Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 2.684 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. April 2022 um 11:28) ist von raze4711.

  • Hallo,

    ich bin gerade in den letzten Wochen meiner Jägerprüfung.

    Nur beim Jagdrecht fehlt mir noch einiges, was besonders ärgerlich ist da dies ja ein Schwerpunkt der Prüfung ist.

    Wie habt ihr dafür gelernt?

    Kennt ihr gute Bücher oder ähnliches?

    Danke für eure Antworten

  • Stimmt, ich habe vergessen zu erwähnen das ich aus Sachsen komme.

    Büffeln.net kenne ich, aber ich suche eher Texte um den Inhalt der Gesetze zu verstehen als Fragen zum ankreuzen.

    Ich finde die Gesetzestexte sind recht schwer zu verstehen und sie können leicht falsch verstanden werden.

    Vielleicht kennt ihr einen Text in dem das ganze verständlich aufgearbeitet wurde

  • Moin,

    eigentlich kann in einer Prüfung nicht mehr verlangt werden,

    als im vorrangegangenem Lehrgang gelehrt wurde ... :/

    Hast du oft gefehlt ... :whistling:

    Weidmannsgeheul

    Wolf

  • Nein, zu Jagdrecht habe ich gar nicht gefehlt.

    Aber das ist ja doch schon einige Wochen her.

    Ich weiss noch die Grundlagen, aber die Feinheiten fehlen halt.

    Ich wusste z.B. nicht ob das töten eines Tieres auf den eigenen Geundstück ohne Jagdschein eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist

  • ob das töten eines Tieres auf den eigenen Geundstück ohne Jagdschein eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist

    Mit dem bei der Jagdbehörde gelösten Jagdschein alleine kannst du bestenfalls Wildkaninchen auf den eigenen Grundstück bejagen / erlegen.

    Für alle anderen Wildtiere die dem jeweiligen Jagdrecht unterliegen benötigst du das Jagdausübungsrecht in einem Jagdrevier.

    (Gemeinschaftlich oder Eigenjagd min. 75ha)

    Dabei muss aber auch wieder auf befriedete Bezirke wie Haus- und Hofgärten geachtet werden.

    Die Strafandrohung kann unterschiedlich sein, jedoch erfüllt das "Aufsuchen / Nachstellen / Fangen / Erlegen oder Aneignen" von Wildtieren schnell den Straftatbestand der Jagdwilderei.

  • Kommt erst mal auf die Tierart an , die du auf deinem Grundstück töten willst .

    Zwischen Wanderratte und Wolf ist da ein riesiger Unterschied.

    Aber wenn du so kurz vor der Prüfung Probleme damit hast , bist du sehr spät an. Da fragt man wenn es im Unterricht an der Reihe ist .

  • Deswegen den kleinen.... großen Unterschied zwischen Grundstück im befriedeten Bezirk , oder Jagdbezirk im Auge behalten . Das Töten von Wildtieren ist dann ein riesiger Unterschied.

  • Neben dem Bundesjagdgesetz und für deine Prüfung relevanten Landesjagdgesetz kann dir vielleicht dieses Buch hier weiterhelfen:

    https://www.thalia.de/shop/home/arti…2saAgRXEALw_wcB

    Wenn das nix bringt, hilft dir nur das lernen in der Gruppe oder dein Ausbilder im Jagdrecht.

    Waidmannsheil für deine Prüfung!

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • eigentlich kann in einer Prüfung nicht mehr verlangt werden,

    als im vorrangegangenem Lehrgang gelehrt wurde

    Sorry, aber das ist falsch. Das sieht man auch daran, dass der Landkreis zur schriftlichen Prüfung Termine festsetzt zu dem dann alle Prüflinge aus allen Jagdschulen gleichzeitig kommen*. Zudem gibt es Bundesländer, die gar keine Lehrpflicht haben. Somit kann - in diesen Bundesländern - jeder auch ohne Schulung völlig privat anmelden und sein Glück versuchen.

    Es gibt auch keine offiziellen Lehrpläne, die den Umfang des Lehrstoffs im Detail regeln, allerdings haben die meisten oder alle (?) Bundesländer den Fragenkatalog zum freien Download online gestellt, den man als Leitfaden hernehmen kann.

    Jedes Bundesland hat aber eine Prüfungsordnung im Jagdrecht. Dort sind nur die 5 Oberthemen genannt, wie der Prüfungsablauf und die Anforderung zum Bestehen.

    Das gesamte Verfahren soll sich mit der Novellierung des Bundesjagdrechts ändern, wo u.a. eine bundesweite Vereinheitlichung der Jagdprüfung verlangt wird. Bislang ist aber der Entwurf aus anderen Gründen noch nicht zur Abstimmung gekommen.

