Problem mit Schrotflinte

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 4.327 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Januar 2022 um 14:37) ist von Oldcrow.

  • Ich habe ein Problem mit meiner Kipplaufflinte, die Waffe ist schon etwas älter, es handelt sich dabei um eine simple Einlaufflinte im Kaliber 410. Das Teil lässt sich von der Bauweise am besten mit den billigen Kal 12 Einlaufflinten von Baikal vergleichen, nur mit kleinerem Kaliber.

    Die Waffe lässt sich ohne Probleme laden und schießen, da funktioniert alles wie es soll.

    Nur wenn ich dann die Waffe Knicke um die leere Hülse herauszuziehen(das ding ist wie bereits erwähnt alt und hat keinen Ejekror) ist es sehr schwierig die herauszubekommen.

    Die Hülse verklemmt sich beim Schuss derart stark sodass es unmöglich ist diese ohne eine Zange und mit viel Kraft herausziehen.

    Was könnte man da machen um dieses Problem zu lösen?

    Könnte der Grund daran liegen dass ich Schrotpatronen verwendet habe welche vorne eingefaltet sind und die Verklemmung wird durch das auffalten ausgelöst?

    Kann das Problem durch die Verwendung von Schrot Munition welche nicht vorne eingefaltet sind umgangen werden?

    Ich bin mir auch nicht sicher ob das Auffallten der Spitze der Grund ist warum das so stark klemmt, eine andere Theorie von mir wäre dass die Patronen durch den Druck breiter werden und deswegen dann so feststecken.

    Kann der Grund dafür auch darin liegen dass ich die langen (3 inch, 76mm) Patronen verwendet habe?

    Ich hätte kürzere daheim: 70mm und 65mm Länge, habe beides allerdings noch nicht ausprobiert. Vielleicht sind die mit 76mm einfach zu lang für das Gewehr.

    Es fällt mir insgesamt schwer zu beurteilen wo der Fehler liegt, an der Waffe oder verwende ich die falsche Munition?

    Bei meinen 4 Kaliber 12 Flinten hatte ich dieses Problem noch nie, meine Kal 12 Doppel und einlaufflinten haben allerdings auch Ejekroren und sind neuwertig.

    Einmal editiert, zuletzt von Phobos91 (3. Januar 2022 um 12:33)

  • Erstens: Benutzt Du die richtige Munition? Bei Flinten kommt es auch auf die richtige Hülsenlänge an.

    Zweitens: Wie sieht die Oberfläche der Patronenlager aus? Rostnarben oder Ablagerungen?

    Weder Ablagerungen noch Rost im Patronenlager. Waffe wurde regelmäßig gewartet und geölt.

    Laut Hersteller sollte folgende Munitionsarten gehen: 410 normale Länge (70mm), 410 lang (76mm)

    Weiteres geht auch jede patrone die kürzer als 70mm ist.

  • Hast du die Patronen schon länger in Gebrauch oder sind die aus ner neuen Charge?

    Mess Mal den Durchmesser des Messingrings vor und nach dem Abschießen. Dann weißt du schon Mal ob's am Messingteil oder am Pappteil liegt.

  • Schön, dass Du jetzt was zu den Hülsenlängen ergänzt hast.

    Welche Länge ist denn auf der Waffe angegeben?

    Die auf der Waffe waren ursprünglich Angaben im Kaliber 12. Diese Flinte ist nicht von Haus aus im Kaliber 410 gewesen. Es war ursprünglich eine Kal 12/76 Flinte welche beim Büchsenmacher zu einer Kaliber 410 Flinte umgebaut wurde.

    Laut vorherigen Besitzer der Waffe sollten alle 410 Längen funktionieren und da gibt es soweit ich weiß nichts längeres als 76mm.

  • Hast du die Patronen schon länger in Gebrauch oder sind die aus ner neuen Charge?

    Mess Mal den Durchmesser des Messingrings vor und nach dem Abschießen. Dann weißt du schon Mal ob's am Messingteil oder am Pappteil liegt.

    Die Patronen waren alle nagelneu, werde ich machen wenn ich die nächste Gelegenheit habe zu schießen

  • Wie jetzt? Umgebaut? Dann muss auch neu beschossen sein, mit Angabe der richtigen Munition. Oder ist ein Einstecklauf verbaut? Dann müsste auch der die richtige Bezeichnung tragen und auch beschossen sein.

  • Wie jetzt? Umgebaut? Dann muss auch neu beschossen sein, mit Angabe der richtigen Munition. Oder ist ein Einstecklauf verbaut? Dann müsste auch der die richtige Bezeichnung tragen und auch beschossen sein.

    Der Umbau erfolgte durch einen Einstecklauf welcher fix verbaut wurde. Ich finde aber keine Angaben auf dem Teil, falls die seitlich am Einstecklauf stehen so sind sie nicht lesbar da der einstecklauf fix verbaut wurde.

    Ich habe die Waffe so wie sie jetzt ist in gebrauchten Zustand für wenig Geld erworben.

  • Sorry, wenn der fest verbaut wurde, muß die Flinte auch neu beschossen worden sein.

    Ist sie es nicht, darfst Du mit dem Ding nicht schießen!

    Mal davon abgesehen, dass der Büxer Dir das Ding nicht hätte verkaufen dürfen.

  • Sorry, wenn der fest verbaut wurde, muß die Flinte auch neu beschossen worden sein.

    Ist sie es nicht, darfst Du mit dem Ding nicht schießen!

    Mal davon abgesehen, dass der Büxer Dir das Ding nicht hätte verkaufen dürfen.

    Ich habe die Flinte von einer Privatperson erworben auf waffengebraucht.at.

