Schnellziehholster Alltagstauglich/Gesetzeskonvorm?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 6.112 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2022 um 23:14) ist von Sho Ishida.

  • Hey meine lieben.

    Wir hatten ja schonmal über die Schnellziehholster gesprochen in denen vorwiegend Rocker ihre Bucks geführt haben.

    Wenn ich mich recht entsinne waren keine Verurteilungen bekannt? wobei ich weiß das die Holster bei Kontrollen schon eingezogen wurden.

    Nun kam heute ein Merlin Schnellziehholster an und ich wollte das Thema nochmal aufgreifen.

    Die alten Schnellziehholster wo die Schneide zum Öffnen über ein Niet gezogen werden finde ich nun nicht sonderlich interessant, bei dem von CRKT Patentierten System wird die Klinge allerdings nicht abgestumpft, auch kann es in zig verschiedenen Positionen geführt werden und durch Schrauben auch an Schulterholstern oder in Arbeitstaschen befestigt werden was auch wieder ein echter Vorteil ist.

    Nun kommen wir zum Rechtlichen...

    Wie immer findet hier natürlich keine Rechtsberatung statt, trotzdem würde ich mich gerne mal mit euch austauschen was ihr so denkt.

    Nach meinem Empfinden und der Tatsache das Einhandmesser die nicht verriegeln keinem Führverbot unterliegen, würde ich die klassischen Taschenmesser wo die Klingen nur durch eine Feder in Position gehalten wird bedenkenlos in dem Holster führen.

    Bei Messern die Verriegeln wiederum bin ich mir Unsicher.

    Wird aus dem 2Handmesser ein Einhandmesser wenn es Teilgeöffnet geführt wird?

    Das auch im Holster hingegen kein verriegelndes Einhandmesser geführt werden darf ist klar.

    So nun würde mich eure Meinung zur Gesetzeslage interessieren?

    Hier noch eine Liste mit all den Einsatzmöglichkeiten mit ein paar Beispielen.

    Liebe Grüße.

  • Tja, gute Frage...

    bei Messern ohne Verriegelung, wie in deinem 1. Beispiel, würde ich auch sagen: legal,

    beim "42a konform ?"-Beispiel eher nicht, die Messer sind zwar schon legal, aber nicht mehr in Verbindung mit dem Merlin-Holster, da es daraus ja ein Einhandmesser mit verriegelbarer Klinge macht,

    und über das dritte Beispiel braucht man wohl nicht zu diskutieren, doppelt illegal ^^

    Aber mal was anderes: wie sieht's mit der Sicherheit für den User (und auch andere) aus ?

    bei manchen Klingenformen scheint mir der dreieckige Spalt zwischen Schneide und Griff schon ziemlich groß, wenn man da versehentlich mit 'nem Finger zwischen kommt... ;(

    Und wie wird die Klingenspitze in dem Merlinholster gehalten, nur durch Friktion, oder zusätzlich verbaute Neodynmagnete ? Ist das Teil aus Hartgummi ?

    CRKT wird sich bei'm Design bestimmt was gedacht haben, auch wg der Sicherheit und evtl. Verlust des Messers....

    auf mich macht dieser Holster allerdings irgendwie keinen sicheren Eindruck.

    Und mal abgesehen von der Funktionalität, (sorry wenn ich das jetzt so sage) aber ich finde das "Ding" potthäßlich :pinch:

    Wäre ein Neckknife, oder jedes andere feststehende Messer am Gürtel (oder wo auch immer befestigt) nicht nützlicher und sicherer ? :/

    Als "Backup" könnte man sich ja ein zusätzliches Klappmesser in die Tasche stecken,

    just my 2 cents...

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Das sollte schon Hartgummi sein, die Spitze wird eingeführt und dann nochmal durch den Keil gesichert.

    Das System ist normal dafür entworfen Militär und Polizei einen sicheren Zugriff in jeder Situation zu ermöglichen, ob bei Eiseskälte oder auch mit dicken Handschuhen.

    Funktioniert bei Foldern wie dem Laguiole auch super.

