellungen IMO nahezu absichtlich NICHT bzw. eine im VORFELD klar und eindeutig definierter Gesetzgebung (die durchaus wünschenswert wäre).

    Selbst BKA-Feststellungsbescheide geben -eigentlich - KEINE definitive und abschließende Rechtssicherheit !

  • Natürlich ist es möglich, daß der eine oder andere Richter versuchen wird, das so darzustellen.

    Allerdings müssen sich auch Richter an einen eindeutigen Gesetzestext halten und in dem Fall gibts eben wegen der eindeutigen Definition nicht viel zu deuten.

    Außer der Richter erklärt im gleichen Atemzug jeden Bogen zu einer Armbrust. Und das dürfte schon allein deshalb nicht möglich sein, weil ein Bogen per Definition wiederum als Sportgerät von allen Regelungen des WaffG. ausgenommen sind.

    Und sollte man das mal ändern, kann man gleich das Anpflanzen von Haselnusssträuchern verbieten und den Besitz von Sehnengarn altersbeschränken, da sich jeder Bub im Kindesalter einen Bogen baut.

    Leerschuss

    Dort steht aber, daß das Verfahren wegen des Böker Plus XS nach Rechtsbeschwerde eingestellt wurde.

    Das heißt für mich, es gibt zwar die Meinung dieses Gerichts und es wollte auch so entscheiden, aber es gibt letztendlich kein rechtsgültiges Urteil in diese Richtung.


    Gruß K.

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  • Bisher hab ich noch kein Urteil oder einen Bescheid gesehen, in dem ein Messer, dessen Klinge nur über Federdruck gehalten wird, als Feststellbar gilt.

    Dem kann abgeholfen werden, wie ich bereits sagte. Aktenzeichen 11 OWi 650 JS 24729/19 (Amtsgericht Bruchsal) und wurde vom OLG bestätigt, AZ 1 Rb 36 Ss 146/20. Es geht um das Böker Plus XS. Slip Joint ohne zusätzliche Feststellbarkeit.

    https://www.boker.de/xs-drop-01bo533

    weil ein Bogen per Definition wiederum als Sportgerät von allen Regelungen des WaffG. ausgenommen sind.

    Diese Definition existiert leider nicht. Bisher "stützt" sich die Behandlung eines Bogens auf zwei Regelungen im WaffG, und KEINE davon erwähnt den Bogen spezifisch.

    Erstens geht es um die Definition einer Armbrust bzw. eines Pfeilabschussgerätes. Diese sind den Schusswaffen gleichgestellt, wenngleich für die Armbrust umfangreiche Freistellungen hinsichtlich der Erlaubnispflicht vorhanden sind. Beim Bogen mangelt es an der "Sperrvorrichtung", bei der die Energie "gehalten" wird. "Halten" könnte aber eben auch für einen solchen speziellen Haltegriff gelten, auch wenn ein bestimmtes Maß an Muskelkraft weiter nötig ist. Der Bogen wird NICHT explizit benannt.

    Zweitens geht es um den "Blasrohrparagrafen", der bestimmte Schusswaffen vom Gesetz ausnimmt, wenn sie denn mit Muskelkraft angetrieben werden und es keine Sperrvorrichtung gibt. Auch hier wird der Bogen nicht erwähnt. Ohne diese Regelung wären Blasrohre vollkommen erlaubnispflichtig, weil ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird und die Energie >0,5 Joule und möglicherweise auch >7,5 Joule ist.

    Die "Sperrvorrichtung" ist NICHT legaldefiniert. Es obliegt dem Richter, zu entscheiden, was eine Sperrvorrichtung ist und was nicht. Der Haltebügel im hier gezeigten Mod braucht zwar Muskelkraft (wenn man die Magneten weglässt), die aber erheblich geringer ausfällt als die Auszugskraft. Das könnte durchaus als Sperrvorrichtung angesehen werden, so wie der Richter es auch im entsprechenden Urteil über das Böker XS entschieden hat.

    Das Urteil ist übrigens rechtskräftig, das OLG hat es bestätigt.

    Ist nun ein Compound-Bogen mit Let-Off eine Armbrust, rechtlich gesehen? Nun, es soll ja sogar Bögen mit 100% Let-Off geben, die man zum Schuss "anschieben" muss. Das ist meiner Meinung nach EINDEUTIG eine Armbrust. Wo zieht man die Grenze? Bei einem 80% Let-Off? Oder bei JEDEM Let-Off? Das wurde bisher nie geprüft, weder durch das BKA noch durch Richter.

  • Moment mal..

    Aus dem Post bei Waffen Online:

    "Mit dem AZ 1 Rb 36 Ss 146/20 gibt es ein eingestelltes Verfahren vor dem AG Bruchsal..."