    Lebe in Österreich, bei uns sind kipplaufflinten frei ab 18 und dürfen privat verkauft werden.

    Was für ein Reinfall, das Teil ist Schrott wenn das an der Waffe liegt. Ich habe insgesamt 3 mal als Test geschossen und bei allen 3 Schuss hatte ich das Problem mit dem verklemmen

  • Ja, dass die bei euch frei sind, ist mir bekannt.

    Nichtsdestotrotz unterliegen auch die bei euch freien Waffen der Beschusspflicht.

    Und wenn gegen die verstoßen wird, dürfen diese Waffen nicht gehandelt werden.

  • Ja, dass die bei euch frei sind, ist mir bekannt.

    Nichtsdestotrotz unterliegen auch die bei euch freien Waffen der Beschusspflicht.

    Und wenn gegen die verstoßen wird, dürfen diese Waffen nicht gehandelt werden.

    Wurde mit Kaufvertrag gemacht, ich rufe den Verkäufer an und verlange mein Geld zurück und gebe ihm das Teil wieder und sollte er sich weigern werde ich mit rechtlichen Konsequenzen drohen.

    Oder würdet ihr mir was anderes raten wie ich jetzt verfahren soll?

  • Ich befürchte, Du darfst das Ding unbeschossen nicht mal wieder zurückgeben.

    Ich würde zu einem Büchsenmacher (!) gehen und mir den Iillegalen Pfusch bescheinigen lassen.

    Damit würde ich Schadenersatz fordern.

    Der Büxer kann Dir dann auch sagen, ob eine Reparatur und Beschuss lohnen.

  • Die Gesetze in AT sind völlig anders als in D,

    daher ist jede Mutmaßung so gut wie ein Würfel.

    @PHOBOS91

    Gib das Teil zurück und fertig.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Naja…zumindest die Beschusspflicht ist eindeutig:

    Neuerliche Erprobungspflicht

    § 17.

    (1) Eine bereits erprobte Handfeuerwaffe oder ein bereits erprobter höchstbeanspruchter Teil einer Handfeuerwaffe ist einer neuerlichen Erprobung gemäß den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 zu unterziehen, wenn diese Handfeuerwaffe bzw. dieser höchstbeanspruchte Teil einer Handfeuerwaffe eine der nachgenannten Bearbeitungen erfahren hat bzw. daran eine der nachgenannten Veränderungen festgestellt werden:

    1.

    Jeder Mangel an Funktionssicherheit (§ 11 Abs. 1 und 2 und § 13 Abs. 1 Z 5);

    2.

    Austausch eines höchstbeanspruchten Teiles der Handfeuerwaffe verbunden mit Passarbeit (§ 14 Abs. 2);

    3.

    Einbau eines Einstecklaufes;

    „ Quelle: Beschussverordnung Österreich.

  • Ja, die Konsequenz daraus aber nicht.

    Die ist ja bereits im deutschen Recht

    nicht wirklich klar :(

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das österreichische Beschussgesetz ist da wirklich widersprüchlich, wie in Deutschland in vielen Bereichen der Gesetzgebung rund um Waffen leider auch.

    Einerseits Beschusspflicht und Strafbewehrung bei Verstoß dagegen, andererseits sind dann wieder nur „Erzeuger und Händler“ zur Vorlage zum Beschuss verpflichtet…

    Für mich als zwar interessiertem aber völligem Laien das übliche Kuddelmuddel mit Widersprüchen und Fallstricken.

    Gibt es sowas wie Becksche Kommentar-Texte für Österreich?

  • Irgendwie beschleicht mich das Gefühl das der Einstecklauf ein 410/70 ist , der die Munition ja scheinbar problemlos verdaut , und die Hülsen sich auch problemlos ziehen lassen .

    Munition zu verschieben, wenn das Kaliber nicht bekannt ist , kann in wörtlich ins Auge gehen .

    Aber trotzdem Danke für dein erste Highlight des Jahres 😄


    Das solltest du dir durchlesen , und beherzigen 😉

    https://www.munitionsmanufaktur.de/fertigung/sich…berverwechslung

  • Ich habe die Flinte von einer Privatperson erworben

    Dann ist es mit Rückgabe / Wandlung nicht ganz so einfach wie beim Erwerb im Handel.

    Der Umbau erfolgte durch einen Einstecklauf welcher fix verbaut wurde. Ich finde aber keine Angaben auf dem Teil, falls die seitlich am Einstecklauf stehen so sind sie nicht lesbar da der einstecklauf fix verbaut wurde.

    Das muss nicht zwingend aussen auf der Waffe stehen.

    Bei Flinten kommt es durchaus vor, dass auch innen auf der Basküle oder dem Schlosskasten eingeprägt wurde.

    Waffe mal zerlegen und im Innenbereich nach Stempeln und / oder Gravuren absuchen.

    Es war ursprünglich eine Kal 12/76 Flinte welche beim Büchsenmacher zu einer Kaliber 410 Flinte umgebaut wurde.
    Laut vorherigen Besitzer der Waffe sollten alle 410 Längen funktionieren und da gibt es soweit ich weiß nichts längeres als 76mm.

    Ich kann mir aber irgendwie nicht so recht vorstellen, dass beim Einstecklauf das Patronenlager die gleich Länge beibehält.

    Verbindung und Übergang müssen doch irgendwo bleiben?

    Nimm doch bitte mal eine von den abgeschossenen Hülsen und lass' sie mal senkrecht ins Patronenlager gleiten.

    Der Becher muss vorn ganz, Kalibergleich, geöffnet sein!

    Wenn die nicht vollständig reinfallen, hast du zu lange Patronen verwendet.