    Das mit den 2Handmessern ist aber so eine Sache, das könnte in der Tat ein Graubereich sein in Punkto Führen und natürlich habe ich kleine Neck/Beltknives und Fixedblades, als EDC wäre das auch nicht mein favorisiertes Führen wobei ich mit das schon in manchen Situationen vorstellen könnte.

    Beim Wandern in Moor und Wald zb. wobei Holster und Messer eh nicht zu sehen sind.

    Offen bin ich noch nie mit einer Klinge rumgelaufen.

  • Wird aus dem 2Handmesser ein Einhandmesser wenn es Teilgeöffnet geführt wird?

    Im Zweifelsfall JA!

    Ein verriegelbares Messer mit Öffnungshilfe (die erlaubt es einhändig zu öffnen) darf nicht geführt werden.

    Hier ist zwar die Öffnungshilfe nicht im Messer integriert, aber trotzdem vorhanden.

    Die Bedienungsanleitung ist da auch unmissverständlich, dass das Holster zur einhändigen Öffnung dient.

    Davon abgesehen, dieses Holster schreit nahezu danach, bei einer Kontrolle (samt Messer) eingezogen zu werden.

    Persönlich verstehe ich auch nicht, wieso man solche zweifelhaften Klemmzüge mit diesem Holster veranstalten sollte.

    Einfach feststehendes Messer in Kydex-Scheide führen und der Fisch ist geputzt...

    (Übrigens, "konform" schreibt man mit "f") ;)

    Grüße - Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von BernhardJ (10. November 2021 um 11:40)

  • Ich habe durchaus alltagstaugliche führbare Fixed und Neckknifes, auch das es ersteinmal eingezogen wird ist natürlich wahrscheinlich. Allerdings find ich das Holster mit einem Messer ohne Verriegelung schon interessant.

    Sind wir mal ehrlich bekommt man nämlich fast jedes Buck oder andere veriegelnde Zweihandmesser mit ein wenig Fingergefühl Einhändig geöffnet und auch dieses ist im Zweifelsfall weg. Mit dem Holster kann man nun allerdings zb. ein Laguiole führen welches man mit straffer Feder nur mit 2 Händen aufbekommt und welches wesentlich straffer von der Feder gehalten wird als ein Slipjoint wie das UKPK.

    Somit hat man durch das Holster ein legales Einhandmesser mit ziemlich sicherer Verriegelung. Auch hat man den Vorteil das man auch mit Handschuhen das Messer zuverlässig geöffnet bekommt.

    Zu den 2 Händern mit Verriegelung hatte mich halt interessiert ob jemanden überhaupt Verurteilungen oder Gutachten zu den Schnellziehholstern bekannt sind da das Thema ja schon lange besteht und auch in Privaten immer mal wieder aufkam.

    Im Zweifelsfall JA!

    Ein verriegelbares Messer mit Öffnungshilfe (die erlaubt es einhändig zu öffnen) darf nicht geführt werden.

    §42a sagt ja allerdings im Wortlaut

    (1) Es ist verboten
    3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)
    zu führen.

    Da ist ja leider wie gesagt fast jedes 2Handmesser von betroffen welches man Einhändig aufgeklappt bekommt da halt eben nicht von einer Öffnungshilfe die Rede ist.

    Um den Gesetzesirrsinn mal aufzuzeigen.

    Was ist denn zb. wenn man ein 2Handmesser ausgeklappt in einem Holster führt oder ausgeklappt in der Hand hält?

    Ist das dann legal ohne Längenbegrenzung zu Führen da es ein 2Handmesser ist obwohl ob es zugriffsbereit ist?

    Liebe Grüße.

  • Was ist denn daran schlecht zu verstehen wenn es "einhändig" heißt?

    Das Holster ist dazu gebaut worden, Messer (egal welche) einhändig zu öffnen und die verriegelbaren Messer auch fest zu stellen.

    Wenn eine Kombi CRK-Holster + feststellbares Messer zusammen sichergestellt wird, ist man am Arsh.

    Somit ist das Holster nur mit nicht verriegelbaren Messern führbar. Dass es dann gewisse Gebrauchsvorteile haben kann, steht außer Frage.