    Da steht, es ist ein eingestelltes Verfahren. Wie kann da ein Urteil erfolgt sein?

    Eingestellt heißt für mich, es wurde nicht weiter verfolgt, ggf gegen Auflagen.

    Ein eindeutiges Urteil klingt für mich anders.

    Das mit dem Bogen bzw. daß er nicht im Waffengesetz erwähnt wird, stimmt zwar, aber genau das nimmt ihn eben erst mal vom Waffengesetz aus.

    Nun kann man schauen ob man die Vorrichtung "Bogen" irgendwo anders durch diverse Merkmale reguliert bekommt.

    Und da dürfte es schwierig werden.

    Ein Bogen,, eine Vorrichtung oder was auch immer, dessen Energie auch nur minimalst durch Muskelkraft gehalten werden muss, besitzt keine Speicherung von Energie, die nicht durch Muskelkraft aufrecht erhalten werden muss.

    Wenn man schon so ein in Teilen dämliches Waffengesetz hat, sollte man es sich nicht auch noch selber unnötig schwer machen und von sich aus den Grundsatz "Alles was nicht per Definition verboten ist, ist erlaubt" über Bord werfen.

    Ich versteh eine gewisse Vorsicht, aber ich halte es da wie ein Herr Sprave, der auch immer wieder aneckt mit der Ausreizung der Grenzen.

    Durch seine Bekanntheit steht er sicher ziemlich im Fokus der Behöreden, und trotzdem geht er an Grenzen, überschreitet sie aber nicht.

    Wäre er auch immer einen Schritt von der gesetzlichen Grenze zurückgeblieben um auf Nummer Sicher zu gehen, wären einige Innovationen nie entwickelt und zur Marktreife gebracht worden.

    Und wenn z.B. ein Druckluftbetriebenes Pfeilabschussgerät in Pistolenform, das weit über 60 Joule bringt, plötzlich eine Harpune sein kann und deshalb weiter frei verkauft und auch geführt werden kann, dann würde ich mal sagen, ein Bogen mit einer komplizierten Spannmechanik, dessen Energie aber nicht selbständig gehalten wird, ist auch keine Armbrust mehr : )

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Beschuldigte aufgegeben hat. Das ist nicht ungewöhnlich bei Verhandlungen vor dem OLG. Die Richter sagen gegen Ende des Termins sehr deutlich, wie sie die Rechtslage sehen. Dann legen sie der jeweils benachteiligten Seite nahe, den Antrag zurückzuziehen, weil das billiger ist. Es muss dann eben KEIN Urteil geschrieben und bezahlt werden.

    So ist es auch in diesem Fall gewesen. Das Urteil des AG Bruchsal blieb aufrecht, der Beklagte hat seine Strafe bezahlt und das Messer wurde eingezogen.

    Wenn es Dich interessiert, dann frage doch einfach mal bei Böker nach ob das XS 42a-kompatibel ist oder nicht. Dann weißt Du, was die Stunde geschlagen hat. Bei Böker kennt man das Urteil natürlich, weil der Beschuldigte damals eine Stellungnahme seitens Böker vorgelegt hat. Böker war damals der Meinung: Kein Führverbot, da Slip Joint. Sie wurden eines besseren belehrt. Der Beklagte hatte überdies einen Rechtsanwalt als Zeugen genannt, er hatte diesen RA nach dem Kauf des XS über die Führbarkeit des Messers befragt und dieser hatte grünes Licht gegeben. Hat ihm alles nicht geholfen.

    Ich will Dir nicht widersprechen, man kann natürlich auch mutig an die Grauzonen des WaffG herangehen und dann Dinge entwickeln, die besser sind als das, was es derzeit gibt. Aber wo Mut ist, da ist auch Risiko. Jeder muss für sich entscheiden, wo er die Grenzlinie zieht. Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass ein Richter eine solche modifizierte "Ex-Armbrust" durchaus als "Immer-noch-Armbrust" definieren könnte.

    Das "XS" von Böker zum Beispiel hat eine wirklich enorm starke Feder, die ein versehentliches Einklappen sehr erschwert. Zusätzlich kann man den Zeigefinger in die Mulde der Klinge legen und so zusätzlich ein Einklappen verhindern. Das ist ein deutlicher Unterschied zum Schweizer Taschenmesser (das zumeist ja auch kein Einhandmesser ist). Böker ist hier an die Grauzone gegangen und hat was auf die Pfoten bekommen.


  • Leerschuss

    Dort steht aber, daß das Verfahren wegen des Böker Plus XS nach Rechtsbeschwerde eingestellt wurde.

    Das heißt für mich, es gibt zwar die Meinung dieses Gerichts und es wollte auch so entscheiden, aber es gibt letztendlich kein rechtsgültiges Urteil in diese Richtung.

