Joule-Angabe für S&W Mod.79G w/ Eintrag in gelber WBK

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 5.950 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Februar 2022 um 20:15) ist von Necronomicon.

  • Das Protokoll der E0 hat der Anzeigende vorzulegen.

    Mir ging es darum klarzustellen daß es bei F-Waffen

    eben keine Zulassung wie den den Schreckschuß-

    waffen gibt. Dort verhält sich das -auch wegen der

    ausführlichen Prüfung durch die PTB- völlig anders.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die 79g wird seit 1958 gefertigt und ist daher

    auch ohne F erlaubnisfrei. Um Diskussionen

    zu ersparen kannst du Sie von einem Büxer

    mit dem F kennzeichnen lassen. Kostet 5,- €.

    Warum hört eigentlich niemand auf diesen Beitrag, den ich für absolut richtig und zielführend erachte? Es dreht sich hier im schwindelerregend engen Kreis der Auslegungen um Wortklaubereien und Mutmaßungen. Die einfachste Lösung ist doch hier, einen BüMa anzusprechen und dann zu sehen was passiert. Das Ding ist schon ein uraltes System, in USA als Knabenspaß und maximal Plinkergerätschaft bekannt, überragend supertoll auf irgendwas ist es auch nicht, so dass man sich damit WBK GELB verunreinigen müsste. Lasst den BüMa machen, wozu er berufen ist und alles wird gut.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Die S&W 79G wurde allerdings nur von 1971 bis 1978 produziert. Da kann niemand behaupten, dass sie schon vor 1970 in den Handel gekommen ist.

    Die Waffe wurde illegal importiert und es wird schwer, die wieder legal zu legalisieren. Man könnte sie wieder illegal exportieren und dann wieder legal beim Zoll anmelden und über einen BüMa importieren.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Das waren ja ordentlich viele Hinweise, vielen Dank dafür.

    Das gute Stück müsste morgen ankommen, bin gespannt was an Unterlagen dabei ist.

    Aber die Argumentation, dass ab einem Zeitpunkt dieses Modell ein F hatte und daher das ältere Stück demzufolge auch F-fähig sein müsste , finde ich logisch. Vorher war sie schon auf einer Karte, daher ist sie wenigstens nicht illegal. Der Eintrag auf der WBK stört mich jedenfalls nicht. Forz folgt (upps Fortsetzung)

    Ein Schuss, kein Loch, upps.... aber Spass 8)


    Der kleine Michi

  • Dir ist aber bewusst dass du die "Spielzeugpistole" wenn sie auf WBK ist, auch wie eine Scharfe im Tresor lagern musst?!

    Ich würde das Ding auch beim Büma mit einem :F: versehen lassen, mit der Bestätigung zum Amt gehen und die aus dem Waffenregister austragen lassen.

  • Ja, ist klar, das mit dem Tresor. Wäre ich aber ehrlich gesagt nicht drauf gekommen, wenn mein Cheffe im Verein mich nicht drauf hingewiesen hätte. Und das mit dem F überlege ich mir. Ich kenne nur Frankonia, kämen die für sowas in Frage?

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    Der kleine Michi

  • Mich beschleicht das Gefühl, du hast bisher so gar keine Ahnung davon, wie das mit dem Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen abläuft, kann das seinen?

    Wenn die Waffe schon auf einer WBK war, müsstest du ja ebenfalls eine WBK haben und eigentlich auch einen Voreintrag dafür, weil es eine "halbautomatische" Kurzwaffe ist.

    Das ganze klingt mir irgendwie sehr merkwürdig.

    Ich habe gerade stark den Eindruck, der Vorbesitzer und du, ihr bringt euch beide im Teufels Küche mit dem Kauf.

    Die Waffe ist, wenn schon vorher auf WBK, auf jeden Fall behördlich registriert.

    Das heißt, der Vorbesitzer muss den Verkauf anzeigen. Wenn er nicht nachweisen kann, dass er an einen Berechtigten verkauft hat, hat er ein echtes Problem. Und wenn du bisher keine Berechtigung hast, wirst du auch das Problem bekommen, weil das unerlaubter Waffenbesitz ist. Jetzt mal eben zum Büchsenmacher zu gehen und F-en zu lassen, funktioniert jetzt auch nicht mehr.

    Vielleicht sprichst du mit dem Verkäufer noch mal schnell über die Rückabwicklung des Kaufs.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wenn die Waffe schon auf einer WBK war, müsstest du ja ebenfalls eine WBK haben und eigentlich auch einen Voreintrag dafür,

    ...und inzwischen darf man auch die NWR Nummern nicht vergessen...

