Hallo in die Runde,
immer wieder kommt die Diskussion hier auf, dass ein für ein Luftgewehr oder Luftpistole hergestellter Schalldämpfer ohne "F" oder ohne Aufdruck "Nur für Waffen mit F im Fünfeck" nicht an selbigen genutzt werden dürfen.
Auf der Webseite des VDB ist hier dieses Dokument zu finden: https://www.vdb-waffen.de/downloads/editor/7sta23_de.pdf
Zitat: "Wie ist das mit Schalldämpfern für Luftdruckwaffen?
Der Schalldämpfer unterliegt keiner Energieprüfung, wie die Waffe. Daher ist auch keine
Kennzeichnung mit F zu vergeben. Oft steht auf den Schalldämpfern, dass sie nur für „FWaffen“ bestimmt sind, hierbei wird das Kennzeichen verwendet. Ist dies der Fall, greift
die Regelung, dass Schalldämpfer laut Waffengesetz der Waffe gleichgestellt sind, für die
sie bestimmt sind. Ein Schalldämpfer für ein nicht erlaubnispflichtiges, mit F-im-Fünfeck
gekennzeichnetes Luftgewehr ist also erlaubnisfrei ab 18 Jahren, wenn er ebenfalls das
F-im-Fünfeck trägt."
Quelle: VDB, Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V, https://www.vdb-waffen.de/downloads/editor/7sta23_de.pdf, Seite 12.
Somit ist wohl geklärt, ob benannte Schalldämpfer erlaubt sind oder nicht.
Nebenbei - hat jemand eine Diana Bandit und könnte mal Bilder des Schalldämpfers hier posten? Mich interessiert, ob der Schalldämpfer einen Aufdruck hat.