    So wie ich das verstehe, ist am AG ein Urteil gesprochen worden. Der Angeklagte hat dann einen Antrag auf Rechtsbeschwerde gestellt und am OLG wurde das Verfahren mit Bezug auf den 47.2 OWiG eingestellt. Ob das Urteil damit wirklich vom Tisch ist, kann ich nicht sagen, dazu müsste ich meine Schwägerin nerven, die über den Mist promoviert hat.

    Ich habe mit Messer nicht sonderlich viel am Hut, um das hier wieder BTT zu bringen, es verdeutlicht sehr klar das man sich im Randbereich des WaffG sehr schnell in „Gottes Hand“ befindet. Mir geht es dabei nicht so sehr um die AB selbst, sondern wo die Benutzung erlaubt ist. Mit einer missgünstigen Auslegung und einer zurück gezogenen Berufung (z.B. aus Kostengründen) könnte das für 99% ein Indoorsport werden….

  • Ist zwar nicht besonders wichtig, aber ich habe noch einen Leuchten-Test gemacht. Bisher habe ich relativ "schwache" LEDs verwendet, weil ich ja immer den Batteriebetrieb im Hinterkopf hatte, hatte dann aber den Gedanken, dass man natürlich auch dickere im PWM-Betrieb verwenden könnte - man lässt sie dann also schnell blinken / flackern. Somit kann man sie im Dauerbetrieb ähnlich hell (bzw. dunkel) und sparsam betreiben wie kleine LEDs, hat aber noch große Leistungsreserven für kurze Einsätze wie z.B. im Stroboskop-Modus. Somit hat man auch keine Probleme mit Überhitzung.

    Mein Steuerungsgerät hat wohl eine PWM-Frequenz von 490 Hz, und ich kann die LED durch Pulswellenmodulation so ansteuern, dass sie in der Minimaleinstellung nur 1/256-tel der Zeit leuchet. Sie leuchtet dann also abwechselnd für 0,000008 Sekunden (1 / (256 x 490)) und für 0,002 Sekunden nicht - für das Auge wirkt es einfach nur dunkler, auf Videos, oder wenn man z.B. einen drehenden Ventilator anleuchtet, sieht man aber ein Flackern.

    (Ich bin mir nicht sicher, ob die Rechnung richtig ist, wollte den Begriff nur grob erläutern falls der unbekannt war.)

    Ich wollte sehen, ob das funktioniert, bzw. ob die Helligkeit bei niedrigen Einstellungen praktikabel ist - sie ist es... und ich sah.


    Im ersten Vergleichsbild ist wieder links die 18W-LED und daneben die 100W-COB-LED (die hat eine quadratische Leuchtfläche von ca. 2x2cm). Ich habe garnicht mehr daran gedacht, dass sie grün ist - weiße sollen angeblich doppelt so viel Lumen pro Watt haben.

    Die linke LED wirkt durch die Linse natürlich viel heller, die andere strahlt einfach in alle Richtungen... das dunkle Feld mitte oben zeigt übrigens, wie der Raum aussieht, wenn die LEDs nicht leuchten, die volle Raumbeleuchtung aber an ist.

    Dann habe ich noch ein zweites Bild aus Videoframes extrahiert, dabei habe ich die Kamera so eingestellt, dass sie den Raum ohne die LEDs korrekt belichten würde, damit man sich besser vorstellen kann, wie das menschliche Auge das wahrnehmen würde. Links sieht man die Cobra nur mit den Deckenleuchten, rechts zusätzlich mit der grünen LED in 70cm Abstand. (Ohne Cobra wäre der Effekt schlecht abzuschätzen, weil dann einfach nur alles weiß wäre). Am Ende würde ich natürlich auf eine weiße LED dieser Sorte zurückgreifen, und ebenfalls eine Linse verbauen, allerdings wäre die Bündelung sicherlich wesentlich schwächer ausgeprägt, als mit der kleinen LED. Ich würde dann also tendenziell eine 18W und eine 100W-LED verbauen, und auf die kleineren mit 3W verzichten.

  • Um die Vergleiche auf seriösere Beine zu stellen, habe ich mir ein Luxmeter besorgt.

    Dabei habe ich zuerst einen Verdacht bestätigt, den ich schon beim letzten Mal hatte: Beim Ausprobieren verschiedener PWM-Einstellungen war das Netzteil schon bei mittleren Einstellungen am Anschlag was den Stromfluss angeht, daher nahm ich an, dass die LED bei vollzeitiger Ansteuerung vielleicht garnicht heller wäre, als wenn sie pulsierend nur z.B. 50% der Zeit an ist.

