Dumme Frage, aber darf man mit einem Bogen umgeschnallt durch die Stadt laufen?

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 4.164 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2022 um 23:19) ist von gilmore.

  • Ein Bogen zählt im Gegensatz zur Ab nicht als Waffe,

    Ein Baseball/Hockeywschläger auch nicht aber da ist es so dass wenn man keinen plausbiblen Grund hat ihn nicht führen kann, also man muss wirklich Baseball/Hockey spielen bzw es glaubhaft machen. Ist das bei einem Bogen auch so dass man den nur zur Sportausübung tragen darf oder ist der generell frei?

    Ein skateboard kann auch als Waffe benutzt werden und ist gleichzeitig ein Sportgerät und man kann damit ohne weiteres in der Stadt/Bahn rumlaufen, daher die Frage zählt der Bogen dann eher in die Kategorie Skateboard oder Baseballschläger?

    bzw, ein Pfefferspray darf auch in der Stadt geführt werden ohne dass ich jetzt besonders IM Tierheim Hundedompteur bin, ebenso der Elektroschocker ohne dass ich elektriker bin :), ich frage nur spaßeshalber, wir kennen ja unsere Gesetze die manchmal nicht logisch sind daher einfach nur mal eine Frage

  • Prinzipiell gibts ja keine dummen Fragen!! Aber manche sollte man einfach nicht laut stellen .....

    Aber geh ml gepflegt davon aus das Dumme blicke dir dann auf jeden Fall zugeworfen werden.

  • das es komisch ist das zu machen ist klar, aber ist das "legal"? also nicht bogen in ner tasche, sondern um die schulter mit köcher aber nicht in der hand schussbereit, einfach mit sich führen. und zwar direkt und nicht mit tasche oder ohne sehne etc, so wie ich ein pfefferspray oder ein legales kleines taschenmesser sichtbar tragen dürfte, da ist das ausdrücklich legal

  • § 118 OWiG

    Deine Freiheit endet da wo meine anfängt.

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • 118 owig? ich dachte wenn überhaupt wird das eher wie die baseballschläger betrachtet, wie kommst du auf 118 owig, was ist an einem bogen mehr unfug als ein pfefferspray?

  • Weil das hier keiner macht?!Es sei du gehörst irgendeinem indigenen Volk an und bist in der Präri auf ein Bison aus! Deine Fragen,sei mir nicht böse,werden immer wirrer!

  • Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • Die Frage ist etwas außergewöhnlich,aber man darf einen Bogen führen. Die Armbrust übrigens genauso. Die Gleichstellung mit den Waffen bezieht sich nicht darauf. Sonst gäbe es keine 3d Turniere. Dort führt man die Armbrust auch in der Öffentlichkeit.

  • Wenn man Federschmuck und Kriegsbemalung trägt, geht der Bogen vielleicht als Brauchtumspflege durch.

    Einfach mal versuchen ...

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • es geht um was anderes, der bogen zählt nicht als waffe, ein baseballschläger auch nicht.

    den baseballschläger darf ich aber nicht ohne weiteres in der stadt führen da ich bedürfnis nachweisen muss, sonst ordnungswidrigkeit. Ein Pfefferspray darf ich mitführen ein schweizer taschenmesser ebenso, sichtbar, verdeckt, auch keine ordnugnswidrigkeit.

    Die frage ist halt wie es beim bogen aussieht, muss ich ein bedürfnis nachweisen oder muss ich nicht einmal das, darum geht es, weil beim baseballschläger muss man das das ist ja bekannt, wird das wie ein baseballschläger behandelt mit bedürfnisnachweis oder wie ein schweizer taschenmesser das generell frei ist. es ist halt wirklich absurd, ich darf pfefferspray und elektroschocker und taschenmesser haben, aber keinen baseballschläger ohne weiteres der nichtmal als waffe zählt, vllt ist das ja gerade auch der knackpunkt? da diese sachen als waffen zählen aber eine generelle freigabe halten und der basi nicht als waffe zählt und ich deswegen bedürfnis nachweisen muss. der bogen zählt nicht als waffe, die frage ist dann muss ich dann bedürfnis nachweisen. armbrust zählt als waffe und man darf sie führen, würde das perverserhalber bedeuten, ich darf ne armbrust führen weil er eine legale und führbare waffe ist, aber der bogen KEINE WAFFE ist und ich deshalb das bedürfnis nachweisen muss, bei der armbrust muss ich das nicht da sie bereits als legal führbare waffe deklariert ist, heißt also, armbrust führbar, bogen nicht obowhl armbrust ne waffe ist? hört sich komisch an aber könnte so sein wenn man einfach das beispiel mit dem basi nimmt.


    • für das Führen der Gegenstände sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    keiner dieser zwecke sollte in diesem fall für den bogen erfüllt sein

  • Wenn man Federschmuck und Kriegsbemalung trägt, geht der Bogen vielleicht als Brauchtumspflege durch.

    Einfach mal versuchen ...

    oder wenn man Robin Hood ist, und nicht gerade durch Nottingham-City spaziert...

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Die Frage ist willst du damit rumrennen? Im Wald,dann biste "fast" als Wilderer verdächtig!

    In der Stadt? Dann iss dir nicht mehr zu helfen,warum gibts wohl Taschen für Bögen,genau um sie DARIN zu transportieren! Und nicht wie Rambo damit durch die Gegend rennen,ich hab meine nur zum schießen in der Hand.Allein die Dinger mit zur Zielscheibe schleppen wär mir viel zu lästig..... geschweige damit draußen rumrennen.

  • suessebomi

    Du hast eine falsche Grundannahme für deine Frage. Um einen Baseballschläger mit dir rum zu tragen brauchst Du keinen speziellen Grund und es kann auch nicht als Owi bestraft werden. Wir haben schließlich kein Baseballschlägergesetz in Deutschland. Außer natürlich Du machst das auf eine vielleicht bedrohliche Art, dann ist eine Sanktionierung als "Belästigung der Allgemeinheit" möglich.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • naja airgun, es gibt doch dies fälle wo jemand nen basi im auto hat nachts und dann ne OWI bekommen hat, da kein berechtigtes interesse vorlag.

    So und auf den Bogen bezogen, wenn man ihn direkt am Mann trägt ohne das man ein "berechtigtes interesse hat", wird das dann wie beim basi als OWI geahndet oder entfällt beim bogen diese "berechtigte interesse" prüfung? und man braucht garkein berechtiges interesse so wie bei einem legalen schweizer taschenmesser auch. Ich darf ein pfefferspray kubotan etc tragen und mich damit auch selbstverteidigen, das fpühren dieser sachen ist niemals eine owi da sie, darf ich als security z.b tragen, so dumm es sich halt anhört, aber dürfte man auch nen bogen als security tragen? in der usa tragen manche türsteher ar15s um die schulter statt einer pistole was "normaler" wirken würde, so wie ein pfefferspray am gürtel auch normaler wirkt als ein Bogen um die schulter, es geht nicht um komisch und ungewohnt aussehen sondern um legal oder nicht legal, z.b jemand wohnt in einer schlimmen gegend und will den bogen als SV waffe führen, ist zwar etwas unrealistisch aber die rechtslage interessiert mich eben :)

  • @suessebomi

    Wunder dich dann aber bitte nicht, warum Du das Waffenrecht nicht verstehen wirst. Du bist völlig auf dem Holzweg und drehst dich grade im Kreis.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.