Sonst könnten wir uns im Verein ja den ganzen Zinnober mit dem Druckluftstand ersparen. Die Anlagen sind demontierbar, weil der Saal auch vermietet wird.
Definitiv nein, denn ein Verein handelt immer gewerblich. Aus diesem Grundsatz ist deren Schießstand immer genehmigungspflichtig. Das ist aber auch allein aus Haftungsgründen im Interesse des Vereins, weil dann ein Gutachten und Genehmigung vorliegen muss, die auch Bedingung der (zwingenden) Haftpflicht des Betreibers ist.