    Auch habe ich noch eine zweite LED parallel angeschlossen, und die Gesamthelligkeit verglichen: Beide LEDs zusammen sind genauso hell, wie nur eine davon. Die Energie reicht also wohl nicht und wird so verteilt, dass die gleiche Menge Photonen pro Wattstunde entstehen ;) .

    Dann habe ich noch meine schon zuvor gezeigten Kondensatoren angeschlossen, in der Hoffnung die volle Leuchtstärke zu erhalten (der Kondensator speichert Energie, und wird geladen während die LED aus, und stützt die Energieversorgung wenn die LED leuchtet). Das funktioniert theoretisch vermutlich auch, aber der Kondensator wird dann doch auch so schnell entladen, dass das Luxmeter den kurzen Moment größter Helligkeit nicht erfassen kann (der Wert am Display aktualisiert sich nur 1-2 Mal pro Sekunde). Am Zeiger-Voltmeter lässt sich schön ablesen, wie die Spannung sofort einbricht und das Netzteil dann doch wieder am Limit arbeitet.

    Noch zu den konkreten Messwerten: Die 100W LED (die wie gesagt vermutlich nur auf halber Leistung läuft) erzeugt an der Wand in 90 cm Abstand eine Helligkeit, die dem 10-fachen der normalen Raumbeleuchtung an der selben Position entspricht. (Wenn ich das Messgerät in ähnlichem Abstand direkt unter die Deckenleuchte mit zwei Leuchtstoffröhren halte und auf diese richte, ist diese jedoch ungefähr genauso hell wie die LED).

    Mit Kondensator ändert sich der Maximalwert von fast 260 auf 300 Lux, allerdings nur für einen kurzen Augenblick. Vielleicht wäre noch ein größerer Wert messbar, wenn das Messgerät in kürzeren Intervallen messen könnte.

    Die 18 W LED habe ich mit 4000 Lux gemessen, also mehr als dem 10-fachen der großen LED, allerdings wie gesagt mit einer bündelnden Linse und ziemlich genau in der Mitte des Leuchtflecks. Da ich schonmal dabei war, habe ich auch ein bisschen am Netzteil gedreht und festgestellt, dass man die Lichtausbeute noch vergrößern kann, wenn man die LED mit einer höheren Spannung betreibt, als offiziell angegeben ist. Dann geht das Messgerät auch z.B. auf 6500 Lux - weiter habe ich mich nicht getraut zu gehen.

    Bei Sonnenschein werden im Sommer übrigens bis zu 100.000 Lux erreicht, im Winter angeblich nur 5.000...

    (Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass am Ende doch nur die "erlaubte" Spannung an der LED angelegen hat, da durch die schlechte Verkabelung ein Verlust entstanden sein wird.)


    Als nächstes werde ich darüber nachdenken, ob ich die verschiedenen Komponenten überhaupt an dem Bogen anbringen kann, während ich auf diverse Teile aus China warte...


    Editierung:

    Jetzt doch noch ein letztes Update vor der Sommerpause!

    Habe noch wissen wollen, wie die 100W-LED leuchtet, wenn man den Saft durch einen etwas größeren Strohhalm leitet. Also habe ich statt dem Netzteil meine Autobatterie verwendet, und tatsächlich leuchtet es merklich heller. Das blendet ziemlich intensiv, selbst wenn man sehr seitlich im Augenwinkel auf die Leuchtfläche schaut.

    Im Endeffekt habe ich dann noch leicht mehr als doppelt so viel Lux gemessen, als mit dem Netzteil, irgendwas zwischen 750 und 800.

    Überprüft habe ich dabei auch noch, wie stark sich die LED erhitzt... schon ziemlich stark, obwohl ich sie immer nur 3 Sekunden lang am Stück angeschaltet hatte.

    Außerdem habe ich bei den beiden kleineren LEDs die Linsen abgenommen, um sie besser vergleichen zu können, und das Netzteil diesmal so eingestellt, dass die Stromstärke der Herstellerangabe entspricht... daran habe ich letztes Mal garnicht gedacht.

    Die 18W-LED schafft 750 Lux, die mit 3W 130 Lux (wobei jeweils ca. 22 noch von der Deckenlampe dabei sind). Pro Watt ist die Lichtstärke bei diesen beiden sehr ähnlich, bei der 100W-LED allerdings nur ein Viertel. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass die 18W-LED somit der 100W-Leuchte eindeutig überlegen sein müsste (da ohne Linse identische Helligkeit, viel geringerer Verbrauch, kleiner...).

    ALLERDINGS könnte das vermutlich an zwei Faktoren liegen und nicht direkt auf eine schlechtere Effizienz hindeuten: Eventuell ist der kleine Spannungswandler ein Nadelöhr (der ist nur für 2 Ampere ausgelegt - und ich weiß nicht einmal, ob das den Ein- oder Ausgang betrifft, und gemessen habe ich den Strom leider nicht), und außerdem befindet sich auf den kleinen LEDs eine vergossene Abdeckung, die auch eine Linsen-Wirkung haben wird...