    Soweit ich mich erinnern kann, gibt es Urteile bei denen (konstruktiv vermeintliche) Zweihandmesser die trotzdem leicht mit einer Hand zu öffnen sind, als nicht Gesetzeskonform eingestuft wurden. Bitte im Netz suchen.

    Daher kann ich empfehlen, verriegelbare Zweihandmesser deren Klinge leichtgängig ist und leicht einhändig zu öffnen ist, ebenfalls nicht zu führen. Alternativen gibt es mehr als genug auf dem Markt. Aber jeder ist selber groß und kann es meinetwegen handhaben wie der auf'm Dach...

    Ich würde es nicht darauf ankommen lassen die von Dir konstruierten Fälle vor Gericht klären zu lassen.

    Auch meine Klappmesser (die ich führe) haben eine Klinge von unter 12 cm.

    Grüße - Bernhard

  • Das musst du ja selbst wissen was du machst, die 12 cm beziehen sich aber ganz klar auf die Feststehenden wobei ich auch nicht mit einem 2 Hand Klopper durch die Gegend laufe, nichtmal mit einem 12cm Feststehenden offen am Gürtel.

    Bei mir wird alles verdeckt geführt.

    Hier zb. Was ich wie gerne Führe und wie ich fast jedes der 2 Handmesser die hier rumliegen mit einer Hand öffne, selbst die Opinels.

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    Wenn nicht Feststehend nehm ich höchstens Messer mit die mit Feder verriegeln, daher war das mit dem Holster und den 2 Handmesser auch eher Hypothetisch da ich sie in der Regel eh einhändig aufbekomme und als Polizist einziehen würde.

    Liebe Grüße.

    Einmal editiert, zuletzt von Schultz (10. November 2021 um 15:13)

  • Wie gesagt, verriegelbare Zweihandmesser die ich trotzdem relativ leicht mit einer Hand öffnen kann, führe ich nicht.

    Ansonsten führe ich meine feststehenden Messer verdeckt (außer in freier Natur bei bestimmten Tätigkeiten) und die Klappmesser (nur mit Clip) einfach in der Hosentasche.

    Grüße - Bernhard

  • Ich führe immer dieses hier mit: https://www.natureon.de/BERGKVIST-Taschenmesser-K10

    Das ist mit Clip und wird mit einem Bescheid vom BKA geliefert, dass es 42a konform ist.

    Da habe ich interessehalber mal gesucht aber ich finde keinen Feststellungsbescheid zum K10/K20 beim BKA, auf welches Messer bezieht sich denn der Feststellungsbescheid und bekommt man das wirklich nicht einhändig auf?

    Einstufung vom BKA finde ich immer Interessant.

    Bei der Suche bin ich übrigens auf einen relativ neuen Feststellungsbescheid zu einem neuen Messer von Böker gestoßen, welches von einem Kugellager fixiert wird ähnlich eines Slipjoints.

    Z-524, Fir­ma Heinr. Bö­ker Baum­werk GmbH, Mes­ser mit Ku­gel­hal­te­rung der Klin­ge

  • Danke, habe es nun auch schon gefunden.

    Allerdings handelt es sich wohl nur um einen Antrag auf einen Feststellungsbescheid welcher abgelehnt wurde da für das BKA kein Zweifel bestand, sollte es bei einer Kontrolle trotzdem einhändig geöffnet werden können wäre die Zuverlässigkeit allerdings trotzdem Futsch da wie gesagt kein Nagelpin etc. von Nöten ist.

    Ich setze da lieber auf Messer welche nicht Verriegeln oder halt mit feststehender Klinge.

    Ohne Holster ist das ICI von Laguiole eigentlich mein Lieblingsfolder mit dem Rasiermesser Design.

  • Wer ein Klappmesser sucht, welches rechtlich relativ sicher führbar ist (ohne Zertifikat), kann beispielsweise etwas passendes von Böker kaufen. Da gibt es einige Messer die schon in ihrer Bezeichnung bzw. im Namen die Zahl 42 tragen. Bitte einfach mal nach "Böker 42" im Netz suchen.

