Wird eine Softair zur Deko, wenn die Gearbox fehlt?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 3.452 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Oktober 2021 um 21:32) ist von NC9210.

  • Hallo.

    Frage in die Runde am trüben Wochendende. Nicht verbissen sehen und locker darüber diskutieren.

    Ich mir gerade so in den Sinn gekommen,als ich meine ICS zerlegt hatte.

    Kann ich mir (Gesetzeskonform) eine Ü-05 Joule / F-Stempel Airsoft an die Wand hängen, wenn ein Teil der Gearbox fehlt?

    Wie ihr evtl wisst, ist bei einer ICS M4 der obere Teil der GB in 1min "ausgebaut". Wird aus dem Receiver gezogen, ähnlich einer echten M4 der Verschluss.

    M4 an die Wand. Obere Gearbox unter Verschluss. Gesetzeskonform, oder ehr nicht?

  • Wollmantelgeschoss 30. Oktober 2021 um 16:38

    Hat den Titel des Themas von „Wir eine Softair zur Deko, wenn die Gearbox fehlt“ zu „Wird eine Softair zur Deko, wenn die Gearbox fehlt?“ geändert.
  • Ich hoffe da meldet sich noch jemand der es genau sagen kann.

    Für mein Verständnis geht's nicht. Sonst müssten doch co2 Luftdruckwaffen ohne Kapsel und Ventil auch Dekos sein?!

    Oder eine Defekte SSW :/

  • Eine F-Softair (also >0,5 Joule) ist eine Schusswaffe, und eine Pistole natürlich eine Kurzwaffe.

    Bei Kurzwaffen sind vier Elemente für sich gesehen "wesentliche Bauteile":

    Der Lauf

    Die Antriebseinheit (hier wohl die Gearbox)

    Der Verschluss (Schlitten)

    Das Griffstück

    Wesentliche Bauteile stehen den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Wenn Du eine Softair nimmst und die Gearbox entfernst, dann handelt es sich also IMMER NOCH um eine Schusswaffe, mit F-Zeichen.

    Zur Deko würde die Waffe nur, wenn der "Umbau" die EU Deaktivierungsdurchführungsverordnung (Verordnung (EU) 2015/2403) erfüllen würde. Das würde bedeuten, dass ALLE wesentlichen Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.

    ALLE Vorschriften, die für die schussfähige Waffe gelten, sind deshalb auch dann einzuhalten, wenn Du die Gearbox ausbaust. Du musst sie nach wie vor verschlossen lagern etc., auch die Vorschriften zum Transport sind gültig.

  • Danke die für die ausführliche Antwort.

    Dachte mir schon, das es mir der Gesetzgeber nicht so leicht macht.

    Dann halt weiterhin in die (verschlossene) Vitrine.

  • Hmm, wie sieht's denn dann aus wenn ich mir:

    Lauf

    Antriebseinheit

    Verschluss

    Griffstück

    einzeln an die Wand hänge, so ungeähr wie eine 3D Explosionszeichnung ? :/

    Naja, sollte man durch's Fenster eine "Sturmgewehr" oder sonstige "Waffe" an der Wand hängen sehen, könnte es etwas heikel werden, selbst bei einer nicht funktionstüchtigen Softair/Deko/realistisch anmutende Spielzeugwaffe.

    Evtl. ohne große Folgen, aber eben mit einigem Stress verbunden...

    Man sieht ja von weitem nicht das es nur eine nicht funktionsfähige Softair/Deko ist. Selbst wenn sie wie JMBFan schrieb, tatsächlich deaktiviert wäre...

    Und dann ist in absehbarer Zeit bestimmt "Gefahr im Verzug".

    Dafür reicht warscheinlich schon eine gut sichtbare, aber nicht genau erkennbare, selbstgmalte, schwarze, lebensgroße Sturmgewehr- oder MP Silhouette auf der Wand...

    Das Gesicht und den Kommentar der Beamten würde ich zwar gerne sehen wenn sie vor einem Wandmalerei-Arsenal stehen, werde es aber trotzdem nicht ausprobieren *lol*

    Meine Softairs (bis auf eine zwar alles <0,5er) sieht man nur, wenn man in meinem abschließbaren Hobbyraum steht, von außen ist ohne Röntgengerät garnix zu sehen.

    Was nützen mir die schönen Teile wenn ich sie nicht anschauen kann, weil sie in irgendwelchen Kartons oder Schränken dahinvegitieren ?

    Mit welchen "Spielzeugen" man seine Bude dekoriert, braucht/hat dritte nicht zu interessieren,

    allerdings sollte man auch keine schlafenden Hunde wecken, wenn man seine Ruhe haben will.

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Nochmal: Diese wesentlichen Teile stehen der Waffe gleich, für die sie bestimmt sind. Du darfst nicht mal EINES dieser Teile an die Wand hängen, auch wenn alle anderen Teile unter Verschluss sind.

    Ist die Waffe unter 0,5 Joule sieht die Sache anders aus. Dann handelt es sich nicht um eine Waffe im Sinne des WaffG und Du kannst Dir 100 Stück davon an die Wand hängen.

  • Kurze Zwischenfrage:

    Nach dem neuen Gesetz muss auch die Munition für freie Waffen gesondert in einem abschließbaren Behältnis aufbewahrt werden. Diabolos und Metall-BBs okay, kann ich noch verstehen. Mache ich auch, sind in einer abschließbaren Stahlkiste.