  • Inzwischen habe ich schon eine kleine Sammlung an LEDs und Lasern... habe in den letzten Tagen ein paar Zuwächse bekommen, für die ich eine kurze Einschätzung abgeben möchte (Nummern im Bild).

    1. Ist eine Linse für die 18W-LED, die bei Aliexpress die Bezeichnung XHP50 oder XHP70 hat, aber wohl eher ein Ersatzprodukt für die genannten Cree-LEDs ist (mit Epistar-LED-Kernen). Der Lichtwinkel soll 5 ° betragen, aber das habe ich noch nicht nachgemessen, es erscheint mir für eine Taschenlampe aber ein praktikabler Leuchtwinkel mit gleichmäßigem Lichtschein zu sein. Gemessen habe ich aber die Lux an der Wand, wie schon zuvor beschrieben, bei allen LEDs und Linsen.

    Gegenüber der nackten LED wird die Leuchtstärke hier ver-11-facht. Von 890 Lux auf über 10.000 Lux.

    Im Endeffekt scheint mir das eine ziemlich optimale Kombination zu sein, wenn man sich selbst eine Taschenlampe basteln möchte: Vom Preis her sind die LEDs mit <4 Euro noch im annehmbarem Bereich, die Lichtverteilung ist wie gesagt sehr gut und als einzige heute getestete brennen hier schon die Augen, wenn man nur die die Reflektion an der Wand ansieht.

    2. und 3. sind Linsen z.B. für 3W-LEDs. Theoretisch sind sie durch die Form auch kompatibel mit den LEDs, die zu der 1. Linse passen, lediglich die Aussparungen an der Rückseite für die Verkabelung scheint mir speziell für die anderen LEDs angepasst zu sein.

    Linse 2 (die es auch mit weißem Gehäuse gibt) mit ebenfalls 5° Leuchtwinkel kann ich nicht empfehlen, da das Licht sehr ungleichmäßig geworfen wird: In der Mitte entsteht ein "dunkler" Fleck (der nur ca. 120 bis 170% heller ist als die nackte LED), darum herum ist eine Art hellerer Ring, mit +420% Leuchtstärke.

    Die Linse 3 hat den spitzesten Leuchtwinkel mit 3°, und das sieht man im Betrieb deutlich. Es entsteht tatsächlich ein sehr kleiner Leuchtfleck an der Wand, der aber dafür umso heller ist. Die Leuchtstärke ist hier mehr als 22 mal so hoch, wie ohne Linse. Dennoch ist die zuvor beschriebene 18W-LED immernoch mehr als 5x so hell, und hat dazu noch einen deutlich weiter gefächerten Lichtkegel.

    4. Die grüne 100W LED, und bei 5 eine weiße 100W-LED mit passender Linse (60°?). Hierzu kann ich nur sagen, dass die weiße LED mit 150 Lux weniger hell gemessen wurde, als die grüne mit 200 Lux. Woran das liegt, kann ich nicht sagen, vielleicht reagiert das Messgerät je nach Farbe unterschiedlich, oder ich habe sie schlechter verkabelt. Die Linse hat eine relativ geringe bündelnde Wirkung, die Leuchtstärke wird ungefähr 2,5-fach verstärkt.

    Diese LED ist für eine Taschenlampe natürlich eher überdimensioniert, da wird die Stromversorgung schon schwierig. Eher geeignet ist sie zum kurzen Aufblitzen... wie eindrucksvoll das im Vergleich mit z.B. der 18W-LED ist, kann ich aber noch nicht sagen, da der Umbau der Anschlüsse so lange dauert, dass ich dann schon wieder vergessen habe, wie die jeweils andere ausgesehen hat - und das Messgerät kann leider keine so kurzen Blitze messen. Beim Test mit Messgerät sind sie auf jeden Fall bisher immer mit angezogener Handbremse gelaufen.

    Durch die Versuche mit der Autobatterie kann man immerhin abschätzen, dass sie eine Leuchtstärke erreichen können müsste, die größer ist, als die der 3W-LED mit 3°-Linse, aber mit einer SEHR viel größeren ausgeleuchteten Fläche.

    Dann zu den Lasern rechts:

    7 ist ein neu gekaufter, der vielfach bei Aliexpress angeboten wird. Er leuchtet sehr hell und gebündelt, grün. (Rote Laser, die im selben Angebot dargeboten werden sind billiger und haben die doppelte Leistung, aber aus Erfahrung sind diese dennoch viel schlechter zu sehen, weil das menschliche Auge viel empfindlicher auf grün reagiert.)