    Grüße - Bernhard

  • Das sollte schon Hartgummi sein, die Spitze wird eingeführt und dann nochmal durch den Keil gesichert.

    Das System ist normal dafür entworfen Militär und Polizei einen sicheren Zugriff in jeder Situation zu ermöglichen, ob bei Eiseskälte oder auch mit dicken Handschuhen.

    Funktioniert bei Foldern wie dem Laguiole auch super.

    Danke für das Foto :thumbup:

    Hatte mir schon irgendwie gedacht das die Friktions-Sicherung mit dieser Lasche und 'ner Art Keil ("Locking Wedge") zusammen hängt, da die Lasche auf den Bildern mit den verschiedenen Messern unterschiedlich lang aus dem Holster herausschaut,

    anscheinend je nach Stärke und Breite der Klinge,

    sowas ist dann doch schon ganz interessant ;)

    Wenn man sich anstrengt, bekommt man fas jedes ZweiHandmesser einhändig auf...

    Stimmt, die Klingenflanke muß nur weitgenug aus dem Griff hervor stehen und einigermaßen leichtgängig sein

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Jep wie gesagt find ich das mit den nicht feststehenden Klingen schon ne tolle Sache, eben weil man bei Kontrollen durchaus Ärger bekommen kann wenn der Beamte ein Messer doch mal einhändig aufbekommt.

    Ich hab da ja ein paar 42a konvorme Alternativen aber ab und an wird es bestimmt genutzt.

  • Jep wie gesagt find ich das mit den nicht feststehenden Klingen schon ne tolle Sache...

    Würde ich nicht überbewerten. Jedes nicht arretierbare Klappmesser (z.B. Slipjoint) mit Einhand-Öffnung bzw. Öffnungshilfe erfüllt den gleichen Zweck ohne ein spezielles Holster benutzen zu müssen. Gibt es einige auf dem Markt.

    Grüße - Bernhard

  • Jep hab mir ja das Spyderco Byrd Tern als Slipjoint gegönnt aber da ist die Feder halt schwächer.

    Auch das Laguiole ICI funzt ganz gut, sieht man ja beide in dem Clip was ich konformes so führe. Trotzdem eine praktische Sache mit dem Holster.

  • Für was muss man schnellziehbare Messer mitführen ?

    Damit ich mit dem Bier in der Hand ganz schnell den Dreck am Schuh abkratzen kann ?

    Mir erschliesst sich der Sinn nicht, ich hab jetzt über 50Jahre kein Messer mitgeführt und bisher verspüre ich keinen Mangel.

    Isno halt so.... :pinch:

    Lieber Menschenrechte als rechte Menschen...

    Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun. (Alain Peyrefitte )

  • Na geht eher um das Einhändige öffnen als um das schnelle Ziehen. Ist einfach praktisch zumal die Messer ohne Verriegelung ja eh nur bedingt für böse Sachen geeignet sind.

    Vorallem auf Arbeit fand ich die Einhandmesser schon immer Praktisch wenn mal Bleche durch Öl aneinanderkleben oder man die Folie vom Edelstahl nicht abgeknibbelt bekommt, man gerade etwas auspackt und nochmal nachhelfen muss und sowas.

    Brauch man die unbedingt? Nö aber sind angenehmer zu verstauen als die Festehenden und Rechtssicherer als die welche Verriegeln die fast jeder Zuhause hat.

  • Danke für die Antwort.

    Auf Arbeit habe ich ein Einhandklingenklappmesser mit Gürtelclip, kann ich nur empfehlen.

    Meines hat noch ein Klingenmagazin im Griff für 5 weitere Klingen, da kann ich dann auch einmal auf eine Hakenklinge wechseln.

    Bekommst das Messer auch wieder einhändig in das Holster zurück ohne dich zu schneiden ?

    https://auto-camping-ratgeber.de/erfahrung-pres…altbar-im-test/

    Isno halt so.... :pinch:

    Lieber Menschenrechte als rechte Menschen...

    Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun. (Alain Peyrefitte )