    Was grundsätzlich Prüfungen angehen, so ist das aber immer so, dass der Prüfungsinhalt sich nicht zwingend mit dem Lehrstoff decken muss. Zudem wissen die Dozenten nicht den genauen Inhalt der Prüfung.

    Speziell zur Jägerprüfung wurde damals gesagt, dass es nur das Zugeständnis gab, dass die Prüfung auf das Recht prüft, welches zu Beginn des Unterrichts galt. Somit wäre eine Änderung während der mehrmonatigen Lehrphase unberücksichtigt. Anders wäre das auch schwer machbar.

    * auch bei meiner damaligen Prüfung waren zu allen Prüfungstagen Leute dabei, die aus anderen Schulen oder Privatunterrichten kamen und die ich nicht kannte.

    Es ist aber deutlich gesagt, dass die Prüfungsordnung (noch) Ländersache ist und das wo anders unterschiedlich geregelt sein kann.

    Es ist auch angemerkt, dass jede Prüfung im praktischen und theoretischem Wissen so angelegt ist, dass der Prüfling zum Bestehen durchaus in Teilbereichen Wissenslücken haben darf und diese oft auch in anderen Fächern ausgleichen kann. Lediglich bei der Waffenhandhabung gibt es kein Pardon.

    Später fragt kein Mensch nach den Benotungen im Einzelnen. Uns wurde nur Bestanden oder nicht genannt. Wer Einzelergebnisse haben wollte, musste den LK anrufen und danach fragen.

  • Wenn das nix bringt, hilft dir nur das lernen in der Gruppe oder dein Ausbilder im Jagdrecht.

    Wie jemand lernt ist immer individuell. Ich halt ees aber für eine Tatsache, dass jüngere Leute, die noch im schulischen Lernprozess stehen, sich generell leichter tun. Als alter Sack muss man das Lernen erst wieder lernen.

    Wir hatten damals zwei Brüder dabei, die so um die 15-16 waren. Die waren gefühlt ein Drittel des Unterrichts gar nicht da und sind wie nix erfolgreich durch die Prüfung marschiert.

    Gutes Gelingen mit viel Waidmannsheil


  • Bei uns im Saarland , kann ein nicht ausreichendes Prüfungsergebnis im Bereich Recht , nicht ausgeglichen werden.

  • Wenn das nix bringt, hilft dir nur das lernen in der Gruppe oder dein Ausbilder im Jagdrecht.

    Wie jemand lernt ist immer individuell. Ich halt ees aber für eine Tatsache, dass jüngere Leute, die noch im schulischen Lernprozess stehen, sich generell leichter tun. Als alter Sack muss man das Lernen erst wieder lernen.

    Wir hatten damals zwei Brüder dabei, die so um die 15-16 waren. Die waren gefühlt ein Drittel des Unterrichts gar nicht da und sind wie nix erfolgreich durch die Prüfung marschiert.

    Gutes Gelingen mit viel Waidmannsheil

    Bei uns umgekehrt. Ein Bübchen (16) dem der Opa die Schule bezahlt hat , war der Meinung er käme ohne Lernen locker durch .

    Ist im Schriftlichen und Mündlichen durchgefallen.

    Beim Thema Recht in beiden Prüfungen . Waren aber auch noch andere Fächer dabei .

  • Ich hatte damals einen Karton mit Karten zu Prüfungsfragen zu allen Fachgebieten.

    Die bin ich dutzende Male durchgegangen ... wenn richtig grüner Strich drauf, wenn falsch roter Strich.

    Kurz vor der Prüfung habe ich mir nur noch die Karten mit roten Strichen angesehen.

    Aber Vorsicht! Die Fragen blieben zwar gleich, aber es gab in der echten Prüfung neue Antwortmöglichkeiten, die nicht auf den Karten genannt wurden (NRW).

    Und ja, es war sehr viel Zeitaufwand erforderlich.

    Gruß

    Musashi (der wegen Wohnortwechsel ins Ausland, seine WBK leider leerräumen muss)

  • Bei uns im Saarland , kann ein nicht ausreichendes Prüfungsergebnis im Bereich Recht , nicht ausgeglichen werden.

    Das kann sein. Wie ich ja schrieb, die Jagdprüfung ist Ländersache und durchweg verschieden. Ich kannte nur die Prüfung in NDS und auch diese hat sich nach meiner Prüfung geändert.

    Ich bin da mal gespannt, wenn die Prüfungen bundeseinheitlich werden, wie diese dann im Detail aussehen werden. Leichter wird's bestimmt nicht.

  • Wir haben im Saarland die leichteste Prüfung in ganz Deutschland . Deswegen habe wir auch die höchste Quadratmeterdichte an Jagdschulen in ganz Deutschland .

    Ein richtiger Tourismus hat sich entwickelt.