    Zum Vergleich wollte ich einen Laser aus einem Stift-Laserpointer heranziehen (6), der ungefähr genauso viel kostet. Leider habe ich erst beim Testen gemerkt, dass das hier nur der blaue Laser ist (die werden meist im 3er-Pack rot, blau, grün verkauft). Nach meiner Erinnerung ist der grüne aber ähnlich hell wie der neu gekaufte, hat aber (zumindest nach dem auseinanderbauen) eine wesentlich breitere Lichtstreuung (was ich nicht unbedingt als Nachteil sehen würde, da man den fetteren Fleck schneller in der Landschaft findet und er dennoch sehr hell ist).


    Also im Endeffekt sehe ich hier die LED mit Linse aus Nummer 1 als die eierlegende Wollmilchsau für den mobilen Betrieb. Sie zeigt bisher wirklich keine Schwäche, nicht einmal beim Preis. In der Serie gibt es übrigens noch ähnliche LEDs, die bis 72 Watt gehen (also 4x so viel verbrauchen), die dann aber in den fast nicht mehr bezahlbaren Bereich reingehen.

    Bei den sehr billigen 3W-LEDs müsste man eine bessere Linse finden, um sie angenehm verwenden zu können. 3° sind für die allgemeine Nutzung ein zu spitzer Lichtkegel, und die Linse 2 ist einfach zu schlecht. Abgesehen davon ist sie bestimmt auch ganz passabel, vielleicht sogar mit der Linse 1, die dann zwar nicht einrastet aber dennoch passt...


    Was mein Bogen-Konzept angeht, habe ich noch eine größere Änderung vorgenommen: Ursprünglich habe ich auf den Schaft verzichten wollen, um sie möglichst kompakt zu gestalten. Mitlerweile denke ich, dass ich aber einen eigenen konstruieren muss, damit der Schwerpunkt der Gesamtkonstruktion näher an den Griff rückt... in dem Schaft würde ich dann also Batterien und ähnliches unterbringen.

  • Das passt nicht direkt zum Thema, aber im letzten Beitrag hatte ich ja den Laser ganz rechts im Bild noch nicht weiter erwähnt.

    Erstmals habe ich ihn in den letzten Tagen ausprobiert und verschiedene Materialien geschnitten, unter anderem auch Platten von HD-PE (vermutlich "300"), die ich als Baustoff für Armbrüste im Hinterkopf gekauft hatte (was ich in irgendeinem anderen Thread schonmal erwähnt hatte).

    Links habe ich in 2mm starkes Material geschnitten, das ging recht gut und dauerte vielleicht 1-2 Minuten. Dennoch ließ sich das "C" nicht leicht rausdrücken, da immernoch eine Verbindung zwischen den Teilen bestand - vielleicht hätte ich noch einmal mehr drüberlasern müssen. Danach habe ich noch die 6mm dicke Platte versucht, und das war schon deutlich schwieriger. Der Laser ist an einigen Stellen schon durch die Platte geschienen, an den meisten anderen aber noch nicht, als das vorgegebene Programm beendet war. (Beginnt man dasselbe Programm erneut, wird leider nicht mehr exakt dieselbe Stelle angefahren, sonst hätte ich einfach weiter gemacht).

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Effektivität nachlässt, je tiefer der Laser sich eingräbt, da die Fokussierung dann nicht mehr optimal ist, sicher bin ich mir aber nicht. Bei der rechten Platte bin ich übrigens bis zu 24 mal mit dem Laser über die Konturen der "2" gefahren. Im Endeffekt denke ich, das man als Kompromiss aber zumindest bis 4mm mit gutem Gewissen schneiden könnte...

    Interessant finde ich auch, wie hässlich die Schnittkante aussieht, aber das würde sicherlich weit weniger auffallen, wenn die ausgeschnittenen Teile größer wären. Möglich auch, dass man das mit besseren Einstellungen schöner hinbekommen könnte, damit habe ich aber noch wenig Erfahrungen. Ich habe eine Bewegungsgeschwindigkeit von 500mm/Minute eingestellt, bei höherer Geschwindigkeit müsste man häufiger die Linien abfahren, hätte aber angeblich schönere Schnitte.


    Als Zwischenfazit kann man sagen, dass sich dieses Werkzeug vermutlich durchaus eignen könnte, um HD-PE für den Armbrust-Bau schneiden zu können (aber auch Sperrholz im Sprave-Stil und ähnliches). Unklar ist aber natürlich, ob der Laser sich bei deutlich größeren Werkstücken irgendwann abnutzt und schlapp macht (die Linsen könnten z.B. durch den Rauch verdrecken und durch Hitzeeinwirkung beschädigt werden).