    Nun, wie sieht es mit den 6-mm-Softair-Kugeln aus? Soll/muss man diese einfachen Plastik-/Bio-Kugeln wirklich irgendwo wegschließen? Wie macht ihr das? Die nicht abschließbare Plastixbox mit den 6-mm-BBs steht bei mir einfach im Schrank. Schlimm?

    Grüße - Bernhard

  • Das höre ich auch zum ersten Mal.

    Bisher handelte es sich bei Diabolos ja nur um Projektile, da der Begriff Munition im WaffG. anders definiert ist

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Diabolos sind keine Munition da weder Eine Hülse noch eine Treibladung oder Zünder vorhanden sind.

    Im Prinzip sind das nur Metallklumpen und ähnlich einzuordnen wie Holzklötze...

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • Ja, früher waren es lt. Waffengesetz "Projektile" bzw. "Geschosse" und zur "Munition" gehörte eine Treibladung oder pyrotechnische Ladung.

    Nach der Novellierung 2017/2018 gibt es aber bereits gerichtliche Urteile, in denen einige (vielleicht nicht ganz kundige) Richter diese "Projektile" bzw. "Geschosse" auch als "Munition" eingestuft haben und eine gemeinsame Lagerung von Luftdruckwaffe und Diabolos als Verstoß gegen den §36 bewertet haben.

    Da kann man dann wohl nicht vorsichtig genug sein...

    Der Teufel ist ein Eichhörnchen.

    Grüße - Bernhard

  • Diabolos sind keine Munition. Platzpatronen für SSWs schon.

    1.

    Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte

    1.1

    Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb),

    1.2

    Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),

    1.3

    hülsenlose Munition (Ladung mit oder ohne Geschoss, wobei die Treibladung eine den Innenabmessungen einer Schusswaffe oder eines Gegenstandes nach Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 angepasste Form hat),

    1.4

    pyrotechnische Munition (dies sind Gegenstände, die Geschosse mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Stoffgemischen [pyrotechnische Sätze] enthalten, die Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen erzeugen und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten); hierzu gehört

    1.4.1

    pyrotechnische Patronenmunition (Patronenmunition, bei der das Geschoss einen pyrotechnischen Satz enthält),

    1.4.2

    unpatronierte pyrotechnische Munition (Geschosse, die einen pyrotechnischen Satz enthalten),

    1.4.3

    mit der Antriebsvorrichtung fest verbundene pyrotechnische Munition.

  • Kranker Shit.

    Echt.

    Früher lagen die Mumpeln in der Küchenschublade, in der Werkbank, in der Milchküche, eigentlich überall.

    Und alle Beteiligten haben überlebt.

  • Ich behandele es immer so, das zwei Sachen die zum schießen notwendig sind, verschlossen gelagert werden.

    CO2, Luftdruck Waffen:

    -Geladene Trommelmagazin (zB Walther) verschlossen.

    -Ungeladene all in one (CO2) Magazine unverschlossen.

    "Munition" BB und Diabolos verschlossen.

    -CO2 Kapseln verschlossen.

    -Ungeladene all in one (CO2) Magazine unverschlossen.

    CO2 Airsoft:

    -BBs und CO2 Kapseln verschlossen.

    -Magazine unverschlossen.

    SAEG Airsoft:

    -BBs verschlossen. Lipos unverschlossen, oder in der Waffe.

    Wenn ich aber diesen Schw...sinn weiter oben lesen, werde ich jetzt mal alles weg schließen.

  • Nach der Novellierung 2017/2018 gibt es aber bereits gerichtliche Urteile, in denen einige (vielleicht nicht ganz kundige) Richter diese "Projektile" bzw. "Geschosse" auch als "Munition" eingestuft haben und eine gemeinsame Lagerung von Luftdruckwaffe und Diabolos als Verstoß gegen den §36 bewertet haben.

    Hast du mal das Aktenzeichen dazu?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die Leere Hülle ohne Gearrbox ist icht schußfähig, früher nannte man das Hohle Gans bei Airsoftlern.

    Damals wurde vermutet das die Airsoft ohne Gearbox nicht mehr als Schusswaffe gilt.

    Das hat natürlich keinen Anspruch auf Richtigkeit, aber so war mal die Auffassung vieler.

    Geduld ist die Waffe des Gescheiten

  • Die Auffassung vieler war auch mal, dass es völlig normal war, wenn ich als Kind mit Opa's Luftgewehr auf dem Farradständer quer durchs Dorf zum Kumpel zum schießen fuhr. Heute wohl unmöglich.

  • Ich war bis jetzt aber auch der Meinung dass unbrauchbar gemachte :F: Waffen als Deko an der Wand hängen dürfen, was soll denn zB. Jemand mit einem Luftgewehr böses anstellen können wenn Feder und Kolben fehlen?

    Ich kenne aus meiner Kindheit sogar Fälle wo kleine Luftgewehre so zum Spielzeuggewehr umgebaut wurden, OK, ist lange her:/.

    Ist das mittlerweile wirklich Vorschrift dass man eine einzelnde Feder, einen Kolben oder auch Lauf unter Verschluss halten muss?