Sichtbarkeit bei Nachtspaziergang

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 4.503 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. März 2022 um 21:15) ist von HEB.

  • Hallo Forengemeinde,

    jetzt wo es wieder eher dunkel wird gehe ich vermehrt am frühen Abend spazieren, auch des öfteren wieder nachts.

    Dazu nutze ich meist Straßen und Wege die nicht beleuchtet sind.

    Da ich nicht wie ein Straßenwärter rumlaufen möchte habe ich mir ein paar Lampen angeschaut, die mich dazu befähigen sollen sollte ein Auto kommen rechtzeitig auf mich aufmerksam zu machen.

    Die letzten Jahre habe ich dazu eine Rotlichtlampe verwendet, damit konnte ich wenn es nötig war gut sehen ohne die Nachtsehfähigkeit zu verlieren und auch Autofahrer konnte ich damit ganz gut auf mich aufmerksam machen, einfach rote Lampe an, in Scheinwerferrichtung gehalten, Autofahrer wusste Bescheid da ist etwas oder eine Person.

    Selbiges machte ich ab und an in Richtung Feld oder Wald, mit meiner Statur könnte ein Jäger ja denken da läuft ne Wutz rum, die aber natürlich nicht rot leuchten.

    Leider hat die Lampe aber das Zeitliche gesegnet.

    Nun habe ich im Netz Lampen gesehen die ein rotes Blinklicht bzw. ein rot-blau wechselndes Blinklicht besitzen, z. B. die Piaozoo Mini LED Taschenlampe ( KEINE WERBUNG ).

    Meine Frage ist nun inwieweit ist das rot oder rot-blau Blinken als Fußgänger zur Warnwirkung zulässig?

    Im Auto kann das ja böse enden, aber zu Fuß?

    Kann mir da irgendwer was draus basteln, nach dem Motto Vortäuschung oder Amtsmißbrauch durch Verwendung behördlicher Signale wenn ich mit dem Blinklicht auf mich Aufmerksam mache?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Butika

  • Hi Butika, hast du mal an eine Rotlicht-Stirnlampe als Alternative gedacht? Gibt es in Kombination mit Weißlicht, dadurch vielfälltiger in der Anwendung. Ist aber nur meine Meinung.

    Liberales Fördermitglied VDB

  • Es gibt gewisse Lichtzeichen die im Bereich der StVO nur Fahrzeugen und auch dort nur unter gewissen Voraussetzungen zugelassen sind.

    O.K. da halten sich längst nicht alle dran, aber es gibt halt auch keine Gleichheit im Unrecht.

    Das anleuchten oder anblinken von Fahrzeugen könnte dir eventuell als "Eingriff in den Straßenverkehr" ausgelegt werden.

    Seit dem einige Unterbelichtete Unfug mit Laserpointern treiben wird das auch wieder etwas enger gesehen.

    Vernünftiger Weise sollte man bei Dunkelheit helle Kleidung, idealer Weise auch mit reflextierenden Besätzen tragen.

    So ist man schon von weitem Wahrnehmbar und andere Verkehrsteilnehmer können sich frühzeitig einstellen.

    Eine Warnweste muss es ja nicht gleich sein. ;)

    Aber eine kleine Handlampe geht im Scheinwerferlicht des Gegenverkehrs gerne unter.

  • Für Fußgänger gibt es keine Beleuchtungsvorschriften, du könntest also auch wie ein voll beleuchteter Weihnachtsbaum herumlaufen. Du darfst nur keine anderen Verkehrsteilnehmer damit gefährden/blenden.

    Muss ja auch nicht unbedingt eine normale Wahrweste sein, gibt ja auch LED Armbänder, Gurtwesten oder auch Lauflichter für Jogger.

  • Hut anziehen , und 4 batteriebetriebene Fahrradrücklichter für jeder Himmelsrichtung montieren .

    Nur nicht in der Nähe von Flugplätzen verwenden. Nicht das die Piloten dich mit dem Landefeuer verwechseln 🤣

  • Ihr kommt ja auf Ideen ;), hier bei mir laufen Abends mehrere Hunde mit so blinkenden Halsbändern rum, sieht im Dunkeln aus als würden kleine UFO's oder Drohnen im Tiefflug vorbeisausen, vielleicht gibt es Sowas ja auch für Menschen :thumbsup: .

  • Och , Leuchthalsbänder für Bernhardiner sollten auch für die meisten Menschen ausreichen .

    Nur beim Thema Halsband aufpassen , das der Partner / in nicht von einer neuen sexuellen Ausrichtung ausgeht 🤣

  • Reflektorbänder sind nix für mich, ich will mich ja auch fix mal abducken können ohne im "Versteck" rumzureflektieren.

    Wo ich laufe kommt kein Gegenverkehr der mein Licht verblenden könnte.

    Diese Joggingbänder oder Hundebeleuchtungen sind toll, aber nix was ein Autofahrer aus 100 m Entfernung sieht.

    Eine zu helle Taschenlampe könnte den Fahrer womöglich blenden, ein rot blinkends Licht nicht so sehr.

    Über den Eingriff in den Straßenverkehr mache ich mir keine Sorgen, wie viele Fahrradfahrer fahren denn mit rotem Blinklicht umher? Unzählige, da meckert auch keiner rum.

  • Mach das was du für am geeignesten hältst, du kennst deine Umgebung/Wege auf denen du dich bewegst am besten, genug Möglichkeiten zur Kenntlichmachung/Beleuchtung gibt es ja.

  • Es gibt unter dem Begriff "Jogging Licht" jede Menge Sachen um auf sich aufmerksam zu machen. Z.B. Arm oder Schulterbänder die leuchten und nicht reflektieren. Oder auch ganze "Stirnlampen" für die Brust mit Rückenleuchte. Oder Lampen mit Klett. Gerade bei Amazon kann man sich da schön durch solche Lampen und deren alternativen klicken.

  • Wo ist denn das Problem, eine Warnweste anzuziehen. Mache ich immer, wenn ich jetzt abends mit den Hunden gehe. Einmal angezogen musst Du an nichts mehr denken und wirst auf jeden Fall gesehen. Die Dinger gibt's für 2,-€, da wirst Du sonst nichts finden zu dem Preis. Die Blinklichter, schön und gut, aber immer wenn Du den Mist brauchst, sind die Batterien leer, versprochen. Eitelkeiten kann man so lange ausleben, bis das Überleben dran hängt.