    Vom Hersteller des Lasers (und auch von anderen) gibt es inzwischen auch ein Nachfolgemodell mit 10 statt 5,5 Watt, wahrscheinlich wäre der noch besser geeignet, aber auch deutlich teurer.

    Auch möchte ich anmerken, dass CO2-Laser grundsätzlich wohl besser geeignet sind, um zu schneiden (aber weniger gut zum gravieren), allerdings ist bei den Geräten im selben Preisbereich die Arbeitsfläche deutlich kleiner (typischerweise 30x20 cm statt wie bei mir 40x40, bzw. bald 40x95 cm).


    Mein Laser ist übrigens ein Sculpfun S9 mit zusätzlicher Luftpumpe für den "Air Assist" (damit bläst man Luft direkt auf den Punkt, auf den der Laser auftrifft - dadurch sollen neben den Schnitten weniger Brandspuren entstehen, die Schnitteffektivität erhöht werden und der Rauch vom Laser weggepustet werden). Außerdem habe ich ihn mit einem fetten 150-Watt-Lüfter ausgestattet, um den Rauch und die giftigen Gase abzusaugen... auch wenn das Gerät mit <300 Euro recht günstig erscheint habe ich mit Zubehör dann am Ende doch fast 1000 Euro ausgegeben (Laptop zur Steuerung und altes Smartphone zur Videoüberwachung nicht eingerechnet).

  • Jetzt habe ich noch mit dem Magazin angefangen, wobei ich keine wirkliche Vorstellung davon habe, wie es werden soll. Werde mich wohl an dem Hartwood-Magazin orientieren, was mir durch Facebook bekannt geworden ist - aber wesentlich andere Möglichkeiten sehe ich sowieso nicht.

    Im Gegensatz zum Hartwood ist meins aber nicht als Alternative zum Adder-Magazin gedacht, sondern für die normale (billigere) R9, bzw. R10 oder RX. Als offensichtliche Befestigungspunkte kommen also das vorhandene Schraubengewinde im Schloss in Frage, sowie das größere Langloch, in dem sich normalerweise der Sicherungshebel befindet. Dort habe ich zuerst einen Einsatz gedruckt, damit die durchgeführte M5-Schraube nicht schlackert und auch nicht den Lack verkratzen kann.

    Habe erst lange nachmessen müssen, bis ich die richtige Schraubensorte für die Gewinde im Schloss gefunden habe: Es werden also "#8 32 UNC" Schrauben verwendet, wobei #8 für den Durchmesser steht (die dünnen Schrauben haben bei den zölligen Schrauben Bezeichnungen von #0 bis #12, darauf folgen die bekannteren Namen aus Zoll-Brüchen wie z.B. 7/16"). UNC bedeutet grobes Gewinde, und die 32 steht für die Gewindesteigung (wobei es vermutlich reichen würde, einen der beiden letzten Werte zu kennen, um die korrekte Schraube zu finden).

    Das hier ist nur ein erster Test, um zu sehen ob diese Art der Befestigung irgendwie wackelig ist. Bisher sieht es so aus, als wäre es durchaus stabil genug. Es ist eher so, dass es sich bisher noch ein bisschen zu leicht biegen lässt, so dass ich wohl noch eine längere Schraube benötige um die Teile dicker drucken zu können. Die rechte Seite ist übrigens deshalb so dünn geworden, weil das Filament leer war...


    Unsicher bin ich mir auch noch, welche Art von Pfeil ich überhaupt verwenden möchte. Ich schwanke zwischen den für die Adder vorgesehenen kurzen Pfeilen (eventuell mit höherem Gewicht),

    gedruckten Pfeilen ähnlich den zuvor gezeigten, bei denen ich mir erhoffe, dass eine darauf spezialisierte Form im Magazinbetrieb Vorteile bietet,

    oder eine noch primitivere Variante mit gedruckten Nocken und vielleicht einem Nagel als Gewicht bzw. stabiler Spitze anstatt von Wolfram und fragiler Schraubspitze...

  • Ich warte ja noch auf ein doppelreihiges Adder-Magazin mit abgekoppelter Pfeilrinne (damit der Druck auf den Bolzen in der Rinne immer stabil bleibt). Es gibt ein Video mit einem 18schüssigen Mag für die Adder, das baut aber ziemlich hoch auf. 12 Schuss statt 7 wären stark und sollten auch bei der jetzigen Höhe passen.

  • Ich vermute dass ich es in der Hinsicht lieber einfacher halten möchte, damit es möglichst zuverlässig wird. Die Höhe des Magazins erscheint mir auch nicht so wichtig zu sein, da ich nicht unbedingt ein Fernrohr darauf setzen möchte...

