Hallo Forengemeinde,
jetzt wo es wieder eher dunkel wird gehe ich vermehrt am frühen Abend spazieren, auch des öfteren wieder nachts.
Dazu nutze ich meist Straßen und Wege die nicht beleuchtet sind.
Da ich nicht wie ein Straßenwärter rumlaufen möchte habe ich mir ein paar Lampen angeschaut, die mich dazu befähigen sollen sollte ein Auto kommen rechtzeitig auf mich aufmerksam zu machen.
Die letzten Jahre habe ich dazu eine Rotlichtlampe verwendet, damit konnte ich wenn es nötig war gut sehen ohne die Nachtsehfähigkeit zu verlieren und auch Autofahrer konnte ich damit ganz gut auf mich aufmerksam machen, einfach rote Lampe an, in Scheinwerferrichtung gehalten, Autofahrer wusste Bescheid da ist etwas oder eine Person.
Selbiges machte ich ab und an in Richtung Feld oder Wald, mit meiner Statur könnte ein Jäger ja denken da läuft ne Wutz rum, die aber natürlich nicht rot leuchten.
Leider hat die Lampe aber das Zeitliche gesegnet.
Nun habe ich im Netz Lampen gesehen die ein rotes Blinklicht bzw. ein rot-blau wechselndes Blinklicht besitzen, z. B. die Piaozoo Mini LED Taschenlampe ( KEINE WERBUNG ).
Meine Frage ist nun inwieweit ist das rot oder rot-blau Blinken als Fußgänger zur Warnwirkung zulässig?
Im Auto kann das ja böse enden, aber zu Fuß?
Kann mir da irgendwer was draus basteln, nach dem Motto Vortäuschung oder Amtsmißbrauch durch Verwendung behördlicher Signale wenn ich mit dem Blinklicht auf mich Aufmerksam mache?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Viele Grüße
Butika