Das Thema an sich ist ja schon ziemlich durch,aber ich hätte gerne eine Einschätzung von Euch zu meiner Frage. Nagelt mich nicht direkt an's Tor,es hat mit sägen/absägen zu tun. Den Umarex M29 4,5 m/m Diabolo gibt es in den drei Lauflängen 3" , 6 1/2 und 8 3/8 inches. Leider nicht in einer 4" Version. Wäre es Eu'rer Meinung nach mit dem Waffengesetz vereinbar,einen langläufigen auf 4" zu verkürzen? Der Lauf,der richtige Lauf,durch den das Projektil getrieben wird,ist ja nur, ich sage 'mal,ca 5 cm lang,alles andere,das nach vorne übersteht,ist also nur ein Laufmantel. Durch so eine Kürzung des "Laufes" würde sich nichts ballistisches verändern,keine Leistungssteigerung verursachen,nichts. - und eine noch kürzere Version gibt es serienmäßig. Ich habe keinen, habe auch nichts illegales vor,das interessiert mich nur.
Der M29 in der 4" Ausführung war einer meiner Lieblings-Schmusekanonen,ist seit einigen Jahren mit allen anderen Locheisen verkauft,ich trauere aber immer noch hinter ihm (und einigen anderen) her.