  • Das ist ein Einzellader, daher gelbe WBK ohne Voreintrag. Mit der Waffenbehörde habe ich gesprochen und diese hat mit dem Verkäufer gesprochen. Soweit ist alles in Ordnung. Einzig die Angabe wie stark die Pistole ist fehlt noch. Deshalb ja meine Frage hier im Forum ob jemand dazu eine schriftliche Info hat. Habe inzwischen aus einer amerikanischen Beschreibung Daten zur Geschwindigkeit der Kugel gefunden. Hier wird von 424 fps (Feet per Second), also umgerechnet 129 mps (Meter pro Sekunde) geschrieben, was der normalen Geschwindigkeit einer Luftpistolenkugel entspricht. Werde nächste Woche mit der Behörde wieder sprechen, ob diese Angaben reichen. Die IDs nach NWR muss es bereits geben, sonst hätte ich gleich ein Veto bekommen.

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    Der kleine Michi

  • Darf ich Mal fragen wie man überhaupt auf die Idee kommt so eine einfache Luftpistole die eigentlich ein :F: hat und nichts Besonderes ist, als WBK Waffe mit all ihren Nachteilen zu kaufen?

    Nur Mal aus Interesse um es zu verstehen.

    Scheint ja jetzt kein Erbstück zu sein wo irgendwelche Emotionen/Gedenken dran hängen.

    Frage sonst trotzdem Mal beim Büchsenmacher nach ob der dir das Ding auf :F: stempelt und dir nen Schreiben für die Behörde ausstellt und was dich das kosten würde.

  • Also, ich hab ne S&W Mod.41 .22lr. Das ist meine erste Pistole und die 79G sieht ihr verdammt ähnlich, sodass ich einfach das Bedürfnis habe, diese auch zu besitzen. Einfach nur persönliche Macke..... Da ich auch die WBK habe, dachte ich mir in meinem kleinen Köpfchen, das möchte ich haben. Ausserdem ist der Lerneffekt bei solchen Aktionen enorm, wie man hier sieht. Ich stelle dann mal hier ein Bild der beiden ein, wenn es so klappt wie ich hoffe,

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    Der kleine Michi

  • Also ich kann mir inzwischen vorstellen, dass Du damit wirklich Recht hast. Der Unterschied zwischen Anzeige und Zulassung macht Sinn, wenn man sich durch die Gesetze liest.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Ja, lesen hilft.

    Aber man muss viele Normen in den richtigen

    Zusammenhang bringen. Das ist nicht trivial.

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  • Also, sie ist nun eingetragen, hilfreich war ein Prospekt des Models mit Geschwindigkeitsangaben aus denen man die Joule errechnen kann. Diese entspricht denen einer normalen Luftpistole, ca, 4-6 Joule, je nach Stufe. In der leichten Stufe schiesst sie angenehm leise für die Nutzung im Wohnzimmer. Hab es also bisher nicht bereut, sie gekauft zu haben. Hier ein Bild der beiden ( die KK M41 und die 79G) im selbstgebastelten Kugelfang. Gab´s tolle Anleitungen in Youtube.

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    Der kleine Michi

  • @ Luftikus60

    Du hast jetzt also wirklich eine Druckluftpistole auf der gelben WBK? Es ist mir wirklich ein Rätsel, wieso man so was macht? Das kostet nur unnötige Gebühren, nimmt einen Platz auf der WBK weg und Platz im Tresor. Abgesehen davon, ist das eigentlich auch gar nicht rechtmäßig, §14 Absatz 6 WaffG ermöglicht nämlich nur den Erwerb von "Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen" (das können natürlich auch Druckluftgewehre sein) und "Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition". Manche Sachbearbeiter sind echt seltsam... Man hätte die Pistole natürlich immer auf eine grüne WBK eintragen können, das liegt im Ermessen des SB. Ich hätte sie aber ganz sicher nicht eintragen lassen und den SB davon überzeugt, dass der Eintrag des Vorbesitzers ein Fehler war.

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  • Ohne :F: und nach 1970 (oder später DDR) gebaut heißt WBK pflichtig, von daher ist das schon OK.

    Ich hätte das Ding allerdings auch bei nem Büma :F: stempeln lassen und so auf frei umgeschrieben, wäre wahrscheinlich nichts teurer gewesen und man müsste das Ding nicht wie ne Scharfe behandeln, und wenn dann irgendwann Mal Defekt, Mülleimer und weg.

  • Auch wenn meine Aktion auf einiges Unverständnis gestossen ist; sie macht mir Spass und sieht gut aus. Neuester Stand sind die neuen Griffe. Quelle war ein anderer Talk hier im Forum, klasse, was man hier so alles mitbekommt.

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    Der kleine Michi

  • Jeder soll das machen was ihm wichtig ist. Und wenn es dieses Dingelchen sein soll - natürlich. Gut sieht es jedenfalls aus.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.