  • Jetzt habe ich noch zwei Pfeile gedruckt und dazu einen simplen Pfeil-Niederhalter. Im Vergleich zum bisherigen Pfeil habe ich im hinteren Bereich einige Hohlräume ausgelassen, um den Schwerpunkt weiter nach vorne zu bringen (dürfte fast nicht merkbar sein, vermute ich), aber vor allem habe ich die Nock direkt mitgedruckt. Der eine Pfeil hat keine geschraubte Spitze, sondern nur eine gedruckte, weil ich feststellen wollte, wie diese beim Auftreffen zerstört werden würde - vermutlich ergibt so eine Konstruktion in der praktischen Anwendung wenig Sinn, weil die Kanten nicht scharf sind und ziemlich klar ist, dass sie sofort abreißen müssen.

    Dabei ist mir beim Kleben noch eine Schwierigkeit bewusst geworden: Bei den überhängenden Bereichen, in denen die Spitze und das Gewicht eingesetzt werden, ist es fast nicht möglich, sie so präzise zu drucken, dass die Teile spielfrei einsetzbar sind. Beim Pfeil mit der Schraubspitze bin ich nach meiner klassischen Methode vorgegangen: Ich habe beide einzusetzenden Teile einzeln per Heißluftfön erhitzt, sie schnell eingesetzt und die Hälften so drangedrückt, dass sie sich perfekt in Form schmelzen. Erst anschließend habe ich es geklebt. Das hatte aber den Nachteil, dass es beim zweiten Zusammensetzen dann doch nicht perfekt passte, vielleicht weil das Wolframstück leicht schräg angeschnitten war und nur in einer perfekten Ausrichtung wieder zur Schmelzform passen kann.

    Beim letzten Pfeil habe ich deshalb erst den Sekundenkleber verteilt und die Hälften verklebt, während das heiße Gewicht erstmalig eingesetzt wurde. Das Problem war dann aber, dass die Wärmeenergie so hoch war, dass sich der Pfeil insgesamt verformt hat, und die Wäscheklammern sich in den weichen Kunststoff eingedrückt haben. Man müsste die Wärme also ganz genau dosieren...


    Und zum Schluss das Ergebnis des Schuss-Tests auf meine weiche Matte (Pappe, vermutlich mehrere Teppich-Lagen, zwei Lagen Schaumstoff-Matratzen). Jeden Pfeil habe ich dabei nur einmal geschossen (das immernoch installierte Bogen-Magnetssystem hat dabei übrigens unauffällig funktioniert... vielleicht sollte ich das doch weiter verwenden?!):

    Der Pfeil mit gedruckter Spitze ist nicht sehr weit gekommen und im hinteren Bereich des Wolfram-Gewichts gebrochen. Das war für mich völlig unerwartet. Die gedruckte Spitze ist hingegen frei von Gebrauchsspuren.

    Die Spitze des Schraubspitzen-Pfeils ist bis zur Holz-Begrenzung gekommen und steckte fest darin, was ich ebenfalls nicht erwartet hatte, der Pfeil selbst hat sich aber in 5 Teile zerlegt (der Teil mit den Vanes war übrigens noch außen an der Zielscheibe). Eine Schwachstelle war die Klebefläche (in irgendwelchen Youtube-Tests meine ich mich zu erinnern, dass sich solche Klebeflächen als stabiler erwiesen hatten, als das gedruckte Material...), aber auch der hintere Teil in einem durch einen Hohlraum geschwächten Bereich.


    Soweit ich weiß soll PLA auf Schock-artige Belastungen empfindlicher reagieren, als andere Materialien. Vielleicht kann man sich die Beschädigungen so erklären und es würde z.B. mit PETG besser funktionieren. Ich gehe davon aus, dass die Brüche dadurch ausgelöst wurden, dass die Vanes beim Auftreffen auf den Teppich eine sehr starke negative Beschleunigung erzeugt haben, und der Pfeil zerrissen wurde (vorne angeschrägte Vanes hätten also wahrscheinlich besser funktioniert, aber ich hatte mich ja wegen der Magazin-Funktion für diese eckige Form entschieden). Anfangs vermutete ich, die Pfeile könnten schräg aufgetroffen sein, aber dann hätte die Jagdspitze sicherlich nicht komplett durch die Scheibe fliegen können.

    Vielleicht ist es auch insgesamt keine optimale Idee, Pfeile zu drucken. Aber ich denke, dass ich da noch nicht aufgeben möchte.

  • aber dann hätte die Jagdspitze sicherlich nicht komplett durch die Scheibe fliegen können.

    Vielleicht ist es auch insgesamt keine optimale Idee, Pfeile zu drucken. Aber ich denke, dass ich da noch nicht aufgeben möchte.

    Der erste Teil ist bezüglich eines Sabot für Pfeimspitzen interessant.

    Können Zuhause 3D gedruckte Pfeile bei gleicher Form an die Festigung von Carbonrohr herankommen?